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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 04.11.2015, 14:17
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K-ahab K-ahab ist offline
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Hallo Fraenki, da du unverbindlich geschrieben hast sage ich dir meine Meinung... auch ich hatte solch blöde Situationen von Menschen von denen ich das niemals gedacht habe... aber eins sollte uns klar sein... für manche kann es nicht genug sein und das hat nichts mit klammsein zu tun... ich würde als erstes, so wie es immer gemacht wurde, freundschaftlich das Thema ansprechen... du hast nunmal Menschenkenntnisse.. also du wirst seine Reaktion richtig einordnen können... wenn dabei rauskommt, dass die Summe stimmt und das wird natürlich weiter abgeschtottet dann gibt es die Möglichkeit dass du im Netz anonym und unverbindlich von Rechtsanwälten beraten wirst... hatte ich auch mal gemacht, weiss allerdings nicht wie die Seite hiess...


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  #52  
Alt 04.11.2015, 14:20
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Standard Privatdarlehen Fristen wahren

Wenn die 20,000€ als Anzahlung hingestellt werden sollten dann müsste es wohl aufs geschäftskonto geflossen sein... wenn nicht dann würde ich das mal klären wollen... wünsche euch viel Erfolg
Waleed



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  #53  
Alt 04.11.2015, 14:22
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Ich wollte dir nur aufzeigen, dass du auch als nächster Angehöriger ohne den Erbschein nicht weiter kommst...auch deine Mutter als vermeintliche Erbin nicht...nur dieser Schein belegt das .
Ich weiss,
Notariell ist alles klar,

war trotzdem erstmal witzig als sie meiner Mutter erstmal die Karte am Kontoauszugdrucker eingezogen hatten.

Ich meinte es OT auf deinen Beitrag und keine Ahnung wie lange es her ist bei dir.............. Scheiss Geld...... Ich habe nah am Wasser gebaut, diesbezüglich......mein Vater war alt, trotzdem.....wäre es mein Sohn dem das passiert wäre, ...........ich will gar nicht dran denken, wie wertlos sind da irgendwelche Nullen auf dem Papier. Sorry, keine Ahnung, vielleicht ist das unangebracht hier........
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #54  
Alt 04.11.2015, 17:08
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Es wurde bereits viel geschrieben...

Als aller allererstes bitte genau prüfen mit WELCHEM Vogel du es zu tun hast...

Stichwort: -> BONITÄTSPRÜFUNG

nur dann kannst du entscheiden welche Maßnahmen wann und wo Sinn machen und welche nicht...

aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, Anwälte die Pleite sind, sind so gegen ziemlich alles was der Rechtsstaat hergibt immun...
__________________
Gr€€ts Stefan
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  #55  
Alt 04.11.2015, 18:25
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
Es wurde bereits viel geschrieben...

Als aller allererstes bitte genau prüfen mit WELCHEM Vogel du es zu tun hast...

Stichwort: -> BONITÄTSPRÜFUNG

nur dann kannst du entscheiden welche Maßnahmen wann und wo Sinn machen und welche nicht...

aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, Anwälte die Pleite sind, sind so gegen ziemlich alles was der Rechtsstaat hergibt immun...
In Summe kommt eigentlich raus:

Ich muss mit dem "Vogel der Nacht" (ne sorry, das ist despektich ict liege bestimmt falsch) noch im November reden und net nur reden sondern auch schreiben.

Wenn wieder was geschrieben ist ist alles gut. Oder?
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Viele Grüße Fränkie

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  #56  
Alt 04.11.2015, 18:38
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
...

Wenn wieder was geschrieben ist ist alles gut. Oder?
Nicht automatisch.
  • Kommt drauf an, was auf dem 30k-Schuldschein im Detail draufsteht, worüber wir hier von dir gar nichts wissen,
  • Kommt drauf an, was geschrieben wird.
Hinsichtlich der 20k ist sowieso aufgrund deiner Angaben noch nicht mal klar, ob das eine berechtigte Forderung ist.
Denn aus der Tatsache, dass A an B 20k überwiesen hat, lässt ganz sicher nicht ableiten, dass A an B nun eine Forderung hätte. Dazu müsste man die Vereinbarung zwischen A und B erstens kennen und zweitens belegen können.

Mit dem bislang Bekannten lohnt nicht mal spekulieren.
Lass dich professionell beraten, wie schon mehrfach gesagt wurde, sonst nimmt das kein Ende hier, und bald können wir lesen, wie sich jemand über den Tisch gezogen fühlt.

Dass professionelle Beratung Geld kostet, ist logisch. Ein Arzt arbeitet auch nicht für lau. Dafür gibt's unter anderem Rechtsschutzversicherungen. Wer die nicht hat, muss eben auf eigene Kassa und eigenes Risiko.

Aber ich würde nicht mit dem (vermeintlichen) Schuldner darüber reden ohne meine eigenen Karten verlässlich zu kennen.

Wovon im Moment mE nicht mal ansatzweise die Rede sein kann.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Alt 05.11.2015, 05:44
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Ein Gespräch mit einem RA kann sinnvoll sein....
Leider ist es vermutlich nicht einfach einen RA zu finden, der hoch motiviert gegen einen Kollegen berät oder vorgeht.

So wie Du es beschrieben hast, wäre mein Vorgehen möglicherweise erstmal ein Gespräch mit dem RA zu führen, in dem ich klären würde, dass am Ende des Gespräches ein eindeutiger Schriftsatz vorliegt, der die klar definierte Rückzahlung des Betrages ausweist und natürlich unverzüglicher Beginn der Zahlungsraten bzw. Komplettrückzahlung
(Ich würde eine Vollmacht meiner Mutter mitnehmen.)

Sollte der RA den Kredit über 20.000 € bestreiten, würde es sich vermutlich um Mandantengeld handeln das ihm anvertraut wurde. In diesem FAll ist ein RA verpflichtet dieses unverzüglich auf ein Anderkonto zu überweisen. Dies sollte er im Bestreitensfalle nachweisen können, wenn nicht, könnte er ein ernsthaftes Problem haben....).

Während des Gespräches würde ich anmerken, daß im Verweigerungsfall (kein Schriftsatz am Gesprächsende) eine Anzeige bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, evtl. wegen Veruntreuung von Mandantengeldern, Vermögensverfall oder evtl. Verstoss gegen das Standesrecht erfolgen könnte.
Das sind ganz sicher ein paar Worte, die der Rechtsanwalt nicht gerne hört (Diesen Tipp wird Dir mit 99% Sicherheit auch kein Rechtsanwalt geben).

Aber Achtung: Eine eventuelle Anzeige bei der Anwaltskammer hat keine Unterbrechung der Verjährung der Forderung zur Folge. Diese Anzeige ist lediglich ein Druckmittel gegen den RA. Sollte die Anzeige bei der Anwaltskammer zur Verhandlung kommen, kann dies im schlimmsten Fall für den RA, mit dem Verlust der Zulassung als RA enden.

Evtl. wäre auch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung o.Ä. bei der Staatsanwaltschaft möglich. (Unterbricht auch nicht die Verjährung)


Sollte dieser Schriftsatz am Ende des Gespräches nicht vorliegen, wäre mein nächster Schritt, die Beantragung eines Mahnbescheides (kann man Online machen, kostet kein Vermögen) zur Unterbrechnung der Verjährung und Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer.

Sollte ein Schriftsatz vorliegen, würde ich den vermutlich im Hinblick auf die baldige Verjährung sicherheitshalber durch einen RA prüfen lassen.
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Alt 05.11.2015, 06:45
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Also ich werde mal einen Kollegen seines Standes aufsuchen müßen.

Trotzdem ist es gut mit Euch drüber zu schnacken, sind viele gscheite "Stichwörter" gefallen.

Was unterbricht, hemmt oder stoppt endgültig eine "Verjaährung" bzw. "Verwirkung" Eurer meinung nach?

Wenn der anfängt abzuzahlen, und wenn´s nur 50€ im Monat sind?
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #59  
Alt 05.11.2015, 06:45
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Hi!

Was Du machen kannst, dass Du ersteinmal mit dem Schulder redest und wenn er es zuläßt, würde ich einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen.

In dem Gespräch bekommt man vielleicht eine Idee.

Ansonsten hilft es nur, die Sache bald zum Anwalt zu bringen und in Papierform zu bringen.

Verjährung muss geprüft werden und der Hinweis auf die 3 Jahre ab Fälligkeit zum Jahresende dürfte richtig sein.

Bei den 20.000 dürfte es schwierig werden, weil Du für ein Darlehen darlegungs- und beweispflichtig bist. Der andere muss nur Schenkung oder sonstwas husten und Du musst beweisen, dass das nicht stimmt.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #60  
Alt 05.11.2015, 08:16
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Noch gibt es ja gar keinen "Dissens" .

Im Moment ist es ja nur was ich im Morgenurin lese.

Klar bleibt mir nix anderes übrig als erstmal (ein mir unangenehmes) Gespräch zu suchen.

Aber ausser Gelabber und wir sind doch selbstverständlich Freunde will ich auch am Schluss was "sicheres" haben.
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Viele Grüße Fränkie

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  #61  
Alt 05.11.2015, 08:19
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und falls Du den eventuell kommenden Ärger mit dem Schuldner nicht Deiner Mutter zumuten möchtest.... und sie das selber auch nicht will....
dann bespreche das auch gleich mit dem Anwalt, wie man rechtssicher die Forderungen auf Dich übertragen kann.

So kannst Du deutlicher mit dem Schuldner reden und stehst nicht so schnell im Regen....
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Gruß - Georg
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  #62  
Alt 05.11.2015, 08:20
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Also ich werde mal einen Kollegen seines Standes aufsuchen müßen.

Trotzdem ist es gut mit Euch drüber zu schnacken, sind viele gscheite "Stichwörter" gefallen.

Was unterbricht, hemmt oder stoppt endgültig eine "Verjaährung" bzw. "Verwirkung" Eurer meinung nach?

Wenn der anfängt abzuzahlen, und wenn´s nur 50€ im Monat sind?
Frankie, du "nötigst" die Leute hier im Trüben herumzustochern.
Das ist so wie die Frage: "Mein Motor startet schlecht. Was könnte es sein? Ich sag euch aber nicht welcher Motor, welches Boot, kalt oder warm, Elektro-, Benzin- oder Dieselmotor. Nur soviel: Früher hat immer alles funktioniert." Was würdest du einem solchen TE an den Kopf werfen? Eben!

Auch bei deiner Frage gilt: "Wir wollen Bilder sehen!" Zumindest der Text vom sogenannten Schuldschein ist mal das wichtigste.

Was ich beim Lesen bis jetzt verstanden habe, ist wenig genug. Das meiste ist für mich als Leser nur angedeutet und nicht klar auf den Punkt gebracht.

Ich verstehe folgendes:
  • Der Vater ist gestorben.
  • Die Mutter ist Erbin.
  • Im Erbe ist ein Papier aufgetaucht, wo draufsteht "Schuldschein", Vater hat dem Anwalt X, der ein Freund des Hauses ist, 30k EUR überlassen. Dazu passt ein Überweisungsbeleg oder eine Quittung.
  • Im Erbe ist ein Beleg aufgetaucht, dem zufolge Anwalt X nochmals 20k EUR erhalten hat.
  • In der Familie waren die materiellen Ressourcen (bis hin zu den Zigaretten) stets transparent.


Was ich bisher nicht verstehe, ist unter anderem zB:
  • Das mit der "Transparenz" der materiellen Ressourcen beißt sich für mich ein wenig mit den von dir mitgeteilten näheren Umständen der "Geldverleihgeschichte": Einerseits weiß die Familie Bescheid, wie viele "Zigaretten im Hause sind", aber bei einer für eure Verhältnisse offenbar nicht ganz unbedeutenden Summe von 50.000 Euro sind die näheren Umstände nicht bekannt. Das verstehe ich noch nicht.
  • Wenn 50k EUR bei deinem Vater nicht so in der Portokassa rumgelegen sind, dann bedarf es wohl einer ziemlich bedeutsamen Beziehung zwischen dem Anwalt X und deinem Vater, wenn er ihm 50 Riesen so schwach dokumentiert 'rübergeschoben hat, ohne dass er zumindest ein paar klare Sätze schriftlich hinterlässt, welche die Sache erläutern.
  • Einerseits willst du bei X Ansprüche auf EUR 50.000 sichern, andererseits willst du ihn "nicht vergraulen, weil Freund der Familie, Anwalt, und vielleicht brauche ich ihn mal". Für 50k bekommt man von vielen Anwälten viel Leistung. Da steckt doch noch was anders dahinter. Ein Anwalt, der noch dazu sogenannter "Freund der Familie" sein soll, und der nach dem Tod des Vaters nicht kommt und sagt "Hört mal. Dein Mann/dein Vater hat mir 50.000 geborgt, über die wir folgende Rückzahlungsvereinbarung haben ... Ist das für euch in Ordnung, wenn wir das im Moment so dabei belassen?", würde in meiner Weltsicht für mich weder als Freund noch als Anwalt weiterhin in Frage kommen. Da wissen wir auch noch nichts genaues von dir.

Theoretisch ist vieles denkbar und mit dem, was du derzeit preisgegeben hast, nicht auszuschließen, so zum Beispiel:
  • Die Vereinbarung zwischen X und deinem Vater kann lauten: "Du zahlst, wenn du kannst. Sollte ich mal abtreten, vergiss die Angelegenheit. Meine Nachkommenschaft wird ohne die Kohle zurechtkommen. Weil uns beide verbindet etwas ganz Besonderes."
  • Es kann sein, dass die Sache längst erledigt ist, weil zB dein Vater als Mitbesitzer einer Immobilie eingetragen ist und damit die 30k und/oder die 20k als getilgt zu betrachten sind. Das muss nicht im Zuge der Nachlassverwaltung zwangsweise ans Licht kommen, sondern kann auch erst auftauchen, wenn zB die Immobilie einst verkauft werden sollte. Der Schuldschein existiert "zufällig" noch, weil er nicht vernichtet wurde. Gleichzeitig existiert auf der anderen Seite aber ein Papier, das ihn für nichtig erklärt.

Zahlreiche weitere Szenarien sind denkbar.

Es ist also nicht mal zu beantworten, ob ihr, du oder deine Mutter, überhaupt eine berechtigte Forderung habt. Ein Stück Papier ist ein Stück Papier, auch wenn "Schuldschein" draufsteht. Das begründet kein Recht, bestenfalls belegt es ein Recht.

Die Fragen "Was ist zu tun?", "Was hemmt die Verfristung?", "Wie weiter vorgehen?" hängt von so vielen Größen ab, die du verschweigst, wie ein Anfänger in einem Motorentrööt, der uns nicht mal sagt, ob Benzin oder Diesel, geschweige denn welcher Motor im Detail.

Alles des bisher Geratenen kann für dein Ziel sowohl hilfreich als auch absolut katastrophal sein, weil es von den Umständen und zahlreichen Details abhängt, die du nicht nennst.

So wird das ein üblicher "Rechtsberatungströöt", der zum guten Teil aus rasch zusammengegoogelten Fach(un)wissen besteht.
Du könntest auch selbst bei Google die Begriffe "Schuldschein" und "Verjährung" mal eingeben, dann hättest du sicher in 10 Minuten eine Reihe von Fragen, die weiterhelfen, beisammen.
Von den Antworten wollen wir an dieser Stellle noch nicht reden.

Man bräuchte Informationen von dir, und Bilder.
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Gruss Andreas

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Alt 05.11.2015, 08:24
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Noch gibt es ja gar keinen "Dissens" .

Im Moment ist es ja nur was ich im Morgenurin lese.

Klar bleibt mir nix anderes übrig als erstmal (ein mir unangenehmes) Gespräch zu suchen.

Aber ausser Gelabber und wir sind doch selbstverständlich Freunde will ich auch am Schluss was "sicheres" haben.
Da ist nichts unangenehmes bei. Ich denke er ist / war euer Freund. Da muß das auf den Tisch und zwar alles in Ruhe aber bestimmt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen sollte er sich an nichts erinnern dann mal mit der Faust auf den Tisch und die Stichwörter fallen lassen die dir genannt worden sind und ab zum Anwalt. Die verjährung hemmt nur ein Mahnbescheid.
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Gruß und Ahoi Martin
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  #64  
Alt 05.11.2015, 08:31
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
  • Ein Anwalt, der noch dazu sogenannter "Freund der Familie" sein soll, und der nach dem Tod des Vaters nicht kommt und sagt "Hört mal. Dein Mann/dein Vater hat mir 50.000 geborgt, über die wir folgende Rückzahlungsvereinbarung haben ... Ist das für euch in Ordnung, wenn wir das im Moment so dabei belassen?", würde in meiner Weltsicht für mich weder als Freund noch als Anwalt weiterhin in Frage kommen.
Danke.... -

genau das ging mir dabei auch durch den Kopf und genau das wäre für mich das Ende der s.g. Freundschaft, wenn die Forderungen tatsächlich noch bestehen und der Typ das aussitzen will.....
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Gruß - Georg
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