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  #2201  
Alt Heute, 19:47
Benutzerbild von Saint-Ex
Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Dann sollte aber immer noch der Abschlußvertrag gelten. Meine Versicherung informiert mich immer über Änderungen. Ich suche aber auch nicht nach einer billigen Internet Versicherung . Im Notfall muß man sich auf seine Versicherung verlassen können .
Ich würde mein Boot niemals im Winter im Wasser lassen schon aus Sorge das man mir das als Fahrlässigkeit auslegt.
natürlich ist auch die Brandgefahr in Hallen nicht auszuschließen, irgendwas ist immer..
Guter Punkt! Deshalb ist bei meiner Kaskoversicherung auch sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Auf Nachfrage mit einem entsprechenden Schadensfachmann auf der boot wurde mir mitgeteilt, dass Boot im Winter im Wasser lassen überhaupt nicht als besonders Risiko eingestuft würde. Sie hätten viel mehr Schadensfälle durch (Elektro-) Brand in Hallen als durch Untergehen.... Ich hatte das gerade auch vor dem Hintergrund meiner Z-Antriebs Gummi-Balgen gefragt gehabt. Würde aber in der Statistik definitiv keine Rolle spielen...
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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #2202  
Alt Heute, 20:09
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Guter Punkt! Deshalb ist bei meiner Kaskoversicherung auch sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Auf Nachfrage mit einem entsprechenden Schadensfachmann auf der boot wurde mir mitgeteilt, dass Boot im Winter im Wasser lassen überhaupt nicht als besonders Risiko eingestuft würde. Sie hätten viel mehr Schadensfälle durch (Elektro-) Brand in Hallen als durch Untergehen.... Ich hatte das gerade auch vor dem Hintergrund meiner Z-Antriebs Gummi-Balgen gefragt gehabt. Würde aber in der Statistik definitiv keine Rolle spielen...
Schriftlich ?
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Gruß Bergi :

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Und denkt immer schön an eure Gasprüfung…..
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  #2203  
Alt Heute, 20:10
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Schriftlich ?
Die Kaskoversicherungs-Bedingungen bezüglich grober Fahrlässigkeit sind eindeutig. Natürlich schriftlich.
Trotzdem ist für mich die Aussage zur Schadenstatistik wichtiger als die Police. Denn ich möchte ja nicht, dass mein Boot untergeht und dann bezahlt wird.
Ich möchte, dass es noch viele Jahre schön schwimmt. Auch im Winter
Guckst du hier:
PANTAENIUS
Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit“.
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Geändert von Saint-Ex (Heute um 20:16 Uhr)
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  #2204  
Alt Heute, 20:13
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Mich wundert das.
"Grob fahrlässig" ist im rechtlichen Sinn nahe an "vorsätzlich"...
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Gruss, Dirk
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  #2205  
Alt Heute, 20:15
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In meinem Vertrag sind Schäden durch Eis ausgenommen. Ich wüsste auch nicht, welche Versicherung da keinen Ausschluss hat (bei Neuverträgen). Auslegungsfähig ist, ob der Ausschluss nur das durch Eis beschädigte Teil oder auch Folgeschäden erfasst. Da könnte es dann auf die Verschuldensfrage ankommen.
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Viele Grüße

Philip
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  #2206  
Alt Heute, 20:29
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Hallo,

mein Boot ist jetzt 33 Jahre alt. Und es war bis auf letzten Winter (wegen der Neulackierung auf einer Werft) immer über den Winter im Wasser.

Grüße

Markus
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  #2207  
Alt Heute, 20:53
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Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Mich wundert das.
"Grob fahrlässig" ist im rechtlichen Sinn nahe an "vorsätzlich"...
Tja, “Totschlag“ ist auch nah dran an “Mord“ ...
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  #2208  
Alt Heute, 22:12
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Mich wundert das.
"Grob fahrlässig" ist im rechtlichen Sinn nahe an "vorsätzlich"...
Die Abgrenzung ist eine der schwierigsten und umstrittensten Fragen. Aber ganz so nah ist es dann trotzdem nicht. Ich gehöre zu den wenigen Vertretern, die ein voluntatives Vorsatzelement verneinen oder für nicht erforderlich halten. Die Linie zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz definiert sich danach, ob man den tatsächlichen Erfolg vor der Handlung als mögliche Folge erkannt hat. In der Handlung - trotz Erkenntnis - kommt dann das voluntative Element zum Vorschein. Es muss aber nicht in Sinne eines Talentschluss schon vorher vorhanden sein. Die herrschende Lehre spricht vom für möglich halten und billigenden Inkaufnehmen des Taterfolgs (so kommt Unschärfe hinein).

Fahrlässigkeit definiert sich dann eher über die Pflichtwidrigkeit - objektiv und subjektiv. Grob fahrlässig handelt, wer den Erfolg nicht tatsächlich als mögliche Folge erkannt hat, aber bei minimaler Anstrengung hätte erkennen können.

Das ist mE dennoch ein großer Unterschied, da beim Eventualvorsatz ein wissentlicher Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt.
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Viele Grüße

Philip
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  #2209  
Alt Heute, 22:29
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Das wird jetzt schön abstrakt. Mag ich. Was mich jetzt interessiert: warum hältst du das Vorhandensein des Vorsatzelements für nicht erforderlich?
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