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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#2201
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Zitat:
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#2202
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Zitat:
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf : Und denkt immer schön an eure Gasprüfung…..
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#2203
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Die Kaskoversicherungs-Bedingungen bezüglich grober Fahrlässigkeit sind eindeutig. Natürlich schriftlich.
Trotzdem ist für mich die Aussage zur Schadenstatistik wichtiger als die Police. Denn ich möchte ja nicht, dass mein Boot untergeht und dann bezahlt wird. Ich möchte, dass es noch viele Jahre schön schwimmt. Auch im Winter Guckst du hier: PANTAENIUS “Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit“.
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
Geändert von Saint-Ex (21.02.2026 um 20:16 Uhr) |
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#2204
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Mich wundert das.
"Grob fahrlässig" ist im rechtlichen Sinn nahe an "vorsätzlich"...
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Gruss, Dirk |
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#2205
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In meinem Vertrag sind Schäden durch Eis ausgenommen. Ich wüsste auch nicht, welche Versicherung da keinen Ausschluss hat (bei Neuverträgen). Auslegungsfähig ist, ob der Ausschluss nur das durch Eis beschädigte Teil oder auch Folgeschäden erfasst. Da könnte es dann auf die Verschuldensfrage ankommen.
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Viele Grüße Philip |
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#2206
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Hallo,
mein Boot ist jetzt 33 Jahre alt. Und es war bis auf letzten Winter (wegen der Neulackierung auf einer Werft) immer über den Winter im Wasser. Grüße Markus
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#2207
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Tja, “Totschlag“ ist auch nah dran an “Mord“ ...
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#2208
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Zitat:
Fahrlässigkeit definiert sich dann eher über die Pflichtwidrigkeit - objektiv und subjektiv. Grob fahrlässig handelt, wer den Erfolg nicht tatsächlich als mögliche Folge erkannt hat, aber bei minimaler Anstrengung hätte erkennen können. Das ist mE dennoch ein großer Unterschied, da beim Eventualvorsatz ein wissentlicher Angriff auf ein Rechtsgut vorliegt.
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Viele Grüße Philip
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#2209
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Das wird jetzt schön abstrakt. Mag ich. Was mich jetzt interessiert: warum hältst du das Vorhandensein des Vorsatzelements für nicht erforderlich?
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#2210
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Im übrigen liegt bei meiner Überwinterung im Wasser, obwohl nicht eingewintert, keinerlei Fahrlässigkeit vor. Meine elektrischen SMS-Fernschaltsteckdosen, in Verbindung mit insgesamt drei Frostwächtern und zusammen 1000 Watt elektrische Heizleistung, sorgen dafür, dass das ganze Schiff ständig oberhalb 0°C, tatsächlich sogar oberhalb 2°C beheizt wird. Unzählige SMS-Meldungen, jedes Mal, wenn sich einer der Frostwächter ein- oder ausschaltet mit jeweils aktueller Temperatur, belegen auch für Streitfälle, dass ich mich mehr oder weniger 24/7 aus der Ferne um das Boot gekümmert habe. Einmal ist der Strom ausgefallen. Wurde auch übermittelt. Habe sofort den Hafenbetreiber angerufen. Der hat sofort reagiert. Ansonsten funktioniert das System schon den ganzen Winter über. Sollte das jetzt ausfallen, kann man sicher nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen, sondern eher von höherer Gewalt...
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#2211
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Zitat:
Anscheinend hat Dich das Thema doch irgendwie bewegt. Sympathisch ehrlich
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Gruss, Dirk
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#2212
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Zitat:
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#2213
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Die herrschende Meinung definiert Vorsatz zweigliedrig: 1) Wissenselement (kognitives Element): Kenntnis der Tatumstände 2) Willenselement (voluntatives Element): Billigung / Inkaufnahme des Erfolgs Das ist aber dogmatischer Quatsch. Bei Vorsatzdelikten ist die Kenntnis der tatbestandlichen Umstände entscheidend; nicht das „Wollen“ des Erfolges. Auch wenn der Täter "nicht will", dass sein Handeln den Erfolg herbeiführt, er ihn aber für möglich hält und trotzdem handelt, liegt Vorsatz vor. Lehrbuchbeospiel ist der Sprengmeister-Fall. Er weiß, dass da eine Person in unmittelbarer Nähe des Sprengortes ist, und er zündet trotzdem. Anders wäre es, wenn er es nicht weiß, aber auch zuvor nicht mit der erforderlichen Sorgfalt versichert hat, dass keine Person anwesend ist. Dann fehlt das Wissen. In keinem der Fälle "wollte" er den Tod der Person. Dennoch macht es den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, was er wusste. Kurz: Wenn jemand weiß, dass der Erfolg sicher eintreten wird, dann kann er ihn nicht „nicht wollen“. Wird bei direktem Vorsatz besonders deutlich, weil Handeln mit sicherer Kenntnis, dass der Erfolg eintritt, logisch bereits die Entscheidung für die Tatbestandsverwirklicung beinhaltet. Ein zusätzliches „Billigen“ ist psychologisch und normativ überflüssig.
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Viele Grüße Philip
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#2214
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Und ich dachte bei "Vorsatzelement" an zweckentfremdete Fassadenisolierung zur Dämmung des Bootes.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#2215
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Meine Strafrecht I Vorlesung ist schon ziemlich lange her, aber verstehe ich dich richtig, dass du damit die bewusste Fahrlässigkeit gleichstellst mit dem Eventualvorsatz, bzw. diese als solche gleich ablehnst?
War das nicht auch bei dem Ku-Damm-Raser-Prozess vor ein paar Jahren das Thema (meine Nichte hatte das als Klausurthema)? |
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#2216
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Nochmal zu den Versicherungsbedingungen. In meinen steht nichts von geschlossen zu haltenden Seeventilen bei Abwesenheit, oder Ähnliches.
Unter "Ausschlüsse" finde ich aber das: Zitat:
Übel interpretiert, ist es schietegal ob das Ventil offen oder geschlossen war, geht der Kahn unter, ist es nicht versichert. Zu negativ gedacht? |
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#2217
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Zitat:
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Viele Grüße Philip |
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#2218
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Zitat:
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Viele Grüße Philip
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#2219
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Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen, hier der aktuelle Eislagebericht aus dem Raum Magdeburg:
Die Eisbrecher ziehen fröhlich ihre Bahn und man sieht schon wieder Wasser im MLK. Die Eisplatte im Hafen ist in diverse Teile zersprungen und zeigt Risse. Am Montag wird der Schiffsverkehr zwischen Süllfeld und Magdeburg wieder aufgenommen. Vorerst nur im Konvoi mit dem Eisbrecher an der Spitze. Start ist jeweils in Süllfeld und Rothensee um 7, bzw 8 Uhr. Ich denke aber, die Schifffahrt wird bald wieder ungehindert fahren können. Während im Salon schon 12 Grad + erreicht wurden, ist es in der Bilge noch frisch. Jetzt kühlt das Wasser, statt zu heizen. 0,5 Grad sagt das Thermometer. Bin sehr gespannt, wie lange sich das Eis noch hält. Um die Stahlboote im Hafen bildet sich langsam ein wassergefüllter Spalt. Nach 2 Monaten im Eis kommt wieder Leben in die Bude. Es reicht. Freue mich auf milde Temperaturen. Der Wetterbericht sagt bis zu 19 Grad in der letzten Februarwoche.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#2220
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Das ist ja klar. Ich hatte dich in deiner Auslegung anders verstanden
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#2221
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Zitat:
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#2222
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Zitat:
Regen und Wind machen das Eis mürbe, ich kenn das aus Erfahrung. Gruß, bei mir ist der Kanal Eisfrei |
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