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  #151  
Alt 08.01.2025, 17:40
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Ich danke Euch Beiden und sehe mich in #86 bestätigt.
Ist ja auch grundsätzlich so. Bis auf das "jederzeit überwacht"
Geschwindigkeitsanpassungen aus Gründen oder Manöver des letzten Augenblicks muss der Rudergänger selbstständig vollziehen können ohne explizite Anweisung. Der Schiffsführer steht ja nicht immer daneben. Von daher auch die Vorgabe "fähiges Crewmitglied"
Der Schiffsführer bleibt trotzdem in der Verantwortung, Vertrauen ist alles
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Gruß Jan
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  #152  
Alt 08.01.2025, 17:57
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Ist ja auch grundsätzlich so. Bis auf das "jederzeit überwacht"
Geschwindigkeitsanpassungen aus Gründen oder Manöver des letzten Augenblicks muss der Rudergänger selbstständig vollziehen können ohne explizite Anweisung. Der Schiffsführer steht ja nicht immer daneben. Von daher auch die Vorgabe "fähiges Crewmitglied"
Der Schiffsführer bleibt trotzdem in der Verantwortung, Vertrauen ist alles

Na jetzt get es aber durcheinander.
Der Rudergänger als "Befehlsempfänger" bedient das Ruder, auf einem kleineren Boot/Schiff vielleicht noch auf Anweisung den "Gashebel", evtl. hält er auch "gehörig Ausguck".
Zieht sich der Schiffsführer zurück übergiebt er das Kommando, evt. auch an den Rudergänger (der dann selbstversändlich die erforderlichen Befähigungsnachweise haben muss).
Dass die Praxis gerade auf Sporbooten manchmal anders gehandhabt wird liegt ist dann die Realität.

bis denne, Rainer
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  #153  
Alt 08.01.2025, 18:11
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Na jetzt get es aber durcheinander.
Der Rudergänger als "Befehlsempfänger" bedient das Ruder, auf einem kleineren Boot/Schiff vielleicht noch auf Anweisung den "Gashebel", evtl. hält er auch "gehörig Ausguck".
Zieht sich der Schiffsführer zurück übergiebt er das Kommando, evt. auch an den Rudergänger (der dann selbstversändlich die erforderlichen Befähigungsnachweise haben muss).
Dass die Praxis gerade auf Sporbooten manchmal anders gehandhabt wird liegt ist dann die Realität.

bis denne, Rainer
Aber davon schreiben wir doch die ganze Zeit. Meines Wissens und laut Elwis, WSA, WSV etc. gibt es für den Rudergänger keinen Befähigungsnachweis.
Welcher ist das?
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  #154  
Alt 08.01.2025, 18:31
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@NAJ - Du hattest dem Rudergänger einen Handlungsspielraum zugedacht, den er offiziell nicht hat.

Der Rudergänger darf streng genommen keine eigenständig Kursänderung einleiten oder die Geschwindigkeit ändern (mal abgesehen von "Not kennt kein Gebot"). Das darf der Schiffsführer bzw. sein oder seine Vertreter.

Gruß, Rainer
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  #155  
Alt 08.01.2025, 19:47
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
@NAJ - Du hattest dem Rudergänger einen Handlungsspielraum zugedacht, den er offiziell nicht hat.

Der Rudergänger darf streng genommen keine eigenständig Kursänderung einleiten oder die Geschwindigkeit ändern (mal abgesehen von "Not kennt kein Gebot"). Das darf der Schiffsführer bzw. sein oder seine Vertreter.

Gruß, Rainer
Selbstverständlich hat der Rudergänger einen Handlungsspielraum.
Der Schiffsführer sagt wo und wie es hin geht und der Rudergänger macht.
Was wäre ansonsten wenn Schiffsführer mal auf den Topf muss und Notsituation eintritt?
Das hat doch nichts mit "Not kennt kein Gebot" zu tun sondern schlichtweg die Pflicht des Rudergängers dann entsprechend zu reagieren.

Und weiter noch, wofür ansonsten die Prüfungsfragen bzw. Antworten Binnen in Bezug auf den Rudergänger mit der Antwort:

--Alle Informationen und Weisungen zu empfangen und zu geben, alle Schallzeichen wahrzunehmen und nach allen Seiten genügend freie Sicht zu haben.
--Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
--Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein
--Vermeidung der Gefährdung von Menschenleben, von Beschädigungen an Fahrzeugen, Anlagen oder Ufern, Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt

Der Rudergänger hat also durchaus verantwortungsvolle Pflichten und dementsprechend auch einen gar nicht so kleinen Handlungsspielraum.
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  #156  
Alt 09.01.2025, 07:11
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Nach bestandener Prüfung wäre er dann anders anzusprechen?
..
ja, mindestens als XO. Wobei meine XO keinen Bootsführerschein hat und nebenbei Smut ist.
Aus Gründen die sich mir nur schwer erschließen, will sie aber dieses Jahr, mit einer Freundin zusammen, eine Bootsfahrschule besuchen und den SBF machen. CO wird sie deswegen trotzdem nicht!
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  #157  
Alt 09.01.2025, 07:36
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
@NAJ - Du hattest dem Rudergänger einen Handlungsspielraum zugedacht, den er offiziell nicht hat.

Der Rudergänger darf streng genommen keine eigenständig Kursänderung einleiten oder die Geschwindigkeit ändern (mal abgesehen von "Not kennt kein Gebot"). Das darf der Schiffsführer bzw. sein oder seine Vertreter.

Gruß, Rainer
Das ist richtig so.
Dennoch hat NAJ auch Recht mit der Aussage, dass der Rudergänger keine Qualifikation braucht.
Sieht man sogar bei der Marine. Rudergänger ist auch auf einer Fregatte ein Mannschaftsdienstgrad, in der Regel der Verwendungsreihe 11 (Decksdienst).
Irgendjemand, wer ein gutes Gefühl hat den Kurs gut beizubehalten und konzentriert genug ist, einen Befehl zu jederzeit korrekt umzusetzen.
Das kann jemand sein direkt nach der fachlichen Grundausbildung mit seinem ersten Bordkommando mit dem untersten Rang Matrose.
Ein eigenständiges Handeln jenseits des Befehls, wie hier in den Raum geworfen etwa ein Manöver des letzten Augenblicks, ist Befehlsverweigerung und hat ernste Folgen.

Im Kleinen gilt das auch auf dem Sportboot, ich rede jetzt nicht von einem Schlauchboot.
Ein Sportboot kann ja durchaus größer sein und da kann auch der Rudergänger der 16-Jährige Nachbarsjung sein, der zuvor nur Boote von Playmobil gesehen hat. Verantwortlich hier für alles ist der Schiffsführer, der vor Fahrtantritt bestimmt wurde.

Gruß

Totti
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  #158  
Alt 09.01.2025, 09:02
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
z.B als Schiffsführer selbst, Bootsführer, Sportbootfleppe, als Lotse usw. , falls nicht an Land/im Simulator geprüft wird. Also quasi alles was eine praktische Prüfung verlangt.
§1.09.4 BinSchStrO klingt für mich in erster Linie nach der Prüfung für das Radarpatent:

Zitat:
Ein besonderer Umstand im Sinne des Satzes 1 ist insbesondere der Fall, dass der Rudergänger während der Durchführung einer Prüfung an Bord eines Fahrzeuges zur Erlangung von Befähigungszeugnissen in der Binnenschifffahrt für die Dauer der Prüfung keine freie Sicht nach allen Seiten hat.
Das ist die klassische Prüfung zum Radarpatent - der Prüfling steht in der vollständig verdunkelten Kabine und muß das Schiff ausschließlich nach Radarbild steuern.

lg, justme
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  #159  
Alt 09.01.2025, 09:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Selbstverständlich hat der Rudergänger einen Handlungsspielraum.
Der Schiffsführer sagt wo und wie es hin geht und der Rudergänger macht.
Was wäre ansonsten wenn Schiffsführer mal auf den Topf muss und Notsituation eintritt?
Das hat doch nichts mit "Not kennt kein Gebot" zu tun sondern schlichtweg die Pflicht des Rudergängers dann entsprechend zu reagieren.

Und weiter noch, wofür ansonsten die Prüfungsfragen bzw. Antworten Binnen in Bezug auf den Rudergänger mit der Antwort:

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--Sie muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und fachlich geeignet sein
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Der Rudergänger hat also durchaus verantwortungsvolle Pflichten und dementsprechend auch einen gar nicht so kleinen Handlungsspielraum.
Normalerweise hat der Rudergänger gar keinen Handlungsspielraum - klassisch hat man auf einem Schiff in der Seefahrt drei Personen in der Befehlskette:
-der Kapitän ist verantwortlich für das Schiff und gibt den grundsätzlichen Auftrag "Wir fahren nach Hamburg"
-der Wachhabende Offizier (NWO, was auch der Kapitän sein kann) ist temporär mit der Schiffsführung betraut, er legt Kurs, Geschwindigkeit und Manöver fest "Kurs 210°, Maschine Große Fahrt voraus"
-der Rudergänger bedient das Ruder und ggf. die Maschine und führt ausschließlich Befehle des Wachhabenden Offiziers aus - eigenständig macht der gar nichts, er braucht insbesondere kein qualifizierendes Patent.

Und wenn der NWO mal auf's Klo muß wird das Kommando für die Zeit idR an jemanden anderes übergeben, der natürlich ebenfalls die entsprechende Qualifikation hat - auf einem Schiff, was rund um die Uhr fährt gibt es in der Regel mehrere Leute die diese besitzen.

In der Realität in der Binnenschiffahrt gibt's das quasi nirgends mehr - da übergibt der Binnenschiffsführer temporär die Verantwortung für Kurs und Geschwindigkeit an ein Besatzungsmitglied, welches aber um dieses übernehmen zu können ebenfalls ein qualifizierendes Patent besitzen muß (die Details dazu findet man nicht in der BinSchStrO, sondern in der BinSchPersV - da ist auch die Qualifikation für Steuerleute beschrieben). Und in der Binnenschiffahrt gelten Mindestbesatzungsvorschriften, die nur mit Personen erfüllt werden können die über ein entsprechendes Unionszeugnis verfügen - einen Rudergänger, der lediglich die Anforderung aus der BinSchStrO erfüllt findet man eher nicht an Bord eines solchen...

lg, justme
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  #160  
Alt 09.01.2025, 09:28
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Ich wusste gar nicht das es diese Dienstgrade bei Sportbooten gibt...
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  #161  
Alt 09.01.2025, 10:09
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Wenn man Admirale im Forum hat, wieso dann nicht auch auf Sportbooten?
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  #162  
Alt 09.01.2025, 10:14
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Admiral nennt sich das nur, wenn man wenigstens ein Luftgewehr an Bord hat. Sonst A 6 Patent, Kapitän für große Fahrt
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  #163  
Alt 09.01.2025, 10:50
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist richtig so.
Dennoch hat NAJ auch Recht mit der Aussage, dass der Rudergänger keine Qualifikation braucht.
Hatt doch auch niemand behauptet......

Mit den Rängen ist das so ne Sache, auf nem (See-)Handelsschiff ist der unterste Rang z.B. kein Matrose. Aber um Ränge geht es ja auch nicht.

bis denne, Rainer
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  #164  
Alt 09.01.2025, 11:20
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Admiral nennt sich das nur, wenn man wenigstens ein Luftgewehr an Bord hat. Sonst A 6 Patent, Kapitän für große Fahrt
A6 gibbet schon lange nicht mehr. Wurde von AG abgelöst und ob sich das jetzt nach STCW95 immer noch so nennt entzieht sich einer Kenntnis (Bin ja schon länger nicht mehr auf "großen Pötten".

bis denne, Rainer
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  #165  
Alt 09.01.2025, 11:25
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Admiral nennt sich das nur, wenn man wenigstens ein Luftgewehr an Bord hat. Sonst A 6 Patent, Kapitän für große Fahrt
Schwierig. Nicht ein Admiral darf in D ein Luftgewehr zugriffsbereit führen. Evtl. ne Signalpistole, mit entsprechender Erlaubnis.
Nebenbei müsste man als Admiral schon einen Flottenverband, also mehrere Boote haben. Aber für dich gilt das ja.
Und auch wenn ich sonst nicht so ein Fan davon bin, alles zu verdenglischen: bei uns heißt es CO und XO.

Geändert von Sealord37 (09.01.2025 um 11:30 Uhr)
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  #166  
Alt 09.01.2025, 11:27
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Und wenn der NWO mal auf's Klo muß wird das Kommando für die Zeit idR an jemanden anderes übergeben, der natürlich ebenfalls die entsprechende Qualifikation hat
nix anderes mein ich.
Die Praxis auf nem Sportboot sieht natürlich häufig anders aus.
Bin ich alleiniger SBF-Inhaber auf dem Boot und muss mal unterwegs, dann geht das eben nur an einer Stelle an der man sich überzeugt hat, dass nix zu erwarten ist, evtl. sogar Geschwindigkeit runter - und notfalls muss man dann halt mit dem blanken A..... nach oben......

bis denne, Rainer
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  #167  
Alt 09.01.2025, 12:19
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Admiral nennt sich das nur, wenn man wenigstens ein Luftgewehr an Bord hat. Sonst A 6 Patent, Kapitän für große Fahrt
es geht nicht um Dienstgrade, sondern um Funktionsqualifikationen (aka Nautische Patente). Daß im Deutschen Kapitän sowohl einen Dienstrang als auch eine Funktion bezeichnet macht das Ganze nicht einfacher (außer im militärischen Sprachgebrauch - da ist "Kapitän" immer ein Stabsoffiziersdienstgrad, die Dienststellung heißt "Kommandant" (und die ist weder an den Dienstgrad "Kapitän" gebunden noch ist ein Kapitän automatisch Kommandant, genauer gesagt gibt es nur ein einziges deutsches Marineschiff auf dem der Kommandant im Dienstgrad "Kapitän" steht (nämlich die Gorch Fock)).

lg, justme
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  #168  
Alt 09.01.2025, 12:25
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Hi!

Während andere segeln, träumt der Deutsche von Paragraphen und Formularen....


P.S.: Sorry, aber mit welcher Verbissenheit hier Verschärfungen verlangt werden, finde ich uncool
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #169  
Alt 09.01.2025, 12:34
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in dem Thema geht es doch um Sportbootführerschein...
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  #170  
Alt 09.01.2025, 13:08
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
...
Nebenbei müsste man als Admiral schon einen Flottenverband, also mehrere Boote haben. Aber für dich gilt das ja.
Und auch wenn ich sonst nicht so ein Fan davon bin, alles zu verdenglischen: bei uns heißt es CO und XO.
XO, der war gut.
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  #171  
Alt 09.01.2025, 13:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in dem Thema geht es doch um Sportbootführerschein...
Richtig - aber da ist der Schiffsführer nun mal der Schiffsführer.

Dass das auf dem Sportboot in der Praxis nicht so heiß gegessen wird, wie hier diskutiert dürfte doch wohl klar sein - wobei gibbet dazu eigendlich nen BSU-Bericht (Schipper temporär verhindert, Rudergänger (bzw. Boot hatte Grundberührung oder kollidierte etc)?

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  #172  
Alt 09.01.2025, 13:51
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Richtig - aber da ist der Schiffsführer nun mal der Schiffsführer.


bis denne, Rainer
aber nicht unbedingt der Rudergänger.. bei mir stehen auch mal Leute ohne Führerschein am Lenkrad...
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  #173  
Alt 09.01.2025, 14:01
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aber nicht unbedingt der Rudergänger.. bei mir stehen auch mal Leute ohne Führerschein am Lenkrad...

Hey Volker, wo warst Du die letzten 171 Beiträge?
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Beste Grüße, Alex
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  #174  
Alt 09.01.2025, 14:03
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Zitat von justme Beitrag anzeigen



Daß im Deutschen Kapitän sowohl einen Dienstrang als auch eine Funktion bezeichnet macht das Ganze nicht einfacher (außer im militärischen Sprachgebrauch - da ist "Kapitän" immer ein Stabsoffiziersdienstgrad, die Dienststellung heißt "Kommandant" (und die ist weder an den Dienstgrad "Kapitän" gebunden noch ist ein Kapitän automatisch Kommandant, genauer gesagt gibt es nur ein einziges deutsches Marineschiff auf dem der Kommandant im Dienstgrad "Kapitän" steht (nämlich die Gorch Fock)).

lg, justme
Das ist soweit richtig, es gibt nur einen Kapitän zur See, der auch zur See fährt. Das ist der Kommandant der Gorch Fock.
Kommandant konnte man ab dem Dienstgrad Oberleutnant zur See werden, später ab der 90er Jahre nur noch ab Kapitänleutnant.
Heute sind die Posten in der Regel an den Rang des Korvettenkapitän gebunden.
Aber es gab eine Ausnahme: Die Landungsboote hatten immer einen Kommandanten, der nur Portepee-Unteroffizier war: Der Kommandant eines Landungsbootes war daher Haupt- oder Stabsbootsmann. Das letzte Landungsboot wurde aber im Oktober 2024 ausser Dienst gestellt.
Übrigens konnte man auch an einen Flaggoffizier Dienstgrad gelangen (Admiral oder General), ohne aktiv bei der BW zu sein.

Gruß

Totti
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Alt 09.01.2025, 14:49
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Ich wäre da überhaupt nicht dafür.
Klar der ADAC ist dafür, schon aus Eigeninteresse.
Ich sehe Probleme in internationalen Gewässern und deren Aufsichten.
Knotenkunde hin oder her, jedoch eine Zurückregulierung
der "freien 15 PS-Grenze" in D würde ich jedoch
nach den vielen negativen Erfahrungen der letzten Sommersaisons eher begrüßen.
Minimize the risk.
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Geht die Sonne auf im Westen,
solltest du dein Kompass testen.

Euch immer die handbreit..
Uwe
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