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  #126  
Alt 07.01.2025, 20:17
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Meine Kasko übernimmt den Schaden.

Das täte sie mit Sicherheit nicht, wenn ein Regress auch nur ansatzweise erkennbar wäre.

Es waren zwei Gutachter an Bord. Wie soll man Fahrlässigkeit nachweisen? Ein Augenblickversagen der Hardware. Es hatten sich Fixierschrauben gelöst.
Also zunächst mal; Es ist ja super, dass du ohne Drama davon kommst. Und auch 2. unverständlich, wie jemand manövrierunfähig 2mal einschlagen kann. Aber lass mer des mal.

Also zum Thema "TÜV". Haben wir am Bodensee.

Mit so einem Boot (getüvt am Bodensee), Bavaria 770 waren wir vor irgendner Steilküste an der Cote d`azur in Frankreich in auflandigem Sturm. Ich am Ruder, vielleicht 12 Jahre alt, Vater am Segel bergen. Und knacks. Steuerrad dreht frei. Boot dreht, Welle volle Breitseite. Vater nervt, "ich hab doch gesgagt.............im Wind halten......" Unschuldiger Blick von mir, Hände in die Höhe. Nicht mehr in meinen Händen.

Na gut, ich war ein guter Schwimmer. Vater und wer auch immer an Bord war soweit auch. Selbst in der Brandung hätt ich gedacht "wir schwimmen dann halt in den Hafen".Insofern keine Todesangst.
Aber für mich war dieses Boot erledigt. Ich sah schon wie sich das GFK an den Felsen in der Brandung aufreibt.

Tja. Papa war natürlich der Beste. Backskiste auf, Am Deckel befestigt, (fiel mir nie auf) Notpinne. Ein Griff, raus. Schraube, Mutter und Schraubenschlüssel in der Tüte dran. Auf den Ruderscheiss geschraubt, gefühlte 20 sekunden später nach meinem entspannten Nahtoderlebnis waren wir wieder auf Sendung

Im Hafen fanden wir raus......... wir brauchen gar kein Ersatzteil. Der Kugelkopf vom Zylinder zum Hebel war nur 2 Gewindegänge eingeschraubt, dann gekontert. Und die sind halt ausgerissen. Noch 10 weitere Gänge übrig.

Da kommt in 100 Jahren kein TÜV.-Ing. (netmal am Bodensee) drauf sowas zu kontrollieren. Netmal am Auto wird ein TÜV´ler sich wundern wieviel Gewinde an ner Spurstange über ist.

Ich will sagen: Ich find den TÜV am Bodensee o.k. Aber nur, weil er dich zwingt alle 3 Jahre mal im Geiste mit deinem Boot alles durchzusprechen......
Ham´n mer alles was an Ausrüstung erforderlich ist? Wo? Wie geht´s dem? Feuerlöscher, Schwimmwesten............

Ich glaube bei weitem nicht, dass 50% oder auch nur 0,5% der Boote durch einen "TÜV" fallen würden.

Geändert von Fraenkie (07.01.2025 um 20:23 Uhr)
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  #127  
Alt 08.01.2025, 10:03
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
....

Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass in erster Linie eine Gesetzesänderung nötig ist hin zur Gefährdungshaftung und einer Versicherungspflicht.

Grüße

Totti
Zu Blau:
Ersteres kann ich auch nur unterstützen und bei der Versicherungspflicht kann ich auch nur beipflichten.
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  #128  
Alt 08.01.2025, 10:13
SL F33 SL F33 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich halte einen 4m Flitzer als deutlich gefährlicher als dem 10m Hausboot das vielleicht max. 10 bis 15 km/h schafft.
Gerade für Schwimmer, Kanuten etc.

Und der gewünschte TÜV wäre evtl. für Charterboote interessant, für Eignerboote nie und nimmer.
Der Eigner hat ein Eigenintersse daß sein Boot funktioniert
.

Zu Blau:
Tja, zwischen "funktioniert" und technisch überprüft für "funktioniert" befunden, gibt es leider himmelweite Unterschiede.
Gerade auf "Eignerbooten".
Was da schon alles "funktioniert" hat und dann im entscheidenden Momentum technisch versagt hat und das meist weil irgendwie rumgebastelt wurde.
Allein was hier im Forum immer wiederkehrend an "Kabelsalten mit Lüsterklemmengarnitur" hinter den Instrumentenboards auftauchen.
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LG Arne
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  #129  
Alt 08.01.2025, 10:56
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Zitat:
Zitat von SL F33 Beitrag anzeigen
.....
Allein was hier im Forum immer wiederkehrend an "Kabelsalten mit Lüsterklemmengarnitur" hinter den Instrumentenboards auftauchen.
Und welche Gefahr geht da für wen aus?
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  #130  
Alt 08.01.2025, 11:26
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und welche Gefahr geht da für wen aus?
Gefahr für die Allgemeinheit ausgelöst durch fehlerhaftes "Rumkablen" und dadurch ausgelöste Funktionsstörungen/Ausfall für den Fahrbetrieb notwendiger Komponenten.
Aber es erstaunt, dass ein so versiertes Forumsmitglied wie du, sich eine solch einfache Frage nicht selbst beantworten kann.
Angenehmes Wochenende.
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LG Arne
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  #131  
Alt 08.01.2025, 11:44
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Zitat:
Zitat von SL F33 Beitrag anzeigen
Gefahr für die Allgemeinheit ausgelöst durch fehlerhaftes "Rumkablen" und dadurch ausgelöste Funktionsstörungen/Ausfall für den Fahrbetrieb notwendiger Komponenten.
Bei meinem jetzigen Boot und allen Vorgängern gibt es keine Komponenten die elektrisch oder elektronisch für die Fahrsicherheit notwendig sind.
Evtl die Navigationslichter.
Zitat:
Zitat von SL F33 Beitrag anzeigen
Angenehmes Wochenende.
Es ist Mittwoch, aber vorsorglich wünsch ich dir das auch.
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  #132  
Alt 08.01.2025, 12:22
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bei meinem jetzigen Boot und allen Vorgängern gibt es keine Komponenten die elektrisch oder elektronisch für die Fahrsicherheit notwendig sind.
Evtl die Navigationslichter.

Das ist aber eher die Ausnahme, als die Regel.

Einbäume sind heutzutage selten geworden.
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Beste Grüße, Alex
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  #133  
Alt 08.01.2025, 12:36
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Das ist aber eher die Ausnahme, als die Regel.

Einbäume sind heutzutage selten geworden.
Wieso Einbaum?
Der Vorgänger, ein Segler, meines jetzigen hatte kein einziges Element das von Strom abhängig war, es hatte im Kaufzustand keinen.
Alles was ich eingebaut hatte war für den Komfort.

Der jetzige benötigt Strom auch nur für den Komfort und für die Instrumente.
Aber wenn von den Instrumenten eines oder auch alle ausfallen kann ich immer noch sicher fahren.
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  #134  
Alt 08.01.2025, 12:56
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Hey Lutz,

den Rudergänger prüft jederzeit der verantwortliche Schiffsführer. Vorgaben zur Kursänderung, Geschwindigkeit, etc. ergehen vom Schiffsführer an den Rudergänger, der diese ausführt und rückmeldet.
Schon vergessen beim vielen ginlosen Tonic?

Du hast das doch hoffentlich niemals anders gehandhabt, oder?
Blau
Das steht wo
in der BinSchStro im §1.03 3. heißt es:
Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen, ...
Der Rudergänger hat sogar eigenverantwortlich alle Bestimmungen einzuhalten.

Deshalb muss das Ruder nach §1.09 mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.

Davon, dass der Schiffsführer den Rudergänger jederzeit überwachen muss lese ich nirgends etwas.
Ein Rudergänger wäre ja auch sinnlos, wenn der Schiffsführer ständig neben ihm stehen müsste.

Gruß Lutz
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  #135  
Alt 08.01.2025, 13:31
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Zitat:
Zitat von SL F33 Beitrag anzeigen
Zu Blau:
alle 2-3 Jahre spätestens ... was ist daran unverständlich?
...
Du hast aber mindestens alle 2-3 Jahre geschrieben.

Bei Deiner Regulierungswut verstehe ich das so, dass der Zeitraum von Dir aus auch gerne kürzer sein dürfte.


Zitat:
Zitat von SL F33 Beitrag anzeigen
...
Aber ok:
Jedes kalendarische Jahr hat 365 Tage +1 Tag in "Schaltjahren"
Dieses Anzahl der Tage nimmst du mal 2 oder 3
Macht also entweder 730 oder 1095 Tage + 1 wenn ein "Schaltjahr" beinhaltet ist.
Nach Ablauf von 730 oder 1095 + 1 Tag bei beinhaltetem "Schaltjahr" erlischt die Betriebserlaubnis für das "Wasserfahrzeug".
Es sei denn, es wird die entsprechende HU/TÜV durchgeführt und bestanden.
Dann verlängert sich die Betriebserlaubnis um weitere 730 oder 1095 Tage + 1 Tag bei beinhaltetem Schaltjahr.
Mal so rein aus der Hand formuliert ohne jetzt auf Mengenlehre, Apfel- und Birnenrechnung zurück zu greifen.
Für weiterführende "Berechnungshilfen" sei auf Adam Riese, Phyradonix und Newton verwiesen.
Da hast Du fein gerechnet und da Du so ein Mathe-Ass bist hier mal eine andere Rechnung:

In Deutschland gibt es nach offizieller Schätzung ca. 500.000 Sportboote.

Pro Jahr müssten demnach dann ca. 167.000 bis 250.000 Sportbote zur HU.

Bei Rund 250 Arbeitstagen im Jahr wären das ca. 670 bis 1.000 Boote die pro Arbeitstag geprüft werden müssten.

Von der Erstprüfung aller 500.000 Boote mal abgesehen, wieviel Prüfstellen und Prüfer braucht man dafür

Und wo soll das qualifizierte Personal her kommen
Für Quereinsteiger dürfte das wohl eher nicht geeignet sein, wenn schon dem Bootseigner die entsprechende Kompetenz abgesprochen wird.

Gruß Lutz
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Alt 08.01.2025, 13:53
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Hat von den HU fordernden Enthusiasten schon mal einer an die Praxis gedacht ??
Und was das kostet, wenn ein Boots TÜV zu eurem Boot kommt mit erforderlicher technischen Ausrüstung? Es haben ja nicht alle einen Straßentrailer, um irgendwo hin zu fahren.
Denkt mal ein Stück weiter !
Klar, man könnte einmal im Jahr einen Hafensammelermin machen.... Manche wohnen aber weit vom Liegeplatz weg und der Prüfer kommt sicher nicht Sonntag...
Desweiteren habe ich hie Lüsterklemme gelesen... Da werden sicher Liegeplätze frei
Wird eine gefunden, haste 1 Monat Zeit, dann Nachprüfung oder Boot ausm Wasser!

Wer das fordert, sorry, ist in meinen Augen nicht ganz dicht!
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Alt 08.01.2025, 14:08
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Naja, was sollen die groß prüfen...?... Ist doch viel Geschrei für nix.

- Wenn der Gaszug reisst, wie hier oben geschildert bei dem Schaden, sieht das der Prüfer dem Zug auch von aussen nicht an. Zumal ja in der Regel ganze Teile vom Zug gar nicht begutachtet werden können, weil hinter irgendwelchen Verkleidungen laufend.
- Ölverlust vom Motor? Wurscht, gelangt in die Bilge und jeder Motor ölt was.
- Ölverlust der Steuerung? Pffff....
- AU? Da können 95% der Boote stillgelegt werden.
- Kabelei? Ist halt so, wie sie ist. Auch eine Linssen aus Ende der 80er/Anfang der 90er hat zig Sicherungskästen, unbeschriftete Schalter und alte Schmelzsicherungen wie beim PKW.

Was bleibt?
- Gasabnahme ist der Hafen hinterher.
- Wischer-Gummis?
- Beleuchtung?
- Fülldruck der Fender?
- Horn?
- Zustand der Leinen (nutzt eh nix, die meisten sind nicht in der Lage das Boot vernünftig anzubinden)?

???



Ist doch witzlos das Ganze...
Also nichts, worüber man sich Sorgen machen muss.

Grüße

Totti
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Alt 08.01.2025, 14:12
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... und geht auch alles geringfügig am Thema vorbei
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  #139  
Alt 08.01.2025, 14:13
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
... und geht auch alles geringfügig am Thema vorbei
So ist das mit einem Forum. Mal schweift man ab, mal sehr weit, aber irgendwann kommt man wieder beim Thema an.
Das macht es doch aus...


Grüße

Totti
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Alt 08.01.2025, 15:23
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
in der BinSchStro im §1.03 3. heißt es:
Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen, ...
Der Rudergänger hat sogar eigenverantwortlich alle Bestimmungen einzuhalten.

Deshalb muss das Ruder nach §1.09 mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein.

Davon, dass der Schiffsführer den Rudergänger jederzeit überwachen muss lese ich nirgends etwas.
Ein Rudergänger wäre ja auch sinnlos, wenn der Schiffsführer ständig neben ihm stehen müsste.

Gruß Lutz

Lieber Lutz,

ich möchte mit Dir nicht streiten.

§ 1.09 bezieht sich auf die Besetzung des Ruders, AKA Rudergänger.
§ 1.09.3 lautet: "Zur sicheren Steuerung des Fahrzeugs muss der Rudergänger in der Lage sein, alle im Steuerstand ankommenden Informationen und Weisungen zu empfangen oder von dort Informationen zu geben. Insbesondere muss er alle Schallzeichen wahrnehmen können und nach allen Seiten genügend freie Sicht haben."

Das meinte ich mit meiner Ausführung in #86.

§ 1.09.4 erzählt uns, dass der Rudergänger Befähigungszeugnisse erlangen muss, um eigenständig zu agieren. Zumindest interpretiere ich das so.


Zu § 1.03, den Pflichten der Besatzung heiß es direkt in § 1.03.1: "Jedes Mitglied der Besatzung hat den Anweisungen des Schiffsführers Folge zu leisten, die dieser im Rahmen seiner Verantwortlichkeit erteilt. Es hat zur Einhaltung dieser Verordnung ihrerseits beizutragen."

§ 1.03.3 sagt uns: "Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen an Bord, die vorübergehend selbstständig den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen, sind insoweit auch für die Befolgung der Bestimmungen dieser Verordnung und der im Rahmen des § 1.22 erlassenen Verordnungen und Anordnungen vorübergehender Art verantwortlich."

Zur Bestimmung des Kurses braucht Du aber ein Befähigungszeugnis (s. o.), diese Person wird dort nicht als Rudergänger bezeichnet. Es könnte der 1. oder 2. Nautische Offizier bzw. ein Lotse sein.


Sollte ich ganz daneben liegen, lasse ich mich gerne berichtigen.
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Geändert von Ostfriesen (08.01.2025 um 15:33 Uhr) Grund: Ergänzung
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen

§ 1.09.4 erzählt uns, dass der Rudergänger Befähigungszeugnisse erlangen muss, um eigenständig zu agieren. Zumindest interpretiere ich das so.

Ne, das bezieht sich darauf das wenn der Rudergänger grad irgendeine Prüfung ablegt und keine freie Sicht zu allen Seiten besteht, der Schiffsführer für Ausguck zu sorgen hat.
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Gruß Jan
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  #142  
Alt 08.01.2025, 16:06
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Ne, das bezieht sich darauf das wenn der Rudergänger grad irgendeine Prüfung ablegt und keine freie Sicht zu allen Seiten besteht, der Schiffsführer für Ausguck zu sorgen hat.

Danke.

Welche Prüfung(en) müsste ein Rudergänger absolvieren?
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Alt 08.01.2025, 16:09
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Na z.B. auf nem Sportboot ist der Prüfling nicht Schiffsführer - bei der gewerblichen Schifffahrt binnen weiß ich nicht ob es eine praktische Prüfung auf nem Dampfer gibt, könnte mir das aber vorstellen.
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  #144  
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Danke.

Welche Prüfung(en) müsste ein Rudergänger absolvieren?
z.B als Schiffsführer selbst, Bootsführer, Sportbootfleppe, als Lotse usw. , falls nicht an Land/im Simulator geprüft wird. Also quasi alles was eine praktische Prüfung verlangt.
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  #145  
Alt 08.01.2025, 16:34
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
z.B als Schiffsführer selbst, Bootsführer, Sportbootfleppe, als Lotse usw. , falls nicht an Land/im Simulator geprüft wird. Also quasi alles was eine praktische Prüfung verlangt.
Bedeutet das, dass ein Rudergänger nur als solcher bezeichnet werden darf, solange er noch keine Prüfung abgelegt hat? Nach bestandener Prüfung wäre er dann anders anzusprechen?


Wir kommen dem Thema wieder etwas näher ...
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  #146  
Alt 08.01.2025, 16:55
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Ich fühle was Du denkst!
Bin mir aber sicher das es da durchaus noch einige Unterschiede geben wird.
z.B Du machst irgendeinen Schein als Rudergänger und hast den in der Tasche, bist dann aber unter einem Schiffsfüher als Rudergänger eingesetzt, bleibst Du doch der Rudergänger.
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  #147  
Alt 08.01.2025, 17:09
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Es freut mich, verstanden zu werden.

Der Rudergänger bleibt aber weiterhin Befehlsempfänger und darf nicht selbständig den Kurs etc. entscheiden?
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  #148  
Alt 08.01.2025, 17:14
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Es freut mich, verstanden zu werden.

Der Rudergänger bleibt aber weiterhin Befehlsempfänger und darf nicht selbständig den Kurs etc. entscheiden?
Klar bleibt der Rudergänger Befehlsempfänger, ist aber doch auch zu selbstständigen Entscheidungen verpflichtet.
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  #149  
Alt 08.01.2025, 17:14
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Es freut mich, verstanden zu werden.

Der Rudergänger bleibt aber weiterhin Befehlsempfänger und darf nicht selbständig den Kurs etc. entscheiden?
Den (neuen) Kurs gibt der Nav bekannt.
Der Rudergänger bestätigt und vollzieht.
Ggfs. wird der 1O oder 1WO eine Ruderlage ankündigen, nach der der Rudergänger den Kurs ändert.

Gruß

Totti
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Alt 08.01.2025, 17:30
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Ich danke Euch Beiden und sehe mich in #86 bestätigt.
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