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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Nu ist das Chaos aber komplett, Österreich gehört wohl nicht zur EU? So ein Käse...
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#102
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Naechstes Mal vielleicht eben hier nachfrage... http://www.americansportsboats.com/CECertification.html
Die scheinen was davon zu verstehen. c.
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#103
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Hallo Ralf,
ich hoffe du hast gut geschlafen, der Ärger ist nach einer Nacht oft nicht mehr ganz so groß, und man sieht die ganze Sache realistischer. Meine Mutter sagte auch immer schlafe erst mal eine Nacht darüber, morgen sieht die Welt schon wieder ganz anders aus. Meine Meinung dazu, du bist selbstständig, dein Auftrag ist es Haare zu schneiden, schlage dicht nicht auf irgendwelchen Nebenkriegsschauplätzen rum auf denen du dem schlechten Geld nur noch gutes hinterherwirfst. Setze dich in einem ruhigen Moment mit einem Kaffee hin, schreie einmal laut Sch.... und gehe zur Tagesordnung über. Investiere die Energie die du mit einem Rechtsstreit verbrauchst in deinen Laden, schneide ein paar Köpfe mehr und du hast deine 18 Scheine schnell wieder. Die Erfahrung die du dabei gewinnst hat auch einen Wert. Günther
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Erfahrung, ist das was du bekommst, wenn du nicht bekommst was du möchtest
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#104
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Danke Jörg!
das hatte ich nicht berücksichtigt! (Dann wäre es allerdings sinnvoll gewesen, darauf hinzuweisen, daß es sich hierbei um die Ösi-Version handelt!) Schön, daß ich nach solchen Tröts hinterher immer verwirrter bin, als vorher! Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben Geändert von bootsmann (28.10.2009 um 08:58 Uhr)
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#105
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Zitat:
Doch klar, aber das scheint eine Zusammenfassung von EU-Recht, sowie einer ergänzenden Ö-Landesverordnung zu sein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#106
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Dann bekommen die Österreicher aber ein echtes Problem, wenn Kroatien der EU beitritt.
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#107
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...kläre als erstes mal rechtssicher, inwieweit dein Verkäufer eine CE hätte beibringen/haben müssen. Danach kannst du entscheiden, ob du klagst oder die dauerhaft von der nachträglichen "Investition" verabschiedest.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#108
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...nö, bin ich nicht und möchte ich auch nicht sein...ich bin nur Gutachter im Kfz-Bereich...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#109
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Zitat:
sind ja nur 90 ca. Haaschnitte und gefühlte 25h arbeiten. Da muss ich aber laut SCH*** schreien Ich versuche es mit einem Vergleich! Wenn er aber nicht draufeingeht, klage ich Wegfallen lass ich das Geld nicht
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#110
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Zitat:
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LG. Hans
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#111
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Zitat:
...viel Glück, aber laß dich nicht zu lange hinhalten (du hast schon Fieber...)
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#112
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hab jetzt den rest nicht mehr gelesen
schlage deinem käufer doch vor, das boot als eigenbau anzumelden. dann müsste er keine probleme haben mit ce |
#113
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Lies den Rest
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#114
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Hm, wenn ich das so lese, wäre es wohl sinnvoll gewesen, der ursprüngliche Verkäufer hätte das Boot nicht (unwissentlich?) ein Jahr jünger, sondern lieber ein Jahr älter gemacht. Vor den 16.6.98 datiert und er wäre aus allem raus gewesen ...
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#115
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Zitat:
So einfach ist das "Betrügen", wenn man weiß wo man hinschauen muss, auch nicht Infos dazu findet man hier im boote-forum.de zu genüge Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#116
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Moin,
Zitat:
Andererseits ist das natürlich eine prima Möglichkeit für die Ö-Grenzer, jedem heimischen Bootsurlauber mit entsprechend altem Boot erstmal einen Bußgeldbescheid aufzudrücken, wenn er mit seinem Trailerboot aus Slowenien oder Italien wiederkommt. Immerhin hat er ja zweifellos gegen geltendes Ö-Recht verstoßen, wenn er seinen Kahn in der EU ins Meer geworfen hat. Sowas muß eindeutig geahndet werden Was ein Mumpitz! mfg Martin
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#117
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Ja mit der amtlichen österreichischen Anmeldung muss man sich halt auch an den ihre Gesetze halten. Und ein Verstoß gegen das Gesetz muss nicht im Land erfolgen.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#118
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nö
lass es lieber den anwalt lesen. alles andere sind leider nur mutmaßungen. fast jeder versteht dich. aber nur das gericht kann ein urteil fällen. recht und urteil sind da leider oft zweierlei maßstäbe. leider ich kann es dir auf jedenfall nachfühlen und verstehe dich. |
#119
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Zitat:
Das CE-Zeichen brauchen außer Boote auch Seifenblasen für Kinder, Klopapierhalterungen, Fotoapparate, Schuhpaste etc. Wenn man schon hier mit Gesetzen um sich wirft, dann würde ich meinen, könnte es durchaus Sinn machen, alle relevanten zu lesen und - was offenbar schwieriger ist - auch zu verstehen. Die harmonisierten Bestimmungen ("EU-Recht") sind durchaus eindeutig und - das ist Sinn der Sache - EU-weit gültig. Ein nationales Recht (zB Ö) kann natürlich keine Vorschriften beinhalten, welche die EU als Ganzes betreffen. Lesen statt polemisieren ist angesagt. EU-weit gilt diesbezüglich folgendes (mit Übergangsbestimmungen für neu hinzugekommene, wie zB BG, RO etc.): 1) Gebrauchte Boote ("ohne CE"), die vor 1998 gebaut wurden und bis 1998 nicht in der EU waren (also erst jetzt importiert werden), bekommen keine Fahrerlaubnis in der EU. "CE-Nachzertifizierung" unter Umständen möglich. Sonderbestimmungen für Staaten, die nach 1998 der EU beigetreten sind. 2) Boote jünger als 1998 und ohne CE bekommen in der EU keine Fahrerlaubnis. "CE-Nachzertifizierung" in aller Regel möglich. Sonderbestimmungen für Staaten, die nach 1998 der EU beigetreten sind. 3) Eigenkonstruktionen/Selbstbauten unterliegen keiner CE-Pflicht, es bestehen allerdings Restriktionen beim (Weiter-)Verkauf. [Ein US-Boot als Selbstbau auszugeben, mag zwar durchgehen, wenn eine Behörde schlampig prüft, rechtens ist es dennoch nicht]. Mehr ist da nicht. Das sind keine Österreichischen Bestimmungen, sondern wurde auch von allen anderen EU-Staaten - inkl D - beschlossen, sonst wäre es nicht geltendes EU-Recht. Diese Angelegenheit ist schon über 10 Jahre alt, verglichen mit anderen Bestimmungen auch relativ einfach. Aber nachdem hier mindestens 1x pro Monat gefragt wird, ob man bei "Bootsimporten" aus Italien Zoll zahlen muss (seit 1957 nicht mehr) oder aus England (seit 1973 nicht mehr) oder aus Österreich (seit 1995 nicht mehr), wundert es kaum, dass so junge Bestimmungen noch nicht ins Bewusstsein aller gedrungen sind. Die nationalen Unterschiede können sich nur auf operative Details beschränken (und das tun sie auch): So reicht beim Anmelden von Booten in D das "Glaubhaftmachen" beim WSA, also eine eidestattliche Erklärung, in Ö reicht das nicht, dort ist der Nachweis zu führen (alle Unterlagen im Original, was nicht vorhanden ist, muss besorgt werden, sonst keine Zulassung.). Der Schwachsinn mit Bußgeld - was soll der eigentlich? Wenn ein EU-Bürger mit seiner nationalen Zulassung Österreich befährt, ist der Nachweis ja erbracht, dass grundsätzliche EU-Bestimmungen eingehalten wurden. Wenn ein "heimischer Bootsbesitzer" mit "seinem" Boot aus SLO oder I kommt, kommt er aus der EU und noch dazu aus dem Schengen-Raum, da gibt es nicht einmal einen "Grenzer". Dieses Boot ist schon in der EU und wird nicht erst "in Verkehr gebracht". Ob das Fahrzeug "verkehrssicher" und entsprechend den nationalen Vorschriften ausgerüstet ist, ist eine zweite Frage. Hier gibt es nach wie vor nationale Unterschiede (siehe rotweiß gestreifte Tafeln zB bei vielen WoMos in Italien und sonst wo oder Emissionsplaketten etc.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#120
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Das gebe ich gerne zurück.
Zitat:
Gibt es nämlich gar nicht, da "Fahrerlaubnis" nationales Recht ist. Deswegen wird es in D und in Ö auch durch nationale Gesetze geregelt. Die EU regelt nur das "Inverkehrbringen", was nichts mit "in den Verkehr bringen" zu tun hat. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#121
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So, wieder ein paar Tage verstrichen...
Schaut irgendwie nicht so positiv aus. Der Kamerad will jetzt anscheinend doch keine Einigung. Habe nun einen Anwalt in Flensburg empfohlen bekommen (DANKE), der sich auf Boote und u.a. CE spezialisiert hat. Diesen werde ich nach meinen Herbsturlaub (in Irland wo ich versuche alles zu verabeiten) beauftragen. Anscheinend komme ich um die Klage nicht herum. Bis gespannt was der Anwalt meint.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#122
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Sorry, bitte notfalls verschieben. Für dich auf alle Fälle viel Erfolg eine Einigung zu erzielen.
Ich muss zugeben, dass es mich inzwischen etwas verwirrt und hätte Fragen die mit Ja/Nein sicher zu beantworten sind. 1. D.h. es kann gut sein, dass ein US-Boot vor 6/98 gebaut nicht CE-Zertifiziert wird und ich garkeine Chance habe das anzumelden? 2. Heisst ,bekommt keine Fahrerlaubnis innerhalb EU, dass ich trotzdem 'einführen' (Zoll, etc) und das Boot anmelden kann, mich allerdings eben nur Ausserhalb der EU (z.B. Kroatien) damit bewegen kann? 3. Kann man ein Boot als 'Teileträger' einführen ohne es jemals anzumelden?
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mirno more, ugor FJAKA=psihofizicko stanje prilikom teznje ni za cime.Greska zamijeniti fjaku sa lijenoscu. Fjaka je uzviseno stanje uma i tijela kojem tezi cijelo covjecanstvo.U Indiji fjaku postizu dugogodisnjim izgladnjivanjem i meditacijom,u Dalmaciji je ona Bozji dar |
#123
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Zu 1) Interessiert keinen. Weder WSA noch ADAC verlangen einen Nachweis wenn vor 6/98 gebaut.
Zu 2) Ein Boot ohne CE wirst du auf offiziellen Wege nicht einführen können, egal wie alt es ist. Zu 3) Nein, Einfuhr verboten. Zu allen 3 Punkten gibt es aber Varianz in beide Richtungen, also von kein Problem bis Gefängnis Kommt zu sehr auf den Einzelfall an. Bernd EDIT: deutsches Recht, in Ö ist das anders!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#124
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Hi,
zu 1 = Ja zu 2 = Nein, Einfuhr nicht, allerdings als alls Zollwahre über die EU nach z.B. Kroatien ausführen geht, aber nur über eine Spedition, privat nicht und Du brauchst eine gemeldete Adresse im Empfängerland zu 3 = Nein, ganz blöd sind die ja auch nicht, wenn dann wirklich nur in Einzelteilen, bzw. jeder Zöllner kann erkennen, dass da nur Schrott im Container ist Wolfgang |
#125
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Zitat:
Wolfgang |
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