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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 28.10.2009, 08:48
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Eckaat Eckaat ist offline
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Nu ist das Chaos aber komplett, Österreich gehört wohl nicht zur EU? So ein Käse...
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Leo Tolstoi


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  #102  
Alt 28.10.2009, 08:49
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quaelgeist quaelgeist ist offline
Commander
 
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Naechstes Mal vielleicht eben hier nachfrage... http://www.americansportsboats.com/CECertification.html
Die scheinen was davon zu verstehen.
c.
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  #103  
Alt 28.10.2009, 08:49
EL-dorado EL-dorado ist offline
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Hallo Ralf,
ich hoffe du hast gut geschlafen, der Ärger ist nach einer Nacht oft nicht mehr ganz so groß, und man sieht die ganze Sache realistischer. Meine Mutter sagte auch immer schlafe erst mal eine Nacht darüber, morgen sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
Meine Meinung dazu, du bist selbstständig, dein Auftrag ist es Haare zu schneiden, schlage dicht nicht auf irgendwelchen Nebenkriegsschauplätzen rum auf denen du dem schlechten Geld nur noch gutes hinterherwirfst. Setze dich in einem ruhigen Moment mit einem Kaffee hin, schreie einmal laut Sch.... und gehe zur Tagesordnung über. Investiere die Energie die du mit einem Rechtsstreit verbrauchst in deinen Laden, schneide ein paar Köpfe mehr und du hast deine 18 Scheine schnell wieder.

Die Erfahrung die du dabei gewinnst hat auch einen Wert.

Günther
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Erfahrung, ist das was du bekommst, wenn du nicht bekommst was du möchtest
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  #104  
Alt 28.10.2009, 08:50
bootsmann bootsmann ist offline
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Danke Jörg!

das hatte ich nicht berücksichtigt!

(Dann wäre es allerdings sinnvoll gewesen, darauf hinzuweisen, daß es sich hierbei um die Ösi-Version handelt!)
Schön, daß ich nach solchen Tröts hinterher immer verwirrter bin, als vorher!

Digger
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben

Geändert von bootsmann (28.10.2009 um 08:58 Uhr)
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  #105  
Alt 28.10.2009, 08:57
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Nu ist das Chaos aber komplett, Österreich gehört wohl nicht zur EU? So ein Käse...

Doch klar, aber das scheint eine Zusammenfassung von EU-Recht, sowie einer ergänzenden Ö-Landesverordnung zu sein.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #106  
Alt 28.10.2009, 08:59
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Dann bekommen die Österreicher aber ein echtes Problem, wenn Kroatien der EU beitritt.
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Leo Tolstoi


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  #107  
Alt 28.10.2009, 09:11
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...kläre als erstes mal rechtssicher, inwieweit dein Verkäufer eine CE hätte beibringen/haben müssen. Danach kannst du entscheiden, ob du klagst oder die dauerhaft von der nachträglichen "Investition" verabschiedest.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #108  
Alt 28.10.2009, 09:12
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Bist Du nicht Anwalt?
Wenn ja, schick mal ne PN

...nö, bin ich nicht und möchte ich auch nicht sein...ich bin nur Gutachter im Kfz-Bereich...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #109  
Alt 28.10.2009, 09:27
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Zitat:
Zitat von EL-dorado Beitrag anzeigen
deinen Laden, schneide ein paar Köpfe mehr und du hast deine 18 Scheine schnell wieder.
Die Erfahrung die du dabei gewinnst hat auch einen Wert.
Günther
Klar, habe nachgedacht und gerechnet...

sind ja nur 90 ca. Haaschnitte und gefühlte 25h arbeiten.
Da muss ich aber laut SCH*** schreien

Ich versuche es mit einem Vergleich!

Wenn er aber nicht draufeingeht, klage ich
Wegfallen lass ich das Geld nicht
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #110  
Alt 28.10.2009, 15:59
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen


Das würde ja bedeuten, daß alle alten Boote (vor 1998) nicht mehr bewegt werden dürfen, oder sich einer Behördlichen Untersuchung unterziehen müssen!
So einen Quatsch habe ich bisher noch nirgends gelesen!
(oder gilt das vielleicht nur für gewerblich genutzte Schiffe?)

Digger
ist so hatte selber meine Probleme
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LG. Hans
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  #111  
Alt 28.10.2009, 16:14
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Klar, habe nachgedacht und gerechnet...

sind ja nur 90 ca. Haaschnitte und gefühlte 25h arbeiten.
Da muss ich aber laut SCH*** schreien

Ich versuche es mit einem Vergleich!

Wenn er aber nicht draufeingeht, klage ich
Wegfallen lass ich das Geld nicht

...viel Glück, aber laß dich nicht zu lange hinhalten



(du hast schon Fieber...)
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #112  
Alt 28.10.2009, 19:42
Leafde Leafde ist offline
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hab jetzt den rest nicht mehr gelesen


schlage deinem käufer doch vor, das boot als eigenbau anzumelden.
dann müsste er keine probleme haben mit ce
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  #113  
Alt 28.10.2009, 22:04
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Style Style ist offline
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
hab jetzt den rest nicht mehr gelesen


schlage deinem käufer doch vor, das boot als eigenbau anzumelden.
dann müsste er keine probleme haben mit ce
Lies den Rest
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  #114  
Alt 28.10.2009, 22:19
Wohnbusfahrer
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Hm, wenn ich das so lese, wäre es wohl sinnvoll gewesen, der ursprüngliche Verkäufer hätte das Boot nicht (unwissentlich?) ein Jahr jünger, sondern lieber ein Jahr älter gemacht. Vor den 16.6.98 datiert und er wäre aus allem raus gewesen ...
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  #115  
Alt 28.10.2009, 22:38
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hm, wenn ich das so lese, wäre es wohl sinnvoll gewesen, der ursprüngliche Verkäufer hätte das Boot nicht (unwissentlich?) ein Jahr jünger, sondern lieber ein Jahr älter gemacht. Vor den 16.6.98 datiert und er wäre aus allem raus gewesen ...
Und die Rumpfnummer entfernt

So einfach ist das "Betrügen", wenn man weiß wo man
hinschauen muss, auch nicht

Infos dazu findet man hier im boote-forum.de zu genüge

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #116  
Alt 29.10.2009, 13:47
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,

Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen

Boote ohne CE-Kennzeichnung
  • Gebrauchte Fahrzeuge
    • Seeschifffahrt: Gebrauchte Fahrzeuge ohne CE-Kennzeichnung (vor dem 16. Juni 1998) können zugelassen werden. Sie dürfen auf Gewässern der Europäischen Union jedoch nicht in Betrieb genommen werden. Eine diesbezügliche Eintragung erfolgt im Seebrief
Und das entscheidet Österreich für den gesamten Rest der EU gleich mit? Oder gilt das nur für die österreichischen Hoheitsgewässer?


Andererseits ist das natürlich eine prima Möglichkeit für die Ö-Grenzer, jedem heimischen Bootsurlauber mit entsprechend altem Boot erstmal einen Bußgeldbescheid aufzudrücken, wenn er mit seinem Trailerboot aus Slowenien oder Italien wiederkommt. Immerhin hat er ja zweifellos gegen geltendes Ö-Recht verstoßen, wenn er seinen Kahn in der EU ins Meer geworfen hat. Sowas muß eindeutig geahndet werden

Was ein Mumpitz!

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #117  
Alt 29.10.2009, 14:51
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Bernd Bernd ist offline
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Ja mit der amtlichen österreichischen Anmeldung muss man sich halt auch an den ihre Gesetze halten. Und ein Verstoß gegen das Gesetz muss nicht im Land erfolgen.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #118  
Alt 29.10.2009, 20:32
Leafde Leafde ist offline
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Lies den Rest



lass es lieber den anwalt lesen. alles andere sind leider nur mutmaßungen.

fast jeder versteht dich. aber nur das gericht kann ein urteil fällen.
recht und urteil sind da leider oft zweierlei maßstäbe. leider

ich kann es dir auf jedenfall nachfühlen und verstehe dich.
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  #119  
Alt 30.10.2009, 08:11
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin,


Andererseits ist das natürlich eine prima Möglichkeit für die Ö-Grenzer, jedem heimischen Bootsurlauber mit entsprechend altem Boot erstmal einen Bußgeldbescheid aufzudrücken, wenn er mit seinem Trailerboot aus Slowenien oder Italien wiederkommt. Immerhin hat er ja zweifellos gegen geltendes Ö-Recht verstoßen, wenn er seinen Kahn in der EU ins Meer geworfen hat. Sowas muß eindeutig geahndet werden

Was ein Mumpitz!

mfg
Martin
Wasndasfürnquatsch

Das CE-Zeichen brauchen außer Boote auch Seifenblasen für Kinder, Klopapierhalterungen, Fotoapparate, Schuhpaste etc.

Wenn man schon hier mit Gesetzen um sich wirft, dann würde ich meinen, könnte es durchaus Sinn machen, alle relevanten zu lesen und - was offenbar schwieriger ist - auch zu verstehen. Die harmonisierten Bestimmungen ("EU-Recht") sind durchaus eindeutig und - das ist Sinn der Sache - EU-weit gültig. Ein nationales Recht (zB Ö) kann natürlich keine Vorschriften beinhalten, welche die EU als Ganzes betreffen. Lesen statt polemisieren ist angesagt.

EU-weit gilt diesbezüglich folgendes (mit Übergangsbestimmungen für neu hinzugekommene, wie zB BG, RO etc.):

1) Gebrauchte Boote ("ohne CE"), die vor 1998 gebaut wurden und bis 1998 nicht in der EU waren (also erst jetzt importiert werden), bekommen keine Fahrerlaubnis in der EU. "CE-Nachzertifizierung" unter Umständen möglich. Sonderbestimmungen für Staaten, die nach 1998 der EU beigetreten sind.

2) Boote jünger als 1998 und ohne CE bekommen in der EU keine Fahrerlaubnis. "CE-Nachzertifizierung" in aller Regel möglich. Sonderbestimmungen für Staaten, die nach 1998 der EU beigetreten sind.

3) Eigenkonstruktionen/Selbstbauten unterliegen keiner CE-Pflicht, es bestehen allerdings Restriktionen beim (Weiter-)Verkauf. [Ein US-Boot als Selbstbau auszugeben, mag zwar durchgehen, wenn eine Behörde schlampig prüft, rechtens ist es dennoch nicht].

Mehr ist da nicht. Das sind keine Österreichischen Bestimmungen, sondern wurde auch von allen anderen EU-Staaten - inkl D - beschlossen, sonst wäre es nicht geltendes EU-Recht.
Diese Angelegenheit ist schon über 10 Jahre alt, verglichen mit anderen Bestimmungen auch relativ einfach. Aber nachdem hier mindestens 1x pro Monat gefragt wird, ob man bei "Bootsimporten" aus Italien Zoll zahlen muss (seit 1957 nicht mehr) oder aus England (seit 1973 nicht mehr) oder aus Österreich (seit 1995 nicht mehr), wundert es kaum, dass so junge Bestimmungen noch nicht ins Bewusstsein aller gedrungen sind.

Die nationalen Unterschiede können sich nur auf operative Details beschränken (und das tun sie auch): So reicht beim Anmelden von Booten in D das "Glaubhaftmachen" beim WSA, also eine eidestattliche Erklärung, in Ö reicht das nicht, dort ist der Nachweis zu führen (alle Unterlagen im Original, was nicht vorhanden ist, muss besorgt werden, sonst keine Zulassung.).

Der Schwachsinn mit Bußgeld - was soll der eigentlich?
Wenn ein EU-Bürger mit seiner nationalen Zulassung Österreich befährt, ist der Nachweis ja erbracht, dass grundsätzliche EU-Bestimmungen eingehalten wurden.

Wenn ein "heimischer Bootsbesitzer" mit "seinem" Boot aus SLO oder I kommt, kommt er aus der EU und noch dazu aus dem Schengen-Raum, da gibt es nicht einmal einen "Grenzer". Dieses Boot ist schon in der EU und wird nicht erst "in Verkehr gebracht".

Ob das Fahrzeug "verkehrssicher" und entsprechend den nationalen Vorschriften ausgerüstet ist, ist eine zweite Frage. Hier gibt es nach wie vor nationale Unterschiede (siehe rotweiß gestreifte Tafeln zB bei vielen WoMos in Italien und sonst wo oder Emissionsplaketten etc.)
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #120  
Alt 30.10.2009, 08:53
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wasndasfürnquatsch
Das gebe ich gerne zurück.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
EU-weit gilt diesbezüglich folgendes (mit Übergangsbestimmungen für neu hinzugekommene, wie zB BG, RO etc.):

1) Gebrauchte Boote ("ohne CE"), die vor 1998 gebaut wurden und bis 1998 nicht in der EU waren (also erst jetzt importiert werden), bekommen keine Fahrerlaubnis in der EU. "CE-Nachzertifizierung" unter Umständen möglich. Sonderbestimmungen für Staaten, die nach 1998 der EU beigetreten sind.
Bitte das entsprechende EU-Gesetz nennen.
Gibt es nämlich gar nicht, da "Fahrerlaubnis" nationales Recht ist. Deswegen wird es in D und in Ö auch durch nationale Gesetze geregelt.
Die EU regelt nur das "Inverkehrbringen", was nichts mit "in den Verkehr bringen" zu tun hat.
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
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  #121  
Alt 30.10.2009, 09:02
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So, wieder ein paar Tage verstrichen...

Schaut irgendwie nicht so positiv aus.
Der Kamerad will jetzt anscheinend doch keine Einigung.

Habe nun einen Anwalt in Flensburg empfohlen bekommen (DANKE), der sich auf Boote und u.a. CE spezialisiert hat.
Diesen werde ich nach meinen Herbsturlaub (in Irland wo ich versuche alles zu verabeiten) beauftragen.

Anscheinend komme ich um die Klage nicht herum. Bis gespannt was der Anwalt meint.
__________________
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  #122  
Alt 30.10.2009, 09:08
ugor ugor ist offline
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Sorry, bitte notfalls verschieben. Für dich auf alle Fälle viel Erfolg eine Einigung zu erzielen.
Ich muss zugeben, dass es mich inzwischen etwas verwirrt und hätte Fragen die mit Ja/Nein sicher zu beantworten sind.

1. D.h. es kann gut sein, dass ein US-Boot vor 6/98 gebaut nicht CE-Zertifiziert wird und ich garkeine Chance habe das anzumelden?

2. Heisst ,bekommt keine Fahrerlaubnis innerhalb EU, dass ich trotzdem 'einführen' (Zoll, etc) und das Boot anmelden kann, mich allerdings eben nur Ausserhalb der EU (z.B. Kroatien) damit bewegen kann?

3. Kann man ein Boot als 'Teileträger' einführen ohne es jemals anzumelden?
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mirno more, ugor
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  #123  
Alt 30.10.2009, 09:19
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Bernd Bernd ist offline
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Zu 1) Interessiert keinen. Weder WSA noch ADAC verlangen einen Nachweis wenn vor 6/98 gebaut.
Zu 2) Ein Boot ohne CE wirst du auf offiziellen Wege nicht einführen können, egal wie alt es ist.
Zu 3) Nein, Einfuhr verboten.

Zu allen 3 Punkten gibt es aber Varianz in beide Richtungen, also von kein Problem bis Gefängnis

Kommt zu sehr auf den Einzelfall an.

Bernd

EDIT: deutsches Recht, in Ö ist das anders!
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  #124  
Alt 30.10.2009, 09:19
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Hi,

zu 1 = Ja
zu 2 = Nein, Einfuhr nicht, allerdings als alls Zollwahre über die EU nach z.B. Kroatien ausführen geht, aber nur über eine Spedition, privat nicht und Du brauchst eine gemeldete Adresse im Empfängerland
zu 3 = Nein, ganz blöd sind die ja auch nicht, wenn dann wirklich nur in Einzelteilen, bzw. jeder Zöllner kann erkennen, dass da nur Schrott im Container ist

Wolfgang
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  #125  
Alt 30.10.2009, 09:21
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Zu 1) Interessiert keinen. Weder WSA noch ADAC verlangen einen Nachweis wenn vor 6/98 gebaut.
WSA und ADAC Nicht, aber du bekommst es ohne CE nicht aus dem Zollhafen, was hilft es dann, wenn das den ADAC nicht interessiert

Wolfgang
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