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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #101  
Alt 23.01.2008, 15:11
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Grad letztens wollte er in die Wohnung von nem Kumpel von mir, der aber nich dar war und sich über die Notlüge: "Verdacht auf Wasserschaden." Zugriff gewähren.
Mit dem Handy in der Hand und 110 auf den Lippen konnte ich ihn davon abhalten.

Gut es war nicht der Vermieter selbst, sondern ein Handwerker im Auftrag des Vermieters.
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  #102  
Alt 23.01.2008, 15:15
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santhos santhos ist offline
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Auch hier irrst Du. Du mußt ihn reinlassen.
Richtig ist: nach vorheriger Anmeldung, das ist klar. Ich kann den mIeter nicht einfach überfallen und Einlass fordern.
Falsch: begrenzt auf 1 JAhr.

Quelle: BGH-Urteil und diverse LG-Entscheidungen

Muß natürlich im MV vereinbart sein!

Häufigstes Beispiel: Mieter hat gekündigt und ich muß mit Interessent besichtigen. Ist ja nicht zumutbar, dies erst nach Auszug zu machen, da dann Leerstand für sicherlich mehr als 1 Monat zu verbuchen wäre.
Ich muß niemand in die gemietete Wohnung lassen, auch nicht den Eigentümer. Außer er hat ein Durchsuchungsbefehl oder ähnliches.
Wenn der Mieter gekündigt hat und man will die Wohnung zu Besichtigungszwecken betreten geschiet das auch mit vorheriger Anmeldung und mit Absprache. Ist aber ein anderer FAll.
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Grüße
Michael

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  #103  
Alt 23.01.2008, 15:15
minerve minerve ist offline
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Das geht natürlich auch nicht!

Aber: wenn ein Mieter öfter mauert, kann es schon sein, dass mein Hausmeister mir den Verdacht auf Wasserrohrbruch meldet, da es in der Wohnung so komisch plätschert. Dann geht man hat zu 2. rein.
Oder Verdacht auf verletzte Person, dann geht man halt mit der Polizei rein

Alles schon praktiziert. Im Falle mit der Polizei ging das ganz einfach und sie war sogar daran interessiert!
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  #104  
Alt 23.01.2008, 15:17
minerve minerve ist offline
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Ich muß niemand in die gemietete Wohnung lassen, auch nicht den Eigentümer. Außer er hat ein Durchsuchungsbefehl oder ähnliches.
Wenn der Mieter gekündigt hat und man will die Wohnung zu Besichtigungszwecken betreten geschiet das auch mit vorheriger Anmeldung und mit Absprache. Ist aber ein anderer FAll.
Sorry Michael, informiere Dich richtig. Deine Meinung ist schlechtweg falsch
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  #105  
Alt 23.01.2008, 15:22
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marsvin marsvin ist offline
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Auch hier irrst Du. Du mußt ihn reinlassen.
Richtig ist: nach vorheriger Anmeldung, das ist klar. Ich kann den mIeter nicht einfach überfallen und Einlass fordern.
Falsch: begrenzt auf 1 JAhr.

Quelle: BGH-Urteil und diverse LG-Entscheidungen

Muß natürlich im MV vereinbart sein!

Häufigstes Beispiel: Mieter hat gekündigt und ich muß mit Interessent besichtigen. Ist ja nicht zumutbar, dies erst nach Auszug zu machen, da dann Leerstand für sicherlich mehr als 1 Monat zu verbuchen wäre.
Naxh Kündigung ist akzeptiert, das ist ja wohl auch ein Sonderfall, ansonsten kann er mal freundlich fragen, ob ich ihn reinlasse und mir sagen, warum er es denn für notwendig hält,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #106  
Alt 23.01.2008, 15:25
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Quelle? Wie ist es denn mit der Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz)? Ohne richterliche Erlaubnis kommt ja nun nicht mal die Polizei rein,
Siggi
doch -- GEFAHR in VERZUG! da ist Deinen Wohnung für jedermann offen
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  #107  
Alt 23.01.2008, 15:27
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Der Vermieter hat wirklich das Recht, die Wohnung zu besichtigen. Wenns aber keine Grund dazu gibt, macht das sicher auch keiner
Doch, der Mensch ist eben neugierig

Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Da irrst Du aber gewaltig, mein Lieber. Als Vermieter habe ich das Recht die WE anzusehen!!!
Ja, in bestimmten, sehr eng gesetzten Grenzen.

Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Auch hier irrst Du. Du mußt ihn reinlassen.
Richtig ist: nach vorheriger Anmeldung, das ist klar. Ich kann den mIeter nicht einfach überfallen und Einlass fordern.
Falsch: begrenzt auf 1 JAhr.
Richtig, einmal innerhalb von 2 Jahren, außer bei berechtigtem Interesse (wie z.B. die genannte Kündigung und Besichtigung, allerdings auch da nur in Absprache).

Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Muß natürlich im MV vereinbart sein!
Unerheblich, man kann gesetzliche Regelungen nicht vertraglich aushebeln.

Und die Wasserschadengeschichte soll mal einer versuchen.
Wird kein Vermieter grundlos machen, sondern nur, wenn Vereinbarungsversuche gescheitert sind. Und wenn er dann damit kommt, dürfte der Verdacht, daß es sich um einen fingierten Vorgang handelt, schwer von der Hand zu weisen sein, dann greift die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Vermieter kann sich warm anziehen.

Natürlich nur bei Mietern, die klar denken und sich einen Rechtstreit leisten können, nicht bei den hier vorgestellten Kandidaten.

Michael
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  #108  
Alt 23.01.2008, 15:28
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
doch -- GEFAHR in VERZUG! da ist Deinen Wohnung für jedermann offen
Ja, und wenn das getürkt war gibts hinterher ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch, bin gespannt, ob du das dann noch mal probierst,
Siggi
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Alt 23.01.2008, 15:37
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Richtig, einmal innerhalb von 2 Jahren, außer bei berechtigtem Interesse (wie z.B. die genannte Kündigung und Besichtigung, allerdings auch da nur in Absprache).
Bei Altbau jährlich, dann aber bitte zu christlichen Zeiten und zwar von 10-13 und 15-18 Uhr. Das Ganze bitte werktags (Samstag gehört dazu).

Gruß Ecki, dessen Vermietergesellschaft andere Sorgen hat, als in seiner Bude rumzuschnüffeln...
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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Alt 23.01.2008, 15:52
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
wenn ein Mieter öfter mauert, kann es schon sein, dass mein Hausmeister mir den Verdacht auf Wasserrohrbruch meldet, da es in der Wohnung so komisch plätschert. Dann geht man hat zu 2. rein.
Oder Verdacht auf verletzte Person, dann geht man halt mit der Polizei rein

Alles schon praktiziert.
Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Die hier eingestellten Beiträge zeigen zum Teil in deutlichem Ausmaß, welchen Charakter einige im haben. Mir wird jetzt ziemlich viel deutlich!
Wie Recht du hast!
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Kleine Richtigstellung:


Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Doch, der Mensch ist eben neugierig



Ja, in bestimmten, sehr eng gesetzten Grenzen.
RICHTIG



Richtig, einmal innerhalb von 2 Jahren, außer bei berechtigtem Interesse (wie z.B. die genannte Kündigung und Besichtigung, allerdings auch da nur in Absprache).

WÄRE MIR NEU. M.E. GIBT ES DA KEINE ENTSPRECHENDE ENTSCHEIDUNG



Unerheblich, man kann gesetzliche Regelungen nicht vertraglich aushebeln.

ES GIBT KEINE GES. REGELUNGEN, NUR ENTSCHEIDUNGEN DER GERICHTE

Und die Wasserschadengeschichte soll mal einer versuchen.
Wird kein Vermieter grundlos machen, sondern nur, wenn Vereinbarungsversuche gescheitert sind. Und wenn er dann damit kommt, dürfte der Verdacht, daß es sich um einen fingierten Vorgang handelt, schwer von der Hand zu weisen sein, dann greift die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Vermieter kann sich warm anziehen.

Natürlich nur bei Mietern, die klar denken und sich einen Rechtstreit leisten können, nicht bei den hier vorgestellten Kandidaten.

Michael
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  #112  
Alt 23.01.2008, 17:03
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Grundsatz: Vermiete nur an ältere Paare ohne Kinder und ohne Haustier.

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #113  
Alt 23.01.2008, 17:14
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Grundsatz: Vermiete nur an ältere Paare ohne Kinder und ohne Haustier.
...und niemals an Lehrer und Anwälte (O-Ton mein Vermieter)
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  #114  
Alt 23.01.2008, 17:21
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
...und niemals an Lehrer und Anwälte (O-Ton mein Vermieter)
Lehrer sind schlimmer ,
die Anwälte, die ich kenne, wollen privat eigentlich eher ihre Ruhe just for fun und nur weil ein Microposten in der NK-Abrechnung nicht stimmt, macht man da keinen Streß
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Gruß Thomas
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  #115  
Alt 23.01.2008, 17:39
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Kleine Richtigstellung:

Richtig, einmal innerhalb von 2 Jahren, außer bei berechtigtem Interesse (wie z.B. die genannte Kündigung und Besichtigung, allerdings auch da nur in Absprache).

WÄRE MIR NEU. M.E. GIBT ES DA KEINE ENTSPRECHENDE ENTSCHEIDUNG
Der Vermieter darf sein Besichtigungsrecht nur in einem
Abstand von etwa zwei Jahren ausüben, es sei denn, es liegen
Umstände vor, die eine Besichtigung in einem kürzeren
zeitlichen Abstand erfordern. Ein Wechsel der Hausverwaltung
stellt für sich allein keinen solchen Umstand dar (AG Köln 219
C 430/98, WM 2000, 209)

http://www.mietrecht-forum.com/topic...vermieter.html

Das Hausrecht in der Wohnung liegt bei den Mieter/innen. Es richtet sich grundsätzlich gegen jeden, auch gegen den Eigentümer und es kann strafrechtlich durchgesetzt werden.
Im Strafgesetzbuch § 123 (Hausfriedensbruch) heißt es: "Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Zur Wohnung zählen auch Ferienappartements, Hotelzimmer und Wohnwagen.
Eine bloße Störung des Hausfriedens ohne Eindringen, z.B. Schlagen an die Tür, Werfen von Steinen gegen Fenster fällt nicht unter den § 123.
Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel einbehalten.
[...]
Der Vermieter kann dieses Recht nach der Rechtssprechung jedoch nur in angemessenen Abständen verlangen. Die Literatur geht von einen zeitlichen Abstand von zwei Jahren aus (Ausnahme: wenn im Mietvertrag etwas anderes geregelt ist).


OK, mit den 2 Jahren hatte ich recht, mit dem Mietvertrag hattest Du recht

Michael
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  #116  
Alt 23.01.2008, 18:03
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Lehrer sind schlimmer ,
die Anwälte, die ich kenne, wollen privat eigentlich eher ihre Ruhe
Thomas, DIR würde ich sogar mein Böötchen vermieten.

Mein Vermieter meint das allerdings total ernst und zieht das auch eiskalt durch!
Er hat wohl seine Erfahrungen gesammelt...
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  #117  
Alt 23.01.2008, 18:05
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Zitat:
Zitat von PderSkipper Beitrag anzeigen
Thomas, DIR würde ich sogar mein Böötchen vermieten.
machst du vorher noch ne Stange und ein Bettlaken dran.
Ich bin schließlich anspruchsvoll
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Gruß Thomas
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  #118  
Alt 23.01.2008, 18:27
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Ich zeige Euch mal 2 Bilder aus einer Wohnung, die ich nur mit Mühe leer bekommen habe. In dem Kreis sieht man den schlafenden Kopf der Ehefrau des Mieters , der mir seine Wohnung zeigte und nicht das geringste an dem Zustand bemerkenswert fand!
Vielleicht ist das ja nur ein thermischer Schutz von ihr, weil Deine Heizung schlecht gewartet ist ?

Duckundwech

Tom
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  #119  
Alt 23.01.2008, 18:42
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Jörg Jörg ist offline
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Na da hab ich ja was interessantes angefangen
Mit in Wohnung reinkommen hatte ich bei meinen Mietern noch nie ein Problem, hatte zu allen ein gutes Verhältnis bis jetzt(bei dem Neuling kann das noch werden)

Seit 5 Tagen kein Ton mehr aus der Wohnung zu hören, keine Gäste, keine Saufgelage

Zu allen Wohnungen habe ich mit Einverständnis der Mieter einen Schlüssel einbehalten (für den Notfall wenns mal brennt oder Wasser durch die Decke tropft)

Meine Miete hab ich einmal von einem nicht bekommen, solange gab es kein Wasser, keinen Strom und jeden Abend einen persönlichen Besuch mit der Frage wo mein Geld bleibt.......hat ganze 2 Wochen gedauert,dann hatte ich mein Geld, ansonsten hätte es ein neues Haustürschloß gegeben und er keinen Zutritt (Ich weiß, daß dies nicht legal ist, aber keine Miete zahlen ist auch nicht legal)
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Gruß Jörg
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  #120  
Alt 23.01.2008, 18:45
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Grundsatz: Vermiete nur an ältere Paare ohne Kinder und ohne Haustier.

Grüße Andi
Das gejammer von denen muß ich mir auch nicht immer antun, welche Gelenke grad heute wieder wehtun
Aber unsere Rentnerin ist eine exzellente Köchin und versorgt Sonntags immer alle im Haus mit Braten und Klösen
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Gruß Jörg
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  #121  
Alt 23.01.2008, 18:47
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Ja ja, als Vermieter ist man durchaus auch mal Seelsorger
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  #122  
Alt 25.01.2008, 01:00
RoterBaron RoterBaron ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Der Vermieter darf sein Besichtigungsrecht nur in einem
Abstand von etwa zwei Jahren ausüben, es sei denn, es liegen
Umstände vor, die eine Besichtigung in einem kürzeren
zeitlichen Abstand erfordern. Ein Wechsel der Hausverwaltung
stellt für sich allein keinen solchen Umstand dar (AG Köln 219
C 430/98, WM 2000, 209)
Das würde ich mal unter "graue Theorie" abhaken. Zum Bleistift: Vermieter sagt "Ich plane Umbauten und Verbesserungen an den Wohnungen zugunsten meiner Mieter - Da müssen mal neue Fenster, ist schon lange lange geplant. Dazu muß ich mal in Die Wohnung."

Und wenn ein Mieter in seiner Wohnung Saufgelage veranstaltet, lärmt wie ein Waldsprecht oder Umbauten vornimmt, bei denen die Wände wacklen, liegen immer besonder Umstände vor.

Ach so, noch einen Zweifel daran: Hausverkauf, Besitzerwechsel. Darf dann der neue Besitzer sich erst nach 2 Jahren vom Zustand der Wohnung überzeugen oder darf er mal vorher rein?
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  #123  
Alt 25.01.2008, 06:48
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Seit 5 Tagen kein Ton mehr aus der Wohnung zu hören, keine Gäste, keine Saufgelage
Uiiii - viell. ist er schon nicht mehr da.
Einbauküche und Teppiche mitgenommen - Rest vermüllt. Mietnomade
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  #124  
Alt 25.01.2008, 07:08
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Oder er hängt am Kronleuchter
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  #125  
Alt 25.01.2008, 07:36
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Oder er hängt am Kronleuchter
Als ich ihn gestern gesehen hab hat er noch restliche Möbel reingeschleppt und war nüchtern
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Gruß Jörg
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