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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #101  
Alt 09.07.2013, 08:55
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Zitat:
Zitat von Saarlandskipper Beitrag anzeigen
ohne gültigen Kaufvertrag käme der Verkauf nach BGB und da ist eine Gewährleistung vom Verkäufer vorgesehen. (daher die Klausel: Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung)
zu klären sei die Beweislast, wäre das Moped neu, so geht man davon aus, das auftretene Mängel in den ersten 6Monaten bereits beim Verkauf vorlagen und der Verkäufer hat die Beweislast; nach den 6Monaten ist eine Beweisumkehr und der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Gab es einen Zeugen beim Verkauf?
Wie schon mal geschrieben, diese Klausel befreit nicht von der Gewährleistung.
es gibt versteckte Mängel, die erst Später auftreten können und Verkehrsrelevant sind.
Auf diese Klausel darf man sich nicht verlassen.
"Für Bastler zum ausschlachten oder für Export"
So umgehen auch die Autohändler Ihre Gewährleistung.
Ein Sitzbankmängel kann auch Verkehrsrelevant werden, Wenn die Verriegelung kaputt ist oder das Polster an bestimmten Nähten, das Polster könnte sich während der Fahrt von der Schale lösen.
Ist alles Humbug aber der Käufer könnte sich auf so Dinger berufen.
Ich habe aus eigener Erfahrung und auch im Handel aus Fehler gelernt.
Bei so alten Fahrzeugen nur Für Bastler zum Ausschlachten oder Herrichten.
Es ist schade für Bartho aber es kann auch nach hinten losgehen.
Ein Brief vom Anwalt zurückschreiben lassen und dann weiter sehen, nur ein weiterer Rechtsstreit währe gefährlich ohne Rechtsschutz.
Wir hatten auch ein Cabrio vor einem halben Jahr verkauft, der Fall war Ähnlich, da ging es sogar um falschen Km Stand zu meinem Ungunsten.
Der Verkäufer meldete Mängel an und wollte auch darauf hinaus.
Ich wäre sogar bereit gewesen, aber nach 2 Telefonaten und meiner Aussage ich muß auch erst mal den Sachverhalt klären, habe ich nichts mehr gehört.
Also er hat auch nur geblufft.
Viel Glück Bartho aber nie der Eigenen Sache zu Sicher sein, es gibt immer Jemand der Schlauer und abgebrühter ist....

Lg Markus
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  #102  
Alt 09.07.2013, 08:59
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Karlsson Karlsson ist offline
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lese es erst jetzt ..
ein ADAC Kaufvertrag und alles wäre gut gewesen .. aber nun ..
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By Karsten

Geändert von Karlsson (09.07.2013 um 09:27 Uhr)
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  #103  
Alt 09.07.2013, 09:03
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Auch in einen ADAC- KV gehören Richtige Zusätze und Vereinbarungen um
Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
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  #104  
Alt 09.07.2013, 09:28
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Ein kostenfreier Tipp um größeres Übel zu vermeiden:

Biete dem Anwalt des Käufers schriftlich (entweder per Einschreiben oder per Mail mit Empfangsbestätigung) eine Rückabwicklung des Kaufvertrages an. Du erklärst Dich bereit, ausschließlich die Kaufsumme zu erstatten. Anwaltskosten, durchgeführte Reparaturen und Kosten für KVA gehen zu Lasten des Käufers.
Das Moped verkaufste das nächste mal mit einem anständigen Kaufvertrag und buchst die Differenz als Lehrgeld ab.

Alternativ kannst Du natürlich auch einen Anwalt beauftragen, die Wahrscheinlichkeit das es auf einen Vergleich hinausläuft ist unter diesen Voraussetzungen recht groß und dann hast Du mehr als den Erlös des Mopeds in Anwälte investiert.

Btw. hattest Du nicht auch das Thema mit dem 3er/7er BMW? Kraftfahrzeuge sind nicht so Dein Ding, oder???

Mfg
Nick
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  #105  
Alt 09.07.2013, 10:18
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Zitat:
Zitat von QuickNick Beitrag anzeigen
Ein kostenfreier Tipp um größeres Übel zu vermeiden:

Biete dem Anwalt des Käufers schriftlich (entweder per Einschreiben oder per Mail mit Empfangsbestätigung) eine Rückabwicklung des Kaufvertrages an. Du erklärst Dich bereit, ausschließlich die Kaufsumme zu erstatten. Anwaltskosten, durchgeführte Reparaturen und Kosten für KVA gehen zu Lasten des Käufers.
Das Moped verkaufste das nächste mal mit einem anständigen Kaufvertrag und buchst die Differenz als Lehrgeld ab.

Alternativ kannst Du natürlich auch einen Anwalt beauftragen, die Wahrscheinlichkeit das es auf einen Vergleich hinausläuft ist unter diesen Voraussetzungen recht groß und dann hast Du mehr als den Erlös des Mopeds in Anwälte investiert.

Btw. hattest Du nicht auch das Thema mit dem 3er/7er BMW? Kraftfahrzeuge sind nicht so Dein Ding, oder???

Mfg
Nick

So hab ich´s eben gemacht , E-Mail ist raus mal sehen was kommt

ich war so frei und hab dein vorletzten Text kopiert

mal als frage, muss ich denn die ganze kaufsumme erstatten, immerhin hat er das Teil doch schon 3 wochen und wahrscheinlich auch genutzt
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Es grüßt Flo
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  #106  
Alt 09.07.2013, 12:04
etspace etspace ist offline
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Jetzt und ohne anständige Aktion bisher von dir: Eher mehr.
Wenn der jetzt tatsächlich so viel schon reingehängt hat, ohne das er von dir schrifltich Wandlung angeboten bekam, wird das eher nix mehr mit der direkten Wandlung. Das Mopped ist ja jetzt mehr Wert als zu dem Zeitpunkt als es bei dir abgegeben wurde.
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  #107  
Alt 09.07.2013, 12:11
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
..., E-Mail ist raus mal sehen was kommt

...
Warum nicht per Einschreiben ?!?!
Ok - dann kontollier jetzt ob du heute, spätestens morgen eine Empfangsbestätigung bekommst.
Man kann die ja geben oder nicht geben - ich würde sie dir nicht geben. Warum auch?!
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #108  
Alt 09.07.2013, 12:13
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ist es denn eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag ??
Vor der Reparatur hätte Dir ja die möglichkeit der Nachbesserung geben müssen ...
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By Karsten
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  #109  
Alt 09.07.2013, 12:17
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
ist es denn eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag ??
Vor der Reparatur hätte Dir ja die möglichkeit der Nachbesserung geben müssen ...
ist bislang ein KVA welcher 80€ kosten soll

die Rechnung der zu kaufenden Teile beläuft sich auf 972€ mit Montage etc.
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Es grüßt Flo
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  #110  
Alt 09.07.2013, 12:31
königsfamilie4 königsfamilie4 ist offline
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Es gibt den KV oder eine Rechnung, wenn er einen KV gemacht hat dann ist es noch keine Rechnung.
Dann möchte er Die Kohle einseckeln und das Moped wird so bleiben.
Ich kann mir nicht vorstellen daß er ein Moped dieser Art in diesem Wert, ohne Vorher Sicher zu sein daß die kosten übernommen werden, daß Ding reparieren läßt.
Und dann steht auch immer noch der Momentane Zeitwert im Raum.
wie in einem Versicherungsfall und da hält sich auch das Gericht dran.
Wenn eine Reparatur den Zeitwert eines Fahreuges übersteigt wird nur der Zeitwert erstattet.
Das heißt, wenn ein Fahrzeug einen Wert von 1000 Euro hat, bekommt man weder von einer Versicherung noch von einem Gericht einen Reparatur von 3000 Gestattet, sondern eben nur die 1000 Zeitwert.
Und das Moped hat keinen Zeitwert von 1000 Euro.
Bringe bei Deiner Versicherung mal den Zeitwert in Erfahrung und diesen bekäme er höchstens bei einem Rechststreit zu gesprochen * eben die Rechstkosten und die übersteigen den Wert der ganzen Geschischte um vieles....

Lg Markus
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  #111  
Alt 09.07.2013, 12:33
petneu petneu ist offline
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@ Andreas,
Sollte es ein berechtigter Mangel sein, kann der Geschädigte sich aussuchen ob Wandlung oder Minderung. So ist nun mal die Rechtslage. Aber ich bezweifle, das er berechtigte Mängel geltend machen kann. Der Käufer spricht von sichtbaren Mängel.(Rost ,Leakagen, Rahmen krumm usw.) Die hätte er also selber sehen müssen. Das Fahrzeug wurde gekauft wie gesehen. Wenn der Käufer nun nachträglich Sichtbare Mängel reklamiert, so ist dies seine Schuld. Ich würde auf so eine Klage bei Gericht abweisen beantragen. Natürlich ist der Satz: das Fahrzeug wird ohne Mängel verkauft irreführend. Wie kann eine Simpson die 20-30 Jahre alt ist keine Mängel haben. Selbst bei versteckten Mängel, müsst der Käufer beweisen, das sie dem Verkäufer bekannt waren. Das Angebot auf Rücknahme ist schon Großzügig. Bei/von Privat gibt es keine Garantie bzw Rücknahme. Steht auf jeden Vorgedrucktem Kaufvertrag. Braucht man nur einen Haken machen.
Fazit und mein Tipp: Aussitzen, oder wenn Rechtsschutz, Gegner ruhig klagen lassen.
Gruß
Peter
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  #112  
Alt 09.07.2013, 12:41
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Stephan-HB Stephan-HB ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
So hab ich´s eben gemacht , E-Mail ist raus mal sehen was kommt

ich war so frei und hab dein vorletzten Text kopiert

mal als frage, muss ich denn die ganze kaufsumme erstatten, immerhin hat er das Teil doch schon 3 wochen und wahrscheinlich auch genutzt
ich hoffe, du hast darauf hingewiesen, dass du dem Käufer die Rücknahme angeboten hattest und du nunmehr über dieses Schreiben verwundert bist?
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #113  
Alt 09.07.2013, 12:59
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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ich habe immer mehr das Gefühl das die Nummer geplant wurde ...

befreundete Werkstatt, bekannter Anwalt, vorher noch schnell den unwissenden Verkäufer ne Klausel in den Vetrag gepinselt

und schon läuft die Nummer im Sinne des Käufers ...

nun darf sich der Verkäufer noch Gedanken machen wie er ohne Geld verbrennen aus der Nummer rauskommt.


ich vermute unterm Strich wird der Käufer dir ne Summe X nennen, die er noch abzieht du als Verkäufer wirst glücklich sein, nicht den ganzen Rechtsstreit bezahlen zu müssen ... und als Summe ist ne S51 für ganz wenig Geld übern Ladentisch gegangen ...
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #114  
Alt 09.07.2013, 13:03
Zodiak Zodiak ist offline
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Ich hatte vorgeschlagen, dass der Verkäufer einen Zeugen benennt, der beim Kauf oder den Verhandlungen oder der Übergabe anwesend war.
Das Kaufobjekt wurde mit allem drum und dran beschrieben. Das ganze Mündliche wurde stillschweigend Vertragsbestandteil. Der ( oder die )
Zeuge(n) bestätigen es.

Auch wegen des letztes Absatzes im RA Schreiben braucht man jetzt Zeugen. Dort steht sinngemäss, dass der Typ Anzeige wegen Betrugs
stellen wird... wenn keine Einigung nach seinen Wünschen erfolgt. Das würde ich ernst nehmen.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (09.07.2013 um 13:33 Uhr)
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  #115  
Alt 09.07.2013, 13:09
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Das mit dem Satz Das Fahrzeug wird ohne Mängel verkauft ist gar nicht so schlecht....je nach Auslegung kann man auch argumentieren, dass Käufer damit bestätigt, dass bei Übergabe des Objektes keine Mängel vorhanden waren.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #116  
Alt 09.07.2013, 14:52
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Bartho Bartho ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
ich habe immer mehr das Gefühl das die Nummer geplant wurde ...

befreundete Werkstatt, bekannter Anwalt, vorher noch schnell den unwissenden Verkäufer ne Klausel in den Vetrag gepinselt

und schon läuft die Nummer im Sinne des Käufers ...

nun darf sich der Verkäufer noch Gedanken machen wie er ohne Geld verbrennen aus der Nummer rauskommt.


ich vermute unterm Strich wird der Käufer dir ne Summe X nennen, die er noch abzieht du als Verkäufer wirst glücklich sein, nicht den ganzen Rechtsstreit bezahlen zu müssen ... und als Summe ist ne S51 für ganz wenig Geld übern Ladentisch gegangen ...
So denkt Mutti irgendwie auch wenn dem so wäre ist das eine ganz ganz dreckige nummer

Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
ich hoffe, du hast darauf hingewiesen, dass du dem Käufer die Rücknahme angeboten hattest und du nunmehr über dieses Schreiben verwundert bist?
Ja habe ich , hab ihm das ja ca. 2-3 mal am Telefon angeboten
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  #117  
Alt 09.07.2013, 15:25
etspace etspace ist offline
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Hör mal auf mit deinen Telefonaten und werd schriftlich aktiv! Hast Du da was gemacht? Viele gute Tipps gab es ja.
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  #118  
Alt 09.07.2013, 15:41
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Bartho Bartho ist offline
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Hör mal auf mit deinen Telefonaten und werd schriftlich aktiv! Hast Du da was gemacht? Viele gute Tipps gab es ja.
es wurde nur am 19.06 Telefoniert , danach hab ich die geschichte "abgehackt" und für´n Bluff gehalten

weil sprüche kamen "die ist ja total kaputt , kannste nicht fahren etc."

wie ist er nur 50km damit nach hause gekommen
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  #119  
Alt 09.07.2013, 15:56
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Och nee,
nur weil da jetzt ein Schreiben "vom Anwalt" da ist, die ganze Aufregung hier? Ein Anwalt schreibt, was der Kunde/Mandant will, sonst ist da erstmal nix dran.
Erstmal einfach aussitzen oder dem Anwalt zurück schreiben, dass du einer Klage ganz gelassen entgegen siehst - bloss jetzt noch "kein Pulver verschiessen"!!!

Der hat da schon dran "rumbasteln lassen", anstatt zu wandeln? Alles klar,dann ist der Drops für den Käufer gelutscht, und ich denke, dass er das auch weiß.

Lehn dich zurück und lass die Klage Kommen, vorher echt mal so garnix machen - alles, was du jetzt schon machst, ist "verbrannt" im Streit. Die kommt eh nicht .,...

Nun lass doch einfach mal Ruhe bei dir einkehren und kümmere dich um wichtige Dinge deines Lebens, wie4 z.B. Boot ins Wasser und Spass haben ....
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  #120  
Alt 09.07.2013, 15:57
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vestus vestus ist offline
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Moin,

hat dein Käufer die nun angeführten Mängel vorher bei dir reklamiert und dir eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt?

Falls ja, hat er dir eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung eingeräumt?

Falls nein, lehn dich zurück.

Sollte was vom Gericht kommen, musste dir eben einen Anwalt nehmen, evtl. steht dir Prozesskostenhilfe zu, aber so weit ist es ja noch nicht.
__________________
Gruss Vestus
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  #121  
Alt 09.07.2013, 16:33
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

hat dein Käufer die nun angeführten Mängel vorher bei dir reklamiert und dir eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt?

Falls ja, hat er dir eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung eingeräumt?

Falls nein, lehn dich zurück.

Sollte was vom Gericht kommen, musste dir eben einen Anwalt nehmen, evtl. steht dir Prozesskostenhilfe zu, aber so weit ist es ja noch nicht.
nein diese möglichkeit hatte ich nicht bekommen , im anschreiben steht ja auch (seite 2) er hätte 8 stunden was am Auspuff gewerkelt

nun hab ich aber angeboten mit Wandlung, muss ich sie dann noch zurück nehmen wenn dran geschraubt wurde
__________________
Es grüßt Flo
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  #122  
Alt 09.07.2013, 16:39
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...vergiss auch ob du sie zurücknehmen musst - er hat die Regeln einzuhalten, genau wie du.
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  #123  
Alt 09.07.2013, 16:40
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
nein diese möglichkeit hatte ich nicht bekommen , im anschreiben steht ja auch (seite 2) er hätte 8 stunden was am Auspuff gewerkelt

nun hab ich aber angeboten mit Wandlung, muss ich sie dann noch zurück nehmen wenn dran geschraubt wurde
Meiner Meinung nach nicht, es sei denn der Typ setzt das Ding in den Urzustand zurück in den er es übernommen hat. Ausnahme wäre hier nur eine Notreparatur.

Aber halt gegenüber der Gegenseite mal die Finger still. Heisst nicht umsonst: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
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Gruss Vestus
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  #124  
Alt 09.07.2013, 17:15
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Ich würde überhaupt nicht mit der Gegenseite kommunizieren. Kein Brief, keine Mail, kein Telefonat.
Ich würde zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, wegen Betrugsverdacht.
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  #125  
Alt 09.07.2013, 17:29
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Was befummelt der 8 Stunden lang einen Auspuff?

Im Übrigen meine ich, wie Festus und Wohnbusfahrer schreiben, verhalten.

Willy
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