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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 15.12.2007, 12:36
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Bei Gehaltsempfängern unter Umständen auch nicht, bei mir ist bei der Betragsbemessungsgrenze schluss, bei Beamten nicht.
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Grüße
Michael

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  #77  
Alt 15.12.2007, 12:37
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... ein Stellvertretender Schulleiter an einer Beruflichen Schule mit 3500 Schülern und etwa 125 Lehrern erhält ein Gehalt nach A15 mit einer Stellenzulage "z". Diese Zulage entfällt, wenn er in den Ruhestand geht.

Was möchtest Du weiter wissen?
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Uwe
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  #78  
Alt 15.12.2007, 12:38
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... ein Stellvertretender Schulleiter an einer Beruflichen Schule mit 3500 Schülern und etwa 125 Lehrern erhält ein Gehalt nach A15 mit einer Stellenzulage "z". Diese Zulage entfällt, wenn er in den Ruhestand geht.

Was möchtest Du weiter wissen?
Äh, logisch, dann bkleidet er die Stelle doch auch nicht mehr.
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Gruß Georg
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  #79  
Alt 15.12.2007, 12:38
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das ist ja wohl auch richtig, da er dann auch kein stellvertretender Schulleiter mehr ist, sondern Pensionär
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Michael

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  #80  
Alt 15.12.2007, 12:40
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Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Bei Gehaltsempfängern unter Umständen auch nicht, bei mir ist bei der Betragsbemessungsgrenze schluss, bei Beamten nicht.
Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... ein Stellvertretender Schulleiter an einer Beruflichen Schule mit 3500 Schülern und etwa 125 Lehrern erhält ein Gehalt nach A15 mit einer Stellenzulage "z". Diese Zulage entfällt, wenn er in den Ruhestand geht.
Dann haben wir da doch mal eine schöne Analogie und beide werden gleich behandelt. Mit A15 ist man gehaltstechnisch ja gut über der Beitragsbemessungsgrenze.
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Uwe
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  #81  
Alt 15.12.2007, 12:41
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Zitat:
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das ist ja wohl auch richtig, da er dann auch kein stellvertretender Schulleiter mehr ist, sondern Pensionär
... das gilt ja wohl für jeden abhängig Beschäftigten, Lokführer, Klomann, Schulleiter.
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  #82  
Alt 15.12.2007, 12:44
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Klar....
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  #83  
Alt 15.12.2007, 12:46
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... bei Beitragsbemessungsgrenze fällt mir dann auch noch "Krankenversicherung" ein. Beamte müssen privat versichert sein. Das gilt auch für Pensionäre.

Dass private Versichungen nicht nur Vorteile mit sich bringen wurde schon an anderer Stelle ausgiebig diskutiert. Ein Beamter, der in eine gesetzliche Kasse wechseln wollte, weil seine Lebensumstände das eigentlich sinnvoll erscheinen lassen, müsste den Beitrag zu 100% selbst bezahlen. Der Arbeitgeberanteil würde nicht von seinem Arbeitgeber übernommen werden.
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  #84  
Alt 15.12.2007, 12:48
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Als ich vor 30 Jahren Beamter wurde, habe ich mir selbstverständlich diesen Beruf aus mehreren Gründen ausgewählt.
In den letzten 15 -20 Jahren wurde unser Gehalt über 20% zusammengekürzt. Nicht nur das Gehalt, sondern auch die Pensionen, die ans Gehalt gekoppelt sind wurden gekürzt. Das 13. Monatsgehalt wurde 10 Jahre, bis vor 5 Jahren nur zu 75% ausgezahlt. Seit 5 Jahren, nichts, auch für die Pensionäre. Bei Rentnern wurde aus dem Jahresverdienst incl. Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld, Überstunden die Rente gebildet.

Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kot... möchte wenn ich diese billige Beamtenhetze höre.

Nur mal kurz zu den Arbeitszeiten ich arbeite 56 Std/Woche ohne die vielen unbezahlten, jedes Jahr verfallenden Überstunden, und ich arbeite für mein Geld.

Mitleid bekommt man umsonst, Neider muß man sich erarbeiten. Ansonsten verstehe ich das Rumgehacke auf den sogenannten Staatsdienern nicht.

Ihr hättet ja auch was vernünftiges lernen können, vielleicht hätten sie euch ja auch genommen

Jammern finde ich auch zum Kot...

Die wenigsten der Beamten bekommen Spitzengehälter. Die meißten anderen Beamten erledigen ihre Arbeit genauso wie in der freien Wirtschaft.

Ökonomische und überforderte gibt es überall.

Gruß Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #85  
Alt 15.12.2007, 12:48
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Aber die Private deckt doch nur das ab was die Grundsicherung nicht übernimmt...
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  #86  
Alt 15.12.2007, 12:54
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... wieder etwas unscharf ausgedrückt. Danke für die Gelegenheit zur Antwort.

Die Regeln sind erheblich komplizierter. Ich mache erstmal das Grundprinzip deutlich.

Beamte versichern sich zu 50 % privat. 50 % übernimmt die "Beihilfe".
Beispiel
Nach einer Behandlung erhält der Beamte eine Arztrechnung über 250,00 €, die er beim behandelnden Arzt begleicht. Die Rechnung reicht er bei der Krankenkasse und der Beihilfestelle ein. Dazu füllt er je ein Formular aus. Nach Prüfung des Beleges erhält er meist nach 4 bis 6 Wochen eine Erstattung auf sein Konto. 125 € von der Krankenversicherung weitere 125 € von der Beihilfe.
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Gruß
Uwe
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  #87  
Alt 15.12.2007, 12:57
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
..............
Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kot... möchte wenn ich diese billige Beamtenhetze höre.
...............
Klaus, das ist jetzt Unsinn was du schreibst, ich habe selten
so eine sachliche Diskussion hier im gelesen

Klar, dass ab und zu mal nee Sche..hausparole dazwischen kommt,
aber ansonsten, WEITER SO

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #88  
Alt 15.12.2007, 12:59
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Klaus, das ist jetzt Unsinn was du schreibst, ich habe selten
so eine sachliche Diskussion hier im gelesen

Klar, dass ab und zu mal nee Sche..hausparole dazwischen kommt,
aber ansonsten, WEITER SO

Gruß
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jou...

Gruß Klaus
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  #89  
Alt 15.12.2007, 13:00
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... leider sind nicht alle ärztlichen Leistungen beihilfefähig, d.h. der Beamte zahlt dann wesentliche Teile der Rechnung selbst. Bleiben wir bei unserem Beispiel: Rechnung 250, Beihilfe gibt 25, KV gibt 125, bleiben 100 offen. Das kann man zum Teil noch versichern. Das aber kann der Polizeibeamte im mittleren Dienst auch nicht so einfach bezahlen, wenn man die Ausgangsfragen dieses Threads im Hinterkopf hat. Unserem Schulleiter fällt das naturgemäß leichter.
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Geändert von ugies (15.12.2007 um 13:02 Uhr)
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Alt 15.12.2007, 13:03
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Gruß Klaus
Hallo Klaus,

warum diskutierst Du nicht einfach mit?
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Gruß
Uwe
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  #91  
Alt 15.12.2007, 13:07
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,

warum diskutierst Du nicht einfach mit?
Ich habe erstmal alle Beiträge durchgelesen, irgendwann wäre ich geplatzt wenn ich nicht erstmal etwas Luft geschaffen hätte.

Selbstverständlich bin ich zu einer konstruktiven Diskussion bereit.

Gruß Klaus
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Alt 15.12.2007, 13:07
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... Kinder sind übrigens auch nicht zu 100% in der Beihilfe. Trotzdem muss man ja, wie jeder weiß, für jeden einzelnen Familienangehörigen einen weiteren Anteil private Krankerversicherung zahlen. In der gesetzlichen ist das alles im Beitrag mit drin.
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  #93  
Alt 15.12.2007, 13:08
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Ich habe erstmal alle Beiträge durchgelesen, irgendwann wäre ich geplatzt wenn ich nicht erstmal etwas Luft geschaffen hätte.

Selbstverständlich bin ich zu einer konstruktiven Diskussion bereit.

Gruß Klaus
... mir kam es nicht so vor, als werde völlig kritiklos einfach gegen Beamte gehetzt.
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Gruß
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  #94  
Alt 15.12.2007, 13:12
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Auf den ersten Seiten kam das schon so rüber. Nach einigen sachlichen Beiträgen wurde die Diskussion sachlicher.

Gruß Klaus
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  #95  
Alt 15.12.2007, 13:14
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Hallo Klaus,

vielleicht hast Du ja Frau und Kinder und kannst etwas genauere Angaben zum Umfang der Erstattung aus der Beihilfe machen. Ich will mich jetzt nämlich erstmal für eine zeitlang zum Sport verabschieden.
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  #96  
Alt 15.12.2007, 13:20
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Uwe, danke für deine Infos
Ich habe einiges zugelernt

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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,

vielleicht hast Du ja Frau und Kinder und kannst etwas genauere Angaben zum Umfang der Erstattung aus der Beihilfe machen. Ich will mich jetzt nämlich erstmal für eine zeitlang zum Sport verabschieden.
Gerne erkläre ich hier meine Situation mit der Krankenkasse.

Mit 4 Kindern und Frau wurde die Private Versicherung und Beihilfe für mich unbezahlbar. Ich habe mich freiwillig in der Gesetzlichen KK versichert und zahle diesen Beitrag alleine, ist immer noch preiswerter als die PV+Beihilfe.
Die Krankenkassenbeiträge richten sich nach dem Einkommen, genauso wie beim Arbeitnehmer, nur das der Arbeitgeber nichts dazuzahlt.

Gruß Klaus
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Gruß Klaus



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  #98  
Alt 15.12.2007, 13:25
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Wenn man zwei Systeme miteinander vergleicht, sollte man nicht nur die Vorteile beim einen und die Nachteile beim anderen sehen.. Vergleicht man mit gleichen Vorzeichen, sieht vieles anders aus. Und was jemand für einen Vorteil hält, sieht ein anderer möglicherweise ganz anders.

Ein beamteter Ingenieur, der 1975 seinen Dienst antrat, wurde wegen seines niedrigen Gehaltes gegenüber der freien Wirtschaft ausgelacht, heute wird er wegen seines relativ sicheren Arbeitsplatzes beneidet.
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Gruß
Ewald
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  #99  
Alt 15.12.2007, 13:30
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ein beamteter Ingenieur, der 1975 seinen Dienst antrat, wurde wegen seines niedrigen Gehaltes gegenüber der freien Wirtschaft ausgelacht, heute wird er wegen seines relativ sicheren Arbeitsplatzes beneidet.

So ist das. Bei uns in der Firma sind beide Arten vertreten. Der Neid geht in beide Richtungen.
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  #100  
Alt 15.12.2007, 13:30
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Und wenn wir ehrlich sind, geben wir auch zu, froh zu sein, im Alter einen Arbeitsplatz zu haben.

Aber das möchte man auch nicht immer aufs Brot geschmiert bekommen,um jede Kürzung hinzunehmen.

Gruß Klaus
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Geändert von klastey (15.12.2007 um 13:38 Uhr)
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