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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Nur um einmal zu veranschaulichen, was man mit einem aktuellen Simulationsprogramm so anstellen kann:
https://www.youtube.com/watch?time_c...&v=2FYj8-YAQLU Die Software, die hier benutzt wurde, wurde von Dr. Steffan entwickelt. Und sie ist weltweit bei Gerichten als Beweismittel anerkannt. Und noch einmal: die Anwälte werden jede einzelne Sequenz einer solchen Simulation auf ihre Plausibilität überprüfen lassen. Ich kann aber dazu vorausschicken, dass der Ergebnisvergleich von vielen Simulationen zu tatsächlich durchgeführten Crash Tests oder Realunfällen eine Übereinstimmung der Unfallendlage oder der Aufschlagmarken von Körperteilen im mm Bereich ergibt. Wenn also der gegenständliche Unfall hier simuliert wurde, dann gehe ich davon aus, dass dabei sämtliche denkbaren Szenarien inklusive aller dabei wirkenden physikalischen Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt wurden.
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Cheers, Ingo Geändert von Shearline (15.11.2017 um 11:46 Uhr)
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#77
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Ingo,
Im KFZ Bereich bin ich absolut bei dir, aber im Boot gibt es halt kaum Unfallspuren. Wie der Gutachter auf die 60kmh beim Einlenken kommt ist mir z.b. Schleierhaft. Er ist sich ja nicht einmal sicher wo das Opfer gesessen hat. Eventuell war er auch gerade aufgestanden...... Ich kenne Leute die beim stillliegen über Bord gegangen sind! Ich finde der Gutachter legt sich zu sehr fest!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#78
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Nun, in solchen Fällen zäumt man das Pferd bevorzugt von hinten auf und geht im Ausschlussverfahren vor. Will heissen, man sieht sich zuerst einmal an, welche Vorgänge nicht mit dem Unfallergebnis in einem kausalen Zusammenhang stehen können. Am Ende bleiben dann ein paar Varianten übrig, die man solange weiter untersucht, bis der Unfallhergang gemäß geltender mathematischer und physikalischer Gesetzmäßigkeiten nachvollziehbar ist. Glaube mir: Du wärst nicht der erste Skeptiker, der am Ende einsehen muss, dass es sich hier um fundierte und wissenschaftlich begründete Methoden handelt und nicht um verwegene Spekulationen. Das ist eine andere Liga von Sachverständigenwesen, als jenes, das sich mit 500 Euro Parkschäden herumschlägt.
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Cheers, Ingo |
#79
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![]() Zitat:
"Der Sachverständige untermauert die Rückwärtsfahrt auch mit dem Zustand und der Drehrichtung des Propellers, der "an allen drei Enden deutlich verbogen" war." "Entsprechend den Schäden "ergibt sich, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Propeller sich in einer Rückwärtsdrehbewegung befunden hat"". "Die Zeugen, die den Zwischenfall vom Ufer aus beobachtet hatten, sprachen davon, dass das Boot dann rückwärts geführt wurde." Drehrichtung, Schadenmuster, Verletzungen, Zeugenaussagen. Wo siehst Du da irgendeine Unlogik? Das ist übrigens eine rhetorische Frage. Denn wie schon geschrieben: ich beteilige mich hier nicht an den Spekulationen.. Gruß, Jörg
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#80
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Alles schön und gut, wir haben einen Zeitungartikel zu einem Gutachten das schon am Anfang falsch zitiert wird. Ich gehe nicht davon aus das der Gutachter tatsächlich geschrieben hat das das Boot 37m Breit ist.
...darin wird von widersprüchlichen Zeugenaussagen gesprochen... ...der Fahrer sagt er ist auch ins Wasser geplumpst, der Gutachter sagt geht nicht. Zeugen sagen was???? War er beim eintreffen der Polizei klatschenass oder nicht?.... ...Zeugen an Land sagen das Boot ist rückwärts gefahren, der Gutachter sagt der Propeller hat das Opfer in Rückwärtsfahrt getroffen, was sagen die anderen Zeugen an Bord?.... ...Der Gutachter sage der Fahrer hat auf dem Fahrersitz gesessen und ist dann Rückwärts gefahren, wer so ein Boot schon einmal gefahren hat weiß wenn man da im Sitz sitzt und was sucht fährt man garantiert nicht Rückwärts (ausser im Rückspiegel siehst du nix)... Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang des Verfahrens, aber eine andere Anklage als die gestellt gibt das Gutachten nicht her. Das Opfer war ja zum Kollisionszeitpunkt noch nicht einmal aufgetaucht laut Gutachter. Und wenn man bedenkt das laut Gutachter zwischen über Bord gehen und treffen mit dem Propeller maximal 60sec vergangen sind, sagt der Psychologe eh das der Fahrer in dem Moment nicht rational gehandelt hat sondern unter Schock stand - Vorsatz never erver!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#81
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Also nimm's mir nicht übel, aber mit so einer Argumentation würde man ja nahezu jeden Schiffsführer in nahezu jedem MOB Fall aus der Verantwortung nehmen. Ich kann mir kaum Vorstellen, dass ein Gericht diese Ansicht teilen wird. Und die nachgewiesene Alkoholisierung dürfte als Entschuldigung auch eher zweifelhaft gewertet werden.
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Cheers, Ingo |
#82
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#83
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Ok. Was die Beurteilung des Vorsatzes anbelangt, wird der Psychologe sicher ein Wort mitzureden haben. Aber diese Diskussion überlasse ich gerne den Juristen.
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Cheers, Ingo
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#84
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Für alle die es nicht mitbekommen haben und weiter spekulieren: die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat am 08.11.2017 Anklage gegen den Fahrer wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit erhoben.
Der "Vertreter des Eigentümers" ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagt. Der Richter steht fest, der Termin ist noch offen.
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#85
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Prozessbeginn leider noch nicht absehbar: http://kaernten.orf.at/m/news/stories/2884811/
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#86
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Naja... BUWOG ist zur Zeit ja auch recht spannend
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Cheers, Ingo |
#87
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Ja stimmt, immer was los bei uns. [emoji16]
Für die Berichterstattung auch besser wenn nicht alles auf einmal ist, sonst müsste man vermutlich Personal aufstocken. Und vielleicht bauen sie in der Zwischenzeit ja noch ein 5-Sterne Nobelgefängnis für die feinen Herren... |
#88
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Heute geht es los, der Prozess startet in Klagenfurt. Vorerst sind 3 Verhandlungstage geplant. 6 Gutachten und eine Computersimulation werden analysiert.
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#89
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Heute das Urteil: 10 Monate unbedingt (für den Lenker) bzw. 3 Monate bedingt (für den "Eigentümervertreter).
https://kurier.at/chronik/oesterreic...gten/400036621
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Cheers, Ingo
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#90
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Kann man nur hoffen dass das zumindest auch rechtsgültig wird, Berufung durch den Verteidiger des Hauptangeklagten wurde ja angekündigt.
Interessant ist auch, dass immer noch unklar ist ob auch der Hauptangeklagte beim Power Turn ins Wasser gefallen ist. Er selbst behauptet dies und ein Gutachter schließt dies zu 100% aus. Was sagen denn die anderen die dabei waren bzw. wer hätte dann das Steuer übernommen? Zitat "heute.at" vom 16.05.2018: Bis zum Schluss verantwortete sich der Erstangeklagte "nicht schuldig". Er sei erschüttert, sagte er in seinem Schlusswort: "Die Darstellung des Gutachters war völlig abstrus. Ich habe nicht gedacht, dass man die Wahrheit so verdrehen kann, um mir die Schuld zu geben." Zitat Ende Der Bootslenker schiebt sämtliche Schuld seinem verstorbenen Freund zu, anstelle zumindest mal zuzugeben, besoffen seinen Teil zu diesem tragischen Unglück beigetragen zu haben. Das sagt auch was...
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#91
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Nun ist der Fall endgültig abgeschlossen, so lange gekämpft (oder sämtliche Beziehungen spielen lassen?) bis der Freispruch da war:
https://kaernten.orf.at/stories/3060016/
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#92
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Ja, aber nur für den Eigentümervertreter, nicht für den Unfallfahrer.
Ganz ehrlich: ob es nun bei den 3 Monaten auf Bewährung oder 2.000€ geblieben wäre oder nun Freispruch, ist doch egal Alles viel zu wenig für einen toten Familienvater. Da bekommt eine Frau, wenn sie ihren Mann Im Affekt oder aus Notwehr erschlägt, der sie Jahre lang gequält hat, sogar mehr ![]() Aber das ist unser Strafrecht (egal ob D Ö oder CH).
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Viele Grüße Thomas
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#93
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Ja genau, ging nur mehr um jene Person die die alkoholisierten Geschäftsfreunde begleiten musste.
Der Hauptangeklagte hat ja mittlerweile seine lächerliche 10-monatige Strafe mittels Fussfessel bereits wieder abgebüsst. Für den Rest kann ich dir nur zustimmen.
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