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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Denke aber,dass das dann so nicht erlaubt ist
![]() Es heisst ja:"deutlich sichtbar in 10 cm hohen Zahlen und Buchstaben dunkle Schrift auf hellem Grund" und umgekehrt
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Gruss Werner _______________________________________ manche kennen mich...manche können mich ![]() |
#77
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![]() Zitat:
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#78
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Man sollte vielleicht mal ein bisschen zwischen Heck und Spiegel unterscheiden!
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#79
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immer sichtbar, nicht verdeckt.
es gab schon Strafzettel weil leute mit Fendern über den Kennzeichen gefahren sind.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#80
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Ach Leude, wer hats denn verdeckt? Ihr seid ja voll anstrengend, ich glaube ich nehme das Bild wieder raus......
Wurde von der Waschpo noch nie bemängelt, von daher alles gut!
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#81
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![]() Zitat:
Und eigentlich ist der Spiegel nach den Lehrbüchern nur eine bestimmte Heckform. W |
#82
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naja im Gesetz wird ganz klar zwischen spiegel und Heck unterschieden
![]() § 2 Kennzeichnungspflicht (1) Der Schiffsführer darf ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten (§ 5) Kennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 versehen ist.... Der Schiffsführer hat Dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist. (3) Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#83
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Naja im Gesetz wird ganz klar zwischen Heckseiten und Spiegelheck unterschieden.
W |
#84
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![]() Zitat:
ja wenn man das kennzeichen am Heck anbringt dann entweder beidseitig oder am Spiegel ![]() ![]()
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#85
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![]() Zitat:
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#86
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Das sollen die Spargelfahrer unter sich ausmachen.
Ich diskutier da nicht mit ![]() ![]() ![]()
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#87
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Solche Boote gibts nicht nur in Spargel- sondern auch in Knollenform.
Aber gut, da Euch ja die Differenzierung von Spiegel, Heck etc. egal ich würde ich das ganz einfach lösen: Vom Sperrmüll, aus Ebay oder Ikea (ist eh alles dasselbe) würde ich einen passenden Spiegel kaufen und irgendwo hinten am Boot anbringen. Auf den Spiegel pappe ich dann die Bootskennzeichnung. Und somit habe ich die Kennzeichnung am Spiegel. ![]() W
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#88
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Diskutiert doch bitte weiter,
sonst stagniert die Selbstdiskriminierung! ![]() |
#89
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![]() ![]() oder das Kennzeichen an den Spiegel in der toilette zu Kleben ![]() ![]() ![]() ![]()
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#90
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Wir könnten dann noch über den genauen Spiegeltyp diskutieren. Da gibts ja auch verschiedene.
W
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#91
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Am besten den gesamten Rumpf mit Kennzeichen zupflastern um bei hängenden Fendern dem Quittungsblock zu entgehen. Ach nee: "an beiden Bug- oder Heckseiten" da steht oder, aber nichts zur Anzahl! Also nur den halben Rumpf zupflastern ![]() Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#92
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#93
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Seitlich muss nicht unbedingt hässlich sein ...
http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=23 Ich habe jedenfalls kein Problem damit, auch jetzt bei dem neuen Boot das Kennzeichen in 10cm großer, schöner Schrift beidseitig zu führen. Das mit dem Kfz-Kennzeichen wird scheitern, weil die Bleche nur 11cm hoch und die Schrift 9cm hoch sind (also einen cm zu wenig) und "dauerhaft angebracht" dabei auch streitbar ist. Viel debiler finde ich bei der Kennzeichenregelung, dass ich am Boot vollkommen zulässig NUR das Kennzeichen (DU-...) führe, im Funk aber ausschließlich den Namen ("Seestern") und indirekt die ATIS-Nr. übermittle. Kein Schleusenwärter kann also den Zusammenhang zwischen dem gesprochenen Wort und dem gesehenen Dampfer herstellen. Inzwischen habe ich je einen Seestern (als Tier) auf der Seite, ohne zoologische Grundkenntnisse scheitert das aber auch. PS: Anbringung und Größe sind WSP-überprüft, und zwar nicht nur "Kontrolle bestanden" (das geht bei uns im Westen leicht auch mit ein paar Unzulänglichkeiten), sondern explizit nachgefragt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#94
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Echt toll!
Unter allen Warmplauderern scheint sich der Unterschied zwischen Heck und Spiegel noch immer nicht so ganz rumgesprochen zu haben! "Heck" ist der hintere Bereich eines Schiffes, "Spiegel" dessen relativ gerade Form! Daher auch mein Foto: http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=78 Name am Spiegel, WSA-Zulassung am Heck. Sorry, aber ich konnte beim besten Willen nicht ahnen, dass es für einen Spargelzüchter derart schwierig ist, innert der Gilde der hochbegabten Flachbootler Verständnis zu erreichen ![]() |
#95
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Hallo,
Zitat:
es gibt auch einige Binnenschiffe, die den Namen nur von der Seite sichtbar (z.B. Namensplanke oder rechteckiger Schubkopf) oder so undeutlich beschriftet am Vorschiff führen, dass ich den Namen auch nicht von vorne erkennen kann. Jetzt melden die sich auch noch außerhalb meines Sichtbereichs und im Vorhafen wollen die auch keine Pirouetten drehen, damit ich Name oder Schiffsnummer ablesen kann. Dann besitzen die Schiffsleut noch die Frechheit und fahren mit mehreren Schiffen unter gleichem Namen. Trotzdem krieg ich das hin - wie mache ich dass? ![]() Bis dann Dominic |
#96
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![]() Zitat:
ich hoffe, Du hast mich nicht falsch verstanden. Ich wollte nicht ausdrücken "Schleusenwärter sind doof und kriegen das nicht hin", sondern "die Rechtssprechung ist ungeschickt, weil sie erlaubt, dass ich im Funk und auf Sicht zwei unterschiedliche amtliche Erkennungsmerkmale verwende". Das macht Euren Job doch nur unnötig schwer. Mit dem Rufzeichen als amtliche Kennzeichnung wäre das alles einfacher.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#97
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Hallo,
dass ist aber, wie ich damit zum Audruck bringen wollte, in der übrigen Schifffahrt auch nicht anders. Der Name alleine ist bei einem Binenschiff auch kein individuelles Erkennungsmerkmal. Die amtliche Schiffsnummer (ENI) wird aber i.d.R. nur an den Seiten und am Heck geführt. Du legst da zuviel Gewichtung rein, für uns spielt es kaum eine Rolle, da der Funk ja auch oftmals außerhalb des Sichtbereiches verwendet wird. Man kann ein Fahrzeug auch gezielt ansprechen, wenn visuelle Bezeichnungen nicht erkennbar sind, z.B. über die Ortslage, Fahrtrichtung, Schiffstyp und besondere Merkmale. Bis dann Dominic |
#99
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Stylisch. Aber ob das der Rennleitung gefällt.
Eventuell mekern die wegen dem Kontrastverhältniss, dass dieses zu klein ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#100
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![]() Zitat:
Und das geht bei der Wasserschutzpolizei durch ?????????????
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
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