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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#76
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..wenn Du es sagst...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#77
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Hallo Xen,
jetzt lehn Dich mal zurück und lies die von Dir an Dieter kritisierten Beiträge sachlich. Und vor allem komm bitte nicht immer mit der "Moderatoren"-Klatsche ... sonst ist nämlich auch wirklich die Mister-Wichtig-Phantom-Anonym-Klatsche angesagt. Die meisten Führerscheine (zumindest alle aktuellen deutschen FS) sind internationale Zertifikate, also international annerkannt. Sollte sich HR da dummerweise widersetzen ... ... selbst schuld. Wer im Ausland einen FS macht (den er ja im Heimatland nicht anerkannt bekommen kann) verwundert mich. Entweder er zahlt lieber nur Geld statt etwas zu lernen ... oder ... er ist extrem einseitig unterwegs ... oder ich bin einfach nicht auf dessen Wellenlänge ... Je mehr ich von Kroatien höre um so unsympatischer wird es mir auf alle Fälle. Freuen sich alle, denn es dort zu voll ist und ich freu mich auch ... |
#78
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Schein
@ Sonnensegler
Bei diesem "Schein Gerücht" und mehr ist es ja bisher nicht, handelt es sich "NUR" um Charterboote unter Kroatischer Flagge. Alle anderen Arten der motorisierten Fortbewegung von Wasserfahrzeugen wird und kann diese "vielleicht" Verordnung überhaupt nicht betreffen. Weshalb sich da Bootsbesitzer Aufregen, kann ich nur als solidar Aufregung verstehen. Zum Aufregen ist doch Zeit genug wenn es amtlich werden sollte. Nachdem die Aufregung wegen der Personenliste abgeflaut ist sollte man ein wenig Nerven sparen
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#79
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hallo
ich habe mir die antworten und auch einige andere gelesen, und genau deshalb so reagiert. ich habe nie etwas anderes behauptet, als dass es um charterboote geht. um genauer zu sein, es geht um boote, die unter kroatischer flagge fahren. und wie schon mehrmals hier gesagt, müssen die charterboote in kroatien unter kroatischer flagge fahren. einseitigkeit des reviers ;-) - wenn du meinst....zum einen ist kroatien für mich nicht einseitig, ich kenn imo einige andere revier, die ich auch regelmässig besuchen darf und mich ziehts halt immer wieder in die ecke.... alle bootsbesitzer mit eigenen booten, die vermutlich unter nicht-kroatischer flagge fahren, sind ja eh nicht betroffen. ;-) |
#80
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Zitat:
nach deutschem Recht braucht man meines Wissens für ein Kleinfahrzeug/Sportboot am Meer keine *Zulassung*/*Registrierung*, also ist der Begriff *unter deutscher Flagge* (meint wohl ein in Deutschland registriertes/eingetragenes Boot) missverständlich. Mir ist es tatsächlich an einem griechischen Strand passiert, als ich am Sonnendach national und gastland befestigte, das Leute sich empörten und die Stimmung etwas *negativ* wurde - wie kann in GR eine Deutsche Flagge am Strand auftauchen???? - und warum hat ein Deutscher eine griechische Flagge auf seinem Boot?? er spricht ja gar kein griechisch?? Tjoh - wo der Wohnsitz ist, die Scheine dieses Wohnsitzlandes gelten, auf der anderen Seite war bei uns ein Österreicher im See-Scheinkurs, der seit über 35 Jahren in Deutschland Wohnsitz hat (aber nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft) - vor der Prüfung hat er bemängelt, dass er laut Papieren die Deutsche Staatsbürgerschaft habe, dies sei verkehrt - er sei Österreicher - ich konnte ihn nicht aufhalten das richtig zu stellen - er bekam keinen Schein ausgehändigt.... ich hab ihn auch nie mehr gesprochen, weil er wurde vor der Scheinverteilung aus dem Raum gebeten. Die jeweilige örtliche Küstenwache konsultieren ist nie verkehrt. Mir wurde von der Hellenic Coast Guard auf einer Insel erklärt: mindestens *B* sollte das Boot sein. Es war weder Wind noch Welle - auf die 4m Wellenhöhe angesprochen wurde mit den Achseln gezuckt - war das mit *B* ein guter Rat oder eine Bedingung (mit Sanktionen bei Nichteinhaltung) ??? grüsse Jürgen @Volker - ist gut, wird schon wieder
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
#81
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#82
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Zitat:
Etwas anderes hier reinzuinterpretieren, halte ich für gewagt ... wahrscheinlich hat man Deinem Österreicherein Prüfer gesagt, man müsse seinen Schein korrigieren und er bekommt ihn zugeschickt ... Du hast ihn nicht mehr gesehen. Gruß Jochen |
#83
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Hallo Sonnensegler,
ich hab jetzt meine Unterlagen nochmal alle durchgefilzt - leider hab ich den Satz: ausländische Staatsbürger können keinen deutschen See-Schein machen - nicht gefunden. Meine Handschriftlichen Unterlagen sind *entsorgt*. Prüfungsstoff ist diese Thematik auch nicht - also kann ich nichts darüber finden - die Verordnungen wer wann wie zur Prüfung zugelassen wird hat uns die *Fahrschule* abgenommen. Eigentlich warte ich noch auf eine Reaktion der beiden österreichischen Bootsfahrschullehrer, die das richtig stellen bzw. widerlegen. Vermutlich hast Du recht Sonnensegler - 23.10.2004 Wendelstein bei Nürnberg ca. 80 Prüflinge - 4 wurden *ins Büro* gebeten (code für durchgefallen). grüsse Jürgen edit: der pensionierte in D mit Wohnsitz lebende österreichische Staatsangehörige hatte die Theorie bestanden (hab gehört wie der Prüfer NULL-Fehler geraunzt hat) - in der Praxis wurde eine Übung wiederholt, kein Grund zum Durchfallen.
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
#84
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Also wenn das Deine Sorge ist ... ich weiß, dass ausländische Mitbürger den Schein machen können, da ich in den letzten Monaten welche verteilt habe ... das geht also definitiv ... ansonsten wäre auch die Rubrik "Staatsbürgerschaft" in den internat. Zertifikaten zienlich überflüssig ... und das nicht bestanden und mdl. Prüfung auch "nicht-öffentlich" behandelt werden, ist meiner Meinung nach auch Standard und angemessen
Gruß Jochen |
#85
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Zitat:
Meine Zertifikate berechtigen mich zum Führen "von Fahrzeugen" oder schöner in Englisch "to navigate any power driven/sailing yacht in costal waters of any sea at any distance ..." Und ich bin ziemlich sicher, dass da die Kroaten nicht einfach irgendwas auf kroatischen Booten drehen dürfen ... es geht hier nicht um Würstchen verkaufen sondern um international anerkannte Führerscheine! Gruß Jochen |
#86
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@Jochen
doch können sie. Die können nur dir das Fahren mit deinem eigenen Boot nicht untersagen. Die können sogar ein Gesetz erlassen, dass alle Skipper auf kroatischen Charterboote rote Hosen tragen müssen. Nur auf deinen unter deutscher Flagge fahrenden Boot, da können sie nicht. Denke mal, so kommen die nie in die EU. Wirst sehen spätestens nach 1 Jahr schreien die Charterfirmen, wenn der Umsatz zurück geht. Ich weiß, dass sehr sehr sehr viele kroatische Politiker mit ihrem Geld an Charteunternehmen beteiligt sind. Robert |
#87
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Auch da wäre ich mir nicht sicher, immerhin gibt es genau deshalb internationale Regularien ... aber selbst wenn sie könnten (welcher denkende Mensch denkt über sowas nach) ... sie können auch eine Diktatur einführen ... oder ...
Aber wie auch immer ... brauchen sie alles nicht machen ... ich beabsichtige auch so nicht ihre "Gastfreundschaft" zu strapazieren - auch nicht mit dem eigenen Boot Es gibt viele attraktive UND gastfreundliche Länder ... EDIT: hab Deinen Aussage gerade nochmal durchgelesen ... Du meinst wirklich sie können/wollen/werden sich über internationale Regularien hinwegsetzen ... nicht im Ernst oder |
#88
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hallo
doch...sie setzen sich doch immer wieder darüber hinweg und zum teil sogar mit erfolg. ich bin auch gespannt, wie die kroatische regierungsnahe charterlobby darauf reagiert. wobei ich glaube, dass der markt sich etwas bereinigen wird....natürlich nicht von diesen lobbyisten ;-) ich bin gespannt wie das weitergeht... |
#89
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Ich muss mich sehr beherrschen nicht polemisch zu werden ...
Sollte auch nur ein bißchen was an dem dran sein was Ihr hier an "Schein Gerüchten" nennt ... **** ****** ******* **** **** *** **** ****** **** ** ********** *****. **** *********** *** ********** *****, **** **** ******** ** ********! |
#90
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aber deswegen diskutieren wir hier doch. um gerüchte zu entlarven und neue regelungen besser zu verstehen?! meinst du, ich find das gut, was da zum teil gemacht wird? |
#91
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Hab grad mal ein wenig nachgeschlagen und es erscheint mir NICHT so, dass der deutsche Fuehrerschein anerkannt werden MUSS. Warum auch? Welche internationale Vereinbarung von allen fast 400 Laendern der Welt unterschrieben soll denn das aussagen? Unter deutscher Flagge glaube ich schon aber unter Fremdlandflagge sehen ich keinen Grund warum das so sein sollte.
Sportbootführerschein See Geltungsbereich: Alle Schifffahrtsstrassen des Küstenbereichs innerhalb der Seeschifffahrtsstrassenordnung, seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres (Nordsee, Ostsee, ost- und nordfriesische Inseln, Helgoland, Ems, Weser, Elbe, Nord-Ostsee-Kanal, Eider, Trave usw.) Der Sportbootführerschein SEE wird auch in anderen Ländern (z.B. Mittelmeer-Anrainerstaaten) anerkannt, in denen eine Führerscheinpflicht besteht. Außerdem hat er hinsichtlich des Versicherungsschutzes Bedeutung, da die Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist. Er ist für das Führen von Sportbooten unter Segel oder Motor, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind, vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung in der PS-Stärke und in der Größe des Bootes. Das Sportboot darf allerdings nicht gewerblich genutzt werden. Er berechtigt nicht zum Fahren auf Binnenschifffahrtsstrassen. Gemeinsame Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Seglerverbandes (DSV) wurden vom Bundesverkehrsministerium mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Die Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung von amtlichen Prüfern abgenommen. Eine Sonderstellung nehmen die Fahrtgebiete Bodensee und Berlin ein. Sie unterliegen folgender amtlicher Verordnung: Quelle: http://www.bcl-lahn.de/geltungsbereiche.htm Sportseeschifferschein Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in küstennahen Seegewässer bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seengebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Der Erwerb eines Sportsee-, Sportküsten- und Sporthochseeschifferscheins wird aus seemännischen und sachlichen Gründen empfohlen. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): Sportbootführerschein See; Sportküstenschifferschein oder BR-Schein des DSV und zusätzlich Nachweis über 700 Seemeilen oder 1000 Seemeilen-Nachweis nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See Info: Zentrale Verwaltungsstelle, s.o. Quelle: http://www.dmyv.de/fuehrerschein/fscheine.html Sporthochseeschifferschein Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere. Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug): 18 Jahre alt, nach Erwerb des Sportseeschifferscheines Nachweis über 1000 Seemeilen. Info: Zentrale Verwaltungsstelle, s.o. Quelle: http://www.dmyv.de/fuehrerschein/fscheine.html So weit konnte ich also nur die Aussage oben finden, die besagt, dass der Sporthochseeschifferschein auf allen Meeren gilt aber da steht nichts von allen Laendern und unter allen Flaggen. Selbst mal gefragt hier in Spanien habe ich auch erfahren, dass man hier auch als Deutscher, der im Heimatland fuer kleine Sportboote ja keinen Fuehrerschein bracuht auf jeden Fall einen braucht, wenn man unter spanischer Flagge segelt. Hat jemand einen Link zu einer Seite, die besagt, dass der Deutsche Fuehrerschein laut international Vereinbarungen anerkannt werden muss von allen Laendern? Wuerd mich wundern. Und wenn schon, was sollten wir denn machen, wenn er eben nicht anerkannt wird? Die Amerikaner werden deswegen sicherlich nicht einmarschieren oder? Gruss, Martin
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
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Ok, Nachtrag:
Hier steht tatsaechlich, dass der Sporthochsee.... in ALLEN Laendern anerkannt wird: http://www.segelkurse.com/segeln_doc...fferschein.htm Allerdings frage ich mich immernoch auf welcher Basis diese Aussage getroffen wird. Leider geizen diese Webseiten mit Infos. In der Sportseeschifferscheinverordnung steht das jedenfalls nicht.
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
#93
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Schein
Für die Österreicher folgende Info
Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden. Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. "Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise allgemein anerkannt." http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail...NULL/_id/1495/ Vor einiger Zeit schrieb ein Redakteur einer Zeitschrift auf Fragen der Scheine: Da die Österreicher nicht verpflichtet sind einen Küstenschein zu besitzen dürfen sie wie einige Scheinlose Staate auch in deutschen Küstengewässer navigieren zumindest ein Jahr ( Wann beginnt ein Jahr, nach dem ersten Kontakt mit der WAPO ? ) Dann muß er ein D Patent machen um weiter zu fahren. Ist sowieso einfacher als ein HR Patent Nur wäre dieses D Patent für einen Ösi mit Wohnsitz Ö genauso in anderen Ländern ungültig wie ein HR Patent oder ein Griechisches Aus eigener Erfahrung und von vielen Gesprächen mit HR Patent Inhabern kenne ich es aber in der Praxis so das es in den meisten Ländern für Ösis kein Problem gibt, auch bei Versicherungen nicht.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#94
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...wenn es konform mit den Autoführerscheinen läuft... dann müsste ...zumindest innerhalb der EU .... der deutsche Schein auch für einen Österreicher in allen Ländern der EU gültigt.... sein...
etwa so, wie zur Zeit von vielen D und A Staatsbürgern (warum auch immer ) Kfz.-Führerscheine in Tschechien gemacht werden .... umgekehrt... müsste... .vorausgesetzt HR kommt in die EU ... der HR-Schein auch in D und A anerkannt werden.... ohhhh.. jetzt hab ich aber stark visioniert.....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#95
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Schein
dieter
Ein D und HR Schein kann niemals in Österreich anerkannt werden denn wir haben ja kein Meer mehr es geht ja um Küstenpatente. Autoführerschein hat überhaupt nix mit Seefahrt zu tun. Es gibt für die Sportbootscheine keine EU Regelung
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
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Hallo Herbert... hierauf liegt die Betonung ...
Zitat:
und dazu waren es Visionen... aber man kann ja nie wissen was kommt...evlt. bekommt Österreich einen Zugang zum Meer.... :o) (das mit tschechischen Scheinen hätte vorher auch jeder als Hirngespinst abgetan....)....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
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Re: Schein
Zitat:
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Re: Schein
Zitat:
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#99
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Die deutschen Führerscheine sind alle internationale amtliche Zertifikate. Vom Binnen (IZA), über See (IZB), SKS (IZC), SSS (IZD) und SHS (IZE) ... das ist ein großer Unterschied zu den Scheinen vor dem 1. April 2000 !
BTW widerlegst Du dich ja schon beim SBF-See im Zitat selbst ... vom SKS, SSS und SHS mal ganz abgesehen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
[und da steht Croatia sogar explizit drauf ] Sollte ein Land nicht auf der Liste sein, heißt das aber NICHT, dass es die IZ nicht akzeptiert, sondern nur das es evtl. weniger fordert oder selbst keine IZ eingeführt hat. In Deutschland wurde die Regelung bei den deutschen Führerscheinen seit dem 1.4.2000 auch umgesetzt (mehrsprachige und div. erweiterte Angaben). Gruß Jochen |
#100
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Hey sonnensegler.... Danke fuer die Info.
Im Prinzip ist es mir egal ob ein deutscher Fuehrerschein anerkannt wird oder nicht da ich keinen habe und auch keinen machen werde. Ich bin mit meinem spanische gluecklich. Daher trage ich nur informationen und Anregungen zu diesem Thema beiweil ich es interessant finde. Inder Praxis sieht das ja sowieso immer etwas anders auf als auf dem Papier. Ich habe noch vom niemandem gehoert, der bei einer Kontrolle Probleme wegen eines auslaendischen Fuehrerscheins bekommen hat. Eigentlich habe ich sogar noch nie von jemandem gehoert, dass er ueberhaupt danach gefragt wurde. (Ausser bei Charter) Allerdings wurde hier ja vorher mehr auf der Basis "is so... ne is nich so" diskutiert und daher habe ich mich gefragt, ob es fuer die Meinungen denn wohl auch Quellen gibt. Offensichtlich gibt es die.... Danke! Aber der Satz "Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere" hat glaube ich eher versicherungstechnische Gruende, denn ich bezweifle einfach aufgrund der vielzahl der Laender weltweit, dass deutsche Behoerden oder auch die UN eine solche Aussage treffen koennen. Was ist denn, wenn der Prinz von Tonga es sich anders ueberlegt? Marschieren wir dann ein? (Dies ist nun wirklich nur meine persoenliche Meinung und hat nichts mit der Praxis zu tun, sondern ist nur eine es kann doch sein Situation; denn wer will denn was dagegen machen?) Gruss, Martin PS: Was so zum Basiswissen gehoert oder nicht, kommt wohl darauf an wo man seinen Schein macht und was einen interessiert. Bei uns wurde die rechtliche Seite nicht sehr ausfuehrlich behandelt. Wir haben uns mehr um Navigation, etc. gekuemmert.
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