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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Wenn du der Meinung bist, dass in eurem verkehrsberuhigten Bereich wiederholt zu schnell gefahren wird, dann mag es vielleicht helfen bei der Stadt/Gemeinde um eine Geschwindigkeitsüberwachung zu bitten und gleich Tage und Tageszeiten zu nennen, an denen es besonders häufig vorkommt. Sicher nicht. Du würdest dich unter Umständen sogar strafbar machen, wenn du eine Alkoholfahrt nicht unterbindest...
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#77
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Dort darfst du auch mit Schusswaffen auf deinem Grundstück Menschen erschießen oder sogar auf offener Straße, wenn du verbal bedroht wirst. Aber nicht mal dort dürftest du das Gesetz selbst in die Hand nehmen und Lynchjustiz üben. Selbst die verschrobensten Hinterwäldler-Bundestaaten denken darüber fortschrittlicher als du...
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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#78
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Da helfen auch keine juritischen Spitzfindigkeiten. Auch dem allergrößten Hirni sollte dann klar sein, dass er in diesem Fall deutlich zu schnell ist. Zitat:
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![]() Was genau sind denn jetzt die Kriterien wo/wann man entspannt sein und sein muss, wo/wann man den Hilfspolizisten, Oberlehrer o.ä. spielt? fragt sich Hajo
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#79
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jemand fahrlässig oder vorsätzlich einen Verkehrsverstoß begeht ???? Ich hätte auch gerne deine übermenschlichen Fähigkeiten, vielleicht helfen die mir beim nächsten Lotto-Tipp. |
#80
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#81
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![]() Mir scheint fast, du bist da schon angekommen ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#82
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Muß man eigentlich mit "anschwärzen" so lange warten, bis der kleine "versehentliche" Fehler, der sich aber ständig wiederholt, zu einem Personenschaden führt? Wo ist die Grenze des Tolerierens zum verantwortungsbewußten Eingreifen? Sicherlich nicht leicht zu definieren und erst recht nicht vom einzelnen zu entscheiden. Aber immer nur wegsehen nach dem Motto: meine Kinder sinds ja nicht?
Da werden an einer Einmündung die laufenden Vorfahrtsverstöße toleriert - bis das Kind unterm Auto lag. ![]() Danach gings schnell: Tempo 30, Hinweisschilder auf Schule, Straßenbemalung..... Für den Fahrer Strafbefehl, MPU......
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Gruß Ewald |
#83
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![]() Man kann über viel wegsehen und vieles als kleine Macke abtun, aber z. Bsp. zusehen, wie jemand besoffen Auto fährt, das ist grob fahrlässig! Man sollte sofort einschreiten, egal ob persönlich (was ich erst einmal besser finden würde) oder durch einen Anruf bei der Polizei. Da gäbe es für mich nichts zu überlegen! Nun das andere Beispiel: Mir kommt jemand in einer Einbahnstraße entgegen. Erst einmal würde ich überlegen, habe ich einen Fehler gemacht oder der/die andere Person ![]() Falls ich im Recht bin, würde ich das Gespräch suchen und auch die entsprechende (freundliche und evtl. lustige) Worte finden ![]() würde ich, unter Zuhilfenahme einer Kamera, den Verkehrsverstoß dokumentieren ![]() Hinweis, dass er anscheinend nicht in der Lage ist, Regeln, die im Straßenverkehr zwingend nötig sind, einzuhalten, würde die Person aber schon mitgeteilt bekommen. IMHO, es kommt immer auf die Situation drauf an und wie man selbst "drauf" ist ![]() Immer dran denken, wir sind alles nur Menschen und somit nicht frei von Fehler.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#84
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![]() Dennoch gibt es Situationen, in denen diese Unterscheidung eindeutig möglich ist. ![]() Beispiele hatte ich genannt. Zitat:
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![]() Hajo |
#85
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(Die rhetorische Frage gilt als Stilmittel der Rhetorik. Rhetorische Fragen dienen nicht dem Informationsgewinn, sondern sind sprachliche Mittel der Beeinflussung. Semantisch stehen rhetorische Fragen den Behauptungen nahe. Auf eine rhetorische Frage erwartet der Fragende keine (informative) Antwort, sondern es geht ihm dabei um die verstärkende Wirkung seiner Aussage. Der Sprecher drückt durch die rhetorische Frage seine eigene Meinung aus. Durch den Kontext und die Betonung wird die rhetorische Frage kenntlich. Die Antwort auf eine rhetorische Frage ist demnach Zustimmung oder Ablehnung, nicht aber Informationsvermittlung.)
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#86
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Klar hat es immer einen komischen Beigeschmack, wenn jemand jemand anderen anzeigt. Nur ist halt mittlerweile offenbar der Stand, dass jeder, den irgendwas zur Anzeige bringt, ein "selbsternannter Hilfssheriff" ist. Das heißt, es steht nur dem richtigen Sheriff, sprich Polizisten zu, Vergehen zur Anzeige zu bringen. Der ist aber nicht überall gleichzeitig. Heißt das also, wenn kein Sheriff in der Nähe ist, kann ich machen was ich will? Und wenn das jemandem nicht passt und der eben das zur Anzeige bringt, dann ist das ein Kontroll-Rolf, Knöllchen-Horst, Hilfssheriff oder was weiß ich, der sich wichtig tut und damit seinen Komplex aufwiegt? Hat das Boote-Forum-Wiki auch einen Eintrag für "einäugige Sichtweise"?
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Gruß Nils
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#87
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Eine Verkehrsteilnehmerin fährt verkehrswiedrig in eine Einbahnstraße ein. Diese Ordnungswidrigkeit bleibt ohne Folgen. Der Thread-Starter unterstellt der Verkehrsteilnehmerin Vorsätzlichkeit und möchte den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die Frage, warum er das tun möchte begründet er damit, das dies öfter und allem Anschein nach vorsätzlich passiert und das er irgendwann einmal bei einem ähnlichen Vorfall beinahe einen Schaden erlitten hat und offensichtlich den damaligen Vorfall nicht zur Anzeige gebracht hat. Ist "späte Rache" ein ausreichend guter Grund, die erstgenannte Verkehrsteilnehmerin heute anzuzeigen? Hätte er eine Anzeige in Erwägung gezogen, wenn es den anderen Vorfall, bei dem er unmittelbar betroffen war, nicht gegeben hätte? Gilt für die erstgenannte Verkehrsteilnehmerin nicht die Unschuldsvermutung, dass sie nur einen Fehler begangen haben könnte und gar nicht vorsätzlich in die Einbahnstraße eingebogen ist? Muss man eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, wenn diese ohne Folgen geblieben ist, grundsätzlich zur Anzeige bringen? und zu guter Letzt soll sich bitte jeder selber fragen: Würde ich wollen, dass jede kleine Unachtsamkeit meinerseits, die sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegt und für niemanden Folgen hatte, sofort von Dritten zur Anzeige gebracht wird? Nur darum geht es, und nicht um Raser oder Fahren unter Alkohol oder Verkehrsunfälle. Es geht um einen kleinen, folgenlosen Fehler (nach wie vor gilt die Unschuldsvermutung für die Autofahrerin aus dem Eingangsposting). Oder um es mit der Bibel zu sagen: "Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein" Johannes 8,7 Nils, ist das eine einäugige Sichtweise?
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#88
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Nein. Mit diesem Deinem Beitrag bin ich...wie sagt man...."d'accord"
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Gruß Nils
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#89
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Hallo Leute,
jetzt gehts hier ab Dienstaufssichtsbeschwerde und so, für so ein Kleinkram. Ich frage mich nur wenn dir einer in der Einbahnstrasse entgegen kommt warum weichst DU! aus. schönen Gruß Enrico |
#90
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Wer hier da die verschobene Wahrnehmung hat bleibt dabei eigentlich nicht mehr fraglich.
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![]() Gruß Volker |
#91
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Das funktioniert aber nur in einer Kleinstadt, anders ausgedrückt, auf dem platten Land. Gruß Volker |
#92
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mhm gibts im bergigen keine Kleinstädte ![]()
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#93
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Viele Grüße Volker
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#94
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Mit deinem charmanten Akzent
![]() Wo ist der Steinbruch? Ich werf als erstes!!!!!
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#95
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Gruß Volker |
#96
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![]() Zitat:
ich seine Fähigkeit angezweifelt habe, zu unterscheiden, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Was hat das mit meiner Fähigkeit, ein KFZ im Straßenverkehr zuverlässig bewegen zu können, zu tun ? Ich weiß nicht, wieviel Kilometer du schon unfallfrei und ohne Punkte zurückgelegt hast, aber ich bin mal so frech zu behaupten, daß du da an meine Erfahrung nicht annähernd anstinken kannst. Geändert von Graf Koks (02.09.2010 um 21:21 Uhr) Grund: Ergänzungen |
#97
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Es geht hier nicht um "wer hat den Längeren" oder "wer kann gegen wen anstinken", sondern es geht darum, ob und wie man mit einem ziemlich schwerwiegenden Verstoß gegen die Verkehrsregeln umgeht.
Ja, Fahren gegen die Einbahnstraße ist gefährlich. Ja, es gehört unterbunden. Ja, die Polizei ist dafür da, gesetzliche Regelungen durchzusetzen. Ja, wenn man die Ausstrahlung hat, freundlich und bestimmt, one als Blockwart rüberzukommen, den Falschfahrer auf den rechten Weg zu weisen, isses jut. Aber, ja, es ist nicht allen gegeben.
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#98
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![]() Zitat:
Wenn jemand einfach weiter fährt, gehört keine große Fähigkeit dazu, zu sagen, dass es sich um einen absichtlichen Verstoß handelt. Ich bleibe daher bei meiner Aussage. Auch da werde ich wohl gegen halten können. Aber das ist für die Beurteilung dieses Sachverhaltes vollkommen irrelevant. Auch wenn ich kein Klavier spielen kann, weiß ich wenn sich jemand verspielt. |
#99
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die drohen, wenn man von den selbsternannten Verkehrserziehern angezeigt wird, auch wenn es kein absichtlicher Verstoß war. Du hast ja die Vorlage gegeben - also bekommst du eine solche Antwort. |
#100
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Mit hat mal eine junge Dame die Vorfahrt genommen - rechts vor links. Ein paar Tage später wieder, gleiche Kreuzung, gleiche Dame. Nur daß sie diesesmal ein Stück weiter schräg links ranfuhr zum plausch mit einer Artgenossin. Ich habe mal interessiert gefragt, warum sie mir fast den Kühler abgefahren hätte. Entrüstet gab sie zurück, sie habe Vorfahrt gehabt, ihre Straße ginge schließlich geradeaus! Kann man so blöd sein? ![]() ![]()
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Gruß Ewald |
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