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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 13.06.2010, 20:24
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Sorry dass ich mich ungenau ausgedrückt habe, meinte natürlich die deutschen Seeschifffahrtsstrassen i.S.d. Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung.
Gruss Vestus

Das meinte ich auch.

Nichts brauchst du in D.
Außer die deutsche Flagge.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
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  #77  
Alt 14.06.2010, 09:07
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Wie kommt den jemand auf die Idee, die Definitionen der See-SpoBoVerordnun als maßgeblich für die Führerscheinfrage zu betrachten ? Der Wortlaut der Verordnung ist doch ganz eindeutig. Wenn jemand ein Boot außerhalb dieser Verordnung vermieten möchte (z.B. ohne CE oder mit mehr als 12 Leuten, dann gilt für dieses Boot die Verordnung nicht, sondern wahrscheinlich eine andere Vermietungsverordnung, die viel mehr Vorschriften auferlegt, weil eben mehr Leute befördert werden können.
Die Führerscheinfrage bleibt von dieser Verordnung unberührt.

Gruß

Andreas


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  #78  
Alt 14.06.2010, 10:08
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RalphB RalphB ist offline
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M.E. könnte (z.B. bei "jungen" Sportbooten) ein kausaler Zusammenhang
(Ursache/Wirkung) zwischen Inbetriebnahme und der Führerscheinfrage
bestehen. Wenn bei der Inbetriebnahme (erstmaliger Nutzung im
Geltungsbereich der See-Sportbootverordnung) eines Bootes dieses nicht
als Sportboot im Sinne der See-Sportbootverordnung gilt, wie soll dann der
Hobby-Kapitän auf den zum Führen benötigten Befähigungsnachweis
schließen?

Im Zweifel fahre ich sowas nicht .



Gruß Ralph
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  #79  
Alt 22.10.2010, 10:19
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dedmoros dedmoros ist offline
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117 Danke in 80 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Es gibt KEINE Gesetzestexte die einen Zusammenhang zwischen der max. Personenzahl laut CE-Zulassung und der tatsächlich beförderbaren bzw. an Bord befindlichen Zahl von Menschen herstellen. ...............
gibt es hier neue Erkenntnisse? Irgendwie kann diese Frage keiner mit Sicherheit beantworten.
Diese ist für mich aber sehr entscheidend für die Suche nach dem passenden Boot
__________________
Gruß
Eugen
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  #80  
Alt 22.10.2010, 17:39
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IMHO

Gäbe es eine Beschränkung, wäre dies bestimmt Teil des Fragekataloges für den SBF.
Auf dem Meer gilt: egal wie lang und wie viele Leute. Hauptsache in keiner Form gewerblich.
Fasst die normale CE wegen Größe oder Personen nicht mehr, wird nach GL getypt und anderere Materialien und Ausrüstungsstandards kommt zu tragen. Es bleibt aber mit SBF fahrbar. Das sind zwei paar Schuhe. Bekanntestes Bsp. ist glaube ich die Rainbow Warrior II von Greenpeace. GL getypt aber mit SBF zu Fahren.

Binnenbereich ist schwieriger: es sind die Auflagen zu erfüllen, die der Gewässerunterhalter auferlegt . Gesonderte Regeln sind somit stets zu erfragen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #81  
Alt 22.10.2010, 17:43
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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IMHO

Gäbe es eine Beschränkung, wäre dies bestimmt Teil des Fragekataloges für den SBF.
Auf dem Meer gilt: egal wie lang und wie viele Leute, hauptsache in keiner Form gewerblich.
Fasst die CE wegen Größe oder Personen nicht mehr, wird nach GL getypt und anderere Materialien und Ausrüstungsstandards kommt zu tragen. Es bleibt aber mit SBF fahrbar. Bekanntestes Bsp. ist glaube ich die Rainbow Warrior II von Greenpeace. GL getypt aber mit SBF zu Fahren.

Binnenbereich ist schwierige, da die Auflagen zu erfüllen sind, die der Gewässerunterhalter auferlegt . Gesonderte Regeln sind somit stets zu erfragen. Da gibt es keine pauschale Aussage für den privaten Bereich.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #82  
Alt 22.10.2010, 18:39
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Da liegst Du falsch.

§1 dieser Verordnung ist klar und eindeutig zu entnehmen, dass sie für alle Sportboote gilt.

In § 2 wird dann definiert was ein Sportboot ist.

Die Sportbootführerscheinverordnung-See legt fest, dass der SBF See für Sportboote gilt. Ein Fahrzeug, welches für mehr als 12 Personen zugelassen ist, ist kein Sportboot und kann daher nicht mit dem SBF See gefahren werden.



Diese Regelung ist relativ neu und vielen nicht bewußt. Selbst Beamte der WSP und auch Funktionäre des DSV und des DMYV haben die Sprengkraft dieser Angelegenheit noch nicht erkannt. Das kommt erst noch, sobald die Versicherungen ihre Chance erkannt haben sich vor der Leistung im Schadensfall zu drücken.


Zur den Regelungen Binnen: Kleinfahrzeug ist nicht gleich Sportboot. Kleinfahrzeuge können sehr wohl patentpflichtige Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt sein.
Naja genau genommen steht dort nur das Fahrzeuge über 12 Personen keine Sportboote im Sinne dieser Verordnung sind. Diese Verordnung kann also nicht auf Cyrus Boot angewendet werden. Das heist aber noch nicht das Cyrus Boot kein Sportboot ist und es heist ebenfalls nicht das er es nicht mit seinem Führerschein fahren darf. Um die Frage ob Sportboot oder ob nicht und darf fahren oder darf nicht zu klären muss man andere verordnungen und Gesetze nehmen.
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #83  
Alt 23.10.2010, 08:02
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D!RK D!RK ist offline
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Hallo Ihr,
wir haben uns zum Vatertag ein Kahn gemietet. Einer war der gelackmeierte und durfte nix trinken.
Wir waren 18 (oder 20 ) Leute und wurden natürlich von der Waschpo
auf dem Seddinsee aufgebracht nachdem wir minutenlang das Wasser durch kreise ziehen glätteten.
Die staunten nicht schlecht als sie merkten, daß wir einen nüchternen Skipper hatten
Sie wünschten noch allen einen schönen Feiertag.
War nix mit 12 Mann Begrenzung.
__________________
Bye
Dirk

"Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz."
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  #84  
Alt 04.11.2010, 15:27
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Hufi Hufi ist offline
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Man bin ich froh, das meine 6m Schüssel genau auf 12 Personen zugelassen ist! Hätte ich größer gekauft

cu

Stefan
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  #85  
Alt 04.11.2010, 15:31
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D!RK D!RK ist offline
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Man bin ich froh, das meine 6m Schüssel genau auf 12 Personen zugelassen ist! Hätte ich größer gekauft
Verstehe ich jetzt irgendwie nicht
__________________
Bye
Dirk

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  #86  
Alt 04.11.2010, 16:19
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Aber nicht wenn ich 13 Freunde auf meinen Sportboot mitnehme und keine Gebühr verlange, oder?
da wirds aber eng an bord
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LG. Hans
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  #87  
Alt 04.11.2010, 16:23
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von D!RK Beitrag anzeigen
Verstehe ich jetzt irgendwie nicht
Mein Raumwunder (Rib) hat die CE Zulassung für 12 Personen. Die größere 73er ist für 14 Zugelassen. Wenn ich die jetzt gar nicht fahren dürfte

cu

Stefan
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  #88  
Alt 04.11.2010, 17:42
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Ritter1977 Ritter1977 ist offline
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Hallo, die WSP darf nur bis 35 € vor Ort Abkasieren was darüber hinauskommt wird bei uns in der WSV - Verwaltung festgesetzt.

Die Strafen auf dem Wasser sind eh sehr lasche, auf der Strasse wird viel härter Abkassiert.

Wir fahren auch des öftern mit meheren Personnen aber da hat noch nie einer nachgefragt was das ist! Naja das könnte auch der WSV Wimpel noch machen.
__________________
der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
- Marcus -
https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html
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  #89  
Alt 04.11.2010, 18:36
stoppen stoppen ist offline
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es gibt eine Sportbootrichtlinien Verordnung.
Sie sehr lang und ich habe auch nicht alles gelesen.
Aber das wichtigste ist,die Angaben des Herstellers für Gewicht Belastung dürfen nicht überschritten werden.
Egal ob Personen oder Material.Für Personen müssen leicht zugänglich die Rettungsmittel erreichbar sein.
Ich kann mir denken,dass bei einer Havarie der Bootsführer wegen grober Fahrlässigkeit bei nicht Einhaltung zur Rechenschaft gezogen wird.
Aber bitte alles selber lesen.
Gruß
Detlef
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  #90  
Alt 04.11.2010, 20:41
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vestus vestus ist offline
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Moin Detlef,

diese Verordnung regelt nur das Inverkehrbringen von Sportbooten, und dann auch nur solche die nach 1998 erstmals eingeführt oder in Verkehr gebracht wurden, hat aber rein gar nix mit dem Führerschein zu tun.
__________________
Gruss Vestus
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  #91  
Alt 04.11.2010, 20:53
stoppen stoppen ist offline
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Hallo Vestus.
Es ist richtig,dass das mit dem Führerschein nichts zu tun hat.
Aber die Frage war doch darf man mit 12 Personen Boot fahren.
Im Absatz 3.3-3.6 ist über Sicherheit die Rede Freibordhöhe,Gesamtgewicht vom Hersteller das der nicht überschritten werden darf.
Aber wie gesagt ich habe nicht alles gelesen.
Gruß Detlef
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  #92  
Alt 04.11.2010, 21:05
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von D!RK Beitrag anzeigen
Hallo Ihr,
wir haben uns zum Vatertag ein Kahn gemietet. ....Wir waren 18 (oder 20 ) Leute und wurden natürlich von der Waschpo
auf dem Seddinsee ...
Darf man fragen wo Ihr gemietet habt?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #93  
Alt 04.11.2010, 21:17
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Detlef,

diese Verordnung regelt nur das Inverkehrbringen von Sportbooten, und dann auch nur solche die nach 1998 erstmals eingeführt oder in Verkehr gebracht wurden, hat aber rein gar nix mit dem Führerschein zu tun.
Die Frage lautet doch: Wie kann ich legal ein Boot fahren, das ich nicht in Verkehr bringen darf?
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  #94  
Alt 04.11.2010, 21:30
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vestus vestus ist offline
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Hallo Detlef,

weder in der Sportbootführerscheinverordnung Binnen noch See ist irgend etwas über eine maximale Personenzahl geschrieben, es ist nur die Rede von "nicht gewerbsmässig".

Das heisst: soviele wie raufpassen, auch mehr als als die immer wieder kursierende Anzahl von 12 Personen.

Mit dem SBF-See darfst Du durchaus einen 300-m Tanker fahren, eben nur nicht gewerbsmässig. Der Kontostand bestimmt die Länge.

Nichtsdestotrotz hat der verantwortliche Schiffsführer die seemännischen Sorgfaltspflichten zu beachten. Ob er das getan hat, entscheidet nach einem meldepflichtigen Vorkommnis im Zweifelsfall ein Gericht.
__________________
Gruss Vestus
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  #95  
Alt 04.11.2010, 21:35
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Die Frage lautet doch: Wie kann ich legal ein Boot fahren, das ich nicht in Verkehr bringen darf?
Deklarieren als Eigenbau vor 1998.
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Gruss Vestus
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  #96  
Alt 04.11.2010, 21:46
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Mein Schlauchboot ist laut CE für 13 Leute zugelassen (5,5 m / 1560 kg ZGG).

Natürlich darf ich das mit meinen SBFen fahren, und zwar überall, und zwar mit 13 Leuten.
__________________
Gruß Robert
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  #97  
Alt 04.11.2010, 21:51
stoppen stoppen ist offline
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also ich habe noch einmal die Frage gelesen.
Die Frage war doch :Strafe bei mehr als 12 Personen.
Die Antwort müsste dann sein nein.
Es gibt auch Charterboote für 15 Personen zB.in NL.die mit dem Sportboot Führerschein gefahren werden.
Es müssen nur genug Rettungsmittel an Bord sein und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.
Aber es ist ein interessantes Thema.
Gruß Detlef
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  #98  
Alt 04.11.2010, 22:14
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Deklarieren als Eigenbau vor 1998.
Eigenbau oder vor ´98...
__________________
gregor

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  #99  
Alt 04.11.2010, 22:33
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Mit dem SBF-See darfst Du durchaus einen 300-m Tanker fahren, eben nur nicht gewerbsmässig. Der Kontostand bestimmt die Länge.
Das wird in Unkenntis der SOLAS- und STCW-Bestimmungen immer wieder gerne behauptet, ist aber trotzdem falsch.
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  #100  
Alt 04.11.2010, 22:35
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Deklarieren als Eigenbau ...
Dafür brauchst Du auf Seeschifffahrtsstraßen eine Einzelabnahme des Germanischen Lloyd. Die wird für max. 12 Personen erteilt, wenn Du "Sportboot" im Zertifikat stehen haben willst.
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