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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Das meinte ich auch. Nichts brauchst du in D. Außer die deutsche Flagge.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#77
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Wie kommt den jemand auf die Idee, die Definitionen der See-SpoBoVerordnun als maßgeblich für die Führerscheinfrage zu betrachten ? Der Wortlaut der Verordnung ist doch ganz eindeutig. Wenn jemand ein Boot außerhalb dieser Verordnung vermieten möchte (z.B. ohne CE oder mit mehr als 12 Leuten, dann gilt für dieses Boot die Verordnung nicht, sondern wahrscheinlich eine andere Vermietungsverordnung, die viel mehr Vorschriften auferlegt, weil eben mehr Leute befördert werden können.
Die Führerscheinfrage bleibt von dieser Verordnung unberührt. Gruß Andreas |
#78
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M.E. könnte (z.B. bei "jungen" Sportbooten) ein kausaler Zusammenhang
(Ursache/Wirkung) zwischen Inbetriebnahme und der Führerscheinfrage bestehen. Wenn bei der Inbetriebnahme (erstmaliger Nutzung im Geltungsbereich der See-Sportbootverordnung) eines Bootes dieses nicht als Sportboot im Sinne der See-Sportbootverordnung gilt, wie soll dann der Hobby-Kapitän auf den zum Führen benötigten Befähigungsnachweis schließen? Im Zweifel fahre ich sowas nicht ![]() ![]() ![]() Gruß Ralph |
#79
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Diese ist für mich aber sehr entscheidend für die Suche nach dem passenden Boot
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Gruß Eugen |
#80
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![]() ![]() Gäbe es eine Beschränkung, wäre dies bestimmt Teil des Fragekataloges für den SBF. Auf dem Meer gilt: egal wie lang und wie viele Leute. Hauptsache in keiner Form gewerblich. Fasst die normale CE wegen Größe oder Personen nicht mehr, wird nach GL getypt und anderere Materialien und Ausrüstungsstandards kommt zu tragen. Es bleibt aber mit SBF fahrbar. Das sind zwei paar Schuhe. Bekanntestes Bsp. ist glaube ich die Rainbow Warrior II von Greenpeace. GL getypt aber mit SBF zu Fahren. Binnenbereich ist schwieriger: es sind die Auflagen zu erfüllen, die der Gewässerunterhalter auferlegt . Gesonderte Regeln sind somit stets zu erfragen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#81
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![]() ![]() Gäbe es eine Beschränkung, wäre dies bestimmt Teil des Fragekataloges für den SBF. Auf dem Meer gilt: egal wie lang und wie viele Leute, hauptsache in keiner Form gewerblich. Fasst die CE wegen Größe oder Personen nicht mehr, wird nach GL getypt und anderere Materialien und Ausrüstungsstandards kommt zu tragen. Es bleibt aber mit SBF fahrbar. Bekanntestes Bsp. ist glaube ich die Rainbow Warrior II von Greenpeace. GL getypt aber mit SBF zu Fahren. Binnenbereich ist schwierige, da die Auflagen zu erfüllen sind, die der Gewässerunterhalter auferlegt . Gesonderte Regeln sind somit stets zu erfragen. Da gibt es keine pauschale Aussage für den privaten Bereich.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#82
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#83
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Hallo Ihr,
wir haben uns zum Vatertag ein Kahn gemietet. Einer war der gelackmeierte und durfte nix trinken. ![]() Wir waren 18 (oder 20 ![]() auf dem Seddinsee aufgebracht nachdem wir minutenlang das Wasser durch kreise ziehen glätteten. Die staunten nicht schlecht als sie merkten, daß wir einen nüchternen Skipper hatten ![]() Sie wünschten noch allen einen schönen Feiertag. War nix mit 12 Mann Begrenzung.
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Bye Dirk "Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz." ![]() |
#84
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Man bin ich froh, das meine 6m Schüssel genau auf 12 Personen zugelassen ist! Hätte ich größer gekauft
![]() ![]() ![]() cu Stefan |
#85
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Bye Dirk "Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz." ![]() |
#86
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LG. Hans |
#87
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Mein Raumwunder (Rib) hat die CE Zulassung für 12 Personen. Die größere 73er ist für 14 Zugelassen. Wenn ich die jetzt gar nicht fahren dürfte
![]() cu Stefan
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#88
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Hallo, die WSP darf nur bis 35 € vor Ort Abkasieren was darüber hinauskommt wird bei uns in der WSV - Verwaltung festgesetzt.
Die Strafen auf dem Wasser sind eh sehr lasche, auf der Strasse wird viel härter Abkassiert. Wir fahren auch des öftern mit meheren Personnen aber da hat noch nie einer nachgefragt was das ist! Naja das könnte auch der WSV Wimpel noch machen. ![]()
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der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
![]() ![]() https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html |
#89
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es gibt eine Sportbootrichtlinien Verordnung.
Sie sehr lang und ich habe auch nicht alles gelesen. Aber das wichtigste ist,die Angaben des Herstellers für Gewicht Belastung dürfen nicht überschritten werden. Egal ob Personen oder Material.Für Personen müssen leicht zugänglich die Rettungsmittel erreichbar sein. Ich kann mir denken,dass bei einer Havarie der Bootsführer wegen grober Fahrlässigkeit bei nicht Einhaltung zur Rechenschaft gezogen wird. Aber bitte alles selber lesen. Gruß Detlef |
#90
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Moin Detlef,
diese Verordnung regelt nur das Inverkehrbringen von Sportbooten, und dann auch nur solche die nach 1998 erstmals eingeführt oder in Verkehr gebracht wurden, hat aber rein gar nix mit dem Führerschein zu tun.
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Gruss Vestus |
#91
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Hallo Vestus.
Es ist richtig,dass das mit dem Führerschein nichts zu tun hat. Aber die Frage war doch darf man mit 12 Personen Boot fahren. Im Absatz 3.3-3.6 ist über Sicherheit die Rede Freibordhöhe,Gesamtgewicht vom Hersteller das der nicht überschritten werden darf. Aber wie gesagt ich habe nicht alles gelesen. Gruß Detlef |
#92
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Darf man fragen wo Ihr gemietet habt?
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#93
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Die Frage lautet doch: Wie kann ich legal ein Boot fahren, das ich nicht in Verkehr bringen darf?
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#94
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Hallo Detlef,
weder in der Sportbootführerscheinverordnung Binnen noch See ist irgend etwas über eine maximale Personenzahl geschrieben, es ist nur die Rede von "nicht gewerbsmässig". Das heisst: soviele wie raufpassen, auch mehr als als die immer wieder kursierende Anzahl von 12 Personen. Mit dem SBF-See darfst Du durchaus einen 300-m Tanker fahren, eben nur nicht gewerbsmässig. Der Kontostand bestimmt die Länge. Nichtsdestotrotz hat der verantwortliche Schiffsführer die seemännischen Sorgfaltspflichten zu beachten. Ob er das getan hat, entscheidet nach einem meldepflichtigen Vorkommnis im Zweifelsfall ein Gericht.
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Gruss Vestus |
#95
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Deklarieren als Eigenbau vor 1998.
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Gruss Vestus |
#96
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Mein Schlauchboot ist laut CE für 13 Leute zugelassen (5,5 m / 1560 kg ZGG).
Natürlich darf ich das mit meinen SBFen fahren, und zwar überall, und zwar mit 13 Leuten.
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Gruß Robert |
#97
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also ich habe noch einmal die Frage gelesen.
Die Frage war doch :Strafe bei mehr als 12 Personen. Die Antwort müsste dann sein nein. Es gibt auch Charterboote für 15 Personen zB.in NL.die mit dem Sportboot Führerschein gefahren werden. Es müssen nur genug Rettungsmittel an Bord sein und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Aber es ist ein interessantes Thema. Gruß Detlef |
#98
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gregor ![]() |
#99
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Das wird in Unkenntis der SOLAS- und STCW-Bestimmungen immer wieder gerne behauptet, ist aber trotzdem falsch.
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#100
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Dafür brauchst Du auf Seeschifffahrtsstraßen eine Einzelabnahme des Germanischen Lloyd. Die wird für max. 12 Personen erteilt, wenn Du "Sportboot" im Zertifikat stehen haben willst.
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