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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 26.04.2010, 09:45
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Zitat:
Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
Lieber Thomas,

ich klinke mich jetzt hier aus, soviel: Mit Nachlesen meinte ich (vielleicht durch den Absatz nicht so deutlich geworden) das Prinzip der Seemannschaft. Mag sein dass Du für Dich See und Binnen trennst weil es da tw. andere Schilder gibt und die einen in Knoten und die anderen in km/h messen. Eines ist aber gleich: Gute Seemannschaft gilt überall. Und es gilt nicht nur das was explizit in den Verordnungen steht, es gilt auch das was z.B. vor Gericht, vorm Seeamt und bei den Versicherungen entschieden wird und was man als logische Folge festgeschriebener Punkte akzeptieren muss. Du wirst im Bereich Wassersport mit manchen Unzulänglichkeiten in Bezug auf klare Formulierungen leben müssen, kennen wir doch alle aus diversen Prüfungen.

Und das war doch auch bei Deinem ersten Thread so - Du willst schwarz auf weiß genau den Fall geregelt wissen - aber das steht so nirgend wo, das kann man nur aus anderen Punkten schließen und es ist eigentlich so selbstverständlich dass es da nicht viel Diskussionen geben muss. Die drei Punkte habe ich ja oben geschrieben, das kannst Du glauben oder auch nicht - danach kannst Du handeln oder auch nicht, es ist mir ziemlich egal weil Du die Konsequenzen tragen musst. Ich wollte Dir nur dabei helfen einen Fehler zu vermeiden der teuer kommen kann und das haben auch die Leute in Deinem ersten Thread bereits getan.

Niemand schreibt Dir vor, ein langes Schlepptau von ausreichendem Querschnitt mitzuführen - nur: Wenn Dein Boot abgeschleppt wird und die Schleppleine reißt weil zu dünn oder aus mehreren Festmachern notdürftig zusammen geknotet - DU bist derjenige der dann erklären muss warum er kein geeignetes Gerät an Bord hatte - denn damit hast Du gegen die Seemannschaft, ob Binnen oder Buiten, verstoßen. Vor Gericht und bei Deiner Versicherung wirst Du damit die Arschkarte haben - und das steht nirgendwo als Vorschrift - außer eben in den Empfehlungen in Sachen Ausrüstung beim Thema Seemannschaft.

Und so wirst Du auch Deine Funk-Frage wahrscheinlich nirgendwo aufgeführt finden weil man sie aus anderen Aussagen sehr einfach ableiten kann. Mein Tip: Mach den Schein und Du hast keine Probleme mehr - aber das ist ja auch schon mehrfach geraten worden...
Warum den so agressiv ??

Punkt eins, um mich gehts nicht, weil ich neben meinen beiden SBFs auch den SRC, den UBI auch den SKS habe !! Somit ist mir schon klar, was es mit Seemannschaft auf sich hat.

Es ging hier unter anderem um die Frage, was passiert, wenn dich die Waschpo aufhält, bzw. was passiert, wenn man diese anruft. Um sonst gar nix.

Und wenn in der Verordnung explizit dieser Fall aufgeführt ist, aber mit dem Wording "sollte" und nicht "muss", dann hat das eine Relevanz, erst recht vor Gericht !!

Übrigens: Auf See ist es schwarz auf weiss geregelt !
__________________
Gruss Thomas

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  #52  
Alt 26.04.2010, 09:56
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NamaraII NamaraII ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus-heike Beitrag anzeigen
Wir sind letztens liegen geblieben und hatten unsere Telefone vergessen.
Was tun?! Sind ganz schön in Panik geraten. Natürlich abends,als alle anderen schon wieder aus dem Wasser waren.
Nun unsere Frage: Ist es sinnvoll ein Funkgerät an Bord zu haben auch ohne Schein. Was könnte uns im schlimmsten Fall passieren, außer einer Geldstrafe?
Kann man die Wasserschutzpolizei anfunken und um Hilfe bitten? Oder eher nicht?
Würden Sie einem Helfen?
Gruß
Klaus und Heike
Nun unsere Frage: Ist es sinnvoll ein Funkgerät an Bord zu haben auch ohne Schein.

Hast Du einen Schein für Dein Boot ??

Was könnte uns im schlimmsten Fall passieren, außer einer Geldstrafe?

Boot weg, Funk weg , Knast

Kann man die Wasserschutzpolizei anfunken und um Hilfe bitten?

Nein

Würden Sie einem Helfen?

Nein, aber verhaften und einsperren


Ist doch immer wieder nett auf welche Fragen manche kommen.
Wo ist das Problem einen Schein zu machen und gut is ?
Geldmangel ?
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  #53  
Alt 26.04.2010, 10:08
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Zitat:
Zitat von NamaraII Beitrag anzeigen
Kann man die Wasserschutzpolizei anfunken und um Hilfe bitten?

Nein

Würden Sie einem Helfen?

Nein, aber verhaften und einsperren
man mag zur Ursprungsfrage stehen wie man will ...Fakt ist, daß in einem wirklichen Notfall jede Möglichkeit der Hilfeanforderung genutzt werden darf. Dazu gehört auch ein Funkgerät auch wenn man keinen Schein hat ...die Polizei oder sonstige Hilfskräfte fragen nicht vorher nach ob ein Schein vorhanden ist oder eben nicht. Ein Notruf stellt eben ersteinmal einen Notruf da und wird auch so behandelt. Ob im Nachhinein die "Funkaktion" noch für Probleme sorgt wird man sehen ...aber im Notfall sind erstmal alle Mittel recht und auch erlaubt

Gruß Klaus
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  #54  
Alt 26.04.2010, 14:14
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von NamaraII Beitrag anzeigen
Was könnte uns im schlimmsten Fall passieren, außer einer Geldstrafe?

Boot weg, Funk weg , Knast
...
Bei einer Straftat benutzte Fahrzeuge, Geräte usw. können entschädigungslos eingezogen werden §74 StGB.
Hier handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit nach §15 2. wegen Verstoß gegen § 4 des
BinSchSprFunkV
, nach welchem Gesetz sollte hier die Einziehung dieser Gegenstände oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden .

Zitat:
Zitat von NamaraII Beitrag anzeigen
...Kann man die Wasserschutzpolizei anfunken und um Hilfe bitten?

Nein
...
Warum sollte man die WSP nicht um Hilfe bitten können

Zitat:
Zitat von NamaraII Beitrag anzeigen
...Würden Sie einem Helfen?

Nein, aber verhaften und einsperren
Helfen im Sinne von Gefahrenabwehr mit Sicherheit, Kilometerweites Schleppen bis zum Heimathafen hingegen eher nicht.

Seit wann wird man in D wegen einer Ordnungswidrigkeit (siehe oben)verhaftet und eingesperrt .

Sorry, aber selten so dämliche Antworten gelesen .

Gruß Lutz
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  #55  
Alt 26.04.2010, 14:33
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...also ich werde mic dann hier auch mal ausklinken, denn scheinbar geht es nicht darum wie und wo man im Notfall Hilfe bekommt, sondern nur darum einen Weg zu finden die bestehenden Gesetzesgrundlagen der BinSchSprFunkV mit allen Mitteln außer Kraft zu setzen bzw. zu umgehen und das ist einfach nicht mein Stil

Ich denke das ich hier genug Möglichkeiten aufgezeigt habe wie man Kontakt und Hilfe auf LEGALEM Weg, von FreeNet bis PMR. bekommen kann.
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Gruß Carsten

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen.
(Sokrates)

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  #56  
Alt 26.04.2010, 15:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bei einer Straftat benutzte Fahrzeuge, Geräte usw. können entschädigungslos eingezogen werden §74 StGB.
Hier handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit nach §15 2. wegen Verstoß gegen § 4 des
BinSchSprFunkV
, nach welchem Gesetz sollte hier die Einziehung dieser Gegenstände oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden .
Nach dem Telekommunikationsgesetz ...
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Gruss Thomas

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  #57  
Alt 26.04.2010, 15:40
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Ist schon interesant, was hier alles so zusammen kommt.
Ich bin ja Verfechter der Einfachheit, also kein Binnenfunk, den musste ich mir schon jahrelang gewerblich anhören.
Auf dem Privatboot wird nach Sicht gefahren, Schleusen werden antelefoniert.
Wenn es schiet Wetter ist, fahr ich nicht, komm ich während der Fahrt in schiet Wetter, nehm ich den nächsten Anleger, geh unter Deck und mach es mir gemütlich
Ich brauche keinen Binnenfunk, wenn ich funken will, dann hab ich CB-Funk, PMR und mein Handy, das reicht.
Ich will privat nicht verpflichtet werden, mir ständig irgendwelches Gelaber anzuhören, ich hör lieber Radio.
Der Sinn diese nach deutschem Michel erlassenen Gesetze ist doch nur der, um "Fremdvolk" aus dem Ähter zu verbannen, und die Mithörenden in die Pflicht zu nehmen.
Noch ein paar Gesetze und Agenturen mehr, und ich kann nichtmal anständig Luft holen.
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Gruß Frank
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  #58  
Alt 26.04.2010, 15:40
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Drei Seiten Gelaber; und die wenigsten schreiben was zum Thema. Schade.

Wenn jemand mit einem Sportboot liegen bleibt, und ohne fremde Hilfe nicht mehr weiterkommt, stellt sich zunächst die Frage, was für eine Situation vorliegt. (Unabhängig von Funk Ja oder Nein)

Mayday
Wohl eher nicht. Boot schwimmt. Besatzung schaut nur dumm aus der Wäsche. Keine Gefahr

PanPan
Schon eher. Maschine aus, monävrierunfähig. Dann kommt auf Hilferuf professionelle Hilfe, die sehr teuer wird. Vertragsgrundlage ist der PanPan Ruf, der irgendwo (z.B. Küstenfunkstelle) aufgezeichnet wurde.

Einen (Hilfe-)Ruf auf einem bestimmten (Sozial-)Kanal absetzen
Wenn ich nicht sicher bin, dass ein Kumpel im Hafen auf seinem Schiff sitzt, und den Funk abhört, wird mir eine allgemeine Hilfeanforderung sehr wahrscheinlich auch nichts nützen. Wer sein Schiff am Sonntagabend klar macht und jemanden am Funk flennen hört, wird bestimmt nicht wieder alles auspacken und losdüsen. Ist ja eben kein Mayday.

Stellen wir also fest, dass Funk nicht wirklich weiterhilft, wenn man in dieser Situation nicht von jemanden Bekannten weiß, der am Funk mithört und Hilfe leisten oder organisieren kann.

Insofern ist der Hinweis, einen Funkschein zu machen aus meiner Sicht eher theoretisch.

Die WSP wird auch keinen Liegenbleiber abschleppen. Das mal so am Rande.

Bleibt also letztlich nur das Handy, um den Kumpel oder den Bekannten, der zuhause vor dem Fernseher sitzt und Hilfe leisten kann, anzurufen.

Dann lautet die Lösung: Das Handy einfach nicht zu vergessen. So blöd es auch klingen mag.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass Wassersport auch was mit Unwägbarkeiten zu tun hat. Mit Angst haben (im Augangströöt) ist wohl eher gemeint, nicht mehr zeitig nach Hause zu kommen, und in der Wildnis übernachten zu müssen; nicht pünktlich am Montag auf der Arbeit zu erscheinen, weil man in irgendeiner Bucht vor sich hindümpelt.

Es tut mir leid, aber diese Situation muss man mit unserem Hobby einfach einkalkulieren. Das vergessen (verdrängen?) nur viel.

Ich übrigens auch...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #59  
Alt 26.04.2010, 16:06
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Genau, ich bin ja nicht auf der Jagd nach dem blauen Band.
Ich hab auch schon auf der Ostsee meine nicht immer freiwilligen Trainingseinheiten absolviert, und Binnen sowieso.
Beim Binnenfunk wird doch diktiert, zahl erstmal einen Obulus, dafür verpflichten wir dich ständig das Ohr dem Funk zu widmen, m.E. der falsche Weg, deshalb mach ich auch da nicht mit, lieber schwenk ich Fähnchen.
Und wenn du in einer seichten Bucht vor Anker ne leckere Grillwurst zubereitest und vergessen hast, die Bezahlfunke auszumachen, bekommt man dich an Ar***, weil du statt grillen, nicht eingegriffen hast, die Kennung machts ja möglich, nee, dann lieber zwei Dosen und ne Schnur, oder Rauchzeichen
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma

Geändert von nightforce (26.04.2010 um 20:23 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #60  
Alt 26.04.2010, 20:15
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Nach dem Telekommunikationsgesetz ...

Im TKG behandelt nur der § 148 Strafvorschriften (bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe) und dieser bezieht sich nur auf die §§ 89 und 90.
§ 89 bezieht sich auf das Abhörverbot und die Geheimhaltungspflicht. "Nachrichten die für einen bestimmten Personenkreis bestimmt sind", um die es sich beim Binnenschifffahrtsfunk handeln dürfte, sind aber ausdrücklich vom Abhörverbot ausgenommen.
§ 90 trifft für UKW-Funkgeräte definitiv nicht zu, da diese keinen anderen Gegenstand vortäuschen usw..

Gruß Lutz
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  #61  
Alt 26.04.2010, 20:28
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Zitat:
Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
...scheinbar geht ... nur darum einen Weg zu finden die bestehenden Gesetzesgrundlagen der BinSchSprFunkV mit allen Mitteln außer Kraft zu setzen bzw. zu umgehen ...
Oder um Interpretation von Gesetzen .
Wären Gesetze so einfach zu lesen wie Grimms Märchen, bräuchten man keine Rechtsanwälte

Und nach §15 2. der BinSchSprFunkV ist ohne Erlaubnis nur das Bedienen der Schiffs- oder Seefunkstelle eine Ordnungswidrigkeit.

Die Existens einer nicht eingeschalteten und damit definitiv auch nicht bedienten ...funkstelle ist also nach der BinSchSprFunkV irrelevant.

Damit dürfte der Nicht-Funkberechtigte-Skipper ganz legal ein Boot mit Funkanlage führen, wenn diese lediglich nicht eingeschaltet wird. Also nicht ausbauen, abmelden usw..

Gruß Lutz
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  #62  
Alt 26.04.2010, 22:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bei einer Straftat benutzte Fahrzeuge, Geräte usw. können entschädigungslos eingezogen werden §74 StGB.
Hier handelt es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit nach §15 2. wegen Verstoß gegen § 4 des
BinSchSprFunkV
, nach welchem Gesetz sollte hier die Einziehung dieser Gegenstände .... verhängt werden .
Lutz
OWiG § 46
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  #63  
Alt 27.04.2010, 07:34
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Bezüglich Einziehung von Gegenständen, dann wohl eher OWiG §22.
Allerdings nur, wenn das Gesetz (in diesem Falle die BinSchSpFunkV) dies ausdrücklich zuläßt. Wenn danach überhaupt zulässig, dürfte bezüglich des Bootes auf alle Fälle OWiG §24 greifen.

Das Mitführen der (ausgeschalteten) Funkanlage ist m.E. (#61) zulässig, das sieht zumindest auch die WSP Bremen (Seite 1, mittlere Spalte, letzter Satz) so.

Daher dürfte im Notfall auch wieder OWiG §16 zur Anwendung kommen.

"Hilfe, mein Benzin ist alle." ist sicher kein rechtfertigender Notstand und wenn Funk an Bord ist der UBI auch die beste Lösung.

Gruß Lutz
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  #64  
Alt 27.04.2010, 11:49
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bezüglich Einziehung von Gegenständen, dann wohl eher OWiG §22. Allerdings nur, wenn das Gesetz (in diesem Falle die BinSchSpFunkV) dies ausdrücklich zuläßt.
Die geforderte Zulässigkeit der Einziehung ergibt sich eben aus §46.

Zitat:
Wenn danach überhaupt zulässig, dürfte bezüglich des Bootes auf alle Fälle OWiG §24 greifen.
Da gebe ich dir Recht eine Einziehung des Fahrzeuges dürfte in der Regel unverhältnismäßig sein. Es wird in der Praxis bei der Einziehung des Funkgerätes bleiben.

Zitat:
Das Mitführen der (ausgeschalteten) Funkanlage ist m.E. (#61) zulässig, das sieht zumindest auch die WSP Bremen (Seite 1, mittlere Spalte, letzter Satz) so.
Das Mitführen einer ausgeschalteten Funkanlage stellt aber eine Ordnungswidrigkeit nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz dar.
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  #65  
Alt 27.04.2010, 18:43
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
...Das Mitführen einer ausgeschalteten Funkanlage stellt aber eine Ordnungswidrigkeit nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz dar.
Hilf mir mal, nach welchem § des BinSchAufgG ist das so .

Gruß Lutz
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  #66  
Alt 27.04.2010, 18:50
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Hilf mir mal, nach welchem § des BinSchAufgG ist das so .

Gruß Lutz
Die Regelung ist zugegebenermaßen nicht leicht zu finden.

Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
....
Artikel 4
Ordnungswidrigkeiten nach dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz

....
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer oder nach § 1.03 Nr. 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person
....
entgegen § 4.05 Nr. 2 Satz 2 oder Nr. 3 Satz 2, jeweils in Verbindung mit Satz 3, Sprechfunk nicht sende- oder empfangsbereit geschaltet hat oder entgegen § 4.05 Nr. 4 sich über Sprechfunk nicht meldet,


Das ist ein arger Wust von Querverweisen und Bezügen zwischen dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, der Binnenschifffahrtsordnung und der Einführungsordnung dazu.
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  #67  
Alt 27.04.2010, 19:07
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Damit widersprechen sich aber BinSchAufgG und BinSchSprFunkV definitiv.

Gruß Lutz
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  #68  
Alt 27.04.2010, 19:20
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Damit widersprechen sich aber BinSchAufgG und BinSchSprFunkV definitiv.
Inwieweit?

Sowohl die Einführungsverordnung zur Binnenschifffahrtsordnung, als auch die Binnenschifffahrtsfunkverordnung definieren Ordnungswidrigkeiten gegen das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz. Es sind nicht die selben, sondern sie ergänzen sich. Wo liegt da der Widerspruch? Man muß immer alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen studieren um zu beurteilen ob etwas ordnungswidrig ist.
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  #69  
Alt 28.04.2010, 09:34
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Den Widerspruch sehe ich darin, dass zum einen die Funkanlage ohne Erlaubnis nicht bedient werden darf, zum anderen aber vorgeschrieben ist die Funkanlage in Betrieb zu nehmen.

Gruß Lutz
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  #70  
Alt 28.04.2010, 10:09
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Den Widerspruch sehe ich darin, dass zum einen die Funkanlage ohne Erlaubnis nicht bedient werden darf, zum anderen aber vorgeschrieben ist die Funkanlage in Betrieb zu nehmen.
Ohne jetzt die Gesetze studiert zu haben:

Ergibt sich aus diesem vermeintlichen Widerspruch dann nicht zwangsläufig, dass man dann eben keinen Kahn führen darf, der eine betriebsbereite Anlage hat, wenn man nicht die Erlaubnis hat ?
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  #71  
Alt 28.04.2010, 13:34
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ohne jetzt die Gesetze studiert zu haben:

Ergibt sich aus diesem vermeintlichen Widerspruch dann nicht zwangsläufig, dass man dann eben keinen Kahn führen darf, der eine betriebsbereite Anlage hat, wenn man nicht die Erlaubnis hat ?
Genau so sehe ich das auch. Einen Widerspruch kann ich da nicht erkennen.
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  #72  
Alt 28.04.2010, 14:21
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Vielleicht macht sich mal jemand von euch die Mühe und schreibt die BNetzAgentur, Außenstelle Hamburg, zu diesem Thema an.
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  #73  
Alt 28.04.2010, 20:06
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Um wieder auf unsere Frage zu kommen.
Da uns keiner genau sagen kann, ob es erlaubt ist oder nicht.
Haben wir uns für das entschieden.
Damit haben wir alle Fliegen mit einer Klappe geschlagen und sind zudem noch auf der sicheren Seite.Das Telefon ist immer an Bord und alle nötigen Telefonnummern haben wir auch dabei.
Können jemanden anrufen und um Hilfe bitten. Ohne den Funk zu stören!
Es muß bei diesem Gerät ein Bluetooth fähiges Handy an Bord sein.
Also, ein altes Handy mit einer Karte zum aufladen ist fest installiert. Dies schaltet sich ein,wenn das Boot eingeschaltet wird und schon kann´s losgehen.
Und unsere Handy´s werden weder geklaut noch werden sie nass. Wer dieses Handy klaut ist selber schuld(Alt und unmodern)
Gruß
Klaus und Heike

Allen die auf unsere Frage geantwortet haben und fleißig Diskutiert haben Danken wir auf diesem Wege.
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Geändert von klaus-heike (28.04.2010 um 20:19 Uhr) Grund: Nähere auskunft
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  #74  
Alt 28.04.2010, 20:12
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Zitat:
Zitat von klaus-heike Beitrag anzeigen
Um wieder auf unsere Frage zu kommen.
Da uns keiner genau sagen kann, ob es erlaubt ist oder nicht.
Haben wir uns für das entschieden......
Wenn man das UBI nicht machen will ist da die beste Entscheidung.
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  #75  
Alt 28.04.2010, 20:18
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sea-commander sea-commander ist offline
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sea-commander eine Nachricht über ICQ schicken
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Es macht doch so viel Sinn die Scheine zu machen.

Ein Telefon an Bord ist zwar toll - aber wenn du manövrierunfähig auf dem Bach treibst, hilft es dir nicht, da du z.B. die sich nähernde Berufsschifffahrt nicht auf dein Problem aufmerksam machen kannst.

Ich habe den ganzen Faden zwar nicht gelesen, aber:
Macht die Scheine. Es dauert nicht lange, ist nicht schwer und der finanzielle Aufwand hält sich auch in Grenzen.

Chris
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