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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 22.04.2009, 18:48
Picton14ft Picton14ft ist offline
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ich habe damals die schilder abgebaut .

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hatte das Problem auch schon mal.
Damals bin ich zur Zulassungsstelle und die haben dann das Fahrzeug abgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben oder so ähnlich.

Ist aber schon mindestens 25 Jahre her.
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  #52  
Alt 22.04.2009, 19:43
bootsmann bootsmann ist offline
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Ein wenig schäme ich mich eigendlich dafür!
Irgendwie hat mich meine sonst ausgeprägte Menschenkenntnis das erste mal so richtig in Stich gelassen obwohl ich ein blödes Gefühl hatte!
Genau so ein Mist ist mir auch im Dezember letzten Jahres passiert.
Hab meinen schönen E38 an einen verkauft , der nicht die deutsche Sprache als seine Heimatsprache ansah.
Kaufvertrag wurde allerdings zum Glück von mir gewissenhaft ausgefüllt!
Trotz Ummeldehinweis am nächsten Werktag im Kaufvertrag, meldete der Typ das Auto nicht um.
Ich erfuhr erst davon, als ich mehrere Tickets von der Polizei bekam, wegen zu schnellen Fahrens.
Hier war eben sehr hilfreich, daß ich eigendlich unverwechselbar auf den Fotos rüberkam!
Nachdem ich die ganze Sache mit der Zulassungsstelle und der Versicherung geklärt hatte (Kaufvertrag war entscheidend!) war ich raus aus der Sache.
Der Typ wurde sofort zur Anzeige gebracht und die Versicherung hat das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

Ich habe sicherlich in meinem Leben schon weit über hundert Autos verkauft und immer ging alles einwandfrei über die Bühne.
In Zukunft verkaufe ich nicht mehr gegen mein Gefühl! und vor allem , nicht an jeden!

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  #53  
Alt 22.04.2009, 20:08
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Hab meinen schönen E38 an einen verkauft , der nicht die deutsche Sprache als seine Heimatsprache ansah.
Komisch, bei meinem standen auch die Turbanesen im Viererpack an der Pforte.
Die wussten zwar nicht wie man die Motorhaube entriegelt, aber hörten bei der Probefahrt wundersame Geräusche hier und da und maulten erwartungsgemäß über den Preis. Jeder Kratzer am Auto und Steinschlag auf der Motorhaube wurde mit pathetischem Gehabe verkündet, um "letzte Preis" zu erfahren.

Umso überraschter war die Windelbande, dass sie ohne Auto wieder nach Hamburg abdampfen durften. Ich hab den Karren abgeschlossen und sie einfach stehen lassen. Die haben danach bestimmt noch 20 Mal auf Handy angerufen - nich mit Ecki.

Gruß Ecki
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  #54  
Alt 22.04.2009, 20:31
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Komisch, bei meinem standen auch die Turbanesen im Viererpack an der Pforte.
Die wussten zwar nicht wie man die Motorhaube entriegelt, aber hörten bei der Probefahrt wundersame Geräusche hier und da und maulten erwartungsgemäß über den Preis. Jeder Kratzer am Auto und Steinschlag auf der Motorhaube wurde mit pathetischem Gehabe verkündet, um "letzte Preis" zu erfahren.

Umso überraschter war die Windelbande, dass sie ohne Auto wieder nach Hamburg abdampfen durften. Ich hab den Karren abgeschlossen und sie einfach stehen lassen. Die haben danach bestimmt noch 20 Mal auf Handy angerufen - nich mit Ecki.

Gruß Ecki

Na, mein Grosser, genau das Theater hatten wir mit meinem Nissan Maxima QX auch, Preis vorab abgemacht, aus Berlin angereist, versucht, Auto madich zu reden und ab nach Hause

Auto wurde 3 Tage später für deutlich mehr Kohle an freundliche Leute ohne Komplikationen verkauft
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Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #55  
Alt 23.04.2009, 06:26
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Aha, ich mach also einen Unfall.
Renne schnell nach Hause, nehme den ADAC Kaufvertrag und trage die Daten eines kroatischen Freundes ein. Unterschreibe selber und bin damit nicht haftbar.

Merkst was?!?
Der Kaufvertrag ist doch net das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Weil es nicht amtlich bestätigt ist.
Bernd
Absatz 1: Wäre das Betrug oder Urkundenfälschung

Absatz 2: In einen Kaufvertrag gehört z.B. auch der Übergabezeitpunkt und der aktuelle Tachostand. Alles Folgende geht zu Lasten des Käufers.

Siehe hier: http://www.kfz-auskunft.de/formulare...ufvertrag.html
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  #56  
Alt 23.04.2009, 06:52
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Ich habe mal ein Auto welches am Verkaufstag abgemeldet war, verkauft. Die Herrn waren der Germanischen Sprache auch nicht mächtig. Da es sich bei dem Wagen um einen Uralten C-Ascona handeltet der nur noch von Rost zusammen gehalten wurde habe ich den Wagen als solchen in der Örtlichen Presse angeboten.

Die Herrn kamen, sahen, zahlten und fuhren mit dem Wagen und entstempelten Kennzeichen davon.

Ich hatte auf einen Kaufvertrag verzichtet da es sich meiner Meinung nach nicht lohnte bei der Schrottkarre.

Die Rechnung kam ca 3 Monate Später!
Da gingen die Herrn in Uniform bei mir ein und aus, denn die Käufer fuhren noch immer mit dem Wagen und entstempelten Kennzeichen umher und wurden geblitzt verursachten Unfälle und Straftaten.

Ich konnte mit Hilfe der Nachbarn, die bei dem Verkauf zugegen waren, glaubhaft versichern das der Wagen verkauft war.

Laut Polizei kann der Vorbesitzer bis zu einem Jahr haftbar gemacht werden!

Daraus gelernt habe ich folgendes.

1.) Nur noch mit Kaufvertrag
2.) Niemals Angemeldet
3.) Nie mit Kennzeichen egal ob abgemeldet oder nicht
4.) Sprichst du nicht die Sprache die ich Spreche kommt kein Kauf zustande (auch wenn es Rassistisch ist)
5.) Neben Kaufvertrag mache ich auch immer eine Kopie von dem Perso/Reisepass (bei Reisepass will ich eine Meldeadresse haben die vom Amt bestätigt ist)
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #57  
Alt 23.04.2009, 07:05
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Also ein Auto gänzlich ohne Vertrag zu verkaufen ist nochmal ein ganz anderes Kaliber von Dummheit. (Nichts für Ungut Renn-Harry)
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  #58  
Alt 23.04.2009, 07:19
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Klar geht eine Zwangsstilllegung bei zureichender Dokumentation. ...Auch bekommt man die Steuern ab Übergang wieder.

Aber versicherungstechnisch: kann kein Fahrzeug rückwirkend gekündigt werden und Verkäufer und Käufer treten gesamtschuldnerisch auf!
Darin liegt der Hund begraben und kann viel, teuren Ärger bedeuten.

Der Versicherungsbeitrag läuft also mindestens 1 Monat, im schlimmsten Fall bis zum Jahresende weiter, bevor er gekündigt werden kann. Alle geänderten, geregelten, policierten Eigenschaften ( Unfall pipapo) in diesem Zeitraum werden somit sowohl vom Käufer, als auch vom Verkäufer gestundet, wobei sich die Versicherung an IHREN Anspechpartner dem Verkäufer und Versicherungsnehmer halten wird.
Nachlesen kann das jeder in seiner Police, steht unter §6.
Bedeuten: baut der Käufer einen (fingierten) Crash und ist nicht finanziell greifbar, zahlt der Verkäufer mit allem drum und dran.

Ich wüßte nicht, dass sich diese Eigenschaft geändert hat. Wenn ja, wer ich sehr froh eine Quelle zum kreuzlesen genannt zu bekommen, weil die ganze Hökerei sich dann um ein vielfaches vereinfachen würde.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #59  
Alt 23.04.2009, 07:35
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
4.) Sprichst du nicht die Sprache die ich Spreche kommt kein Kauf zustande (auch wenn es Rassistisch ist)
Das ist Käse, jemanden als Menschen an seiner Muttersprache festzumachen, ist nicht okay. Es nämlich geht auch absolut anders. Mir ist es langsam lieber wenn die Jungs überhaupt kein Deutsch sprechen, als das was man immer am Telefon hört.

Beispiel: Verkaufe meinen Sprinter mit Frischkühlung und Standkühlfunktion bei mobile.de. Zig Sacktreter am Telefon mit der "letzte Preis-Masche" und Märchen aus 1001er Nacht. Ich lass nicht locker, ich hab Zeit. Das Auto ist top und durch die Standkühlung sehr gesucht, das merkt man an den vielen Anrufen.

Eines Tage ein Anruf in breitestem Kölsch, ja, sein Bruder wolle das Auto haben, der käme aber aus Polen. Würde den Transporter Probefahren, bar bezahlen und aufladen. Na mal gucken.

Ganz kurz. Genau so wars. Allerdings sprach der Bruder nicht ein Wort deutsch, alles mit Händen, Füßen und lachen. Hat die Kohle auf den Tisch geblättert, sich beim Aufladen noch die Lichtleiste am Trailer abgerissen und weg war er.

Gruß Ecki
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Alt 23.04.2009, 07:42
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Standard Aus aktuellem Anlass:

Hab im Moment mit genau diesem Problem zu kämpfen und erst gestern bei Zulassungsstelle angerufen, weil ich erfahren habe, dass der Käufer noch mit alten Kennzeichen unterwegs ist.
XTW hat es in #31 geschrieben. So auch die Aussage der Sachbearbeiterin:
Wenn Veräußerungsanzeige zur Zulassungsstelle (hab ich gemacht) und zur Versicherung (hab ich auch gemacht) geschickt wurde und dann von der Versicherung eine Rückmeldung an die Zulassungsstelle erfolgt ist, gilt das Fahrzeug als abgemeldet und der Fahrer begeht eine Straftat und haftet, wenn er das Fahrzeug weiter bewegt.

Ist eigentlich auch logisch
findet
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Jörg
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  #61  
Alt 23.04.2009, 07:50
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Das ist Käse, jemanden als Menschen an seiner Muttersprache festzumachen, ist nicht okay. Es nämlich geht auch absolut anders. Mir ist es langsam lieber wenn die Jungs überhaupt kein Deutsch sprechen, als das was man immer am Telefon hört.

Beispiel: Verkaufe meinen Sprinter mit Frischkühlung und Standkühlfunktion bei mobile.de. Zig Sacktreter am Telefon mit der "letzte Preis-Masche" und Märchen aus 1001er Nacht. Ich lass nicht locker, ich hab Zeit. Das Auto ist top und durch die Standkühlung sehr gesucht, das merkt man an den vielen Anrufen.

Eines Tage ein Anruf in breitestem Kölsch, ja, sein Bruder wolle das Auto haben, der käme aber aus Polen. Würde den Transporter Probefahren, bar bezahlen und aufladen. Na mal gucken.

Ganz kurz. Genau so wars. Allerdings sprach der Bruder nicht ein Wort deutsch, alles mit Händen, Füßen und lachen. Hat die Kohle auf den Tisch geblättert, sich beim Aufladen noch die Lichtleiste am Trailer abgerissen und weg war er.

Gruß Ecki
Sowas hatte ich mal mit einen Z-Antrieb.

Ich hatte einen Yamaha Z-Antrieb an einen Kroaten verkauft, der aber kein Wort deutsch sprach. Da mein Kroatisch nicht so gut ist lief die Komunikation über seinen Sohn der aber am in Köln am Handy sass aber das Geschäft ist 1a über die Bühne gegangen. Der Kroate hatte seinen E34 Kombi voll bis unters Dach. Den Z hat er auf den Rücksitz geschmissen und wollte dann an einem Stück nach HR (er kam aber schon aus Köln).
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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  #62  
Alt 23.04.2009, 08:11
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
...
Wenn Veräußerungsanzeige zur Zulassungsstelle (hab ich gemacht) und zur Versicherung (hab ich auch gemacht) geschickt wurde und dann von der Versicherung eine Rückmeldung an die Zulassungsstelle erfolgt ist, gilt das Fahrzeug als abgemeldet und der Fahrer begeht eine Straftat und haftet, wenn er das Fahrzeug weiter bewegt.
...
Deswegen
Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Aber versicherungstechnisch: kann kein Fahrzeug rückwirkend gekündigt werden und Verkäufer und Käufer treten gesamtschuldnerisch auf!
Darin liegt der Hund begraben und kann viel, teuren Ärger bedeuten.

Der Versicherungsbeitrag läuft also mindestens 1 Monat, im schlimmsten Fall bis zum Jahresende weiter, bevor er gekündigt werden kann. Alle geänderten, geregelten, policierten Eigenschaften ( Unfall pipapo) in diesem Zeitraum werden somit sowohl vom Käufer, als auch vom Verkäufer gestundet, wobei sich die Versicherung an IHREN Anspechpartner dem Verkäufer und Versicherungsnehmer halten wird.
Nachlesen kann das jeder in seiner Police, steht unter §6.

.
IMHO
Genau darum geht es!
Es gibt von der Versicherung eine, ich glaube das heißt: Gewährleistung zum Gefahrenübergang.
Begeht der Käufer einen sagen wir mal -fingierten Crash, ist ihm doch egal ob er Eine oder Zwei Straftatbestände begeht. Der Gefahrenübergang bleibt bestehen.
Die Versicherung reguliert zuerst und versucht sich das Geld von dem Käufer zu holen. Ist das nicht möglich, steht der Verkäufer gerade. Abkürzen des Übergangs ist nur durch neues Versichern möglich.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #63  
Alt 23.04.2009, 08:11
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Aber versicherungstechnisch: kann kein Fahrzeug rückwirkend gekündigt werden und Verkäufer und Käufer treten gesamtschuldnerisch auf!
Darin liegt der Hund begraben und kann viel, teuren Ärger bedeuten.

Der Versicherungsbeitrag läuft also mindestens 1 Monat, im schlimmsten Fall bis zum Jahresende weiter, bevor er gekündigt werden kann. Alle geänderten, geregelten, policierten Eigenschaften ( Unfall pipapo) in diesem Zeitraum werden somit sowohl vom Käufer, als auch vom Verkäufer gestundet, wobei sich die Versicherung an IHREN Anspechpartner dem Verkäufer und Versicherungsnehmer halten wird.
Nachlesen kann das jeder in seiner Police, steht unter §6.
Bedeuten: baut der Käufer einen (fingierten) Crash und ist nicht finanziell greifbar, zahlt der Verkäufer mit allem drum und dran.

Ich wüßte nicht, dass sich diese Eigenschaft geändert hat. Wenn ja, wer ich sehr froh eine Quelle zum kreuzlesen genannt zu bekommen, weil die ganze Hökerei sich dann um ein vielfaches vereinfachen würde.
Lies das mal:
Zitat:
Nach den Versicherungsbestimmungen tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers bei Kauf des Fahrzeuges ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, so haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon nicht berührt. Daher ist die schriftliche Erfassung der Uhrzeit der Übergabe wichtig.
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  #64  
Alt 23.04.2009, 08:20
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Wo stand oder steht dass? Und was steht da noch?
Wie ist das Prozedre, wenn der Käufer eine Straftat begeht und für die Versicherung nicht greifbar ist, dann zahlt die Verkäuferversicherung und gut ist....keine Nachteile für den Verkäufer?
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  #65  
Alt 23.04.2009, 10:04
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Deswegen


IMHO
Genau darum geht es!
Es gibt von der Versicherung eine, ich glaube das heißt: Gewährleistung zum Gefahrenübergang.
Begeht der Käufer einen sagen wir mal -fingierten Crash, ist ihm doch egal ob er Eine oder Zwei Straftatbestände begeht. Der Gefahrenübergang bleibt bestehen.
Die Versicherung reguliert zuerst und versucht sich das Geld von dem Käufer zu holen. Ist das nicht möglich, steht der Verkäufer gerade. Abkürzen des Übergangs ist nur durch neues Versichern möglich.
Ich habe aber von der Versicherung die für dieses Fahrzeug schon gezahlte Prämie gutgeschrieben bekommen und hab doch so auch überhaupt kein Vertragsverhältnis mehr mit ihnen.
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  #66  
Alt 23.04.2009, 10:43
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
Ich habe aber von der Versicherung die für dieses Fahrzeug schon gezahlte Prämie gutgeschrieben bekommen und hab doch so auch überhaupt kein Vertragsverhältnis mehr mit ihnen.

In welchem Zeitfenster hast Du dich denn bewegt?
Normal ist: Kaufvertrag-Nichterfüllung-Fristsetzung-Nichterfüllung-Zwangsstilllegung. Dieser resultierende, zeitliche Rahmen ist gefährlich und wird von der Versicherung gehalten

Falls Du Freitags ein Auto verkaufst, mit der Auflage Montag ab/umzumelden und Dienstag ( bzw sehr zeitnah) eine Zwangsabmeldung erwirken kannst, wäre das schon cool. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
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  #67  
Alt 23.04.2009, 11:32
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
1. Wo stand oder steht dass? Und was steht da noch?
2. Wie ist das Prozedre, wenn der Käufer eine Straftat begeht und für die Versicherung nicht greifbar ist, dann zahlt die Verkäuferversicherung und gut ist....keine Nachteile für den Verkäufer?
1. Das steht hier: http://www.kfz-auskunft.de/formulare...ufvertrag.html
(hatte ich auch auf S. 2 dieses Threads schon mal geschrieben)
Ich habe hierzu nochmal einen Link: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Ver...ePageID=230175

2. Straftaten des Käufers interessieren den Verkäufer nicht. Versicherung siehe unter 1.

Wie ich auf Seite 2 schon geschrieben hatte, Datum, Uhrzeit und Tachostand gehören auf den Kaufvertrag
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  #68  
Alt 23.04.2009, 12:01
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
In welchem Zeitfenster hast Du dich denn bewegt?
Falls Du Freitags ein Auto verkaufst, mit der Auflage Montag ab/umzumelden und Dienstag ( bzw sehr zeitnah) eine Zwangsabmeldung erwirken kannst, wäre das schon cool. Kann ich mir aber nicht vorstellen.
So, so....Du kannst Dir also nicht vorstellen, dass ich so clever bin?!
Spass beiseite, bin ich auch wirklich nicht.
Ich habe lediglich unmittelbar nach Verkauf eine Veräußerungsanzeige (die auch vom Käufer unterschrieben ist) an die Versicherung gefaxt. Die hat daraufhin das Haftpflicht-Vertragsverhältnis für dieses Fahrzeug beendet, dieses bei der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet und mir eine Gutschrift über den Rest der schon gezahlten Prämie zukommen lassen.
Das wars. Das ist das übliche Prozedere, wurde mir von der Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle, wie schon geschrieben, auch so bestätigt.
Damit hab ich mit der Sache nichts mehr am Hut.
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  #69  
Alt 23.04.2009, 12:03
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  #70  
Alt 23.04.2009, 12:27
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Schnorps40
Bei der beschriebenen Sachlage in den Links, wird die Neuversicherung der Käufers belastet, deswegen einen genauen Zeitpunkt der Übergabe.

Ich rede von einem Käufer der nicht sofort greifbar ist und auf der Ausgangsversicherung rumdüdelt und eine Straftat ( z.B.: Pflichtversicherungsgesetz) in kauf nimmt.

In der Regel sind die Käufer ja auch rechtschaffend und es passiert nix, gerät man an den Falschen, wie hier konstruiert, kann es aber spaßig werden.


@ Eddi II
...im Ernst! Der Käufer hat in deinem Fall nicht abgemeldet und du konntest binnen sehr kurzer Zeit, das Auto Zwangsstilllegen?


Wie dem auch sei!
Da ich ja aus der Kfz Branche komme und auf eine Weiterbildung / Schulung zurückgreife, traue dem Braten nicht und um gar nicht erst beim Verkauf bequatscht zu werden, melde ich vorher ab. Damit will ich aber nicht unbedingt sagen, das ich Recht habe und es sich nicht geändert haben kann.

Soll ja auch nicht ausufern, jeder wie er es für richtig hält. Ich mache es halt nicht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #71  
Alt 23.04.2009, 12:41
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Wie dem auch sei!
Da ich ja aus der Kfz Branche komme und auf eine Weiterbildung / Schulung zurückgreife, traue dem Braten nicht und um gar nicht erst beim Verkauf bequatscht zu werden, melde ich vorher ab. Damit will ich aber nicht unbedingt sagen, das ich Recht habe und es sich nicht geändert haben kann.
Soll ja auch nicht ausufern, jeder wie er es für richtig hält. Ich mache es halt nicht.
Genau, eines ist jedenfalls sicher und unstreitbar:
Vorher abmelden und den Käufer rote Nummern oder Transportanhänger mitbringen lassen ist auf JEDEN Fall die bessere und sicherere Lösung.
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  #72  
Alt 23.04.2009, 13:20
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Also ein Auto gänzlich ohne Vertrag zu verkaufen ist nochmal ein ganz anderes Kaliber von Dummheit. (Nichts für Ungut Renn-Harry)
Richtig ich war Dumm!

Jo Ekki das mag Käse sein und es mag vielleicht aus anderes gehen aber ich mache es nicht mehr!

Gebranntes Kind scheut das Feuer.
Will aber damit nicht sagen das alle die die nicht Deutsch können schlecht sind.
Kenne genug Deutsche Schweinehunde mit denen ich auch kein Geschäft machen würde.
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Gruß Harry .......


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Alt 23.04.2009, 17:05
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Schnorps40
Bei der beschriebenen Sachlage in den Links, wird die Neuversicherung der Käufers belastet, deswegen einen genauen Zeitpunkt der Übergabe.

Ich rede von einem Käufer der nicht sofort greifbar ist und auf der Ausgangsversicherung rumdüdelt und eine Straftat ( z.B.: Pflichtversicherungsgesetz) in kauf nimmt.

In der Regel sind die Käufer ja auch rechtschaffend und es passiert nix, gerät man an den Falschen, wie hier konstruiert, kann es aber spaßig werden.
@ freibeuter
Der Verkäufer hat beim Verkauf natürlich gewisse Pflichten, hierzu gehört auch z.B. die Identitätsprüfung (Ausweis usw.) und diese Daten sind auf dem Vertrag festzuhalten. Hat der Verkäufer seine diesbezüglichen Pflichten erfüllt, sollte er keine Probleme bekommen.

Unterläßt er es, handelt er grob fahrlässig oder evtl. sogar vorsätzlich (umgangssprachlich: dumm ) und könnte vermutlich Probleme bekommen.

Die Straftat des Käufers dürfte die Staatsanwaltschaft interessieren, nicht jedoch den Verkäufer.


Zitat:
Das ist Käse, jemanden als Menschen an seiner Muttersprache festzumachen, ist nicht okay. Es nämlich geht auch absolut anders.
Stelle ich mir nicht einfach vor, mit jemandem einen Vertrag zu schließen, mit dem man sich nicht richtig verständigen kann.
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Geändert von schnorps40 (23.04.2009 um 17:11 Uhr)
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  #74  
Alt 23.04.2009, 21:06
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Stelle ich mir nicht einfach vor, mit jemandem einen Vertrag zu schließen, mit dem man sich nicht richtig verständigen kann.
Das ist eigentlich unmöglich, aber wiederum auch nicht so schwierig und letztlich auch egal. Entweder er hat zu mir als Verkäufer durch mein Inserat, durch das Telefonat mit dem deutschkundigem Bruder und nicht zuletzt durch das Auto selbst Vertrauen, dann wird er auch meinen korrekt in deutscher Sprache aufgesetzten Kaufvertrag unterschreiben. Wenn nicht, dann taucht er wohl gar nicht erst auf.

Gruß Ecki
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  #75  
Alt 24.04.2009, 17:58
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Das ist Käse, jemanden als Menschen an seiner Muttersprache festzumachen, ist nicht okay. Es nämlich geht auch absolut anders. Mir ist es langsam lieber wenn die Jungs überhaupt kein Deutsch sprechen, als das was man immer am Telefon hört.

Beispiel: Verkaufe meinen Sprinter mit Frischkühlung und Standkühlfunktion bei mobile.de. Zig Sacktreter am Telefon mit der "letzte Preis-Masche" und Märchen aus 1001er Nacht. Ich lass nicht locker, ich hab Zeit. Das Auto ist top und durch die Standkühlung sehr gesucht, das merkt man an den vielen Anrufen.

Eines Tage ein Anruf in breitestem Kölsch, ja, sein Bruder wolle das Auto haben, der käme aber aus Polen. Würde den Transporter Probefahren, bar bezahlen und aufladen. Na mal gucken.

Ganz kurz. Genau so wars. Allerdings sprach der Bruder nicht ein Wort deutsch, alles mit Händen, Füßen und lachen. Hat die Kohle auf den Tisch geblättert, sich beim Aufladen noch die Lichtleiste am Trailer abgerissen und weg war er.

Gruß Ecki
Hatte ich letztes Jahr so ähnlich: 528i touring, 240 tkm zu verkaufen. Irgendwann rief ein junger Pole, starker Akzent, polnische Mobilfunknummer an, er würde gerne gucken kommen (nix mit "letzter Preis"). Sie kamen freitags abends zu dritt mit einem Autotransporter.
Es folgte 40min gut kommentierte kostenlose Inspektion, inkl. Lackdichtemessgerät etc. Bedankt sich, dampft ab.
Sonntagnachmittag ruft er wieder an - die anderen Autos wären nicht interessant gewesen, ob er wiederkommen dürfe. Kam, fuhr Probe (mit Bremstest, jeden einzelnen Schalter ausprobiert [Klima, Schiebedach, Telefon, Standheizung - ALLES!]). Dann haben wir 5min gefeilscht, und der hat nach Einigung die Karre aufgeladen. Seine beiden Kumpels hatten schon einen Polo dabei. Die drei waren auf Autokauftour für sich selbst.

Der Kollege hat den Eimer dann bezahlt (bar), Schein mitgenommen (sonst kommt er nicht über die Grenze), Brief und Kennzeichen habe ich behalten. Er hat den Schein aus Polen zurückgeschickt (und hatte jetzt gar nichts mehr in der Hand!), ich habe abgemeldet, alles nach Polen geschickt. Alle glücklich.

Ich verkaufe demnächst nur noch an Polen - der wusste wenigstens, was er kauft ...
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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