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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Bei mir wären das meine Geschwister, Onkels und Tanten, Großeltern, Cousinen ..........
Meine Zweitfrau würde ich nie als "Rest" bezeichnen. |
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Zitat:
(Wolf - ich mag Dich, aber lass doch bitte den Xxeenn ein Lichtlein ins Dunkle bringen )
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (18.03.2009 um 10:48 Uhr) |
#53
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Zitat:
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#54
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WG ist schon ok nur ganz ohne Kohle wird das auch nichts
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#55
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also einen kleinen job für etwas geld bekommst sie garantiert,dann am besten in eine WG.
und das kindergeld kann sie sich ja auch auszahlen lassen...
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Semper Fidelis |
#56
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Nanu, hier fehlt doch was????
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#57
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#58
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Hallo,
also eigentlich sollte das Sozialamt zuständig sein da Heranwachsende und nicht das Jugendamt. Ich hab vor 12 Jahren nach meiner ersten Ausbildung eine Umschulung gemacht , da das ausgezahlte Lehrlingsgehalt und Wohngeld nicht ausreichte musste das Sozialamt ergänzende Sozialhilfe zahlen. Bei der änderung der Kontonummer für das Kindergeld kann es durchaus schwierigkeiten geben, das problem hatte ich ebenfalls , wenn der Erziehungsberechtigte nicht Unterschreiben will da dieser der Antragssteller ist. Gruß Stephan |
#59
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Sobald das "Kind" volljährig ist, gibt es da aber laut Aussage einer Sozialpädagogin, die genau solche Fälle betreut, keine Probleme.
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#60
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@Wolf
mag sein , wie schon gesagt ist ja auch schon 12 Jahre her. Mein Vater hatte damals den Antrag nicht Unterschrieben bzw erst nach 2,5 Jahren gab dann eine saftige Nachzahlung. Ging jedoch alles ans Sozialamt da diese den Betrag vorgestreckt hatten. Gruß Stephan
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#61
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Naja, das Grundproblem ist eine enorme Gesetzeslücke und das Verweigern von grundgesetzlichen Rechten durch Hartz4.
Das Mädel hat während der Erstausbildung Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, der kann noch recht problemlos via Prozesskostenhilfe/Jugendamt u.s.w. durchgesetzt/tituliert werden. Dann hat Sie Anspruch auf Ihr Kindergeld, auch das ist noch recht problemlos. Problematisch ist die Tatsache, dass in den Hartz4-Gesetzen (und nur dort) eine willkürliche Altersgrenze von 25 Jahren gezogen wurde, in der das Grundrecht auf freie Wohnortwahl ausgehebelt ist und sie damit grundgesetzwidrig diskriminiert wird. Also muss sie mit den vorhandenen Mitteln irgendwo hinziehen, um erst mal vollendete Tatsachen zu schaffen. Erst dann kann Bafög beantragt werden. H4 fällt wegen nicht-Arbeitsmarktverfügbarkeit und Bafög-Bezug rechtswidrigerweise aus. Wohngeld ist aber drinne. Eine Verpflichtung, zu den Eltern zu ziehen, oder dass Eltern erwachsene Kinder aufnehmen müssen, gibt es nicht. Gegen deutsche Ämter zu klagen, hat keinen Sinn, die verstecken sich hinter dem SGB, egal wie fraglich dort vieles ist, das Grundgesetz interessiert keine Sau. Grundgesetzverstöße sind in D nicht strafbewehrt - also haben die Sozialgerichte in den seltensten Fällen darauf Rücksicht genommen. Erst am Ende der vielen Instanzen(=kurz vor Renteneintritt?) könnte man vielleicht Recht bekommen. Ist leider so.... Jedenfalls braucht sie viel Kraft und Ausdauer, neben der Schule, weiterer Ausbildung und Behördenkampf eine gewisse Selbstständigkeit zu erreichen. Aussichtslos ist es nicht, aber sauschwer. Die Stammtischparolen der H4-Befürworter nutzen keinem was. Fakt ist eine rechtliche Grauzone und eine gewollte weitere Prekarisierung. Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#63
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Zitat:
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Zitat:
geb bitte davon aus, dass Sozialrichter, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Gesetz ganz oder in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt, einen so genannten Vorlagebeschluß erlassen, der zu einer unmittelbaren Überprüfung der betroffenen Norm durch das BVerfG führt
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#65
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ich halte es nicht fuer 'n Bloedsinn - es ging dem Superpapa evtl. auch um die Verhaeltnissmaessigkeit
Ausserdem finde ich es widerlich dem einen oder anderen Sachbearbeiter* (es gibt auch welche, die "ihr" Amt fuer ihr Eigenes halten, als ob die es privatisiert haetten ) zu beweisen* ob man Anspruch/Recht hat oder nicht - wozu der Klageweg* ? , wenn ein Sachbearbeiter (mit langjaehriger Berufserfahrung) nicht in der Lage ist zu erkennen, ob der Antragsteller Anspruch/Recht auf eine o. andere Sache hat, was hat er dann in diesem Amt zu suchen ? *bezieht sich nicht nur auf die o.g. Sache
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (22.03.2009 um 01:44 Uhr) |
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der "Blödsinn" bezog sich auf das, was ich oben als Zitat eingestellt habe.
Dass die einzelnen Sachbearbeiter manchmal Sachen machen, die so nicht richtig sind (um das mal zurückhaltend auszudrücken ) steht auf einem anderen Blatt. Diese Sachbearbeiterentscheidungen werden aber derzeit zu tausenden von den Sozialgerichten kassiert. Und deswegen war die Aussage von Michael (s. Zitat) schlicht falsch |
#67
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@ ToDi: Gut, dann stelle ich Dir mal eine recht einfache Frage (Bauchgefuehl-einwortantwort reicht mir vollkommen aus):
mal angenommen Dir wurde im Nachbarbundesland bessere Stelle angeboten - 3 Monate und 3 Tage vor der Landeswahl/Kommunalwahl etc. meldest Du Dich ab bzw. am neuen Ort an, irgend-was laeuft da mit dem Job schief und Du kommst nach ca. 1 Woche zu Deinem alten Ort zurueck. Darfst Du an den o.g. Wahlen teilnehmen ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (22.03.2009 um 11:23 Uhr) |
#68
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soweit ich das richtig in Erinnerung habe, nein. Das hat mit den Fristen für die Eintragung ins Wahlregister zu tuen - aber garnichts mehr mit der bisherigen Diskussion in diesem trööt
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#69
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die Antwort nein - ist leider richtig;
jo - 3 Monate minus ein Tag reichen nicht um den Buerger (der sein ganzes Leben in dieser Gemeinde verbracht hat) ins Wahlregister einzutragen - ihm das vom Grundgesetz garantierte Wahlrecht zu entziehen ist ja viel einfacher Zitat:
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#70
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Zitat:
Das Wahlrecht ist dir iü auch nicht entzogen worden, sondern du kannst ja bei der nächsten Wahl mitmachen. Wahlrechtlicher Hintergrund ist übrigens der (wenn ich mich an die Staatsrechtsvorlesungen richtig erinnere ) , dass kein "Wahltourismus" stattfinden soll, indem man sich mal eben kurzfristig an dem Ort/ Land mit erstem Wohnsitz anmeldet, in dem gerade eine Wahl stattfindet und zum anderen auch eine gewisse Eingewöhnung in die politischen Gegebenheiten vor Ort stattfinden soll. Darüber hinaus brauchen schließlich auch die Wahlbehörden eine gewisse Vorlaufzeit Also verfassungswidrig dürfte was anderes sein. Aber jetzt sind wir komplett OT
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#71
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(Kopfschuettel-Smily und Bloedsinn-Smily koennte man hier gern gebrauchen)
Zitat:
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren Geändert von swath (23.03.2009 um 05:06 Uhr) |
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Was ist hier nicht OT ?:
a) der Troet-Titel ? b) das Jugendamt ? oder c) wie betreibt man private Integrationshilfe ohne dass die Behoerden und die Sippe* davon Wind bekommen ? (*mit vielen Geschwistern sind doch sicherlich auch die zahlreiche Brueder gemeint )
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#73
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In der völkischen Bewegung und in der Zeit des Nationalsozialismus hatte die Verwendung von Sippe anstelle von Familie eine überhöhte und politische Funktion. So wurde aus der Familiengeschichtsforschung bzw. Genealogie die Sippenforschung, aus dem Familienbuch für eine Dorfgemeinde das Dorfsippenbuch (siehe Ortsfamilienbuch), und fragliche Abstammungen wurden vom Reichssippenamt geprüft.
In der heutigen Umgangssprache verschwindet das Wort. In der gehobenen Umgangssprache gilt es als Deutschtümelei. Absprechend verwandt wird die Ableitung Sippschaft. Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Sippe“ |
#74
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@swath
zu a) glaube der Tröt Titel ist Ok da ja die Frage gestellt wurde ob das Jugendamt zuständig ist oder welche sonstige Behörde. b)wird ja hier diskutiert deshalb auch das ? nach dem Jugendamt. c) solange du Hintergründe und die Personen nicht Persönlich kennst solltest du Dir kein Urteil erlauben. Gruß Stephan
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#75
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Zitat:
Du darfst immer wählen. Im Fall der Ausgangsfrage darfst du dann bei der letzten Adresse, wo du Wahlberechtigung hattest wählen. So hab ich das zumindest in Erinnerung aus den Wahlrechtsschulungen.
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