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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Gruß Jörg |
#52
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Ich ging nun mal von dem geschilderten Sachverhalt im ersten Posting aus, also: Ich hab einen Mieter der nicht bezahlt, was soll ich machen. Und dabei ist nun mal die Klage des Mieters auf Wiedereinräumung des Besitzes sehr unwahrscheinlich. (wieso auch, ist ja noch nichts passiert) Zitat:
Viele Grüße Volker |
#53
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Ich werd mal morgen berichten was lief.
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#54
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Hallo nochmal,
zumindest bei uns in Österreich ist das Mietrecht EXTREM mieterfreundlich, ich vermute in Deutschland ist es ähnlich. Unbefristete Mietverträge sind bei uns fast eine Enteignung des Vermieters. Daher hätte ich in meinem Fall (Mieter macht Wasserschaden bei dem es vom 3. Stock bis in die Garage rinnt, macht Versicherungsbetrug, will nix für die Sanierung zahlen...) bei irgendwelchen Eigenaktionen (Schloß austauschen, Wohnung aufmachen etc.) ziemliche Probleme bekommen. Ich hätte mit ziemlicher Sicherheit all diese Klagen des Mieters gemäß dem geltenden Recht VERLOREN. Der einzig sinnvolle Weg war für mich über meinen Anwalt alle meine rechtlichen Möglichkeiten LEGAL auszunützen, den Mieter rechtlich korrekt unter Druck zu setzen und zu einem Verleich zu bringen. Eines noch: die Rechtsschutzversicherung der Mieterseite kostet fast nix, der Hauseigentümer kann sich zu sinnvollen Konditionen fast nicht eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten leisten -> der Mieter kann jeden meiner Fehler nahezu kostenfrei einklagen, was er, wenn er nicht allzu blöd ist auch tun wird. Schöne Grüße aus Wien Stefan
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Stefan Wien
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#55
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Wenn der Mieter einen Anwalt hat, der ein wenig auf Zack ist, zieht der "Wasserschaden" nicht. Und wie erklärt man das anschließende Leeräumen ? Ohne das Räumen der Wohnung macht der "Wasserschaden" wenig Sinn, man hat nur die Wohnung mal von innen gesehen, raus ist der Mieter immer noch nicht Zitat:
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#56
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Neues Schloss drauf und Zettel, den Schlüssel bei mir zu holen. Wenn der dann den Schlüssel will, ergibt sich der Rest von alleine. Und was die den Fall betreffenden Infos betrifft: Mieter hat ja wohl geräumt. Und wenn ich dann noch den gesetzmäßigen Weg der Räumungsklage gehe, dann steht die WE ca 1 - 1/2 JAhre leer!! Resumee: bei mir ist das noch nie vorgekommen und wird nicht so kommen! |
#57
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![]() Im Fall von Ironhide mag sich das ganze zum Guten wenden, weil der Mieter ja anscheinend doch ausgezogen ist, drücken wir ihm die Daumen.
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#58
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![]() Und die Polizei freut sich auf solche Einsätze. ![]() Und solche Mieter gehen auch zur Polizei ![]() |
#59
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2. nein 3. man glaubts kaum, das machen die wirklich ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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#60
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Lieber TODI, lassen wir das. Ich habe 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und hatte zeitweise 10.000 WE in der Betreuung. Ich denke das sagt einiges aus.
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#61
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Also ich haette ja erst nochmal geschaut ob die Wohnungstuer nicht vielleicht offen steht
![]() Und zum Thema "Zustellung der Kuendigung", da reicht es meines Wissens wenn man die Kuendigung im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten steckt, damit gilt sie als zugegangen. Ob er seinen Briefkasten leert oder nicht hat dich nicht zu interessieren. Dressi |
#62
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![]() Was du machst, wenn der Mieter mit der Polizei vor dir steht und seinen Wohnungsschlüssel verlangt, schreibst du nicht. Strafrechtlich hast du oder dein Hausmeister einen Hausfriedensbruch und eine Sachbeschädigung begangen, zivilrechtlich nennt sich sowas verbotene Eigenmacht. Klar ist die Polizei nicht begeistet über solche Einsätze, aber die kommt mit. Wenn du den Schlüssel nicht rausgibst, holt der Mieter halt selbst nen Schlüsseldienst und schickt dir die Rechnung (bzw verrechnet das mit der zu zahlenden Miete) Meinst du im Ernst, die Richter kennen die Rohrbruchstorys nicht ![]() Komm erst mal an nen richtig abgewxxxte Mieter mit nem guten Anwalt, dann machst du solche Spielereien nicht mehr. ![]() richtig, aber der Zeuge sollte das Kündigungsschreiben vorher lesen können, nicht dass der im Prozeß nur aussagen kann, er wäre dabei gewesen, wie ein Briefumschlag in den Briefkasten geschmissen wurde
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#63
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Also, Bude war fast leer, natürlich durften ein paar volle gelbe Säcke, voller Mülleimer und Laminatkratzer nicht fehlen
![]() ![]() ![]() Trotzdem sollte er mir nicht begegnen ![]()
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#64
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Gut, gratuliere!
Schade, dass manche Menschen nicht das Rückgrad haben, um vernünftig mit dem Gegenüber diverse Lösungsmöglichkeiten zu finden. Ist einfach nur armseelig! Aber es freut mich für Dich, dass Dir der ganze andere Rechts - HÄCKMÄCK erspart bleibt! Viel Glück bei der Suche nach einem neuen solventen Mieter!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]()
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#65
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Jup, diesmal bin ich aber auch vorsichtiger
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#66
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So muß es sein. Gut, dass Du nicht auf TODI gehört hast. Dann hättest Du diese Feststellungen erst in 1 Jahr nach der Räumungsklage machen können
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#67
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![]() Zitat:
Lies dir noch mal den thread durch, dann wirst du feststellen, dass der sich um den Fall dreht, das der Mieter keine Miete mehr zahlt, aber noch in der Wohnung wohnt. Erst ab Beitrag #45 um 13:52 war hier im BF klar, dass der Mieter ausgezogen war. Die weiteren Beiträge und die Diskussion gingen zum großen Teil aber noch um den Ausgangsfall. Ich will nur verhindern, dass andere hier den Quatsch glauben, den du schreibst. Deine Tipps sind illegal und können Vermieter (die wir ja hier im BF haben) ziemlich in Schwierigkeiten bringen. Wenn du das schon nicht für dich erkennst, verbreite so was wenigstens nicht noch.
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#68
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#69
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#70
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Nun seid Lieb
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#71
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Minerve Beitrag #10
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Du gehst wider besseren Wissens in fremde Wohnungen (denn dir ist ja klar, dass es keinen Rohrbruch gibt) ![]() Du erklärst, das das nicht illegal sei ![]() Zitat:
Wer bei dem, was du schreibst, zwischen den Zeilen liest, weiß, was du empfiehlst. Und das ist klar rechtswidrig. Im übrigen bist du noch die Erklärung schuldig, was du machst, wenn der Mieter (bei deiner Variante) vor dir steht und die neuen Schlüssel haben will. Aber wenn du darauf nicht antworten willst oder kannst, auch gut. Hier kann sich jeder seine Meinung selbst bilden.
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#72
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Auf Deinen Unsinn zu antworten hat wirklich keinen Sinn mehr. Schau Dir den ersten Beitrag an, in dem ich rate einen Anwalt zu nehmen. Alles andere ergab sich lediglich aus der Diskussion.
So - und wenn Du das letzte Wort haben willst, antworte hierauf. Für mich ist das Thema mit gutem Ausgang beendet. |
#73
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Schön, das die Wohnung geräumt ist und alles nochmal gut ausging
![]() Ich merke nur, daß es in jedem Thema wo minerve mitmischt zu Streitigkeiten und Beleidigungen kommt....das sollte uns zu denken geben ![]()
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Gruß Jörg
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#74
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#75
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Gruß Jörg
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