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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 13.02.2008, 14:26
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Auch da kann ich was zu sagen (gerade gemacht): wenn der Mieter, was ich empfehle, unterzeichnet, dass die Miete unwideruflich solange an den Vermieter unmittelbar zu zahlen ist, wie er Anspruch hat, macht die Arge das. Die betrifft zumindest Leipzig, Köln und Duisburg.
Bei mir geht das auch, hab neulich erst eine Wohnung neu an einen Hartz4 Empfänger vermietet, jedoch muß der Mieter dies bei der Arge beauftragen
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  #52  
Alt 13.02.2008, 14:50
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen

Nicht der Vermieter klagt auf Räumung, sondern der Mieter auf Wiedereinräumung des Besitzes (Wohnung). Und das Verfahren gewinnt der Mieter. Und dafür kriegt er mit Sicherheit PKH, glaubs mir einfach
Wie immer im Leben, andere Voraussetzungen führen zu einem anderen Ergebniss.

Ich ging nun mal von dem geschilderten Sachverhalt im ersten Posting aus, also: Ich hab einen Mieter der nicht bezahlt, was soll ich machen.
Und dabei ist nun mal die Klage des Mieters auf Wiedereinräumung des Besitzes sehr unwahrscheinlich. (wieso auch, ist ja noch nichts passiert)

Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen

Und auch Mieter, die mehrere Mieten nicht gezahlt haben, kriegen für die Räumungsklage PKH, die brauchen nur zu behaupten, sie hätten berechtigt die Miete um 100 % gekürzt.
Wenn du das aus der Praxis so kennst, will ich dir auch nicht widersprechen. Es wundert mich allerdings, dass der Richter eine behauptete mündliche Andeutung der berechtigten Kürzung akzeptiert. Andersherum habe ich nämlich noch nie gesehen, dass der Richter eine behauptete mundliche Kündigung des Mietverhältnisses akzeptieren würde.

Viele Grüße

Volker
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  #53  
Alt 13.02.2008, 15:13
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Ich werd mal morgen berichten was lief.
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  #54  
Alt 13.02.2008, 15:20
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Hallo nochmal,

zumindest bei uns in Österreich ist das Mietrecht EXTREM mieterfreundlich, ich vermute in Deutschland ist es ähnlich. Unbefristete Mietverträge sind bei uns fast eine Enteignung des Vermieters.

Daher hätte ich in meinem Fall (Mieter macht Wasserschaden bei dem es vom 3. Stock bis in die Garage rinnt, macht Versicherungsbetrug, will nix für die Sanierung zahlen...) bei irgendwelchen Eigenaktionen (Schloß austauschen, Wohnung aufmachen etc.) ziemliche Probleme bekommen. Ich hätte mit ziemlicher Sicherheit all diese Klagen des Mieters gemäß dem geltenden Recht VERLOREN.

Der einzig sinnvolle Weg war für mich über meinen Anwalt alle meine rechtlichen Möglichkeiten LEGAL auszunützen, den Mieter rechtlich korrekt unter Druck zu setzen und zu einem Verleich zu bringen.

Eines noch: die Rechtsschutzversicherung der Mieterseite kostet fast nix, der Hauseigentümer kann sich zu sinnvollen Konditionen fast nicht eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten leisten -> der Mieter kann jeden meiner Fehler nahezu kostenfrei einklagen, was er, wenn er nicht allzu blöd ist auch tun wird.

Schöne Grüße aus Wien
Stefan
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Stefan
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Alt 13.02.2008, 16:16
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wie immer im Leben, andere Voraussetzungen führen zu einem anderen Ergebniss.

Ich ging nun mal von dem geschilderten Sachverhalt im ersten Posting aus, also: Ich hab einen Mieter der nicht bezahlt, was soll ich machen.
Und dabei ist nun mal die Klage des Mieters auf Wiedereinräumung des Besitzes sehr unwahrscheinlich. (wieso auch, ist ja noch nichts passiert)
wenn der Vermieter widerrechtlich die Wohnung geöffnet und Möbel entfernt hat (und so wird das ja hier vorgeschlagen) geht die Klage des Mieters eher glatt durch.
Wenn der Mieter einen Anwalt hat, der ein wenig auf Zack ist, zieht der "Wasserschaden" nicht. Und wie erklärt man das anschließende Leeräumen ? Ohne das Räumen der Wohnung macht der "Wasserschaden" wenig Sinn, man hat nur die Wohnung mal von innen gesehen, raus ist der Mieter immer noch nicht
Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn du das aus der Praxis so kennst, will ich dir auch nicht widersprechen. Es wundert mich allerdings, dass der Richter eine behauptete mündliche Andeutung der berechtigten Kürzung akzeptiert.
Leider ja, das Verfahren lief 1,5 Jahre
Zitat:
Zitat von StefanF Beitrag anzeigen
zumindest bei uns in Österreich ist das Mietrecht EXTREM mieterfreundlich, ich vermute in Deutschland ist es ähnlich. Unbefristete Mietverträge sind bei uns fast eine Enteignung des Vermieters.
...
Der einzig sinnvolle Weg war für mich über meinen Anwalt alle meine rechtlichen Möglichkeiten LEGAL auszunützen, den Mieter rechtlich korrekt unter Druck zu setzen und zu einem Verleich zu bringen.

Eines noch: die Rechtsschutzversicherung der Mieterseite kostet fast nix, der Hauseigentümer kann sich zu sinnvollen Konditionen fast nicht eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten leisten -> der Mieter kann jeden meiner Fehler nahezu kostenfrei einklagen, was er, wenn er nicht allzu blöd ist auch tun wird.
da unterscheidet sich das deutsche und österreichische Recht wohl kaum
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  #56  
Alt 13.02.2008, 16:28
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
wenn der Vermieter widerrechtlich die Wohnung geöffnet und Möbel entfernt hat (und so wird das ja hier vorgeschlagen) geht die Klage des Mieters eher glatt durch.
Wenn der Mieter einen Anwalt hat, der ein wenig auf Zack ist, zieht der "Wasserschaden" nicht. Und wie erklärt man das anschließende Leeräumen ?
Sorry, aber wenn Du meine Beiträge gelesen hast: ich habe von Möbel entfernen und / oder räumen überhaupt nichts empfohlen.
Neues Schloss drauf und Zettel, den Schlüssel bei mir zu holen. Wenn der dann den Schlüssel will, ergibt sich der Rest von alleine.

Und was die den Fall betreffenden Infos betrifft: Mieter hat ja wohl geräumt.
Und wenn ich dann noch den gesetzmäßigen Weg der Räumungsklage gehe, dann steht die WE ca 1 - 1/2 JAhre leer!! Resumee: bei mir ist das noch nie vorgekommen und wird nicht so kommen!
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  #57  
Alt 13.02.2008, 16:38
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Neues Schloss drauf und Zettel, den Schlüssel bei mir zu holen. Wenn der dann den Schlüssel will, ergibt sich der Rest von alleine.
stimmt, wenn der Mieter dreist ist und seine Rechte kennt, steht der mit ein paar Polizisten vor dir, die dich höflich, aber bestimmt um die Schlüssel bitten werden und du wirst diese Schlüssel ganz brav rausrücken

Im Fall von Ironhide mag sich das ganze zum Guten wenden, weil der Mieter ja anscheinend doch ausgezogen ist, drücken wir ihm die Daumen.
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  #58  
Alt 13.02.2008, 16:57
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
stimmt, wenn der Mieter dreist ist und seine Rechte kennt, steht der mit ein paar Polizisten vor dir, die dich höflich, aber bestimmt um die Schlüssel bitten werden und du wirst diese Schlüssel ganz brav rausrücken
Na ja, Du wirst es wissen.
Und die Polizei freut sich auf solche Einsätze.
Und solche Mieter gehen auch zur Polizei
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  #59  
Alt 13.02.2008, 17:24
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Na ja, Du wirst es wissen.
Und die Polizei freut sich auf solche Einsätze.
Und solche Mieter gehen auch zur Polizei
1. ja
2. nein
3. man glaubts kaum, das machen die wirklich und anschließend kommen die Vermieter dann doch zum Anwalt kostet dann noch extra Gebühren , macht aber nix, auch Anwälte sind Unternehmer und freuen sich über Umsatz
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  #60  
Alt 13.02.2008, 17:28
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Lieber TODI, lassen wir das. Ich habe 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und hatte zeitweise 10.000 WE in der Betreuung. Ich denke das sagt einiges aus.
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  #61  
Alt 13.02.2008, 17:32
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Also ich haette ja erst nochmal geschaut ob die Wohnungstuer nicht vielleicht offen steht (soll ja passieren, dass irgendwer die Tuer aufmacht).

Und zum Thema "Zustellung der Kuendigung", da reicht es meines Wissens wenn man die Kuendigung im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten steckt, damit gilt sie als zugegangen. Ob er seinen Briefkasten leert oder nicht hat dich nicht zu interessieren.

Dressi
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  #62  
Alt 13.02.2008, 17:52
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Lieber TODI, lassen wir das. Ich habe 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und hatte zeitweise 10.000 WE in der Betreuung. Ich denke das sagt einiges aus.
anscheinend nicht viel
Was du machst, wenn der Mieter mit der Polizei vor dir steht und seinen Wohnungsschlüssel verlangt, schreibst du nicht.
Strafrechtlich hast du oder dein Hausmeister einen Hausfriedensbruch und eine Sachbeschädigung begangen, zivilrechtlich nennt sich sowas verbotene Eigenmacht. Klar ist die Polizei nicht begeistet über solche Einsätze, aber die kommt mit. Wenn du den Schlüssel nicht rausgibst, holt der Mieter halt selbst nen Schlüsseldienst und schickt dir die Rechnung (bzw verrechnet das mit der zu zahlenden Miete)
Meinst du im Ernst, die Richter kennen die Rohrbruchstorys nicht

Komm erst mal an nen richtig abgewxxxte Mieter mit nem guten Anwalt, dann machst du solche Spielereien nicht mehr.

Zitat:
Zitat von dressi Beitrag anzeigen
Und zum Thema "Zustellung der Kuendigung", da reicht es meines Wissens wenn man die Kuendigung im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten steckt, damit gilt sie als zugegangen. Ob er seinen Briefkasten leert oder nicht hat dich nicht zu interessieren.
richtig, aber der Zeuge sollte das Kündigungsschreiben vorher lesen können, nicht dass der im Prozeß nur aussagen kann, er wäre dabei gewesen, wie ein Briefumschlag in den Briefkasten geschmissen wurde
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Alt 14.02.2008, 08:05
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Also, Bude war fast leer, natürlich durften ein paar volle gelbe Säcke, voller Mülleimer und Laminatkratzer nicht fehlen. Er hat in der Wohnung ne Nachricht hinterlassen und ne Kündigung. Also nochmal mit blauem Auge davongekommen, Bude wird gereinigt und gestrichen und neu vermietet .

Trotzdem sollte er mir nicht begegnen
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Mfg Stefan

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Alt 14.02.2008, 08:08
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Gut, gratuliere!

Schade, dass manche Menschen nicht das Rückgrad haben, um vernünftig mit dem Gegenüber diverse Lösungsmöglichkeiten zu finden. Ist einfach nur armseelig!

Aber es freut mich für Dich, dass Dir der ganze andere Rechts - HÄCKMÄCK erspart bleibt!

Viel Glück bei der Suche nach einem neuen solventen Mieter!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
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Alt 14.02.2008, 08:17
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Jup, diesmal bin ich aber auch vorsichtiger
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Alt 14.02.2008, 09:39
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So muß es sein. Gut, dass Du nicht auf TODI gehört hast. Dann hättest Du diese Feststellungen erst in 1 Jahr nach der Räumungsklage machen können
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Alt 14.02.2008, 09:58
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So muß es sein. Gut, dass Du nicht auf TODI gehört hast. Dann hättest Du diese Feststellungen erst in 1 Jahr nach der Räumungsklage machen können
nein, wenn ein Mieter mit seinem Kram auszieht und damit seinen Besitz aufgibt, ist logischerweise keine Räumungsklage mehr erforderlich.

Lies dir noch mal den thread durch, dann wirst du feststellen, dass der sich um den Fall dreht, das der Mieter keine Miete mehr zahlt, aber noch in der Wohnung wohnt. Erst ab Beitrag #45 um 13:52 war hier im BF klar, dass der Mieter ausgezogen war. Die weiteren Beiträge und die Diskussion gingen zum großen Teil aber noch um den Ausgangsfall.

Ich will nur verhindern, dass andere hier den Quatsch glauben, den du schreibst. Deine Tipps sind illegal und können Vermieter (die wir ja hier im BF haben) ziemlich in Schwierigkeiten bringen. Wenn du das schon nicht für dich erkennst, verbreite so was wenigstens nicht noch.
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Alt 14.02.2008, 10:07
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Ich will nur verhindern, dass andere hier den Quatsch glauben, den du schreibst. Deine Tipps sind illegal und können Vermieter (die wir ja hier im BF haben) ziemlich in Schwierigkeiten bringen. Wenn du das schon nicht für dich erkennst, verbreite so was wenigstens nicht noch.
Danke Thomas!
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Alt 14.02.2008, 10:51
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Wenn du das schon nicht für dich erkennst, verbreite so was wenigstens nicht noch.
Du solltest noch einmal lesen lernen Ich habe von Anfang an geschrieben, dass ich das so mache, aber anderen empfehle, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Hast Du es jetzt?
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  #70  
Alt 14.02.2008, 10:55
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Nun seid Lieb, ist doch alles gut ausgegangen
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  #71  
Alt 14.02.2008, 11:26
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Minerve Beitrag #10
Zitat:
Hallo Stefan, die bisherigen Ratschläge, Anwalt einzuschalten, sind richtig und Du solltest auch so vorgehen, wenn Du Dich an die Gesetze halten willst.

Meine Schmerzgrenze liegt da (leider) wesentlich höher. Ich würde in so einem FAll nachsehen müssen, ob es stimmt, dass in der WE ein Wasserschaden ist.
Dann Schloss auswechseln und einen Zettel an die Tür mit dem Hinweis aufs Öffnen und dass der Schlüssel bei mir abzuholen ist.

Aber wie gesagt, dass kann kein allgemeiner Rat sein.
Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
1. ist nicht illegal (sonst würde ich darüber nicht schreiben)
2. deswegen kann nichts nach hinten los gehen.

3. wenn Du einmal erlebt hast, wie eine Wohnung nach einer Zwangsräumung aussehen kann, würdest Du gaaaaanz anders darüber denken.

Ich habe schon kleine 2 Zimmerwohnungen gesehen, die mußten für DM 30.000 wieder hergerichtet werden. Selbst die Steckdosen, die Türklinken und das Waschbecken mit Armartur waren verschwunden. - Und auf den Teppichboden hatten sie zu guter letzt noch gesch.....

Du gehst wider besseren Wissens in fremde Wohnungen (denn dir ist ja klar, dass es keinen Rohrbruch gibt)
Du erklärst, das das nicht illegal sei


Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
So muß es sein. Gut, dass Du nicht auf TODI gehört hast. Dann hättest Du diese Feststellungen erst in 1 Jahr nach der Räumungsklage machen können
der Satz heiß nichts anderes als: macht es nicht auf dem gesetzlichern Weg sondern probiert die Rohrbruch- Variante.

Wer bei dem, was du schreibst, zwischen den Zeilen liest, weiß, was du empfiehlst. Und das ist klar rechtswidrig.

Im übrigen bist du noch die Erklärung schuldig, was du machst, wenn der Mieter (bei deiner Variante) vor dir steht und die neuen Schlüssel haben will.

Aber wenn du darauf nicht antworten willst oder kannst, auch gut. Hier kann sich jeder seine Meinung selbst bilden.
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  #72  
Alt 14.02.2008, 11:33
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Auf Deinen Unsinn zu antworten hat wirklich keinen Sinn mehr. Schau Dir den ersten Beitrag an, in dem ich rate einen Anwalt zu nehmen. Alles andere ergab sich lediglich aus der Diskussion.

So - und wenn Du das letzte Wort haben willst, antworte hierauf. Für mich ist das Thema mit gutem Ausgang beendet.
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  #73  
Alt 14.02.2008, 11:41
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Schön, das die Wohnung geräumt ist und alles nochmal gut ausging

Ich merke nur, daß es in jedem Thema wo minerve mitmischt zu Streitigkeiten und Beleidigungen kommt....das sollte uns zu denken geben
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Gruß Jörg
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  #74  
Alt 14.02.2008, 12:07
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Auf Deinen Unsinn zu antworten hat wirklich keinen Sinn mehr. Schau Dir den ersten Beitrag an, in dem ich rate einen Anwalt zu nehmen. Alles andere ergab sich lediglich aus der Diskussion.
Na ja, es war der zweite Beitrag, aber stimmt.

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen

Ich merke nur, daß es in jedem Thema wo minerve mitmischt zu Streitigkeiten und Beleidigungen kommt....das sollte uns zu denken geben
Kann das vielleicht daran liegen, daß einige Leute nur selektiv lesen? Minerve hat die ganze Zeit betont, daß es sich um seine Ansicht und sein Vorgehen handelt und drauf hingewiesen, daß er das niemandem empfiehlt.

Anneke
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  #75  
Alt 14.02.2008, 12:12
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Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen



Kann das vielleicht daran liegen, daß einige Leute nur selektiv lesen? Minerve hat die ganze Zeit betont, daß es sich um seine Ansicht und sein Vorgehen handelt und drauf hingewiesen, daß er das niemandem empfiehlt.

Anneke
Ich glaube du hast hier zu selektiv gelesen, es geht um die Art der Diskussion, die persönliche Angriffe enthält und ein erhöhtes Maß an agressivem Schreibstil bietet, nicht um den Inhalt
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