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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 27.06.2025, 15:19
kpn-hornblower kpn-hornblower ist offline
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also Nachts Wecken....da kann Ich Dich beruhigen ) tun se nicht ....

Bekommst den Strafzettel einfach per Post mit Uhrzeit drauf wann das war.
also wenn man garkein Ankerlicht an hat )
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  #52  
Alt 27.06.2025, 15:30
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Zitat:
Zitat von kpn-hornblower Beitrag anzeigen
also Nachts Wecken....da kann Ich Dich beruhigen ) tun se nicht ....

Bekommst den Strafzettel einfach per Post mit Uhrzeit drauf wann das war.
also wenn man garkein Ankerlicht an hat )
Echt jetzt? Ohne einen Verantwortlichen Schiffsführer zu ermitteln?
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  #53  
Alt 27.06.2025, 15:33
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Gegen EU-Recht steht sowieso immer nationales Recht.

Gruß

Totti
Nationales Recht darf aber nur strenger sein als EU Recht...
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  #54  
Alt 27.06.2025, 15:39
kpn-hornblower kpn-hornblower ist offline
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Ich hab als es noch garkeine LED Birnen zu Kaufen gab....selbst welche Gebaut ))
die haben alle bei mir Abgekupfert
damals gabs noch keine Warmweisse LEDs die konnte man noch "Erkennen" das es keine Zugelassene Ankerlaterne ist...
Bild 2 ist mit Warmweisse LEDs da sieht man keinen Unterschied mehr )

edit:und nen Dämmerungsschalter hatte Ich auch noch Eingebaut )
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  #55  
Alt 27.06.2025, 16:42
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ach so, dann gibt es also nur in Deutschland solche vorgeschriebenen Lampen mit Leuchtmittel? Was ist an der mindestens 50 Jahre bestehenden Vorschrift komplizierter geworden oder überhaupt kompliziert oder regst du dich auch darüber auf das in Fahrzeugen allgemein nur gewisse Lampen eingebaut werden dürfen? Dann sind die Vorschriften genau richtig weil du wahrscheinlich sonst irgendwelche selbstgestrickten Lampen einbauen würdest.
Was du wieder zu wissen glaubst...
Wenn ich, aus welchem Grund auch immer, meine Lampen tausche, dann durch die Bestmöglichen. Dass Vorschriften was gegen Leute nutzen, die sich nicht dran halten wollen, wäre das erste Mal. Derzeit hab ich halt alte Ost-Lampen am Boot, getunt mit LEDs. Klar ist das unzulässig, da kann man auch kaum behaupten, die würden in Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Anforderungen entsprechen. Störts wen? Nee! Sollte die Rennleitung dafür mal Geld haben wollen, freue ich mich der Landeskasse ne kleine Aufbesserung zukommen zu lassen und hoffe, dass die Kohle nicht auf einmal verprassen.
Und nun entspann dich und genieß das Wochenende!
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  #56  
Alt 27.06.2025, 18:57
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Moin,
schon 1973 war ich in der Lampenumbau Fraktion tätig, das hat sich mit dem aufkommen der Led`s natürlich nicht geändert.
Bis zum heutigen Tag.
Irgendwo müssen ja die Innovationen herkommen.
Handbreit,
Käptn Iglu
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keep dreaming
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  #57  
Alt 27.06.2025, 20:16
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Zitat:
Zitat von käptn iglu 88 Beitrag anzeigen
schon 1973 war ich in der Lampenumbau Fraktion tätig
dann war Ich wohl doch nicht der Erste
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  #58  
Alt 28.06.2025, 06:02
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Hie sind wir unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzgeber kennst den Begriff aber gar nicht, deshalb regelt er das wohl auch in unterschiedlichen Paragrapen.



Du darfst gerne schnell schreiben.

Den Begriff Navigationslicht gibt es im deutschen Regelwerk gar nicht. (Es gibt auch den Begriff Fahrtlicht nicht) Es gibt aber Fahrzeuge unter Fahrt. Es werden auch die dafuer genutzten und verlangten Lichter genannt. Das Ankerlicht ist nicht dabei.

Deshalb gibt es eine Zulassungspflicht fuer Seitenlichter, nicht aber fuer Ankerlichter (fuer unsere Freizeitboote). Die muessen “lediglich” den technischen Anforderungen entsprechen.
zumindest kennt der Gesetzgeber binnen genau einen einzigen Begriff für alles, was leuchtet - das sind 'Lichter und Signalleuchten', zusammengefaßt unter dem Begriff 'Sichtzeichen'. Und was er auch nicht kennt ist der Begriff 'Ankerlicht', das heißt binnen 'Bezeichnung beim Stilliegen' im Unterschied zu 'Bezeichnung während der Fahrt' und hat einen ganzen Titel in der BinSchStrO.
Und die einzige Ausnahme von der Vorschrift, daß verwendete Lichter zugelassen sein müssen (heutzutage nach ES-TRIN 7.05 oder aber über Bestandsschutz vom BSH oder DHI) steht ganz vorne in dem Kapitel 'Bezeichnung der Fahrzeuge' in §3.02 Abs 3: nicht motorisierte Fahrzeuge brauchen beim Stilliegen nicht mit zugelassenen Leuchten gekennzeichnet zu sein, ansonsten gilt selbstverständlich auch für Sport- und Freizeitboote (die es binnen auch nicht gibt, es gibt nur 'Kleinfahrzeuge'), daß das in §3.20 Abs 2 bezeichnete gewöhnliche Licht beim Stilliegen ein zugelassenes Licht sein muß. Der einzige Unterschied zu einem Nicht-Kleinfahrzeug ist die Anforderung, daß bei Kleinfahrzeugen das Licht nicht in mindestens 3m Höhe über den Einsenkungsmarken geführt werden muß.

lg, justme
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  #59  
Alt 28.06.2025, 06:34
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Genau!

Und jetzt guckst Du #3.
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Alt 28.06.2025, 07:56
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Genau!

Und jetzt guckst Du #3.
Im#3 fehlt das es zugelassen sein muss ... Led Nachrüstung ist kein Problem es gibt ja Led Lichter die als fahr und Ankerlicht verwendet werden können z.b. Serie 34 von Aqua Signal oder die von Hella Marine..

Die einzige Ausnahme von Fahrzeugen die nicht zugelassene leuchten verwenden dürfen steht in 3.02 (3) nicht motorisierte stallliegende Fahrzeuge... Und ich glaube nicht daß du deinen Motor zum Ankern ausbaust und versenkst.. eine Jolle ohne Motor oder einen Schub leichter ohne Motor wirst du auch nicht fahren
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Gruß Volker
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Alt 28.06.2025, 08:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die einzige Ausnahme von Fahrzeugen die nicht zugelassene leuchten verwenden dürfen steht in 3.02 (3) nicht motorisierte stallliegende Fahrzeuge... Und ich glaube nicht daß du deinen Motor zum Ankern ausbaust und versenkst.. eine Jolle ohne Motor oder einen Schub leichter ohne Motor wirst du auch nicht fahren
Jetzt könnte man aber anmerken, dass er sicher auch kein Fahrzeug hat, sondern ein Kleinfahrzeug.....
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Alt 28.06.2025, 08:42
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Haben wir eigentlich schon diskutiert, welche Vorschriften der BinSchStrO auch für Seefahrzeuge gelten?
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  #63  
Alt 28.06.2025, 09:06
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Haben wir eigentlich schon diskutiert, welche Vorschriften der BinSchStrO auch für Seefahrzeuge gelten?
Esxvgegt hier um binnen ... See reicht ja eine EU Zulassung oder nationale Zulassung ( BSH rina,...)
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Alt 28.06.2025, 10:50
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Und wenn das Seeschiff jetzt in den Bereich der BinSchStrO einfährt?

Sowas kommt an der Nordseeküste regelmäßig vor.
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  #65  
Alt 28.06.2025, 10:55
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Und wenn das Seeschiff jetzt in den Bereich der BinSchStrO einfährt?

Sowas kommt an der Nordseeküste regelmäßig vor.
Wenn derjenige nachts fährt muss er Lichter nach Binnenrecht haben
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  #66  
Alt 28.06.2025, 10:56
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Jetzt könnte man aber anmerken, dass er sicher auch kein Fahrzeug hat, sondern ein Kleinfahrzeug.....
Fahrzeuge beinhaltet kleinfahrzeuge.. ansonsten steht es dabei
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Alt 28.06.2025, 11:14
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn derjenige nachts fährt muss er Lichter nach Binnenrecht haben
Wurde bei mir bemängelt - am Tag. Boot war beim Vorbesitzer häufig im Seebereich unterwegs, daher Beleuchtung nach See-Vorschrift. Für Binnen war ein zusätzliches Toplicht steckbar dabei, daher nur Hinweis auf zeitnahe Korrektur.
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Gruß
Ewald
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Alt 28.06.2025, 15:23
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Stopp! Nicht weiterschreiben. Mir gehen Chips und Bier aus. Hole schnell Nachschub.
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Gruß Mirko
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Alt 28.06.2025, 15:30
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Zulassung? Wofür das denn?

Rote Glühlampe für BB und grüne für StB, jeweils in einer "Blende" montiert daß genau die erforderlichen 112,5° eingehalten werden.

"Ironie aus"
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #70  
Alt 28.06.2025, 16:20
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Hi Leute,


um diese Diskusion hier mal zu beenden, ich habe grade eine Hella naviled 360 bestellt. Die Eingangsfrage war ja nur ob es zugelassene LEDs für so was gibt. Da es so was nicht gibt und das alte Ankerlicht eh nicht mehr so gut ist habe ich mich einfach für ein neues entschieden. Das ich nichts einbaue was sich in der Grauzone bewegt, ist für mich klar.

Danke für alle eure Bemühungen und Vorschläge.

Viele Grüße

Achim
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  #71  
Alt 30.06.2025, 04:50
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Superpapa Superpapa ist offline
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Ein gestandener Rechtsanwalt aus Berlin mit wassersportlichem Hintergrund hat auf seiner Homepage lesenswertes - auch zur Lichterführung - geschrieben: https://maor.de/rechtliche-vorgaben-...sitionslichter
Sein persönliches Fazit:
Zitat:
...Das bestehende Normengeflecht halte für derart undurchsichtig, dass ich der Auffassung zuneige, dass es einem gewöhnlichen Sportbooteigentümer nicht zuzumuten ist, es nachzuvollziehen....
Michael
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  #72  
Alt 30.06.2025, 06:12
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Ein gestandener Rechtsanwalt aus Berlin mit wassersportlichem Hintergrund hat auf seiner Homepage lesenswertes - auch zur Lichterführung - geschrieben: https://maor.de/rechtliche-vorgaben-...sitionslichter
Sein persönliches Fazit:
Michael
den Link hatte ich ja auch schon eingestellt...

zwar in der Paralleldiskussion

https://www.boote-forum.de/showthrea...or#post5626742

er schreibt aber auch ganz klar...

2. Welche Zulassungen nicht ausreichen
US- oder “COLREG”-Zulasssungen ohne Steuerrad: Zulassungen der US-Behörden ohne “Steuerrad” Steuerradsymboloder schlicht nur mit der Angabe, dass die Lichter den COLREG (Kollisionsverhütungsvorschriften) genügen, reichen nicht aus.

Zulassungen anderer EU-Staaten aus der Zeit vor 2011 ohne “Wheelmark”: Andere Altzulassungen (also Zulassungen aus Jahren vor 2011) der Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel “RINA”, reichen im Grundsatz nicht aus, es sei denn, einer der oben genannten Fälle liegt vor.


Nur eine CE-Kennzeichnung: Eine CE-Kennzeichnung bestätigt zwar die Konformität mit anderen Regelungsbereichen (z.B. Gerätesicherheit), aber nicht die schifffahrtsrechtliche Konformität von Positionslaternen. Über die schifffahrtsrechtliche Konformität besagt die Kennzeichnung schlicht nichts.

Alte DDR-Lichter: Sie dürfen auf Grund einer Übergangsregelung im Einigungsvertrag nur noch auf der deutschen Seite der Oder und der Neiße verwendet werden. Ansonsten sind sie nicht mehr zulässig und müssen getauscht werden..
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Geändert von billi (30.06.2025 um 06:53 Uhr)
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Alt 30.06.2025, 07:20
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Ein gestandener Rechtsanwalt aus Berlin mit wassersportlichem Hintergrund hat auf seiner Homepage lesenswertes - auch zur Lichterführung - geschrieben: https://maor.de/rechtliche-vorgaben-...sitionslichter
Sein persönliches Fazit:
Michael
wenn man ALLE möglichen Zulassungen für Leuchten, speziell binnen, in Betracht ziehen will hat er damit ziemlich sicher sogar Recht - allerdings kann man das Ganze für den Nutzer auch ziemlich vereinfachen: da auf den meisten auch Neu-Booten der großen Hersteller (mit Ausnahme wohl der deutschen und der niederländischen) idR keine zugelassenen Leuchten verbaut sind kauft man sich einfach einen Satz mit der Steuerrad-Zulassung nach ES-TRIN 7.05, montiert diese und hat damit allen relevanten Vorschriften bezüglich Ausrüstung genüge getan.

Kleine Anmerkung: an einer Stelle find ich die Argumentation in dem Blog tatsächlich etwas merkwürdig - der Grund für die Ausnahme für das Licht beim Stilliegen nicht-motorisierter Fahrzeuge in §3.02 ist doch rein technisch relativ eindeutig: auf Fahrzeugen ohne Maschine ist idR keine leistungsfähige Batterie vorhanden, die eine entsprechende Leuchte (was zum Zeitpunkt, als dieser Paragraph Einzug in die BinSchStrO gehalten hat idR eine mit einer 10W/12V Lampe war) dauerhaft betreiben kann. Die nicht-motorisierten Fahrzeuge, von denen da die Rede ist sind Schubleichter, kleine Segel- und Ruderboote...

lg, justme
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  #74  
Alt 30.06.2025, 07:26
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Und wenn das Seeschiff jetzt in den Bereich der BinSchStrO einfährt?

Sowas kommt an der Nordseeküste regelmäßig vor.
in der BinSchStrO scheint keine entsprechende Ausnahmeregelung für Seeschiffe zu existieren (wohingegen andersrum zahlreiche Ausnahmen für Binnenschiffe im Geltungsbereich der SeeSchStrO existieren).
Aber wo genau kommt das denn regelmäßig vor, daß ein Seeschiff in den Geltungsbereich der BinSchStrO fährt?

lg, justme
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  #75  
Alt 30.06.2025, 07:28
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



wenn man ALLE möglichen Zulassungen für Leuchten, speziell binnen, in Betracht ziehen will hat er damit ziemlich sicher sogar Recht - allerdings kann man das Ganze für den Nutzer auch ziemlich vereinfachen: da auf den meisten auch Neu-Booten der großen Hersteller (mit Ausnahme wohl der deutschen und der niederländischen) idR keine zugelassenen Leuchten verbaut sind kauft man sich einfach einen Satz mit der Steuerrad-Zulassung nach ES-TRIN 7.05, montiert diese und hat damit allen relevanten Vorschriften bezüglich Ausrüstung genüge getan.

Kleine Anmerkung: an einer Stelle find ich die Argumentation in dem Blog tatsächlich etwas merkwürdig - der Grund für die Ausnahme für das Licht beim Stilliegen nicht-motorisierter Fahrzeuge in §3.02 ist doch rein technisch relativ eindeutig: auf Fahrzeugen ohne Maschine ist idR keine leistungsfähige Batterie vorhanden, die eine entsprechende Leuchte (was zum Zeitpunkt, als dieser Paragraph Einzug in die BinSchStrO gehalten hat idR eine mit einer 10W/12V Lampe war) dauerhaft betreiben kann. Die nicht-motorisierten Fahrzeuge, von denen da die Rede ist sind Schubleichter, kleine Segel- und Ruderboote...

lg, justme
bei einem Neuboot würde ich den Händler vor dem Kauf verpflichten die Lampen umzurüsten... Das muss bei dem Preis dabei sein...
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