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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich denke so pauschal kann man das mit dem See auch nicht sagen.
Ist dort eine öffentliche Badestelle? Dann ist das Anliegen „Ich möchte baden gehen“ absolut gerechtfertigt. Sind da nur Privatgrundstücke, und der Zugang zum See erfolgt über diese Privatgrundstücke, dann ist das Anliegen „Ich möchte Badem gehen“ nicht gerechtfertigt, dann muss man schon sagen können „ich besuche Familie Müller, Nummer 2a und wir gehen während des Besuchs Baden“. Daher auch die schriftliche Bestätigung der Anwohner.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#52
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Es gibt keine offiziellen Parkplätze und es handelt sich um keinen offiziellen Badestrand. Das Baden ist nicht explizit untersagt aber auch nicht explizit erlaubt.
Über die Anliegerstraße gibt es auch keinen Zugang außer einem Trampelpfad durch den Wald (Naturschutzgebiet mit Wegegebot). Das Parken auf der Anliegerstraße wird mit 55EUR geahndet. Die bloße Einfahrt um wen abzuholen meines Wissens mit 25EUR. Die Anliegerstraße ist auch nur 250m lang. Das stelle ich mir auch schwer vor zu arugmentieren, dass jemand nicht in der Lage ist, den Weg zu Fuß zurückzulegen. Wir haben das auch selber mal recherchiert. Selbst ein Schild mit "Baden auf eigene Gefahr" würde dafür sorgen, dass die Einfahrt durchaus ein berechtigtes Interesse darstellt. Deshalb bezieht man sich auf die Regelungen des Landschaftsschutz- und Naturschutzgebietes welches ein Baden generell ausschließt und maximal duldet.
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Gruß, Tim
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#53
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In Dillweisenstein( bei Pforzheim)
Benutnen sehr viele die Einligerstrasse durch Dielweusenstein ,dann durch den Wald Industrie Gebiet und ab auf die Autobahn. Eine deutliche Abkürzung,zudem kein Stau in der Innenstadt Pforzheim. Wird auch Kontrolliert. Passiert aber nichts,weil auf dem Weg eine Kirche liegt,und mann da auch immer ein Anliegen haben kann,wenn mann diese Strasse befährt. Nachtrag . Meistens zahlen ( Holländer) Campingfahrer( Autos mit Anhänger) diese Straße Benutzen um Abzukürzen. Die können sich zwar auf die Kirche zwar Berufen. ,aber das Zusatzschild 2.8 T veranlasst die Ordnungshüter ein Ordnungsstrafe zu verhängen.
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Gruß Fabi Geändert von Marinello Eden (18.03.2025 um 11:15 Uhr) |
#54
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#55
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Ist ja nicht verboten sich selbst einen Brief zu schreiben ![]() Dann halt Wasservögel beobachten ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#56
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Naja, da haben wir einen Notfall, (Sucht befriedigen) und ein Freizeitvergnügen, (Baden gehen).
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#57
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Wenn du zu einer „wilden“ Badestelle möchtest, die in einem Naturschutzgebiet liegt und du dazu noch ein Privatgrundstück durchqueren musst, zu desssen Besitzer du keine Beziehung hast, dann hast du dort nix zu suchen. Edit: In den meisten Fällen ist doch die ganze Straße einsehbar. Wenn du vom Kollegen Blau-Silber gesehen wirst, wie du am Zigarettenautomaten vorbeibretterst, und dann noch behauptest (mit der Schachtel in der Hand winkend), du hättest Zigaretten geholt, dann kommt noch der Vorsatz dazu… …kann man machen…ist aber dämlich ![]()
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (19.03.2025 um 08:59 Uhr)
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#58
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hier mal ein Beispiel: die Grimmstraße wurde gern als zufahrt zum Euronics markt genutzt... der Kreisel oben und die Industriestraße (damals Feldweg) gab es noch nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#59
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Das müste man jetzt juristisch genauer betrachten.
Meines Wissens nach kommt das Wort "Anlieger" ja nicht davon, dass man ein Anliegen hat sondern bezieht sich auf die "Liegenschaft". Eine Einfahrt in eine Straße die mit "Anlieger frei" gekennzeichnet ist dürfte ja nur erlaubt sein, wenn man mit einem der Grundstückseigentümer oder Mieter in eine Beziehung treten möchte. Da ist es wohl abhängig davon, welche Eigentumsverhältnisse bei dem jeweiligen Automaten gelten. Ist eine Pacht mit Eigentum/Miete gleichzusetzen? Aber um die Eingangsfrage da nochmal aufzugreifen. Als Grundstückseigentümer an einer Anliegerstraße gehe ich davon aus, dass man wirklich ein berechtigtes Interesse hat ein Grundstück aufzusuchen unabhängig von der eigentlichen Zufahrtsregelung. Da wird es doch sicher keinen Kläger geben erst Recht wenn ohnehin Uneinigkeit über die Definition herrscht wie man an dem Thema hier ja deutlich erkennen kann. ![]()
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Gruß, Tim |
#60
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eine reine Durchfahrt um ein Ziel schneller zu erreichen ist kein Anliegen... Zigaretten aus einem Automaten in der Straße zu ziehen ist ein Anliegen (so mein Fahrlehrer) wenn in der Straße ein Altkleiderkontainer steht ist das einwerfen dortiger Kleidung ein Anliegen...
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#61
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https://www.bussgeldkatalog.org/anlieger-frei/
Wann gelte ich als Anlieger? Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchten. Sie müssen nicht zwangsläufig der Besitzer bzw. Bewohner dieses Grundstücks sein, sondern können dieses zum Beispiel auch nur zum Zweck eines Besuchs oder einer Erledigung aufsuchen. Ausführliche Informationen, wann Sie als Anlieger gelten und wann nicht, erhalten Sie an dieser Stelle. in Österreich wäre das Äquivalent ja "Anrainer frei" und das ist da schon eindeutiger bezeichnet. https://www.n-tv.de/ratgeber/mit-ein...e17125186.html
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Gruß, Tim
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#62
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![]() Zitat:
wenn an dem Grundstück ein Zigarettenautomat hängt mache ich eine Erledigung... Wenn am Grundstück ein Altkleiderkontainer steht mache ich eine Erledigung Wenn ich einen Brief einschmeise mache ich eine Erledigung. wenn du dir die karte oben anschaust aus unsserem Ort... jedes Grundstück an der Grimmstraße kann ich anfahren... um was zu erledigen... sobald ich nur durchfahre um in die Dürrerstraße (erste rechts) oder in die Schillerstraße (Euronocs) zu kommen bin ich kein Anlieger mehr.. wurde da auch schon angehalten ... der eine Acker dort gehört meinem Onkel... hab dann gesagt wollte ihn auf dem Feld helfen aber er war noch nicht da...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#63
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#64
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Im Wald…wen willst da besuchen? Das Eichhörnchen? ![]() Ganz sicher keinen Zigarettenautomaten. ![]()
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#65
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#66
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Ich denke, die Absicht ist ausreichend. Z.B. Man will was kaufen und merkt dass man den Geldbeutel vergessen hat. Oder den Merkzettel wo die genaue Bezeichnung notiert ist. Oder den Gummispanner um es auf dem Moped zu befestigen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#67
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@Akki,
leg dir an der verbotenen Straße irgendwas aufs Grundstück. Etwas was man nicht mal so eben wegtransportieren kann. Nen Findling, nen dicken Baumstumpf, irgendwas. Das ist dein Anliegen um mit dem Auto von hinten an dein Grundstück zu fahren um besagtes Teil da weg zu holen. Weil von der anderen Seite kommste ja mitm Auto nicht da dran.
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Gruß Jan |
#68
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Siehe Bild in #63
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#69
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klar, das muss passen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#70
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Hi
Das Urteil in etwas ausführlicherem Text: https://voris.wolterskluwer-online.d...0-73f55e67a4f1 Viele Grüße, Oliver
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#71
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![]() Zitat:
![]() Darauf steigt natürlich kein Richter ein. PS: Man hätte auch jemand aus der Buchhaltung als Zeuge befragen können, die Lieferung muss ja in geeigneter Form dokumentiert sein.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#72
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#73
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Oder des Försters Töchterlein
![]() Aber Spass beiseite: "Anlieger frei" bezieht sich meiner Kenntnis nach immer auf die dort Wohnenden, bzw. dort ansässigen Gewerbetreibenden oder Institutionen. Die Anlieger eben. Und nicht auf die "ein Anliegen habenden". Berechtigt, die Straße zu befahren, sind ebenfalls - wenn auch nicht extra erwähnt - all diejenigen, die privat oder geschäftlich mit einer der o.g. Personen oder Institutionen in Kontakt treten wollen oder müssen (sh. Finanzamt ![]() Dass diese Besucher in aller Regel auch ein Anliegen haben, ist reiner sprachlicher Zufall.
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Gruß, Jörg Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und das Andere. |
#74
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Es ist auch ein Anliegen wenn man gehört hat das dieses oder jenes Haus verkauft werden soll und man möchte sich das gern mal von aussen anschauen.
Als Sohn eines Imkers und Enkel eine Försters/Jäger waren für mich quasi alle Anliegerstraßen im damaligen Kreisgebiet frei zu befahren. Es gab immer etwas "nachzuschauen"
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Gruß Jan |
#75
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So habe ich das auch mal gelernt. Es braucht aber keinen persönlichen Kontakt. Der Briefträger darf den Brief auch einfach in den Briefkasten werfen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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