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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 11.07.2015, 22:47
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zugelassen ist er doch auch mit grünem Kennzeichen, oder nicht?
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  #52  
Alt 12.07.2015, 00:16
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wieso? Jeder Bootsanhänger ist von der Zulassungspflicht befreit.
Und ich Depp hab mir bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen geholt
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Felix

I hear the ferryman is half man, half boat
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  #53  
Alt 12.07.2015, 05:44
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Zugelassen ist er doch auch mit grünem Kennzeichen, oder nicht?
Richtig
Ein Trailer für Sportzwecke ist Steuer und Versicherungs frei.
Nicht aber Zulassungs frei.
Zumindest in Deutschland hat der Trailer ein eigenes Kennzeichen und muss auch alle 2 J zum Tüv
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #54  
Alt 12.07.2015, 06:50
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Standard Kurzzeitkennzeichen Wahnsinn!!!!

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Zugelassen ist er doch auch mit grünem Kennzeichen, oder nicht?

Nein. Ihm wurde nur ein Kennzeichen zugeteilt. Paragraf 3, Abs. 2 FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fz...013900011.html
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (12.07.2015 um 07:20 Uhr)
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  #55  
Alt 12.07.2015, 07:54
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Deswegen hatte ich das als Frage geschrieben.
Ich hole das Kennzeichen zwar an der Zulassungsstelle, aber unser Juristendeutsch ist einzigartig wie man hier wieder mal sieht.
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  #56  
Alt 12.07.2015, 09:12
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Anmelden und Zulassen sind verschiedene Dinge, so hat man es mir bei der Zulassungsstelle erklärt.
Ein eigenes Kennzeichen wird demnach wegen der HU-Plakette erteilt, denn würde man das Zugfahrzeugkennzeichen nehmen, könnte man die bestandene HU des Trailers ja auch am Zugwagen verwenden.

Willy
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  #57  
Alt 12.07.2015, 10:43
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wieso? Jeder Bootsanhänger ist von der Zulassungspflicht befreit. Gerades deshalb ist er ja steuer- und versicherungspflichtfrei.
Benutzt du deinen Trailer noch mit Wiederholungskennzeichen vom Zugfahrzeug ?

Anhänger für Sportzwecke sind von Steuer- und Versicherungspflicht entbunden, aber doch wohl zulassungspflichtig.

Oder ????
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  #58  
Alt 12.07.2015, 10:47
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Es ist doch ganz einfach.
Wer ein Überführungskennzeichen haben möchte braucht einen Versicherungsnachweis, Tüvnachweis, Fahrgestellnummer und den Personalausweis. Hab ich noch was vergessen?
Dabei ist es doch schei.egal ob dieses zu überführende Objekt ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ist oder nicht.
Also merke: Wenn du nicht so willst wie ich dann ganz einfach Pech gehabt.
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Gruß Uli07

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  #59  
Alt 12.07.2015, 10:54
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

unser Juristendeutsch ist einzigartig wie man hier wieder mal sieht.
ja, eindeutig formuliert und daher unmißverständlich.
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  #60  
Alt 12.07.2015, 13:05
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Es ist doch ganz einfach.
Wer ein Überführungskennzeichen haben möchte braucht einen Versicherungsnachweis, Tüvnachweis, Fahrgestellnummer und den Personalausweis. Hab ich noch was vergessen?
Dabei ist es doch schei.egal ob dieses zu überführende Objekt ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ist oder nicht.
Also merke: Wenn du nicht so willst wie ich dann ganz einfach Pech gehabt.

Ist nicht egal. Es gibt grüne Kzk, für die man keinen Vers.nachweis braucht.
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Beste Grüße

John
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  #61  
Alt 12.07.2015, 13:14
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Wo gibt es die denn?
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  #62  
Alt 12.07.2015, 13:24
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Ich habe vor eine halben Jahr einen Bootstrailer überführt, mit einem Kurzzeitkennzeichen.
Für das Kurzzeitkennzeichen brauchte ich lediglich die Fahrgestellnummer. Papiere wurden mir schon vorab vom Käufer zugesandt, diese brauchte ich aber nicht vorzeigen.

Und ich musste die Verkehrstüchtigkeit bestätigen.

Ach, tüv war 3 Jahre abgelaufen.
(Der Trailer stand 3 Jahre samt Boot in einer Halle und wurde nicht bewegt)

Ich musste aber ausdrücklich drauf hinweisen das es sich um ein Bootstrailer/Sportgerätanhänger handelt.
Bei einem PKW o.ä bekommst man das KZK nicht so einfach wie bei einem Bootstrailer

Ich würde nochmal bei deinem Straßenverkehrsamt anrufen oder am besten persönlich vorbei schauen und auf die Webseite aufmerksam machen.
Dort steht geschrieben was man alles braucht,

Bootstrailer ist ein Sportgerät und daher ja bekanntlich Steuer und Versicherungsfrei, somit braucht man auch nicht die eVB Nummer der Versicherung

http://www.strassenverkehrsamt.de/kf...eitkennzeichen



Sowas was bei dir auf dem Amt abgelaufen ist, habe ich noch nie gehört
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  #63  
Alt 12.07.2015, 14:27
uli07 uli07 ist offline
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Das war ja dann vor dem 1.04.

Hier mal ein Auszug aus der von dir verlinkten Seite. Der Punkt 4 ist sehr interressant, um den geht es hier eigentlich hauptsächlich.


Voraussetzungen für die Bestellung
1. eVB-Nummer für KURZZEITKENNZEICHEN mit einem offenen abweichenden Halter oder klicken Sie auf "eVB-Nummer mitbestellen"
2. Ausweiskopie
3. Kopie von Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins
4. Nachweis über gültige HU (auf der Vorderseite vom Fahrzeugschein oder Kopie von Prüf-Zertifikat)
Ohne diese Dokumente kann keine Lieferung des Kennzeichens erfolgen!
WICHTIG: Das Fahrzeug muss unbedingt abgemeldet sein, bevor eine Anmeldung für Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden kann!
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Gruß Uli07

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Geändert von uli07 (12.07.2015 um 14:33 Uhr)
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  #64  
Alt 12.07.2015, 19:26
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ist nicht egal. Es gibt grüne Kzk, für die man keinen Vers.nachweis braucht.
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  #65  
Alt 12.07.2015, 22:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ist nicht egal. Es gibt grüne Kzk, für die man keinen Vers.nachweis braucht.
Habe ich selbst schon in Bayern erhalten.
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Beste Grüße

John
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  #66  
Alt 12.07.2015, 22:49
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Habe ich selbst schon in Bayern erhalten.
Grünes KZK ist mir nicht bekannt, hat Bayern da eine Sonderregelung ?

Mach uns mal schlau.
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  #67  
Alt 12.07.2015, 23:23
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Grünes KZK ist mir nicht bekannt, ...
Gibts auch nicht. Es gibt wohl Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte.
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #68  
Alt 13.07.2015, 05:16
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Snackman Snackman ist offline
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Wenn man die Sache mit der Zulassungsbefreiung weiterverfolgt kommt man ja auch auf die Befreiung von der Pflicht zur Hu...
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #69  
Alt 13.07.2015, 08:01
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Grünes KZK ist mir nicht bekannt, hat Bayern da eine Sonderregelung ?



Mach uns mal schlau.

Hingehen. Kzk für Bootsanhänger verlangen, auf Zulassungs- und Versicherungsfreiheit hinweisen, grünes Kzk gekommen. Ich hatte nicht mal eine Versicherungsbestätigung.

So geschehen 2010.
__________________
Beste Grüße

John
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  #70  
Alt 13.07.2015, 10:25
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
So geschehen 2010.
Ja eben. 2010. Gesetzesänderung zum 01.04.2015. Somit erübrigt sich das historische Wissen!
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  #71  
Alt 13.07.2015, 13:21
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Wenn man die Sache mit der Zulassungsbefreiung weiterverfolgt kommt man ja auch auf die Befreiung von der Pflicht zur Hu...
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php
Grüße
Stimmt:
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge (..) in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."
§3 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, unter den die Bootstrailer fallen, fehlt da.

Zitat:
Zitat von Schnaik Beitrag anzeigen
(..) Gesetzesänderung zum 01.04.2015.(..) historische(s) Wissen
Die Gesetzesänderung hat als Änderungen (nur) eingeführt:
- das Fahrzeug braucht gültige Hauptuntersuchung (ansonsten Fahrten nur ganz eingeschränkt möglich) und
- das Fahrzeug muss im Fahrzeugschein konkret bezeichnet werden.
Der Rest blieb unverändert.

Die Vorschriften über das grüne Kennzeichen schließen ein Kzk nicht aus:
FZV § 9
(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ....
Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird.

"Historisches Wissen" ist zum Verständnis weiterhin geltender Regelungen manchmal ganz hilfreich.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (13.07.2015 um 13:29 Uhr)
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