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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zugelassen ist er doch auch mit grünem Kennzeichen, oder nicht?
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#52
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Und ich Depp hab mir bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen geholt
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() |
#53
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Richtig
Ein Trailer für Sportzwecke ist Steuer und Versicherungs frei. Nicht aber Zulassungs frei. Zumindest in Deutschland hat der Trailer ein eigenes Kennzeichen und muss auch alle 2 J zum Tüv
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#54
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![]() Nein. Ihm wurde nur ein Kennzeichen zugeteilt. Paragraf 3, Abs. 2 FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fz...013900011.html
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (12.07.2015 um 07:20 Uhr)
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#55
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Deswegen hatte ich das als Frage geschrieben.
Ich hole das Kennzeichen zwar an der Zulassungsstelle, aber unser Juristendeutsch ist einzigartig ![]()
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#56
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Anmelden und Zulassen sind verschiedene Dinge, so hat man es mir bei der Zulassungsstelle erklärt.
Ein eigenes Kennzeichen wird demnach wegen der HU-Plakette erteilt, denn würde man das Zugfahrzeugkennzeichen nehmen, könnte man die bestandene HU des Trailers ja auch am Zugwagen verwenden. Willy
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#57
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![]() Zitat:
Anhänger für Sportzwecke sind von Steuer- und Versicherungspflicht entbunden, aber doch wohl zulassungspflichtig. Oder ????
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#58
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Es ist doch ganz einfach.
![]() Wer ein Überführungskennzeichen haben möchte braucht einen Versicherungsnachweis, Tüvnachweis, Fahrgestellnummer und den Personalausweis. Hab ich noch was vergessen? Dabei ist es doch schei.egal ob dieses zu überführende Objekt ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ist oder nicht. ![]() Also merke: Wenn du nicht so willst wie ich dann ganz einfach Pech gehabt. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#59
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ja, eindeutig formuliert und daher unmißverständlich.
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#60
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![]() Zitat:
Ist nicht egal. Es gibt grüne Kzk, für die man keinen Vers.nachweis braucht.
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Beste Grüße John |
#61
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Wo gibt es die denn?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#62
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Ich habe vor eine halben Jahr einen Bootstrailer überführt, mit einem Kurzzeitkennzeichen.
Für das Kurzzeitkennzeichen brauchte ich lediglich die Fahrgestellnummer. Papiere wurden mir schon vorab vom Käufer zugesandt, diese brauchte ich aber nicht vorzeigen. Und ich musste die Verkehrstüchtigkeit bestätigen. Ach, tüv war 3 Jahre abgelaufen. (Der Trailer stand 3 Jahre samt Boot in einer Halle und wurde nicht bewegt) Ich musste aber ausdrücklich drauf hinweisen das es sich um ein Bootstrailer/Sportgerätanhänger handelt. Bei einem PKW o.ä bekommst man das KZK nicht so einfach wie bei einem Bootstrailer Ich würde nochmal bei deinem Straßenverkehrsamt anrufen oder am besten persönlich vorbei schauen und auf die Webseite aufmerksam machen. Dort steht geschrieben was man alles braucht, Bootstrailer ist ein Sportgerät und daher ja bekanntlich Steuer und Versicherungsfrei, somit braucht man auch nicht die eVB Nummer der Versicherung http://www.strassenverkehrsamt.de/kf...eitkennzeichen Sowas was bei dir auf dem Amt abgelaufen ist, habe ich noch nie gehört
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Und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel ![]() |
#63
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Das war ja dann vor dem 1.04.
![]() Hier mal ein Auszug aus der von dir verlinkten Seite. Der Punkt 4 ist sehr interressant, um den geht es hier eigentlich hauptsächlich. Voraussetzungen für die Bestellung 1. eVB-Nummer für KURZZEITKENNZEICHEN mit einem offenen abweichenden Halter oder klicken Sie auf "eVB-Nummer mitbestellen" 2. Ausweiskopie 3. Kopie von Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins 4. Nachweis über gültige HU (auf der Vorderseite vom Fahrzeugschein oder Kopie von Prüf-Zertifikat) Ohne diese Dokumente kann keine Lieferung des Kennzeichens erfolgen! WICHTIG: Das Fahrzeug muss unbedingt abgemeldet sein, bevor eine Anmeldung für Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden kann!
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... Geändert von uli07 (12.07.2015 um 14:33 Uhr)
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#64
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#65
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Habe ich selbst schon in Bayern erhalten.
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Beste Grüße John |
#66
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Grünes KZK ist mir nicht bekannt, hat Bayern da eine Sonderregelung ?
Mach uns mal schlau.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#67
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Gibts auch nicht. Es gibt wohl Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#68
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Wenn man die Sache mit der Zulassungsbefreiung weiterverfolgt kommt man ja auch auf die Befreiung von der Pflicht zur Hu...
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#69
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![]() Zitat:
Hingehen. Kzk für Bootsanhänger verlangen, auf Zulassungs- und Versicherungsfreiheit hinweisen, grünes Kzk gekommen. Ich hatte nicht mal eine Versicherungsbestätigung. So geschehen 2010.
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Beste Grüße John |
#70
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Ja eben. 2010. Gesetzesänderung zum 01.04.2015. Somit erübrigt sich das historische Wissen!
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![]() Zitat:
Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge (..) in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."§3 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, unter den die Bootstrailer fallen, fehlt da. ![]() Die Gesetzesänderung hat als Änderungen (nur) eingeführt: - das Fahrzeug braucht gültige Hauptuntersuchung (ansonsten Fahrten nur ganz eingeschränkt möglich) undDer Rest blieb unverändert. Die Vorschriften über das grüne Kennzeichen schließen ein Kzk nicht aus: FZV § 9"Historisches Wissen" ist zum Verständnis weiterhin geltender Regelungen manchmal ganz hilfreich. ![]()
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (13.07.2015 um 13:29 Uhr)
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