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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 12.02.2015, 21:12
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Zitat:
Zitat von AKL44 Beitrag anzeigen
Er hätte...so wie ich das verstehe. ...das Kennzeichen des bisherigen. ..zugelassen Autos genommen....an den Neuwagen geschraubt und wäre zur Zulassung gefahren...und das ist sicher nicht erlaubt
Nein das ist nicht erlaubt. Das Kennzeichen muss dem entsprechenden fahrzeug zugeteilt sein.
Aber so wie ich das verstanden habe ist er ganz ohne Kennzeichen gefahren das geht auch nicht.
Wie schon mehrfach erwähnt macht diese Regelung bei nem Neuwagen nicht soviel Sinn.
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  #52  
Alt 12.02.2015, 21:14
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Aber so wie ich das verstanden habe ist er ganz ohne Kennzeichen gefahren das geht auch nicht.
So sollte ich es laut auskunft machen.
Hab ich aber nicht.
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #53  
Alt 12.02.2015, 21:19
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Nee das ist sicher nicht legal.
Der §10 ist zulässig Wenn die Kennz. zugeteilt sind aber das Auto noch nicht angemeldet ist,weil zb noch tüv fehlt. Dann kann man mit diesen schildern am Fzg zur prüfstelle fahren. Oder wenn das Fzg über Winter abgemeldet war kann man mit den Schildern ( dies müssen aber noch zum Fzg gehören) zum anmelden fahren. Ein Versicherungsschutz muss an diesem Tag bestehen. Manche Behörden stellen dafür extra eine Vorführbescheinigung aus.
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  #54  
Alt 12.02.2015, 21:22
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Warum?
Das bisherige Auto war abgemeldet.
Die Kennzeichen somit "frei"...
Das man ohne nicht fahren kann(obwohl die Suse das sagte) kann ich nachvollziehen, wegen Blitzern usw...

Ob das Kennzeichen frei ist weiß nur die Behörde. Und natürlich muss es dem Fahrzeug an dem es befestigt ist zugeteilt sein, genau wegen dem Blitzen, Unfall etc....
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  #55  
Alt 12.02.2015, 21:35
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Das alte Auto war aber noch angemeldet...und das Kennzeichen sollte auf das neue Auto. Und genau deswegen kann die Fahrt zum an und abmelden eben nicht mit dem neuen Auto und den alten Kennzeichen erlaubt sein....aber das schrieb ich schon weiter oben
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