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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Aber so wie ich das verstanden habe ist er ganz ohne Kennzeichen gefahren das geht auch nicht. Wie schon mehrfach erwähnt macht diese Regelung bei nem Neuwagen nicht soviel Sinn.
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#52
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Hab ich aber nicht. ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#53
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Nee das ist sicher nicht legal.
Der §10 ist zulässig Wenn die Kennz. zugeteilt sind aber das Auto noch nicht angemeldet ist,weil zb noch tüv fehlt. Dann kann man mit diesen schildern am Fzg zur prüfstelle fahren. Oder wenn das Fzg über Winter abgemeldet war kann man mit den Schildern ( dies müssen aber noch zum Fzg gehören) zum anmelden fahren. Ein Versicherungsschutz muss an diesem Tag bestehen. Manche Behörden stellen dafür extra eine Vorführbescheinigung aus.
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#54
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Ob das Kennzeichen frei ist weiß nur die Behörde. Und natürlich muss es dem Fahrzeug an dem es befestigt ist zugeteilt sein, genau wegen dem Blitzen, Unfall etc....
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#55
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Das alte Auto war aber noch angemeldet...und das Kennzeichen sollte auf das neue Auto. Und genau deswegen kann die Fahrt zum an und abmelden eben nicht mit dem neuen Auto und den alten Kennzeichen erlaubt sein....aber das schrieb ich schon weiter oben
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Ehemalige: Polaris Amazone, Glastron V184 Crestflite
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