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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 24.02.2012, 06:54
HerrJoe HerrJoe ist offline
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Kein Scan aber dafür ein Zitat aus Wiki:

Gültigkeit

Das Kennzeichen bleibt so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt.

Auf deutschen Wasserstraßen gilt der Internationale Bootsschein unbefristet als Ausweis für ein amtlich anerkanntes Kennzeichen.

Im Ausland wird der Internationale Bootschein zwei Jahre lang als Registrierungsnachweis anerkannt, danach muss er bei der ausstellenden Stelle verlängert werden.

Genau so stehts auch im Schein
__________________
MFG
Steffen

Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner.
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  #52  
Alt 24.02.2012, 15:40
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Moin,

das habe ich grad beim ADAC gefunden:

"Ist der Internationale Bootsschein auch an der französischen Küste anerkannt?

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 01.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt. Diese Lockerung erreichte die ADAC-Sportschifffahrt nach langjährigen Verhandlungen mit den französischen Behörden.
Bis zum 01.05.2005 war der IBS weltweit - selbst auf den französischen Binnengewässern - anerkannt, nur eben nicht an der französischen Küste. Bisher mussten Bootsbesitzer ihr Eigentum mittels eines Flaggenzertifikats nachweisen."

Allerdings kann ich nicht bestätigen ob die französischen Behörden auch von dieser Lockerung wissen.

Ich behalte mein WSA. Wo bekomme ich sonst ein B als ersten Buchstaben?
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Gruss Vestus
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  #53  
Alt 24.02.2012, 16:46
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Da wäre es dann interessant zu wissen, ob seitdem auch der WSA Schein analog Binnen in Frankreich anerkannt wird.
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  #54  
Alt 24.02.2012, 17:09
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Moin,

ich hab ´ne Mail an das Tourismusbüro geschickt und werde berichten.
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Gruss Vestus
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  #55  
Alt 24.02.2012, 18:29
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Hallo

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da wäre es dann interessant zu wissen, ob seitdem auch der WSA Schein analog Binnen in Frankreich anerkannt wird.
Binnen sollte klappen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung schreibt im Merkblatt für Kleinfahrzeuge aus 2007 auf der letzten Seite:

"...Maßgeblich ist immer das jeweilige nationale Recht. Vielfach werden die deutschen Kennzeichen anerkannt. Dies ist bekannt für: Frankreich, Italien, Niederlande, ..."

http://www.wsa-trier.de/schifffahrt/...blatt_2007.pdf

Viele Grüße,

Oliver
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  #56  
Alt 24.02.2012, 18:41
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen
Binnen sollte klappen.
Binnen klappt, das war ja eh klar.

Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Fahre und hatte,Jahrelang einen Liegeplatz in Frankreich Binnen, mit WSA Zulassung und die ersten 2 Jahre sogar mit Bodenseezul.
Gab nicht mal bei Kontrollen Ärger,nur an der Küste war früher Flaggenzertifikat Vorschrift,mittlerweile reicht IBS
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  #57  
Alt 17.03.2012, 15:35
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Hallo Vestus,

hast Du schon eine Antwort auf Dein Schreiben an die Franzosen bekommen?

Grüße von Horst
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  #58  
Alt 17.03.2012, 17:03
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Moin,
das Tourismusbuero hat mir nur den Link zum ADAC-Flyer gemailt. Anfrage an den Polizeiattache ist gestellt. Ich bleib dran.
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Gruss Vestus
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  #59  
Alt 03.06.2012, 16:11
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Hallo Vestus,

gibt's schon eine Antwort vom Polizeiattaché?

Grüße von Horst
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  #60  
Alt 03.06.2012, 16:38
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Nee, immer noch nicht. Dans le dunkel c´est bon munkel. Ich liebe die Gallier.
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Gruss Vestus
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