Ich weiß nicht so recht, warum schreibst du zuerst, dass alle, die von guter Bezahlung im Einzelhandel schreiben keinen Ahnung haben um danach zu bestätigen, dass ja gar niemand von guter bezahlung im Einzelhandel gesprochen hätte? Ich find das zumindest verwirrend.
Zitat:
Die Frage ist doch, warum es 12 Jahre lang nach der Einteilung der Filialleiterin problemlos funktioniert hat, sowohl in Bezug auf Brückentage als auch auf die Verteilung der Urlaubszeiten der Mitarbeiter. Niemals hat sich jemand daran gestört, dass Brückentage und auch Urlaube mit 3 Wochendauer genommen wurden - es hat ganz einfach funktioniert !
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Ich würde diesen Umstand als Gesprächsgrundlage mit der Vorgesetzten benutzen, nämlich dass ein Gewohnheitsrecht einseitig zu ungunsten einer Angestellten geändert wurde. Gerade weil es vorher funktioniert hat, sollte es schwer sein, eine betriebliche Notwendigkeit dafür zu konstruieren. (Obwohl ich grundsätzlich diese Einschränkung bei der Urlaubsgewährung nicht per se als ungültig ansehen würde)
Fraglich ist bei der Gesamtsituation natürlich auch inwiefern die neue Gebietsleitung nicht ohnehin mit dem Thema "Personalkostenreduzierung" angetreten ist...