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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Das Risiko, an einen Vermieter zu geraten, der zinkt, ist zudem geringer als das Risiko des Vermieters, einen schlechten Mieter zu haben. Mit schlecht meine ich noch nicht einmal Mietnomaden als größtes anzunehmendes Unglück. Ich hatte gut 10 Jahre nette Mieter, die immer Miete gezahlt haben. Von Leuten aus dem Ort wurde ich vorgewarnt, was mich bei der Rückgabe erwartet. Jetzt kann ich vorzeitig zwei Bäder komplett neu machen, weil auch das schönste Bad einfach kaputt geht, wenn man nie putzt und der dicke, schon schwarz gefärbte Kalk ohne Substanzverlust nicht mehr ab geht. Soll ich was sagen? Wer den Dreck während des Wohnens einfach nicht sieht, sieht ihn ja auch nicht, wenn er auszieht. An Türzargen und -blättern sind Ecken abgesplittert, Furniere beschädigt. Zwei Fensterrahmen sind hinüber, weil der Dreck nie abgewischt wurde, usw. usw. Achselzucken: "war schon". Ich habe sie freundlich ziehen lassen. Aber die Instandsetzung frisst meine Rendite während der Mietzeit auf. Beim Amtsgericht müsste ich realistischerweise damit rechnen zu verlieren (üblicher Verschleiß) und die Mieter haben sowieso nichts. Als Vermieter ist man da machtlos und ich schone dann lieber meine Nerven. Ich hatte natürlich auch tolle Mieter. Wohnung tiptop übergeben, tiptop zurückbekommen. Aber die Mietpreise in der Region reichen kaum noch aus, um den Wohnraum überhaupt ordentlich instandzuhalten. Jetzt überlege ich, ob ich verkaufe oder es leer stehen lasse. Sunbeamer |
#52
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d'accord.
115 m² eines 2-Fam.-Wohnhauses, Baujahr 1983, Heizung Erdgas (Brennwert Bj. 2005), 4-Personen-Haushalt. Abrechnungszeitraum 2008/2009, das Jahr mit den teuren Gaspreisen und dem langen Winter: 2,47 € /m² Abrechnungszeitraum 2009/2010 (Gaspreis wieder geringer): 2,29 €/m² Sunbeamer |
#53
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Siehe auch: http://www.mieterbund.de/fileadmin/p...S_BRD_2009.pdf
Die kommen im Schnitt auf € 2,16/m²/Monat für 2008!
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Gruß Stefan ![]() |
#54
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Im Abrechnungsjahr mit der Heizperiode 2008 liegt meine genannte Wohnung bei 2,03 €/m². Das ist bei einem Zweifamlienhaus nur machbar, weil ich Überobligatorisches mache, um die Nebenkosten niedrig zu halten. Sunbeamer |
#55
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Der Vermieter hat Zeit bis zum April 2011 wenn immer 12 Monate zu Grunde liegen. 31.12.2010 ist richtig wenn jährlich zum 31.12. der Berechnungszeitraum ausgemacht wurde. Ich würde mal in den Mietvertrag nachschauen, was vereinbart wurde.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#56
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Innerhalb eines homogenen modernen Gebäudes hat man Unterschiede von mehr als dem Dreifachen; tatsächliche Beispielwerte innerhalb eines Hauses: € 0,30/m²/Monat gegenüber € 1,20/m²/Monat (12-Fam-Haus, Niedrigenergiestandard)! Für mich als Eigenheimbesitzer (RMH) bedeutet das, dass ich keine Gelegenheit auslasse, Heizkörper herunterzudrehen oder Fenster zu schließen. Heizkosten in 2009: ca. € 580,-! ![]()
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Gruß Stefan ![]()
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#57
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Ich sollte ergänzen, dass ich bei den tendenziell günstigeren Nebenkosten von Mehrfamilienhäusern nicht nur Heizkosten im Auge hatte.
Zitat:
Sunbeamer |
#58
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Als neulich unsere Heizung ausgefallen war, haben wir es erst gemerkt, als nach knapp 2 Tagen der WW-Speicher leer war. Die Raumtemperaturen hatten sich in der Zeit kaum reduziert! ![]()
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Gruß Stefan ![]() |
#59
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Solchen Leuten wie Dir, die ohne Hirn solche Postings schreiben kann ich bedauerlicherweise nicht respektvoll begegnen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (31.12.2010 um 10:32 Uhr) |
#60
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Da ich selber Vermieter bin und auch seit vielen Jahren Verwaltungsbeirat in einer ETG bin, befasse ich mich halt schon lange mit dem Thema. |
#61
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Hallo zusammen, nurmalso, haben 3 Fam. 121qm Wohnungsgröße, Nebenkosten 125€ Mieter 1 seit 10 Jahren drin 50€ rauf 50€ Runter bei Jahresabrechnung,2 Mieter 1 Person weniger im Haushalt muß 450 € bringen bei gleichem Nebenkosten betrag der hat aber mit 2 Personen 235m3 Wassererbraucht und die fast die Doppelten Heizkosten verursacht.Wie soll ich als Vermieter im Vorfeld feststellen was er für eine Bedarf hat, Beschwert sich könnte nicht sein Geh in die Wohnung da fallen die Mücken von der Decke in jedem Zimmer mindestens 25c,da kann der Mieter mir doch nicht vorwerfen ich hätte ihn mit den Kosten getäucht weil ich ie so niedrig angesetzt habe! oder wie Sehe ich das ?Die erste Wohnung wo ich von Sprach 2 Erw. 1 Kind 15 Jahre
gruß aus dem Westerwald leutebesucher
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Gefundene Rechtschreibfehler dürfen behalten werden. Gruß aus dem Westerwald |
#62
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]()
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#63
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Ich finde es toll wie hier miteiander umgegangen wird. Schämt Ihr Euch nicht?
Weiter möchte ich sagen, wenn es euch bei Eurem Vermieter nicht gefällt, zieht doch einfach um, dort wo der Vermieter besser ist, ist doch eine einfache Sache, oder, kein Stress. Nur eins der Vermieter findet zu 95% sofort einen Nachmieter, aber ihr mit Euren Ansprüchen. Und warum sagt Ihr dem Vermieter nicht beim Mietvertrag ich möchte meine Nebenkostenabrechnung bis zum - Datum - haben, sonst verfällt alles. Wäre doch auch ne Lösung oder ? Nehmt doch mal eigenes Kapital in die Hand, und schafft Euch was eigenes, aber die Nebenkosten bleiben. Grunsteuer A und B usw. Versicherungen aller Art die vorgehalten werden müssen, es ist ein ganzer Sack voll Geld der über den Tisch geht. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. Geändert von hede49 (01.01.2011 um 09:11 Uhr)
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#64
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Solche Leute hab ich gern, die fahren auch, wenn 50 erlaubt, mit 50 vor einem her und zwar in Straßenmitte, den Blick ständig im Rückspiegel. Überholt man sie dann, geben sie Gas und hupen! Willy kopfschüttelnd |
#65
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Wenn mein Mieter einen Wunschtermin für die Abrechnung bereits beim Abschluß des MV geäußert hätte, würde er noch heute auf meine Unterschrift warten ! Ganz im Allgemeinen sind die Mieter jedoch vernünftigter also solche, wie sich hier z.T. im Forum präsentieren !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#66
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Meine Eigene Erfahrung: Ja, das stimmt, ich habe problemlos gegen meinen damaligen Vermieter gewonnen. Ich hatte Ihn damals auf dieses Thema hingewiesen. zudem war die NK Abrechnung von der Hausverwaltung erstellt worden und diese hääte eigentlich nur noch weitergeschickt werden müssen.
Schlaferei und Schlamperei braucht man ja nicht wirklich unterstützen. Er hat dann bei auszug versucht, die Kaution damit zu verrechnen, pech, denn nach dem gerichtlichen Mahnbescheid hat er dann die Kaution zurückbezahlt. Manche lernen es einfach nicht, dass es fristen gibt. Zudem: Eigentum verpflichtet. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt braucht nicht von anderen erwarten, dass diese die Versäumnisse ausbaden!.
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#67
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Eine der Mieterpflichten ist z.B. das pünktliche Bezahlen der Miete + der Nebenkosten (i.d.R. -Vorauszahlung). Die pünktliche Zahlung wird vom Mieter verständlicherweise vorausgesetzt. Eine der Pflichten des Vermieters ist, die NK-Abrechnung zu erstellen. Hierfür hat er (das ist gesetzlich geregelt!) 12 Monate Zeit. Wenn er es in 12 Monaten nicht schafft die Abrechnung zu erstellen, hat er seinen Anspruch auf Nachzahlung verwirkt (außerdem könnte der Mieter (und das ist durch Urteile geklärt!) die NK-Vorauszahlung einstellen, um dadurch Druck auf den Vermieter auszuüben die Abrechnungen zu erstellen und zu übergeben. Sollte das Mietverhältnis beendet und Abrechnungen nicht innerhalb der Frist übergeben worden sein, kann der Mieter sogar seine NK-Vorauszahlungen zurückfordern ![]() Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo die Mieter auf das Goodwill des Vermieters angewiesen sind und sich verbeugen müssen, wenn der Vermieter vor ihnen steht ![]() Aus welchem Grund sollte ein Mieter sich eine andere Wohnung suchen und die mit dem Umzug und der Wohnungssuche verbundenen Kosten tragen, nur weil ein Vermieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt ????? Zitat:
Außerdem ist in den allermeisten Mietverträgen dieser oder ein ähnlicher Paragraf enthalten: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform ![]() Eine derartige Ansage wäre demnach ohnehin nicht wirksam ![]() Zitat:
![]() Fakt ist, die Vorauszahlungen sind bis zur Abrechnung Eigentum des Mieters, die der Vermieter nur treuhänderisch verwaltet. Deshalb hat der Mieter auch Anspruch auf eine zeitnahe Abrechnung und deshalb ist dies auch gesetzlich geregelt. Es ist schon witzig, dass viele Vermieter die Einhaltung der Gesetze immer nur von den Mietern fordern ![]() |
#68
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![]() 2. Da wird der Mieter aber richtig traurig sein, Dich nicht als Vermieter zu bekommen ![]() ![]() ![]() Nach dem was Du hier schreibst, erinnerst Du mich sehr an einen ehemaligen Vermieter von mir, der dachte auch, es gelten nur die Gesetze, die zu seinem Vorteil sind ![]() Auf meinen Hinweis, dass NK-Abrechnungen verjähren meinte er: Nein bei uns nicht ![]() ![]() ![]() 3. Es hat nichts mit Unvernunft der Mieter zu tun, wenn sie vom Vermieter die Einhaltung der Rechtslage fordern ![]() |
#69
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Es gibt auf den Abrechnungen nämlich jede Menge Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen (da wäre die Empörung wieder rieeesig). Wir als Vermieter müssen die Abrechnung der Verwaltung erstmal wieder zerpflücken, um nur die umlagefähigen Positionen weiterzuverrechnen. Dazu kommen dann noch Posten wie Grundsteuer, die die Verwaltung erst gar nicht drauf hat.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#70
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Ergo : wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Den Abrechnungszeitraum bestimmt jedoch nicht der Mieter, sondern der Vermieter ! Zitat:
Allerdings bin ich sehr froh nicht einen Mieter Deiner "Qualität" und des Besserwissers erwischt zu haben !!! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#71
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Der Trööd ist ja mittleweile derart aufgepustet, dass ich mir nicht jeden Beitrag durchlesen will! Schade eigentlich, dass so ein einfaches Thema, wie eine Nebenkostenabrechnung, hier zu einem Endlosstrang (mit zum Teil endlosem geistigem Dünnpfiff) verkommt. OK, ich gebe zu, einige Beiträge waren ja grundsätzlich richtig, aber nicht passend zum Thema. Sorry, falls ich Gefühle verletzt haben sollte.
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Gruß Stefan ![]() |
#72
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![]() Es ging um Deinen Beitrag: Zitat:
Ich habe nicht sämtliche Beiträge von Dir hier im Thread auswendig gelernt ![]() Wo habe ich denn geschrieben, dass der Mieter den Abrechnungszeitraum bestimmen würde ??? ![]() Zitat:
Vielleicht hattest Du mit Deinem Mieter einfach nur Glück oder er ist halt mit wenig zufrieden ![]() 2. Da sind wir sicher beide froh und glücklich ![]() Ich habe leider ein Problem: Ich bin zu korrekt ![]() Ich kann es nicht ausstehen, wenn sich jemand auf meine Kosten ungerechtfertigt bereichern will. Mein ehemaliger Vermieter wollte das aber. Es ist doch wohl das Recht eines Mieters, seine ihm zustehenden Rechte zu fordern. Die Vermieter machen das genauso ! Was machst Du als Vermieter denn, wenn Dein Mieter gegen die Pflichten verstößt und auch mehrmaliges auffordern nicht hilft ? @ Fred Eigentlich müssten wir uns ja verstehen, ich bin nämlich auch Vermieter ![]() Aber im Gegensatz zu vielen anderen Vermietern, bekommen meine Mieter absolut korrekte Verträge + Abrechnungen ![]() Dass ich damals eine Wohnung angemietet hatte war nur, weil ich mit meiner LG zusammengezogen bin und meine Wohnungen für uns + die Kinder nicht so gut geeignet waren. Da ich schon lange vorher selbst vermietet hatte und auch Verwaltungsbeirat in einer WEG bin, habe ich mich halt auch schon lange mit den Abrechnungen befasst ![]() Sollte ich einen Fehler in meinen Abrechnungen machen oder es versäumen, Abrechnungen zu spät zu übergeben, würde ich auch die Konsequenzen tragen ! Warum sollte ein Mieter für meine Dummheit oder meine Faulheit bezahlen ? Es gibt klare Regeln, die von beiden Seiten einzuhalten sind. |
#73
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#74
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An die Mods, bevor hier ein "Kleinkrieg" ausbricht
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#75
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Wenn 80€ Vorrauszahlung zu optimistisch für einen Altbau sind, warum hat dann der Vermiter nicht von Anfang an mehr verlangt?
Könnte es ihm darum gegangen sein, bei Mietbeginn eine scheinbar günstige Gesamtmiete anbieten zu können? So dass die Wohnung schneller/unkomplizierter vermitet werden kann? Den Vorschuß, den der Vermiter für die Unterdeckung der Betriebskosten zu zahlen hat, könnte in diesem Fall durch frühere Vermietungen kompensieren. Auch würden dadurch keine Betriebskosten für die ungenutzte Wohnung entsehen. Anders gefragt, ist der Vermiter oder der Mieter verantwortlich dafür realistische Betriebskosten anzusetzen?
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Gruß Christian |
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