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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 31.12.2010, 09:06
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Beispiel für einen Betrug in einer Heizkostenabrechnung: ... Der Tankwagen hat aber grundsätzlich nach dem Betanken des Hauses in dem wir wohnten, das Haus des Vermieters (ein paar Häuser weiter) betankt
Schweinerei. So ein Vermieter bringt andere Vermieter in Verruf. Allerdings dürfte es sich inzwischen eher um Einzelfälle handeln, so etwas können sich nur "private" Vermieter leisten und nicht auf Dauer. Was man auch noch ab und zu sieht, ist, dass Kosten eines Hausmeisters vollständig angesetzt werden, obwohl der auch Vermieterangelegenheiten besorgt, die nicht umlegbar sind (z. B. nach der Heizung sehen). Erkennt man manchmal an glatten Beträgen. Oder die Kosten für den Wartungsvertrag der Heizung sind voll umgelegt. Wartungsverträge enthalten aber auch oft (nicht immer) Instandhaltungspauschalen; das ist Vermietersache. Insgesamt aber ist der Spielraum für Beschiss klein und Fehler sind schnell aufgedeckt.

Das Risiko, an einen Vermieter zu geraten, der zinkt, ist zudem geringer als das Risiko des Vermieters, einen schlechten Mieter zu haben. Mit schlecht meine ich noch nicht einmal Mietnomaden als größtes anzunehmendes Unglück. Ich hatte gut 10 Jahre nette Mieter, die immer Miete gezahlt haben. Von Leuten aus dem Ort wurde ich vorgewarnt, was mich bei der Rückgabe erwartet. Jetzt kann ich vorzeitig zwei Bäder komplett neu machen, weil auch das schönste Bad einfach kaputt geht, wenn man nie putzt und der dicke, schon schwarz gefärbte Kalk ohne Substanzverlust nicht mehr ab geht. Soll ich was sagen? Wer den Dreck während des Wohnens einfach nicht sieht, sieht ihn ja auch nicht, wenn er auszieht. An Türzargen und -blättern sind Ecken abgesplittert, Furniere beschädigt. Zwei Fensterrahmen sind hinüber, weil der Dreck nie abgewischt wurde, usw. usw. Achselzucken: "war schon". Ich habe sie freundlich ziehen lassen. Aber die Instandsetzung frisst meine Rendite während der Mietzeit auf. Beim Amtsgericht müsste ich realistischerweise damit rechnen zu verlieren (üblicher Verschleiß) und die Mieter haben sowieso nichts. Als Vermieter ist man da machtlos und ich schone dann lieber meine Nerven. Ich hatte natürlich auch tolle Mieter. Wohnung tiptop übergeben, tiptop zurückbekommen. Aber die Mietpreise in der Region reichen kaum noch aus, um den Wohnraum überhaupt ordentlich instandzuhalten. Jetzt überlege ich, ob ich verkaufe oder es leer stehen lasse.

Sunbeamer
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  #52  
Alt 31.12.2010, 09:24
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Mal zum Vergleich:
d'accord.

115 m² eines 2-Fam.-Wohnhauses, Baujahr 1983, Heizung Erdgas (Brennwert Bj. 2005), 4-Personen-Haushalt.

Abrechnungszeitraum 2008/2009, das Jahr mit den teuren Gaspreisen und dem langen Winter: 2,47 € /m²

Abrechnungszeitraum 2009/2010 (Gaspreis wieder geringer): 2,29 €/m²

Sunbeamer
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  #53  
Alt 31.12.2010, 09:39
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Siehe auch: http://www.mieterbund.de/fileadmin/p...S_BRD_2009.pdf

Die kommen im Schnitt auf € 2,16/m²/Monat für 2008!
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Gruß
Stefan
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  #54  
Alt 31.12.2010, 09:52
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Siehe auch: http://www.mieterbund.de/fileadmin/p...S_BRD_2009.pdf
Die kommen im Schnitt auf € 2,16/m²/Monat für 2008!
Der Mieterbund erhebt Daten naturgemäß in erster Linie im Mietwohnungsbau, d. h. auf Grund von Mehrfamilienhäusern, die bei den Nebenkosten tendenziell günstiger sind.

Im Abrechnungsjahr mit der Heizperiode 2008 liegt meine genannte Wohnung bei 2,03 €/m². Das ist bei einem Zweifamlienhaus nur machbar, weil ich Überobligatorisches mache, um die Nebenkosten niedrig zu halten.

Sunbeamer
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  #55  
Alt 31.12.2010, 09:56
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Mal ne kurze Frage an die geballte Kompetenz des Booteforums,

wir sind im April 2009 hier eingezogen in eine Mietwohnung, haben aber noch immer nicht die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter (schon 2x mal per Mail angemahnt.

Nun meint eine Kollegin meiner Frau das wenn wir nicht bis zum 31.122010 die Abrechnung bekommen verfällt der Anspruch des Vermieters wenn wir Nachbezahlen müssten aber nicht unser Anspruch falls wir was zurückbekommen

Stimmt das so, hat da jemand einschlägige Erfahrung?

Schonmal vorab Danke

Der Vermieter hat Zeit bis zum April 2011 wenn immer 12 Monate zu Grunde liegen.

31.12.2010 ist richtig wenn jährlich zum 31.12. der Berechnungszeitraum ausgemacht wurde.

Ich würde mal in den Mietvertrag nachschauen, was vereinbart wurde.
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  #56  
Alt 31.12.2010, 10:05
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Der Mieterbund erhebt Daten naturgemäß in erster Linie im Mietwohnungsbau, d. h. auf Grund von Mehrfamilienhäusern, die bei den Nebenkosten tendenziell günstiger sind.

Im Abrechnungsjahr mit der Heizperiode 2008 liegt meine genannte Wohnung bei 2,03 €/m². Das ist bei einem Zweifamlienhaus nur machbar, weil ich Etliches mache, um die Nebenkosten niedrig zu halten.

Sunbeamer
Es gibt eine Diplomarbeit, die sich mit dem Thema energetisch beschäftigt hat. Zusätzlich wurden Tausende Energieausweise ausgewertet. Das wesentliche Resultat ist, dass es bei den Heizkosten wesentlich auf das Nutzerverhalten (Heiz- und Lüftungsverhalten) ankommt. Damit kann man locker energetische Maßnahmen überlagern (Beispiel: obwohl alle Heizkörpernischen isoliert wurden, hatte sich der Verbrauch nicht reduziert).
Innerhalb eines homogenen modernen Gebäudes hat man Unterschiede von mehr als dem Dreifachen; tatsächliche Beispielwerte innerhalb eines Hauses: € 0,30/m²/Monat gegenüber € 1,20/m²/Monat (12-Fam-Haus, Niedrigenergiestandard)!

Für mich als Eigenheimbesitzer (RMH) bedeutet das, dass ich keine Gelegenheit auslasse, Heizkörper herunterzudrehen oder Fenster zu schließen. Heizkosten in 2009: ca. € 580,-!
__________________
Gruß
Stefan
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  #57  
Alt 31.12.2010, 10:14
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Ich sollte ergänzen, dass ich bei den tendenziell günstigeren Nebenkosten von Mehrfamilienhäusern nicht nur Heizkosten im Auge hatte.

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Für mich als Eigenheimbesitzer (RMH) bedeutet das, dass ich keine Gelegenheit auslasse, Heizkörper herunterzudrehen oder Fenster zu schließen. Heizkosten in 2009: ca. € 580,-!
Das ist dann Geschmacksache. Ich finde, dass ich, wenn ich ordentlich heize, für relativ wenig mehr Geld sehr viel Komfort habe.

Sunbeamer
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  #58  
Alt 31.12.2010, 10:19
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
...Das ist dann Geschmacksache. Ich finde, dass ich, wenn ich ordentlich heize, für relativ wenig mehr Geld sehr viel Komfort habe...
Ist bei uns eine klare Sache der Bausubstanz und des Lüftungsverhaltens! Komforteinbußen haben wir nicht (22 °C im Wz. dürften reichen)!
Als neulich unsere Heizung ausgefallen war, haben wir es erst gemerkt, als nach knapp 2 Tagen der WW-Speicher leer war. Die Raumtemperaturen hatten sich in der Zeit kaum reduziert!
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  #59  
Alt 31.12.2010, 10:27
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
Na da haben wir wieder einer der Helden der gleich persönlich wird.

Überlege dir mal wie du mit den Leuten sprichst. Ich versuche ja auch respektvoll mit dir umzugehen, auch wenn es mir immer schwerer fällt.
Ich habe mich Deiner Tonart nur angepasst - Du hast ja schließlich von Betrug geschrieben in Unkenntnis der Tatsache, dass sich Dein Vermieter allerhöchstens selbst betrogen hat !
Solchen Leuten wie Dir, die ohne Hirn solche Postings schreiben kann ich bedauerlicherweise nicht respektvoll begegnen !
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (31.12.2010 um 10:32 Uhr)
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  #60  
Alt 01.01.2011, 06:20
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Schweinerei. So ein Vermieter bringt andere Vermieter in Verruf. Allerdings dürfte es sich inzwischen eher um Einzelfälle handeln, so etwas können sich nur "private" Vermieter leisten und nicht auf Dauer. ....

Sunbeamer
Dieser Vermieter hat halt nicht damit gerechnet, dass mal ein Mieter kommen könnte, der die NK-Abrechnung genauer durchleuchtet.
Da ich selber Vermieter bin und auch seit vielen Jahren Verwaltungsbeirat in einer ETG bin, befasse ich mich halt schon lange mit dem Thema.
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  #61  
Alt 01.01.2011, 08:25
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Hallo zusammen, nurmalso, haben 3 Fam. 121qm Wohnungsgröße, Nebenkosten 125€ Mieter 1 seit 10 Jahren drin 50€ rauf 50€ Runter bei Jahresabrechnung,2 Mieter 1 Person weniger im Haushalt muß 450 € bringen bei gleichem Nebenkosten betrag der hat aber mit 2 Personen 235m3 Wassererbraucht und die fast die Doppelten Heizkosten verursacht.Wie soll ich als Vermieter im Vorfeld feststellen was er für eine Bedarf hat, Beschwert sich könnte nicht sein Geh in die Wohnung da fallen die Mücken von der Decke in jedem Zimmer mindestens 25c,da kann der Mieter mir doch nicht vorwerfen ich hätte ihn mit den Kosten getäucht weil ich ie so niedrig angesetzt habe! oder wie Sehe ich das ?Die erste Wohnung wo ich von Sprach 2 Erw. 1 Kind 15 Jahre
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  #62  
Alt 01.01.2011, 08:26
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Zitat von leutebesucher Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, nurmalso, haben 3 Fam. 121qm Wohnungsgröße, Nebenkosten 125€ Mieter 1 seit 10 Jahren drin 50€ rauf 50€ Runter bei Jahresabrechnung,2 Mieter 1 Person weniger im Haushalt muß 450 € bringen bei gleichem Nebenkosten betrag der hat aber mit 2 Personen 235m3 Wassererbraucht und die fast die Doppelten Heizkosten verursacht.Wie soll ich als Vermieter im Vorfeld feststellen was er für eine Bedarf hat, Beschwert sich könnte nicht sein Geh in die Wohnung da fallen die Mücken von der Decke in jedem Zimmer mindestens 25c,da kann der Mieter mir doch nicht vorwerfen ich hätte ihn mit den Kosten getäucht weil ich ie so niedrig angesetzt habe! oder wie Sehe ich das ?Die erste Wohnung wo ich von Sprach 2 Erw. 1 Kind 15 Jahre
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  #63  
Alt 01.01.2011, 09:06
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Ich finde es toll wie hier miteiander umgegangen wird. Schämt Ihr Euch nicht?

Weiter möchte ich sagen, wenn es euch bei Eurem Vermieter nicht gefällt, zieht doch einfach um, dort wo der Vermieter besser ist, ist doch eine einfache Sache, oder, kein Stress.
Nur eins der Vermieter findet zu 95% sofort einen Nachmieter, aber ihr mit Euren Ansprüchen.

Und warum sagt Ihr dem Vermieter nicht beim Mietvertrag ich möchte meine Nebenkostenabrechnung bis zum - Datum - haben, sonst verfällt alles. Wäre doch auch ne Lösung oder ?

Nehmt doch mal eigenes Kapital in die Hand, und schafft Euch was eigenes, aber die Nebenkosten bleiben. Grunsteuer A und B usw. Versicherungen aller Art die vorgehalten werden müssen, es ist ein ganzer Sack voll Geld der über den Tisch geht.

Gruß
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Geändert von hede49 (01.01.2011 um 09:11 Uhr)
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  #64  
Alt 01.01.2011, 09:23
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Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen

Ich finde es toll wie hier miteiander umgegangen wird. Schämt Ihr Euch nicht?


Gruß
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Wir haben damals unser Haus gekauft, weil wir uns über die Mieter geärgert haben, nicht über den oder die Vermieter.

Zitat:
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Solche Leute hab ich gern, die fahren auch, wenn 50 erlaubt, mit 50 vor einem her und zwar in Straßenmitte, den Blick ständig im Rückspiegel. Überholt man sie dann, geben sie Gas und hupen!

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  #65  
Alt 01.01.2011, 14:18
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Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
Und warum sagt Ihr dem Vermieter nicht beim Mietvertrag ich möchte meine Nebenkostenabrechnung bis zum - Datum - haben, sonst verfällt alles. Wäre doch auch ne Lösung oder ?
Nicht überall hat der Vermieter Einfluß darauf, wann die Abrechnungen der Gas- bzw. Wasserversorgungsunternehmen erfolgen. Da gerade das gerade nicht unerhebliche Teil der NBK sind, sodaß man sich an den Abrechnungszyklus dieserUnternehmen richten.
Wenn mein Mieter einen Wunschtermin für die Abrechnung bereits beim Abschluß des MV geäußert hätte, würde er noch heute auf meine Unterschrift warten !

Ganz im Allgemeinen sind die Mieter jedoch vernünftigter also solche, wie sich hier z.T. im Forum präsentieren !
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  #66  
Alt 01.01.2011, 17:53
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Meine Eigene Erfahrung: Ja, das stimmt, ich habe problemlos gegen meinen damaligen Vermieter gewonnen. Ich hatte Ihn damals auf dieses Thema hingewiesen. zudem war die NK Abrechnung von der Hausverwaltung erstellt worden und diese hääte eigentlich nur noch weitergeschickt werden müssen.

Schlaferei und Schlamperei braucht man ja nicht wirklich unterstützen.

Er hat dann bei auszug versucht, die Kaution damit zu verrechnen, pech, denn nach dem gerichtlichen Mahnbescheid hat er dann die Kaution zurückbezahlt.

Manche lernen es einfach nicht, dass es fristen gibt. Zudem: Eigentum verpflichtet. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt braucht nicht von anderen erwarten, dass diese die Versäumnisse ausbaden!.
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  #67  
Alt 02.01.2011, 07:57
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Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
Weiter möchte ich sagen, wenn es euch bei Eurem Vermieter nicht gefällt, zieht doch einfach um, dort wo der Vermieter besser ist, ist doch eine einfache Sache, oder, kein Stress.
Nur eins der Vermieter findet zu 95% sofort einen Nachmieter, aber ihr mit Euren Ansprüchen.
Mieter UND Vermieter haben Pflichten und Rechte.

Eine der Mieterpflichten ist z.B. das pünktliche Bezahlen der Miete + der Nebenkosten (i.d.R. -Vorauszahlung). Die pünktliche Zahlung wird vom Mieter verständlicherweise vorausgesetzt.

Eine der Pflichten des Vermieters ist, die NK-Abrechnung zu erstellen. Hierfür hat er (das ist gesetzlich geregelt!) 12 Monate Zeit. Wenn er es in 12 Monaten nicht schafft die Abrechnung zu erstellen, hat er seinen Anspruch auf Nachzahlung verwirkt (außerdem könnte der Mieter (und das ist durch Urteile geklärt!) die NK-Vorauszahlung einstellen, um dadurch Druck auf den Vermieter auszuüben die Abrechnungen zu erstellen und zu übergeben. Sollte das Mietverhältnis beendet und Abrechnungen nicht innerhalb der Frist übergeben worden sein, kann der Mieter sogar seine NK-Vorauszahlungen zurückfordern

Wir leben nicht mehr im Mittelalter, wo die Mieter auf das Goodwill des Vermieters angewiesen sind und sich verbeugen müssen, wenn der Vermieter vor ihnen steht

Aus welchem Grund sollte ein Mieter sich eine andere Wohnung suchen und die mit dem Umzug und der Wohnungssuche verbundenen Kosten tragen, nur weil ein Vermieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt ?????

Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
Und warum sagt Ihr dem Vermieter nicht beim Mietvertrag ich möchte meine Nebenkostenabrechnung bis zum - Datum - haben, sonst verfällt alles. Wäre doch auch ne Lösung oder ?
Wozu sollte der Mieter bei Vertragsabschluß den Vermieter auf die Rechtslage hinweisen. Dieser Punkt ist gesetzlich und durch Urteile geklärt, das bedarf keiner zusätzlichen Absprache.

Außerdem ist in den allermeisten Mietverträgen dieser oder ein ähnlicher Paragraf enthalten: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform
Eine derartige Ansage wäre demnach ohnehin nicht wirksam

Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
Nehmt doch mal eigenes Kapital in die Hand, und schafft Euch was eigenes, aber die Nebenkosten bleiben. Grunsteuer A und B usw. Versicherungen aller Art die vorgehalten werden müssen, es ist ein ganzer Sack voll Geld der über den Tisch geht.

Gruß
Henrik
Da wären aber viele Vemieter traurig, wenn plötzlich alle Mieter Eigentum erwerben würden

Fakt ist, die Vorauszahlungen sind bis zur Abrechnung Eigentum des Mieters, die der Vermieter nur treuhänderisch verwaltet.
Deshalb hat der Mieter auch Anspruch auf eine zeitnahe Abrechnung und deshalb ist dies auch gesetzlich geregelt.

Es ist schon witzig, dass viele Vermieter die Einhaltung der Gesetze immer nur von den Mietern fordern
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  #68  
Alt 02.01.2011, 08:13
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nicht überall hat der Vermieter Einfluß darauf, wann die Abrechnungen der Gas- bzw. Wasserversorgungsunternehmen erfolgen. Da gerade das gerade nicht unerhebliche Teil der NBK sind, sodaß man sich an den Abrechnungszyklus dieserUnternehmen richten.
In meinem Beitrag #10 habe ich schon folgendes dazu geschrieben:
Zitat:
Nochmal außerdem: Sollte tatsächlich irgendeine Rechnung, die das Jahr 2009 betrifft noch nicht angekommen sein (ziemlich unwahrscheinlich!!), könnte der Vermieter den entsprechenden Betrag schätzen und später korrigieren.
Grundkenntnisse bzgl der NK-Abrechnungen, sollten bei einem Vermieter schon vorhanden sein
Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
1. Wenn mein Mieter einen Wunschtermin für die Abrechnung bereits beim Abschluß des MV geäußert hätte, 2. würde er noch heute auf meine Unterschrift warten !

3. Ganz im Allgemeinen sind die Mieter jedoch vernünftigter also solche, wie sich hier z.T. im Forum präsentieren !
1. Dein Mieter braucht keinen Wunschtermin für die Abrechnung äußern. Es ist bereits gesetzlich geregelt, daß die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes an den Mieter zu übergeben ist

2. Da wird der Mieter aber richtig traurig sein, Dich nicht als Vermieter zu bekommen .
Nach dem was Du hier schreibst, erinnerst Du mich sehr an einen ehemaligen Vermieter von mir, der dachte auch, es gelten nur die Gesetze, die zu seinem Vorteil sind
Auf meinen Hinweis, dass NK-Abrechnungen verjähren meinte er:
Nein bei uns nicht

3. Es hat nichts mit Unvernunft der Mieter zu tun, wenn sie vom Vermieter die Einhaltung der Rechtslage fordern
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  #69  
Alt 02.01.2011, 08:16
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Zitat:
Zitat von mirco Beitrag anzeigen
...zudem war die NK Abrechnung von der Hausverwaltung erstellt worden und diese hääte eigentlich nur noch weitergeschickt werden müssen.
Das zeigt, dass du eigentlich gar keine Ahnung hast.
Es gibt auf den Abrechnungen nämlich jede Menge Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen (da wäre die Empörung wieder rieeesig).
Wir als Vermieter müssen die Abrechnung der Verwaltung erstmal wieder zerpflücken, um nur die umlagefähigen Positionen weiterzuverrechnen. Dazu kommen dann noch Posten wie Grundsteuer, die die Verwaltung erst gar nicht drauf hat.
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  #70  
Alt 02.01.2011, 08:40
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
1. Dein Mieter braucht keinen Wunschtermin für die Abrechnung äußern. Es ist bereits gesetzlich geregelt, daß die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes an den Mieter zu übergeben ist
Wie nett, dass Du mir wiederholst was ich hier im Thema längst geschrieben habe.
Ergo : wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Den Abrechnungszeitraum bestimmt jedoch nicht der Mieter, sondern der Vermieter !


Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Da wird der Mieter aber richtig traurig sein, Dich nicht als Vermieter zu bekommen
Mein Mieter ist ganz zufrieden mit mir als Vermieter.
Allerdings bin ich sehr froh nicht einen Mieter Deiner "Qualität" und des Besserwissers erwischt zu haben !!!
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Gruß Fred
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  #71  
Alt 02.01.2011, 09:14
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Wie gesagt; erster Step: Wie ist der Abrechnungszeitraum der Liegenschaft?
Gab es zu dieser grundsätzlichen Frage schon eine Antwort?

Der Trööd ist ja mittleweile derart aufgepustet, dass ich mir nicht jeden Beitrag durchlesen will!

Schade eigentlich, dass so ein einfaches Thema, wie eine Nebenkostenabrechnung, hier zu einem Endlosstrang (mit zum Teil endlosem geistigem Dünnpfiff) verkommt. OK, ich gebe zu, einige Beiträge waren ja grundsätzlich richtig, aber nicht passend zum Thema.

Sorry, falls ich Gefühle verletzt haben sollte.
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Stefan
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  #72  
Alt 02.01.2011, 09:32
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wie nett, dass Du mir wiederholst was ich hier im Thema längst geschrieben habe.
Ergo : wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Den Abrechnungszeitraum bestimmt jedoch nicht der Mieter, sondern der Vermieter !
Nutz doch Deine Fähigkeit es Lesenkönnens
Es ging um Deinen Beitrag:
Zitat:
Wenn mein Mieter einen Wunschtermin für die Abrechnung bereits beim Abschluß des MV geäußert hätte
Nur hierzu habe ich geschrieben, dass der Wunschtermin völlig überflüssig ist, aufgrund klarer Rechtslage.
Ich habe nicht sämtliche Beiträge von Dir hier im Thread auswendig gelernt


Wo habe ich denn geschrieben, dass der Mieter den Abrechnungszeitraum bestimmen würde ??? (Ergo : wer lesen kann ist klar im Vorteil !)

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
1. Mein Mieter ist ganz zufrieden mit mir als Vermieter.
2. Allerdings bin ich sehr froh nicht einen Mieter Deiner "Qualität" und des Besserwissers erwischt zu haben !!!
1. Kann ich nicht beurteiln, ist mir auch völlig wurscht. Allerdings kenne ich auch Mieter, die Abrechnungen überhaupt nicht prüfen und naiv genug sind, dem Vermieter alles zu glauben.
Vielleicht hattest Du mit Deinem Mieter einfach nur Glück oder er ist halt mit wenig zufrieden

2. Da sind wir sicher beide froh und glücklich

Ich habe leider ein Problem: Ich bin zu korrekt
Ich kann es nicht ausstehen, wenn sich jemand auf meine Kosten ungerechtfertigt bereichern will. Mein ehemaliger Vermieter wollte das aber.
Es ist doch wohl das Recht eines Mieters, seine ihm zustehenden Rechte zu fordern.

Die Vermieter machen das genauso !
Was machst Du als Vermieter denn, wenn Dein Mieter gegen die Pflichten verstößt und auch mehrmaliges auffordern nicht hilft ?

@ Fred
Eigentlich müssten wir uns ja verstehen, ich bin nämlich auch Vermieter
Aber im Gegensatz zu vielen anderen Vermietern, bekommen meine Mieter absolut korrekte Verträge + Abrechnungen

Dass ich damals eine Wohnung angemietet hatte war nur, weil ich mit meiner LG zusammengezogen bin und meine Wohnungen für uns + die Kinder nicht so gut geeignet waren.

Da ich schon lange vorher selbst vermietet hatte und auch Verwaltungsbeirat in einer WEG bin, habe ich mich halt auch schon lange mit den Abrechnungen befasst
Sollte ich einen Fehler in meinen Abrechnungen machen oder es versäumen, Abrechnungen zu spät zu übergeben, würde ich auch die Konsequenzen tragen !
Warum sollte ein Mieter für meine Dummheit oder meine Faulheit bezahlen ?

Es gibt klare Regeln, die von beiden Seiten einzuhalten sind.
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  #73  
Alt 02.01.2011, 09:35
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Gab es zu dieser grundsätzlichen Frage schon eine Antwort?

Der Trööd ist ja mittleweile derart aufgepustet, dass ich mir nicht jeden Beitrag durchlesen will!

Schade eigentlich, dass so ein einfaches Thema, wie eine Nebenkostenabrechnung, hier zu einem Endlosstrang (mit zum Teil endlosem geistigem Dünnpfiff) verkommt. OK, ich gebe zu, einige Beiträge waren ja grundsätzlich richtig, aber nicht passend zum Thema.

Sorry, falls ich Gefühle verletzt haben sollte.
Der Abrechnungszeitraum scheint dem TE noch nicht bekannt zu sein.
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  #74  
Alt 02.01.2011, 12:30
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An die Mods, bevor hier ein "Kleinkrieg" ausbricht ich hab meine Antwort dann kann zu hier
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #75  
Alt 02.01.2011, 12:33
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Wenn 80€ Vorrauszahlung zu optimistisch für einen Altbau sind, warum hat dann der Vermiter nicht von Anfang an mehr verlangt?

Könnte es ihm darum gegangen sein, bei Mietbeginn eine scheinbar günstige Gesamtmiete anbieten zu können? So dass die Wohnung schneller/unkomplizierter vermitet werden kann?
Den Vorschuß, den der Vermiter für die Unterdeckung der Betriebskosten zu zahlen hat, könnte in diesem Fall durch frühere Vermietungen kompensieren. Auch würden dadurch keine Betriebskosten für die ungenutzte Wohnung entsehen.

Anders gefragt, ist der Vermiter oder der Mieter verantwortlich dafür realistische Betriebskosten anzusetzen?
__________________
Gruß
Christian
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