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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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[QUOTE=Cedrik270405;1935724]
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §35 Sonderrechte ![]() Nur wenn was passiert bist du schuld. Gruß Jens
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#52
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Wie ist das, wenn man jemanden schnell ins Krankenhaus fahren muß? In Italien hab ich mal gesehen, das Privatfahrzeuge ein weißes Tuch aus dem Fenster gehalten haben.
Darf ich hier mit Warnblinker sehr vorsichtig und ohne jemanden zu gefährden dann über eine rote Ampel fahren? |
#53
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Dürfen tust du das nicht, aber im Notstand wird viel geduldet oder ein Auge zu gedrück....so lange nix passiert.
Der Krankenwagen oder die Feuerwehr hat diese Sonderechte der Polizei auch nicht. Gruß Didi |
#54
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[QUOTE=Woodstock;1935742]
Zitat:
Aber nicht mit Privaten PKW. Wie ich noch bei der FFW war , hat die Polizei , wenn ich zur Wache wegen einen Einsatz unterwegs war nichts gemacht wenn ich zu schnell gefahren bin. Aber das ist nur gedultet von der Polizei!
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#55
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![]() Zitat:
Egal, was das Gesetz dazu sagt. Die Folgen würden mir dann am A.... vorbei gehen. |
#56
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[QUOTE=Cedrik270405;1935783]
Zitat:
Hatten wir gerade im Lehrgang, vielleicht ist das ja bei euch anders geregelt. Aaaber: Wenn ich mit meinem Auto über eine rote Ampel fahre und mir einer reinfährt bin ich schuld. Deshalb haben wir die Dienstanweisung diese Sonderrechte nur sehr sparsam einzusetzen. Gruß Johnny
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#57
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Achso, fällt mir gerade noch ein:
Es gibt zum einen Fahrzeuggebundene Sonderrechte (zb. Krankenwagen) und Personengebundene Sonderrechte (zb. Feuerwehr) Und bei personengebundenen Sonderrechten ist es egal wo ich gerade drin sitze. Gruß Johnny |
#58
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Zitat:
Aber wehe es wird zweckentfremdet. Dann kracht es im Karton.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#59
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Johnny;
Bei uns ist es definitiv so, dass wir Sonderrechte im Privat Pkw zur Wache haben. Hatten wir gerade im Lehrgang, vielleicht ist das ja bei euch anders geregelt. Aaaber: Wenn ich mit meinem Auto über eine rote Ampel fahre und mir einer reinfährt bin ich schuld. Deshalb haben wir die Dienstanweisung diese Sonderrechte nur sehr sparsam einzusetzen. Gruß Johnny[/QUOTE] Bist du bei der Beruffeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr?
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#60
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Um die Situation hier anhand der Gesetzestexte klarzustellen:
§35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Die in Absatz 1 zugebilligten Sonderrechte sind in der Regel Personengebunden (bei Feuerwehrleuten oder KatSch-Angehörigen auf der Fahrt mit privatem PKW zum Gerätehaus ist man sich innerhalb der Rechtssprechung jedoch nicht ganz einig). Bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes ist hier eindeutig beschrieben, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten unter den gegebenen Voraussetzungen fahrzeuggebunden ist. Als Helfer-vor-Ort oder First Responder wird man im Rahmen des Rettungsdienstes tätig. Hierbei ist es unerheblich, dass das DRK auch Einheiten des Katastrophenschutzes bereitstellt. Es ist klar zu unterscheiden zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz, auch wenn die Organisation die gleiche ist. Das Aufgabenspektrum des Katastrophenschutzes ist durch jeweilige Landesgesetze klar definiert und die Akutversorgung von einzelnen Notfallpatienten im Rahmen eines nicht-MANV durch dieses nicht vorgesehen. Somit erstreckt sich das Tätigwerden als First-Responder (zur Situation definiert durch die einzelnen Rettungsdienstgesetze der Bundesländer) eindeutig auf den Aufgabenbereich des Rettungsdienstes. Somit stehen Dir im Rahmen eines solchen Einsatzes auch keine Sonderrechte nach § 35 StVO zu. § 16 OWiG Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Jedermann kann sich jedoch auf § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz berufen. Jedoch liegt hierbei eine Beweislastumkehr vor, d.h. man muss sich selbst rechtfertigen und sein Handeln begründen. Anhand dieser Norm kann geprüft werden, ob im konkreten Fall nicht rechtswidrig gegen ein Gesetz verstoßen wurde. Man hat nicht rechtswidrig gehandelt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. D.h., die angewendete Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein um eine der oben genannten Gefahren abzuwenden.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#61
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![]() Zitat:
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![]() Zitat:
die wollten deine scheiß Bremslichter kontrollieren ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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#63
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FFW
![]() Gruß Johnny |
#64
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
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[QUOTE=Johnny;1935816]
Zitat:
Derjenige sollte selber nochmal einen Lehrgang besuchen. Das ist verdammt gefährlich, was euch der Typ erzählt. Ohne im Feuerwehrauto zu sitzen, hast du weder Wege noch Sonderrecht.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. Geändert von klastey (29.09.2010 um 21:06 Uhr)
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#66
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So sieht es aus!!
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#67
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[QUOTE=klastey;1935895]
Zitat:
Das stammt nicht von mir !!!!!!!!!! Ich behaupte ja das gegenteil!!
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell Geändert von Cedrik270405 (30.09.2010 um 14:28 Uhr)
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#68
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[QUOTE=Cedrik270405;1935906]Brüll doch nich so!
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[QUOTE=Cedrik270405;1935906]
Die Zitatefunktion hat wohl einen mitgekriegt ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#71
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[QUOTE=klastey;1935895]
Zitat:
![]() Ich habe keine Lust weiter zu diskutieren. |
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Gruß Wolfgang
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![]() Zitat:
Ich habe mal hier in D'land an der Ambulanz eines Krankenhauses erlebt wie die Polizei jemanden lang gemacht hat der seine kleine Tochter im Auto (tiefer gelegter aufgemotzter Benz) "in einem Notfall" ins KKH gebracht und dabei wohl so einige Regeln übertreten hat. Der wurde immer blasser in dem Gespräch mit den Grünen. Die haben ihm glasklar gesagt das er einen Krankenwagen hätte rufen müßen und einen Krankentransport in eigenem PKW sowieso unverantwortlich wäre.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#74
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Ist schon wieder "Saure Gurken-Zeit"? Oder wozu solch umfangreiche Diskussion, ob Polizisten im Straßenverkehr Vorbilder sein sollten? Auch Polizisten sind nicht besser als die durchschnittliche Bevölkerung. Darunter gibt es also auch Betrüger, Räuber, Drängler und Raser. Und wenn es offenbar allgemein immer mehr Mode wird, bei Rot noch rasch über die Kreuzung zu huschen, zu dicht aufzufahren oder auf normalen Straßen in Fahrtrichtung links zu parken, dann wird solches Fehlverhalten auch bei Polizeibeamten immer häufiger vorkommen. Ein Fahrlehrer antwortete auf meine Frage, ob er das Linksparken in Fahrtrichtung (er parkte so, obwohl rechts alles frei war!) auch seinen Fahrschülern beibringe: "Das ist beim heutigen Parkraummangel auf unseren Straßen auch angebracht." Vorbilder? Eltern?? Politiker??? Bankmanager????
![]() Gruß Wepi
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#75
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Kann Wepi nur beipflichten!
![]() Polizisten sind wie du und ich ![]() Ich habe in meinem Bekanntenkreis mehrere Polizisten (Kripo und Verkehrspolizei) Mit denen privat Auto zu fahren ist manchmal haarstreubend! Einige von denen haben regelmäßig in meinem Betrieb ihre Überstunden "abgebummelt". Fahren unter Alkoholeinfluss ist denen auch nicht nur durch ihren Job bekannt! Die Liste ließe sich sicherlich noch unändlich erweitern!- also alles wie im richtigen Leben! Daher habe ich auch ein sehr entspanntes Verhältnis zu den "Ordnungshütern"
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
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