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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 10.09.2010, 10:01
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen

Warum muss der Deutsche immer alles bis ins kleinste mit Paragraphen
geregelt wissen?
Weil bei vielen der gesunde Menschenverstand verkümmert ist und gegen jeden Furz Einspruch erhoben wird.
__________________
Gruß
Ewald
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  #52  
Alt 10.09.2010, 10:47
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Wenn das Ganze Gerödel im Boot ist sehe ich das ziemlich entspannt.
wer allerdings meint T-Träger auf dem Trailer zu tranzportieren. Der sollte eine sehr gute Antwort parrat halten
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  #53  
Alt 10.09.2010, 11:00
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Zitat:
Zitat von gubi Beitrag anzeigen
wer allerdings meint T-Träger auf dem Trailer zu tranzportieren. Der sollte eine sehr gute Antwort parrat halten
Wasserki von Mafiosi
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Gruß vom Mario

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  #54  
Alt 10.09.2010, 13:29
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ist das so?
ist so, zumindest sehe ich es so....

Theoretisch sind hier verschiedene Auslegungen zu lesen, aber mir kommt´s drauf an, wie es praktisch gehandhabt wird.

Nach Deiner Auslegung würden dann sogar die Hersteller von Pferdeanhängern wegen Anstiftung zur Steuerhinterziehung belangt werden können, da sie ihre Anhänger mit Sattelkammer ausrüsten.

Daher sehe ich es nach über 25 Jahren Trailerfahren so wie es die Rennleitung handhabt - und die haben mir noch nie Probleme gemacht wegen grünem Kennzeichen...
__________________
Gruß - Georg
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  #55  
Alt 10.09.2010, 13:38
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Dieser Trööt ist spannender als die Muppets Show.
Die hat aber mehr Wahrheitsgehalt

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.


Gruß Werner
und diesen Beitarg von Dir find ich überflüssiger wie ne Karre Mist vom Pferdeanhänger...
Die kann man wenigstens noch als Dünger gebrauchen....

Sorry, konnte ich mir auch nicht verkneifen....

Wenn Du son richtig Schlauer bist, dann kläre doch den Rest der Bootswelt darüber auf - möglichst mit Wahrheitsgehalt und fundiertem Wissen gefüllt...
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Gruß - Georg
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  #56  
Alt 10.09.2010, 13:57
Inkarho Inkarho ist offline
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Zitat:
Zitat von -=JJ=- Beitrag anzeigen
wenn jemand das boot abläd und dann sozusagen "langholz" transportiert, würde ich die strafe nachvollziehen können, aber ganz ehrlich, warum solls verboten sein die campingausrüstung im boot mitzunehmen?

Hallo zusammen

selbst "Langholz" sprich Balken Bretter und dergleichen darf ich transportieren solange es FÜR das Boot ist was heißt wenn ich einen Unterstand für mein Boot baue war die Aussage meines Schwagers der bei dem Verein ist.

Michel
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  #57  
Alt 10.09.2010, 14:08
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
...

Daher sehe ich es nach über 25 Jahren Trailerfahren so wie es die Rennleitung handhabt - und die haben mir noch nie Probleme gemacht wegen grünem Kennzeichen...
Wie oft haben sie dich denn schon angehalten? Ich habe seit 83 Führerschein und bin 1x angehalten worden, allerdings ohne Anhänger. Und bis vor ein paar Jahren war ich Vielfahrer mit mehr als 40kkm pro Jahr.

Ich will hier keinem meine Meinung aufdrücken.Und ob die Rettungsweste nun mit darf oder nicht, bin ich mir auch nicht ganz sicher.

Warum ich hier so rumlabere:
Wir hatten im Verein mal die WSP zu Besuch, die einen Fachvortrag zum Thema:" Bootstransporte auf öffentlichen Straßen -Rechte und Pflichten" hielt. Dort wurden die Trailertypen, Ladesicherheit und Gefahrenguttransport besprochen. (Ich bin auch felsenfest davon überzeugt hier die Unterlagen gepostet zu haben. Kann sie aber partout nicht finden.) Der Beamte hat dort mit Urban-Legends aufgeräumt und darauf verwiesen das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Dort hat er ausdrücklich vor der Kiste Bier oder dem Klapprad im Boot gewarnt.

Ich werde mich mal nächste Woche hinsetzen und die Lage auf Rechtssicherheit abtelefonieren.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #58  
Alt 10.09.2010, 16:22
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

selbst "Langholz" sprich Balken Bretter und dergleichen darf ich transportieren solange es FÜR das Boot ist was heißt wenn ich einen Unterstand für mein Boot baue war die Aussage meines Schwagers der bei dem Verein ist.

Michel
mit langholztransport war eher gemeint das er sozusagen tag täglich stämmeweise holz fürs winterliche heizen transportiert.

gibt leider auch menschen die es gern übertreiben.
__________________
Gruss Patrick


79´er Trainer - Standard ist zu langweilig


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  #59  
Alt 10.09.2010, 19:27
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Laminator Laminator ist offline
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Wo kein Kläger da kein Richter.
Die POLIZISTEN /INNEN sind eigentlich recht umgänglich und haben Sachverstand.
Wen das mit der Ladung nicht übertrieben wird und nur
Sachen zum ausüben des Wassersports geladen werden,
ist zu 99% alles in Butter.
Nur wer die dicke Lippe (nein nicht Gregor)riskiert und fährt wie ein Hirsch, kann darauf hoffen das die Freunde und Helferlein solange nachdenken und suchen bis sie was gefunden haben.
Alle Verordnungen kann keiner bis auf s kleinste kennen.
Falls da doch mal was nachkommt hat man halt Pech gehabt und wieder was dazu gelernt.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #60  
Alt 10.09.2010, 20:38
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
gekürzt


was dann bedeuten würde, das so ziemlich jeder hier aus dem Forum ein potenzieller Steuerhinterzieher wäre....

zumindest kenne ich keinen einzigen, der sein Boot vor dem Transport komplett ausräumt...
Bei ganz so enger Auslegung wären dann z.B. Fender, Schwimmwesten, Leinen, Kombüsenzubehör usw. usw. alles strafrelevante Gegenstände, denn wer bindet schon die Sachen in der Backskiste noch zusätzlich an.....
Na zum Glück transportieren wir keine Pferde, da müssten wir immer erst die Hufeisen abschlagen und wenn die dann in den Hänger Pippi und Kacka machen, ist sogar noch Ladung mit an Bord.
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Gruß Andy

- Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 -
Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst
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  #61  
Alt 10.09.2010, 21:12
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Wo kein Kläger da kein Richter.
Die POLIZISTEN /INNEN sind eigentlich recht umgänglich und haben Sachverstand.
Es gibt auch bei denen solche und solche.
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Gruß Robert
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  #62  
Alt 10.09.2010, 22:44
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wie oft haben sie dich denn schon angehalten?
leider erst vor ein paar Wochen... - bzw. hab ich sie noch selber gerufen....
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=107744

und auch da, obwohl sogar der Trailer Ursache war für zwei anschließende Unfälle, gab es keinerlei Kommentare über die Farbe des Kennzeichens....
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Gruß - Georg
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  #63  
Alt 13.09.2010, 12:24
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Zitat:
Zitat von Inkarho Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

selbst "Langholz" sprich Balken Bretter und dergleichen darf ich transportieren solange es FÜR das Boot ist was heißt wenn ich einen Unterstand für mein Boot baue war die Aussage meines Schwagers der bei dem Verein ist.

Michel
Für die Laufbahn seh ich schwarz
Was sagt denn der Spezialist dann zu meinen Äpfeln im Pferdeanhänger (ohne Pferde drin) ?

Hätten ja auch für die Gäule sein können

Ich transportier nichtmal mehr Heu ohne Gaul im Pferdeanhänger.

Nur die Fahrräder, die müssen in´s Boot.....kann ja net noch nen Dachträger draufmachen. Mal sehen wie sie drauf sind, falls sie mich mal kontrollieren, Mut zur Lücke
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #64  
Alt 13.09.2010, 18:50
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Für die Laufbahn seh ich schwarz
Was sagt denn der Spezialist dann zu meinen Äpfeln im Pferdeanhänger (ohne Pferde drin) ?

Hätten ja auch für die Gäule sein können

Ich transportier nichtmal mehr Heu ohne Gaul im Pferdeanhänger.

Nur die Fahrräder, die müssen in´s Boot.....kann ja net noch nen Dachträger draufmachen. Mal sehen wie sie drauf sind, falls sie mich mal kontrollieren, Mut zur Lücke
Hier werden 2 Fälle verglichen die bis auf die grüne Nummer einfach nicht zusammenpassen.

Ein Bootstrailer ist nur ein offenes Rahmengestell, also darf da nichts anderes transportiert werden, natürlich auch wegen der grünen Nummer.
Selbst mit schwarzer Nummer kann ich es mir nicht vorstellen. Es wäre totale Zweckentfremdung, selbst bei Ladungssicherung. Wissen tu ich es aber nicht.

Im Gegensatz zu einem Pferdehänger, welcher ein geschlossener Kasten ist indem man ohne Probleme Heu für das Pferd holen kann und NOMALERWEISE darf.
Wenn man Bedenken oder schlechte Erfahrungen hat darf sich das Pferd bei jedem Heu holen auf einen Ausflug freuen

Gruß Hannes
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  #65  
Alt 13.09.2010, 19:00
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Der Polizeibeamte ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und Landesbedienster. Kraftfahrzeugsteuer ist neuerdings Bundessache. Die Anzeige bei der Zulassungsstelle und oder dem Finanzamt bringt nichts, denn da hat niemand Routine und es ist auch nicht festgelegt, was im getrailerten Boot sein darf----
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Andreas
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  #66  
Alt 16.09.2010, 07:45
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Für das grüne Kennzeichen gilt folgendes:
Grünes Kennzeichen=Steuerbefreiung: gibt es im landwitschaftlichen Bereich und für Sportgeräte (Pferde, Boote usw.)
Die Anhänger sind nach Ihrer Bauart nur für diesen Zweck bestimmt. Vater Staat unterstützt den Sport durch diese Regelung; d.h. jemand der Sport betreibt soll nicht noch dadurch geärgert werden, dass er Steuer und Versicherung zu zahlen hat, gegenüber jemanden, der keinen Sport treibt.
Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Ich darf auf einem Bootstrailer keine Einbauküche transportieren, ausser diese ist im Boot verbaut. Auch nicht bei schwarzem Kennzeichen, da der Anhänger bauartbedingt NICHT dafür gebaut wurde.
Anders verhält sich das bei Bootszubehör. Rettungswesten, Bootshaken, Stühle, Fender. Leinen usw. gehören zum Sportgerät. Ich transportiere auch die Waserski und ein Tube IM Boot. Sofern die "Ladung" zum Sportgerät gehört, damit keine Ladung ist und ordentlich gesichert ist, ist das gesetzlich abgesegnet.
Ergo: Der Grund für ein Verwarnungsgeld kann sein: Schlecht oder gar nicht gesicherte Ladung, Überladung, technische Mängerl, aber sicherlich nicht die Beförderung des Zubehörs für das Sportgerät! Sei es der Sattel für ein Pferd oder Fender für ein Boot!

Dieses Thema war seinerzeit Teil meiner Fahrleherprüfung - sowas vergisst man nicht!
Wenn es so wäre, das ich kein Zubehör in einem Sportanhänger transportieren dürfte, müssten die Pferdeäppel auch verschwinden, da es Dünger ist.
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  #67  
Alt 16.09.2010, 09:00
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Grünes oder schwarzes Kennzeichen?

....
. Auch darf der Anhänger ausschließlich für Turnierfahrten und den Pferdetransport genutzt werden. Mehr Flexibilität genießen Sie, wenn Sie ihren Pferdeanhänger mit einem schwarzen Kennzeichen ausstatten. Allerdings gibt es hierfür keine Steuerbefreiung. Der eindeutige Vorteil vor allem für Sie als privaten Nutzer besteht darin, dass Sie mit dem Pferdeanhänger auch andere Güter transportieren oder ihn für einen Umzug einsetzen können. Wie hoch die zu entrichtende Steuer ist, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Hängers ab. Die jährliche Steuerschuld beträgt für einen normalen Pferdeanhänger i.d.R. unter 100,- Euro. Keine eindeutige Regelung gibt es z.B. für die Frage, ob mit dem grünen Kennzeichen Futter für die Tiere transportiert werden darf. Alleine schon diese Rechtsunsicherheit spricht für die Zulassung mit einem schwarzen Kennzeichen. Im Schadenfall sollten hier dann auch keine Probleme durch die Versicherung entstehen, die z.B. wegen oben genannten Futtertransport eine Schadenregulierung ablehnen könnte.

Das ist der Auszug eines "Spezial Versicherers für Pferdesport"!!!!

Rechtsunsicherheit bedeutet für den Fahrer immer -erst einmal in die Situation geraten, ...Nachteile.
Denn der Fahrer muss den Polizisten überzeugen, dass er im Unrecht ist. Ob einem Polizisten/ Zollbeamten das gefällt?
Er wird belehrend dagegen halten und sich erklären wie er "Gütertransport zum Sportzweck" auslegt.
Ob ein Campingtisch oder ein Fahrrad zu Konsum, Gebrauch oder Verbrauchsgut gehört, wird man spätesten dann erfahren.


Rechtsunsicherheit ist auch mein persönliches Zauberwort, warum ich meinen Anhänger (bei weiteren Strecken) nicht voll packe.
Bei einem verschuldeten Unfall wird die Versicherung ihre Leistung überdenken wollen und Schlupflöcher suchen.

Nochmal:
§18, Abs.6.
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.


IMHO
Wir leben in Deutschland und wenn der Staat sagt: AUSSCHLIESSLICH Beförderung Sportgerät oder Tier und dafür Geld erlässt. Meint er nicht: Beförderung von Sportgerät und Tier, sowie dessen Ausrüstung.

Wer das Boot mit zusätzlicher Beladung fährt, sollte den Fuffi für Schwarze ausgeben oder zu mindestens für Urlaubsfahrten sich eine Ausnahmegenehmigung für ein paar Mark holen.

Aber jeder wie er mag.
Das ist meine Sicht, weil: das Verhältnis Geld sparen zu möglichem Ärger in meinen Augen nicht passt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Geändert von Freibeuter (16.09.2010 um 11:21 Uhr) Grund: Grobe Rechtschreibfehler entfernt
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  #68  
Alt 16.09.2010, 11:04
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Vater Staat unterstützt den Sport durch diese Regelung; d.h. jemand der Sport betreibt soll nicht noch dadurch geärgert werden, dass er Steuer und Versicherung zu zahlen hat, gegenüber jemanden, der keinen Sport treibt.
Sport? Wir fahren Motorboot...

Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Ich darf auf einem Bootstrailer keine Einbauküche transportieren, ausser diese ist im Boot verbaut. Auch nicht bei schwarzem Kennzeichen, da der Anhänger bauartbedingt NICHT dafür gebaut wurde.
Wo hast du das her, das interessiert mich?

Felix
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Felix

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  #69  
Alt 16.09.2010, 11:29
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Sport? Wir fahren Motorboot...


Wo hast du das her, das interessiert mich?

Felix

Aus einem Kommentar zur Strassenverkehrszulassungsordnung! Wie geschrieben, war damals eine Prüfungsaufgabe - Referat zu grünen Kennzeichen!
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  #70  
Alt 16.09.2010, 11:40
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Die Frage hier war ursprünglich nach einer Zweckentfremdung vom Trailer. Die sehe ich nicht, wenn man das Zubehör wie Rettungswesten, Bootshaken, Tauwerk usw. IM Boot AUF dem Trailer transportiert!
Nehmt Ihr diese Dinge beim Transport raus? Also ehrlich gesagt: Ich lasse diese Dinge immer drin!
Natürlich hat Freibeuter recht, wenn er schreibt, das man sich das Geld sparen soll - andererseits mußte ich in Kontrollen noch nie die Persenning vom Boot ziehen!
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  #71  
Alt 16.09.2010, 11:41
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Wurde der Paragraf vielleicht zwischenzeitlich entfernt? Ich kann keinen finden der sich so mit der Beladung von Anhängern beschäftigt dass ein entsprechender Kommentar existieren könnte. Zum 29.4.2009 ist da ja einiges weggefallen...

Felix
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Felix

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  #72  
Alt 16.09.2010, 12:02
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Die Frage hier war ursprünglich nach einer Zweckentfremdung vom Trailer. Die sehe ich nicht, wenn man das Zubehör wie Rettungswesten, Bootshaken, Tauwerk usw. IM Boot AUF dem Trailer transportiert!
Nehmt Ihr diese Dinge beim Transport raus? Also ehrlich gesagt: Ich lasse diese Dinge immer drin!
Natürlich hat Freibeuter recht, wenn er schreibt, das man sich das Geld sparen soll - andererseits mußte ich in Kontrollen noch nie die Persenning vom Boot ziehen!

Hallo,

ja, das war meine Frage.

Dass Rettungsmittel, Wasserski, Tauwerk, usw. zum Boot gehören, das stand für mich nie in Frage. Genausowenig wie ein Sattel zum Pferdetransport dazu gehört. Ich glaube auch nicht, dass hier ein Problem aufkommen würde.

Meine Frage ging in die Richtung, ob man z.B. einen Campingstuhl, einen Tisch, Fahrräder, usw., also das, was man zum Campingurlaub zusätzlich mitnimmt, evtl. auch im Boot transportiert werden kann, bzw. was es kostet, wenn man es nicht darf und "erwischt" wird.

Gruß Axel
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  #73  
Alt 16.09.2010, 13:20
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Meine Frage ging in die Richtung, ob man z.B. einen Campingstuhl, einen Tisch, Fahrräder, usw.,
Wenn die Nutzung nicht explizit auf "Boote" sondern allgemein auf "Sportgeräte" eingeschränkt ist, dürften ja Fahrräder eigentlich kein Problem sein.

Zitat:
Zitat von toxy
Sport? Wir fahren Motorboot...
Das liegt mir ja schon die ganze Zeit auf der Zunge, ich persönlich würde das auch nicht so nennen.

Sport hat für mich entweder mit körperlichen Leistungen zu tun, und wenn schon nicht das, dann doch wenigstens mit Wettkampf, beides ist aber beim Motorbootfahren nicht typisch.

Aber der Begriff "Sport" ist hier eben etwas weiter gefaßt, siehe "Sportflugzeuge", "Sportschützen".
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Gruß Robert
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  #74  
Alt 16.09.2010, 13:36
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Die grüne Zulassung wird aber für: "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportbooten" ausgegeben. So steht es in jedem Zulassungsdokument.

Sportgeräte ist nur der Überbegriff. Es gibt ja auch Motorsport, Segelflugsport...-Anhänger mit grüner Nummer.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #75  
Alt 16.09.2010, 14:56
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

ja, das war meine Frage.

Dass Rettungsmittel, Wasserski, Tauwerk, usw. zum Boot gehören, das stand für mich nie in Frage. Genausowenig wie ein Sattel zum Pferdetransport dazu gehört. Ich glaube auch nicht, dass hier ein Problem aufkommen würde.

Meine Frage ging in die Richtung, ob man z.B. einen Campingstuhl, einen Tisch, Fahrräder, usw., also das, was man zum Campingurlaub zusätzlich mitnimmt, evtl. auch im Boot transportiert werden kann, bzw. was es kostet, wenn man es nicht darf und "erwischt" wird.

Gruß Axel

Also ehrlich gesagt, denke ich das es dann eine Auslegungssache des kontrollierenden Beamten ist. Allerdings ist es so wie Freibeuter schreibt. Es handelt sich um einen "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportbooten". Ein Fahrrad hat nicht viel mit einem Boot zu tun - genausowenig wie Langholz für ein Boot - das ist ne klare Zweckentfremdung! Nach meinem Wissen ist Bootszubehör OK. Alles was nicht in irgendeiner Form Bootszubehör ist fällt schwer zu erklären - oder?
Ich habe nochmal in alten Unterlagen nachgesehen. Mit dem Transport von anderen Dingen als einem Boot würde die Betriebserlaubnis erlöschen, damit wäre der Anhänger weder zugelassen, versichert oder versteuert und es wäre Steuerhinterziehung. Was das für Folgen seitens des Finanzamtes nach sich zieht: Keine Ahnung! Evt. Nachversteuerung und Strafe!
Zumindestems verkehrsjuristisch fällt das Motorboot unter Sportgeräte - genau wie ein Pferd!

Die weiteren Vermutungen in diesem Tröööt lassen in mir die Frage aufkommen: Was ist wenn ich Pferde zu Sauerbraten, Wurst und Rollbraten verarbeite - darf ich das dann im Pferdeanhänger steuerfrei transportieren? z.B. zum Familiengrillen???

Gruß
Stefan
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