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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #476  
Alt 15.12.2010, 08:49
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen

Merkst du was? Es bezieht sich auf Kraftfahrzeuge, also auch auf Motorräder. Und es schreibt vor, dass die Reifen zu benutzen haben, die die in xxx beschriebenen Eigenschaften haben. Nirgends steht, dass das nur für die in xxx genannten Fahrzeuge gilt.
Genau da ist der Denkfehler, dem du gerne folgst, weil du willst, dass es so ist.


Wir müssen ja auch nicht mit Gewalt unterschiedlicher Meinung sein, oder bist du nachtragend?

Mein Motorrad ist zugelassen und wenn schönes Wetter ist und die Straße schnee-, matsch- und eisfrei sind, fahre ich auch mal ein Stündchen. Sonst nur Fahrrad ...
Hast Du schonmal in die EWG Verordnung geschaut?

Das ist der Text der Verordnung:

§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Schaut man nun in die 92/23/EWG findet man die Definition für Winterreifen etc. und auch in der aktuellen Fassung steht in Artikel 1 B

Im Sinne dieser Richtlinie

— sind „Fahrzeuge“ alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/
EWG des Rates


Dazu sucht man sich dann die 70/156/EWG und findet unter Artikel 2 folgende Definition:

— „Fahrzeug“: mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, land- und
forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen
Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten
vollständigen oder unvollständigen mKraftfahrzeuge, mit
mindestens vier Rädern
und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger;

Alle Fahrzeuge haben geeignete Reifen zu benutzen ist richtig und auch die Reifen die in dieser Richtlinie als geeignet beschrieben werden. Da Motorräder explizit ausgenommen werden, gilt zwar für diese auch die Pflicht geeignete Reifen zu verwenden, aber Geeignet ist nicht näher definiert, damit bist du mit einem Reifen der prinzipiell erst mal Fährt, ohne das du dich ablegst legal und geeignet unterwegs.


Das sieht das Bundeskasperamt für Verkehrsirritationen momentan anders. Deshalb würde ich erst mal davon ausgehen, dass für Motorräder das ganze immer noch eine streitbare Sache bleibt.

Es gibt wirklich Leute, die fahren gern im Winter: http://www.perfectbluesky.de/index.p...etten_motorrad
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Gruß, Jörg!
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  #477  
Alt 15.12.2010, 15:19
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habe mir hier zwar nicht alles durchgelesen aber ich gebe auch mal meinen senf dazu:Winterreifen müssen Mind mit m&s gekennzeichnet sein.Wie auch schon erwähnt,haben das auch manche sommerreifen.dann schaut euch mal einen zusatzparagraphen an(bekomme den wohl morgen).Dort steht(mit anderen worten) das m&s reifen die spezifikationen von winterreifen haben müssen(lamellen).Haben die das nicht, werden diese m&s nicht anerkannt.Sprich:wenn man angehalten wird und man tut doof (da steht doch m&s druff)dann braucht man keine strafe zahlen aber man darf auch nicht weiterfahren(und kein vers.Schutz).
Man hört ja auch immer von Schneeflocke oder Berg auf dem reifen aber diese kennzeichnung ist genausogut geschützt wie das m&s zeichen.nämlich garnicht.
Also: es gibt lt. gesetzgeber noch keine 100% bezeichnung auf reifen die genau aussagen ob es winterreifen,sommerreifen oder ganzjahresreifen sind.

Diese aussage habe ich gestern von der Polizei begommen die sich nach meiner anfrage schlau gemacht hat(hat diverse reviere und kba angerufen).Witzig war,das die nette dame am tel selber nicht wußte das die m&s bezeichnung nichts aussagt

nu könnt ihr weiter über motorrad reifen diskutieren.Wie wäre es mit schneeketten vom rasenmähertrecker
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gruß Frank
zum ersten mal Bootsbesitzer und dann eine Komplettrestauration

Servicetechniker für Großküchen

seid dem 25.8 endlich Papa
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  #478  
Alt 15.12.2010, 15:24
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Habe gerade (wie jeden Tag) die Aktuellen Meldungen erhalten.

Den für diesen Thread interessanten Teil hab ich mal unten als PDF wieder

eingestellt. Außer einem schmunzeln meinerseits, gibt es von mir aber

keinen weiteren Kommentar dazu.
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  #479  
Alt 15.12.2010, 15:31
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Zitat:
Zitat von Frank@work Beitrag anzeigen
....)dann braucht man keine strafe zahlen aber man darf auch nicht weiterfahren(und kein vers.Schutz).
....
Kaskoschutz verliert man u.U. und bei der Haftpflicht kann es zu Regress bis 5000,-€ kommen, verlieren tut man den Versicherungsschutz jedoch definitiv nicht gänzlich
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  #480  
Alt 15.12.2010, 15:39
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Wer bitte schön sagt mir den bei einem Offroadreifen mit M+S Kennzeichnung natürlich ob der Lamellen hat und ob er auch genug davon hat
Der Polizist vor Ort und Zählz der die Rillen Pro Block und wie viele brauche ich.
Fragen über Fragen.
Nicht das ich keine Winterreifen auf unseren Autos hätte, aber wenn wir am Samstag ins Gelände fahren und ich Geländereifen montiere was ist dann

Ach so der Reifen heißt General Grabber AT2
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  #481  
Alt 15.12.2010, 15:41
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Zitat:
Zitat von Frank@work Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit schneeketten vom rasenmähertrecker
Kannst Du kriegen :




sind für 10" Räder, also so groß wie Schubkarre ungefähr

Ansonsten brauchst nicht bis Morgen warten, steht doch weiter oben im

Beitrag #476 welche Reifen zulässig sind. Falls Bedarf, kann ich auch die

Richtlinien hier reinstellen, ob es hilft ist eine andere Sache.

Oder Du nimmst den zweiten Beitrag, der hier angezeigt wird :

http://www.igfd.org/?q=Richtlinie+92...M%C3%A4rz+1992+
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  #482  
Alt 15.12.2010, 15:48
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen

Ach so der Reifen heißt General Grabber AT2
Deine Reifen erfüllen die Richtlinien, damit läßt Du doch jeden Polizisten

stehen, der kommt doch garnicht dazu, Dich irgendwas zu fragen

Zitat :

" GENERAL
Vertriebszweig des Continental-Konzerns.Qualitätsreifen aus dem Continental-Konzern im unteren bis mittlerem Preissegment.

Grabber AT2 Verwendungsbereich:
Gelände: 50% Strasse: 50%

Neuentwicklung für harten Off-road-Einsatz. Enorm viel Traktion auf weichem Untergrund oder Schlamm. Massiver Flankenschutz. M+S Kennung mit Schneeflockensymbol."

Also alles im "grünen Bereich"
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  #483  
Alt 15.12.2010, 16:17
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Deine Reifen erfüllen die Richtlinien, damit läßt Du doch jeden Polizisten

stehen, der kommt doch garnicht dazu, Dich irgendwas zu fragen

Zitat :

" GENERAL
Vertriebszweig des Continental-Konzerns.Qualitätsreifen aus dem Continental-Konzern im unteren bis mittlerem Preissegment.

Grabber AT2 Verwendungsbereich:
Gelände: 50% Strasse: 50%

Neuentwicklung für harten Off-road-Einsatz. Enorm viel Traktion auf weichem Untergrund oder Schlamm. Massiver Flankenschutz. M+S Kennung mit Schneeflockensymbol."

Also alles im "grünen Bereich"
Das Schneeflockensymbol hab ich eben nicht entdeckt als ich die Pneus zu meinem Händler gefahren hab.
(Er konnte die leider nicht beschaffen)
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  #484  
Alt 15.12.2010, 19:54
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Hier mal der Versuch sachbezogener Witzigkeit...

Der Typ vom ADAC faselt allerdings dummes Zeug, der ADAC selber hat meine Ganzjahresreifen getestet und sie besser eingestuft wie die meisten Winterreifen...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #485  
Alt 15.12.2010, 20:33
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Hier mal der Versuch sachbezogener Witzigkeit...

Der Typ vom ADAC faselt allerdings dummes Zeug, der ADAC selber hat meine Ganzjahresreifen getestet und sie besser eingestuft wie die meisten Winterreifen...
So sehr ich mit den Leistungen des ADAC zufrieden bin, Blödsinn gequatscht und geschrieben wird da öfters.

In Berlin fährt die Polizei auch überwiegend Ganzjahresreifen, wie lange weiß ich nicht, aber wir beliefern sie schon seit ca 20 Jahren damit. Kommt also hin, was im Film erzählt wird. Ich kenne zwar die Unfallzahlen der Polizeiautos nicht, die auf falsche Bereifung im Winter zurück zuführen wäre, aber mir ist das so recht, dass sie nicht 2 Sätze Reifen pro Auto verwenden. Die Kosten dafür wären wohl nicht unerheblich und tragen müßte diese.......


....obwohl, wenn ich pro Auto 2 Sätze liefern dürfte, dann......
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  #486  
Alt 15.12.2010, 20:56
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Ich weiß garnicht, was das ganze soll; gerade bei dem ganzen Sommer-Breitreifen-Wahnsinn sparen die meisten durch Winterreifen richtig Kohle; sieht bei uns in etwa so aus:

- PKW 1, 205/55x16 im Winter, billiger als die 225/40x18 Sommerschlappen,
- PKW 2, 225/55x16 im Winter, ebenfalls billiger als die 225/50x17 Sommerpellen!

Mehr Gummi auf der Felge ist bei Eis, Schnee und gelegentlicher Bordsteinkantenberührung einfach besser!
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Gruß
Stefan
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  #487  
Alt 18.12.2010, 12:19
Wohnbusfahrer
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So, jetzt mal für alle, die die deutsche Sprache gerne für sich neu interpretieren, eine amtliche Auskunft:

Zitat:
Sehr geehrter Herr B.......,

vielen Dank für Ihre Mail.

* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*


Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt.
Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Presse...166_list%253D2


Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxxxxxxxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de
Natürlich wird es immer noch Leute geben, die störrisch genug sind, ihre Meinung über die klar formulierte Verordnung zu stellen. Aber denen ist eben nicht zu helfen, außer mit einem Bußgeld
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  #488  
Alt 18.12.2010, 13:30
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Klasse, damit dürfte ich ja die Serienmässig auf dem Lada Niva ausgelieferten Russenstollen bei den oben beschriebenen Starssenverhältnissen bewegen......., da steht sogar M+S drauf....

Hab ich mal ausprobiert, die Dinger sind bei den jetzigen Verhältnissen nicht fahrbar
Ich habe LLKW Winterreifen von Hancook drauf, damit gehts prima................

Das ganze Ding ist doch so wie oben beschrieben eine Farce....
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  #489  
Alt 18.12.2010, 13:47
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Standard Erstaunliche Aussage !

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.




Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.




Tja, was denn nun ??? Das wäre jetzt echt der Hammer, wenn die jetzt behaupten, dass auf dem Reifen nicht M+S stehen muss. Aber so scheinen sie das in der Antwort auszulegen, Super ! Damit geht die Verwirrung wohl in die nächste Runde
.
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  #490  
Alt 18.12.2010, 14:27
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Worüber unterhaltet ihr euch eigentlich?
Das Winterreifen sinnvoll sind, ist klar.
Das eine Verordnung sinnvoll ist, damit auch der ignoranteste Autofahrer zumindest zur Kasse gebeten wird, wenn er schon den Verkehr mit Sommerreifen behindert, hat sich mittlerweile auch als Meinung durchgesetzt.
Jetzt geht es um die Art des Gesetzes. "Einfach" gab es schon, und wurde als nicht verfassungsgemäß gekippt.
Jetzt gibt es das Gesetz eben etwas komplizierter, aber klar ist, das jedes Gesetz Schlupflöcher aufweist, die man ausnutzen kann, aber nicht muß.
Das ist m.E eine guter Kompromiss, denn die Alternative wäre, das Winterreifen in Deutschland nur noch zugelassen werden, wenn sie, ähnlich BSH-Beleuchtung, zuvor einen gesonderten Test absolviert haben. Das will doch auch keiner.
Was ist also die Alternative?

Gruß

Volker
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  #491  
Alt 18.12.2010, 17:09
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@Jörg07
Das ist gar nicht so verwunderlich. Es gibt Reifen, die die Bedingungen der Norm erfüllen, ohne als M&S gekennzeichnet zu sein, z.B. Michelin XZL. Weshalb soll man die nicht fahren dürfen?
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  #492  
Alt 18.12.2010, 17:29
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
@Jörg07
Das ist gar nicht so verwunderlich. Es gibt Reifen, die die Bedingungen der Norm erfüllen, ohne als M&S gekennzeichnet zu sein, z.B. Michelin XZL. Weshalb soll man die nicht fahren dürfen?
Das Problem ist, dass Du das den Gesetzeshütern auch irgendwie erklären mußt, wenn sie Dich anhalten, wie machst Du das dann ???

Zur Zeit habe ich alle 2 Tage einen unserer LKW-Kunden am Telefon, der gerade in der Polizeikontrolle steht und dem netten Uniformierten ohne Erfolg versucht zu erklären, dass er auf der Antriebsachse nur die M+S Reifen fahren muß. Ich kann dann durch vorlesen und bewußtem betonen der wichtigen Passagen aus dem Gesetzestext die Situation meistens entspannen. Aber wenn der Uniformierte nicht mal auf den Antriebsreifen das M+S lesen würde, wäre die Fahrt meines Kunden zu Ende, definitiv !!

Selbst wenn Du zufällig Dein Laptop dabei haben solltest, erklär mal dem Uniformierten warum der XZL-Reifen zulässig sein soll im Winter, wenn nicht mal Michelin davon was auf seinen Seiten erwähnt :

http://www.michelintransport.com/ple...odeRubrique=47
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  #493  
Alt 18.12.2010, 17:42
Wepi Wepi ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Worüber unterhaltet ihr euch eigentlich?
Das Winterreifen sinnvoll sind, ist klar.
Das eine Verordnung sinnvoll ist, damit auch der ignoranteste Autofahrer zumindest zur Kasse gebeten wird, wenn er schon den Verkehr mit Sommerreifen behindert, hat sich mittlerweile auch als Meinung durchgesetzt.
Jetzt geht es um die Art des Gesetzes. "Einfach" gab es schon, und wurde als nicht verfassungsgemäß gekippt.
Jetzt gibt es das Gesetz eben etwas komplizierter, aber klar ist, das jedes Gesetz Schlupflöcher aufweist, die man ausnutzen kann, aber nicht muß.
Das ist m.E eine guter Kompromiss, denn die Alternative wäre, das Winterreifen in Deutschland nur noch zugelassen werden, wenn sie, ähnlich BSH-Beleuchtung, zuvor einen gesonderten Test absolviert haben. Das will doch auch keiner.
Was ist also die Alternative?

Gruß

Volker
Wieso eigentlich nicht? Oder möchtest Du mit gekennzeichneten M&S-Reifen durch die Winterlandschaft fahren, wie sie z.B. Burmi beschrieben hat? Und umgekehrt wird es noch problematischer, wenn Reifen die gesetzlichen Kriterien erfüllen, aber nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Wie erkennt sie der Verbraucher? Und soll die Polizei bei Kontrollen dann immer mit einer Liste (von wem?) herumlaufen? Da wären doch Reifen, die eine ähnliche Prüfprozedur wie BSH-geprüfte Lichter durchlaufen haben und entsprechend gekennzeichnet sind, wirklich die beste Lösung. Geeignete Prüfinstitute haben wir dafür sicher genug. Und da ja nur eine Typprüfung notwendig wäre, würden sich die Kosten sicher auch in vernünftigem Rahmen halten. Nur die Chinesen würden vermutlich zunächst protestieren. Und natürlich, wie immer, die EU.
Gruß
Wepi
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  #494  
Alt 18.12.2010, 18:41
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Wepi Beitrag anzeigen
Wieso eigentlich nicht? Oder möchtest Du mit gekennzeichneten M&S-Reifen durch die Winterlandschaft fahren, wie sie z.B. Burmi beschrieben hat?
Damit bist du der einzige, der so was fordert. Ich kann mich noch an Kommentare hier im Forum zur BSH-Pflicht, die daneben die Leuchten auch noch verteuern, erinnern. "Überflüssig" sowie "Gängelei" war noch das harmloseste.

Es zwingt dich doch keiner unwirksame M+S Reifen zu kaufen.

Gruß

Volker
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  #495  
Alt 18.12.2010, 20:38
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Das Problem ist, dass Du das den Gesetzeshütern auch irgendwie erklären mußt, wenn sie Dich anhalten, wie machst Du das dann ???
Ganz einfach - von Michelin bekommt man auf Anfrage problemlos ein Bestätigungsschreiben. Das würde ich mitführen, wenn ich XZL führe.
Für meine Matador habe ich auch beim Hersteller nachgefragt, bin aber abschlägig beschieden worden. Deshalb habe ich WR gekauft, die jetzt nur noch den Weg von Wachtendonk nach Berlin finden müssen
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  #496  
Alt 18.12.2010, 21:21
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Damit bist du der einzige, der so was fordert. Ich kann mich noch an Kommentare hier im Forum zur BSH-Pflicht, die daneben die Leuchten auch noch verteuern, erinnern. "Überflüssig" sowie "Gängelei" war noch das harmloseste.

Es zwingt dich doch keiner unwirksame M+S Reifen zu kaufen.

Gruß

Volker
Solche Kommentare wird es immer geben, ganz gleich, welche staatlichen Regelungen es betrifft. Außerdem dürften die Gefahren bei ungeprüften Pos.-Lichtern deutlich geringer sein als bei falscher Bereifung. Und wie die inzwischen erfolgte Lockerung der Vorschriften bezüglich der Positionslichter zeigt, gab es da auch unnötige Einschränkungen. Dennoch müssen auch in Zukunft durchaus zu Recht Positionslichter bestimmten Prüfkriterien genügen, wenn die Prüfung nicht durch das BSH erfolgt ist. Was da nämlich vor allem an amerikanischen Billigbooten manchmal montiert ist, spottet jeder Beschreibung. Die können allenfalls als Weihnachtsdekoration dienen.
Da jetzt aber nun einmal wirksame Winterreifen bei bestimmten Witterungsverhältnissen vorgeschrieben sind, sollten auch die Eigenschaften genau festgelegt und von unabhängiger Seite überprüft werden. Das x-beliebigen Herstellern zu überlassen und dem Verbraucher zuzumuten, sich irgendwie vor dem Kauf über die Eigenschaften der Reifen zu informieren, ist mehr als fragwürdig. Gutgläubige werden dabei immer wieder auf billigen Mist hereinfallen. Wie weit die Tests in Automobilzeitschriften etc. tatsächlich objektiv sind, ist wie bei den meisten Produkten sehr fraglich. Und da es bei Reifen um ganz andere Stückzahlen geht als bei Positionslichter der Sportschifffahrt, muß eine solche Prüfung auch keine merkliche Preissteigerung zur Folge haben. Ich glaube daher nicht, dass ich mit meiner Meinung unter vernünftigen Leuten wirklich so alleine stehe.
Gruß
Wepi
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  #497  
Alt 18.12.2010, 21:44
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Zitat:
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Ich glaube daher nicht, dass ich mit meiner Meinung unter vernünftigen Leuten wirklich so alleine stehe.
Gruß
Wepi
"Alleine" war zugegebenermaßen übertrieben,
aber es ist nun mal so, dass solche nationalen Alleingänge internationalen Handel nicht mehr funktionieren, und in der EG nicht zulässig sind. Von daher erübrigt sich ein Gedankenexperiment in diese Richtung

Gruß

Volker
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  #498  
Alt 18.12.2010, 21:58
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Heute im TV; Winterreifentest bei N-TV:

- China-M+S gegen Marken -Winterreifen,
- zwei baugleiche Golf,
- OK, war nur auf bewässerter glatter Fläche getestet.

Der Golf mit Markenwinterreifen stand nach etwa 30 m, der Vergleichs-Golf mit China-M+S hatte an der Stelle noch fast vollen Speed drauf! Wäre fast vom Testgelände gerutscht!
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Gruß
Stefan
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  #499  
Alt 18.12.2010, 22:40
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Ja, Stefan, und wie gesagt ist es sogar noch irrer : Marken-SOMMERreifen sind auf nasser/glatter/verschneiter Fahrbahn den China-WINTERreifen weit überlegen. Und trotzdem bekommt man mit den Sommerreifen ein Ticket (und mit den Chinareifen die Leitplanke ins Gesicht) weil aufgrund der schlampigen Gesetzgebung nicht die Qualität/Eigenschaft entscheidend ist, sondern ein kleines Gummizeichen, das jeder Hersteller ohne jede Begründung auf seine Reifen ploppen darf.

Genauso lustig wie die Diskussion über Ganzjahresreifen : laut ADAC-Test sind meine Goodyear Vector 4seasons (made in Germany) den meisten getesteten Winterreifen überlegen und trotzdem auch vom Verschleiß her vollwertige Reifen für den Sommer. Genau die selben ADAC-Komiker reden aber die Ganzjahresreifen schlecht (siehe N3).

Man sieht, dieses Thema hat viel Lach-Potential, wobei es ein hähmisches Lachen ist...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #500  
Alt 19.12.2010, 06:07
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Ich habe schon vor Jahren entschieden:
- im Sommer mit sportlichen Sommerreifen (gut getestete Markenwaren),
- im Winter mit moderaten Winterreifen (ebenfalls gut getestet).

Wenn man bedenkt, wie viele Bordsteinkanten ich allein in diesem Winter entlanggerutscht bin (16" Stahlfelge), freue ich mich, dass die teuren 18-Zöller trocken und sicher den Winter überstehen.

Ich glaube aber, dass Ganzjahresreifen eher etwas für langsamere Fahrzeuge sind. Bei leistungsstarken PKW (deutlich über 200 km/h mit entsprechender Beschleunigung) sollte die 2-Reifentyp-Variante drinsitzen.
__________________
Gruß
Stefan
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