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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Was steht im Brief, ZD als Alternativbereifung? Wenn sie nicht drin stehen, musst du sie (problemlos) eintragen lassen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#27
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Zitat:
? Sonst soweit alles andere richtig
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#28
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Zulassungsdokument Teil I und II. Ersatz für Brief u. Schein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#29
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Achso
Hab noch die alten Zettel Also Resüme Trotz ABE eintragen lassen Is doch doof diese Rennerei
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#30
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Zitat:
Wenn nicht, dann nicht! Gibt mir mal die KBA Nummer der Felge und ich sag dir was genaues.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#31
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Zitat:
du sach ma ... davon rede ich hier doch die ganze Zeit ...
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#32
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Zitat:
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Was denn nu?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#33
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ja eben ... und wenn in der ABE drin steht du mußt zur Überprüfung dann ist das keine ABE mehr wo man nicht zur Überprüfung muß ... für mich wäre das dann ein Teilegutachten .... eine ABE ist eine Allgemeine Betriebszulassung, wo das entsprechende Bauteil vorab beim, keine Ahnung bei wem, geprüft wurde und für "okey" befunden wurde ... fertig. jetzt kommst du und sagst, es gibt ABE´s die explizit daraufhinweisen zum Tüv zu fahren .... was ist dann der Unterschied zum Teilegutachten (was den Einbau von diesem Produkt an dem Fahrzeug zulässt aber einer Prüfung verlangt)
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#34
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Fahrzeugteile mit Teilegenehmigungen: ABE, ABG EG, EWG, ECE sind von der Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO nur befereit, wenn dieses ausdrücklich in der Prüfunterlage vermerkt ist.
Prüfungsfreiheit ist erkennbar an dem Kreis mit der Welle und E, welches auf dem Bauteil eingeprägt sein muss. Teilegutachten TGA, FGA´s werden pauschal Begutachtet §19(2). Wie dem auch sei. Mir ging es nur darum, dass es solche Felgen nie und nimmer mit einem" E" gibt und immer vorgeführt werden müssen und logischerweise auch einen Zettel für die Papiere kriegen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#35
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Ich hatte mir für meinen Passat andere Räder besorgt (andere Felgengröße, -breite und ET als eingetragen)
siehe Bild: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=531 Als Anbauhinweis stand Radkästen bördeln oder so ähnlich... Ich habe die Räder montiert (nichts gebördelt) und probegefahren - nichts hat geschliffen. Ab zum TÜV und für einige Teuros Abnahme ohne Beanstandung erhalten, mit der Ansage:"Wenn Sie das nächste Mal bei der Zulassungsstelle sind, bitte in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... " Das ist schon einige Jahre her und ich war noch nicht bei der Zulassungsstelle das TÜV-Gutachten habe ich aber immer dabei.
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack |
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