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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 03.11.2009, 16:27
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Um mal die Spekulationen zu beenden.

Eingetragen sind 8 J mit einer ET von 20
Plan ist 8,5 J mit einer ET von 13

Felgendurchmesser und Reifendimensionen sind eingetragen, da schonmal drauf gewesen.
Du hast jetzt 235 45 17 mit einer 8J et20 montiert/ eingetragen und willst auf Felgen 8,5et13 umsatteln?

Was steht im Brief, ZD als Alternativbereifung?
Wenn sie nicht drin stehen, musst du sie (problemlos) eintragen lassen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #27  
Alt 03.11.2009, 17:09
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Du hast jetzt 235 45 17 mit einer 8J et20 montiert/ eingetragen und willst auf Felgen 8,5et13 umsatteln?

Was steht im Brief, ZD als Alternativbereifung?
Wenn sie nicht drin stehen, musst du sie (problemlos) eintragen lassen.

?
Sonst soweit alles andere richtig
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #28  
Alt 03.11.2009, 17:14
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Zulassungsdokument Teil I und II. Ersatz für Brief u. Schein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #29  
Alt 03.11.2009, 17:18
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Zulassungsdokument Teil I und II. Ersatz für Brief u. Schein.
Achso
Hab noch die alten Zettel

Also Resüme

Trotz ABE eintragen lassen

Is doch doof diese Rennerei
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #30  
Alt 03.11.2009, 17:30
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Achso
Hab noch die alten Zettel

Also Resüme

Trotz ABE eintragen lassen

Is doch doof diese Rennerei
...wenn in der ABE steht: Anbauprüfung/ Änderungsabnahme erforderlich. Dann JA.

Wenn nicht, dann nicht!

Gibt mir mal die KBA Nummer der Felge und ich sag dir was genaues.
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  #31  
Alt 03.11.2009, 18:44
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...wenn in der ABE steht: Anbauprüfung/ Änderungsabnahme erforderlich. Dann JA.

Wenn nicht, dann nicht!

du sach ma ...


davon rede ich hier doch die ganze Zeit ...
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  #32  
Alt 03.11.2009, 18:53
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
ist die ABE eine ABE oder ein Gutachten

sollte es eine ABE sein, wo dein Fahrzeug aufgeführt ist, brauchst du nicht hin (ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis)

ist es ein Gutachten (im Zubehörbereich normal) sollte dein Fahrzeug drin stehen,mußt trotzdem zum Tüv und den Kram eintragen lassen
Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
nöööö ....



Sommerreifen habe ne ABE vom Hersteller ebenso wie die Stahlfelgen für die Winterreifen


das ist das gleiche Prinzip ...


oder für das Fahrzeug gibt es verschieden Felgendesigns in verschiedenen Größen ... vom Hersteller gibt es kein Gutachten sondern nur eine ABE die dem Tüv vorliegt ...



ABE sagt ja aus, das diese Felgen für dieses Fahrzeug schon geprüft wurden.
Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
daher ja auch meine Frage ob die ABE wirklich eine ABE oder ein Gutachten ist ...


mit einer ABE braucht man nicht zum TÜV solange die Fahrwerkskombination indentisch zum Serienfahrzeug ist ...



Übrigens ist es auch wurscht ob was eingetragen ist oder nicht, denn die ABE muß IMMER mit dem Fahrzeug mitgeführt werden ... (ich hatte damals dafür nen eingenen vollgefüllten Hefter im Kofferraum)

Was denn nu?
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  #33  
Alt 03.11.2009, 19:00
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Was denn nu?

ja eben ... und wenn in der ABE drin steht du mußt zur Überprüfung dann ist das keine ABE mehr wo man nicht zur Überprüfung muß ...


für mich wäre das dann ein Teilegutachten ....


eine ABE ist eine Allgemeine Betriebszulassung, wo das entsprechende Bauteil vorab beim, keine Ahnung bei wem, geprüft wurde und für "okey" befunden wurde ... fertig.


jetzt kommst du und sagst, es gibt ABE´s die explizit daraufhinweisen zum Tüv zu fahren ....


was ist dann der Unterschied zum Teilegutachten (was den Einbau von diesem Produkt an dem Fahrzeug zulässt aber einer Prüfung verlangt)
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  #34  
Alt 03.11.2009, 20:13
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Fahrzeugteile mit Teilegenehmigungen: ABE, ABG EG, EWG, ECE sind von der Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO nur befereit, wenn dieses ausdrücklich in der Prüfunterlage vermerkt ist.

Prüfungsfreiheit ist erkennbar an dem Kreis mit der Welle und E, welches auf dem Bauteil eingeprägt sein muss.


Teilegutachten TGA, FGA´s werden pauschal Begutachtet §19(2).


Wie dem auch sei. Mir ging es nur darum, dass es solche Felgen nie und nimmer mit einem" E" gibt und immer vorgeführt werden müssen und logischerweise auch einen Zettel für die Papiere kriegen.
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Alt 03.11.2009, 20:22
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Ich hatte mir für meinen Passat andere Räder besorgt (andere Felgengröße, -breite und ET als eingetragen)
siehe Bild: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=531
Als Anbauhinweis stand Radkästen bördeln oder so ähnlich...
Ich habe die Räder montiert (nichts gebördelt) und probegefahren - nichts hat geschliffen.
Ab zum TÜV und für einige Teuros Abnahme ohne Beanstandung erhalten, mit der Ansage:"Wenn Sie das nächste Mal bei der Zulassungsstelle sind, bitte in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen... "
Das ist schon einige Jahre her und ich war noch nicht bei der Zulassungsstelle das TÜV-Gutachten habe ich aber immer dabei.
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MfG Thorsten

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