![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]()
Hallo zusammen, nur kurz zur Info für die Zukunft wenn mal die Feuerwehr kommt.
Bei uns in der Gemeinde / Stadt sind wir Feuerwehrmänner / Frauen aufgefordert bei einem Einsatz den Verursacher einen kleinen gelben Zettel zu unterschreiben lassen. Damit übernimmt der vermeintliche Verursacher die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Wir als Feurwehrangehörige weigern uns den Geldeintreiber für die Gemeinde zu spielen und deswegen gibt es immer wieder Stress mit dem Ordnungsamtsleiter von der Gemeinde. Also einfach nie irgend einen Zettel unterschreiben den der Einsatzleiter einem zum unterschreiben hin hält. Denn genau so wie in diesem Fall hier ist es nicht immer sicher ob es sich um einen gebührenpflichtiger Einsatz handelt oder nicht. Wenn der Zettel aber unterschrieben ist und sich im nachhinein die eigene Versichrung weigert den Einsatz zu bezahlen tut man sich erheblich schwer von den Kosten wieder weg zu kommen. Also auch in der Streßsituation wenn ein ganzer Löschzug vor dem Haus auftaucht immer ruhig Blut ![]()
__________________
![]()
|
#27
|
||||
|
||||
![]()
Aufgrund meiner Grundstücksgröße
![]() ![]() Gruß, Frank ![]()
__________________
Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
|
#28
|
||||
|
||||
![]()
__________________
mfG Marko egal welches Problem du hast, die Lösung heißt : mit einem Stein oder einem gaaaaaanz langen Stock ![]() ![]() ![]() |
#29
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht ![]() |
#30
|
||||
|
||||
![]()
Offene Feuer sind nicht unbedingt meldepflichtig. Man kann das beim Ordnungsamt erfragen bzw. nachlesen.
Die Feuerwehr kommt zur Gefahrenabwehr. Eine Gefahr muss durch den Meldenden, der ja namentlich der Fw bekannt sein muss ( Anrufprotokoll) ausgerufen worden sein.
Edit: Wir hatten ähnlichen Fall mal selbst, so wurde uns das erklärt. Grundsätzlich ist es aber Gemeindesache.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (10.10.2009 um 11:12 Uhr) Grund: Edit |
#31
|
|||
|
|||
![]()
Das ist mit Sicherheit in jedem Bundesland anders geregelt.
Ich meine, dass in NRW offene Feuer auch in Blechtonnen verboten sind. Ausnahme waren bis dato die Osterfeuer. Da aber letztes Ostern hier die Sichtweite auch auf Grund der Luftdruckverhältnisse unter 50 Meter lag, will man auch da einen Riegel vorschieben. Alle hatten ihre "Abfälle" bis Ostern gehortet und alle dann auf einmal angezündet. Was das Anrufen der Feuerwehr oder Polizei angeht, sagen die doch immer, beim leichtesten Verdach auch besser einmal zu viel anrufen als zu wenig. Solange man im guten Glauben handelt wird einem wohl nichts passieren, bei grobem Unfang natürlich und zu Recht. |
![]() |
|
|