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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 27.10.2003, 17:33
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... schon o.k.

oder wie man in Bayern sagt

"... samma wieda Freind!"


Gruß

Volker
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  #27  
Alt 27.10.2003, 18:09
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Zitat:
Zitat von Volker
"... samma wieda Freind!"
Du bist weiter als ich, Du kannst bayerisch in Wort und Schrift!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
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  #28  
Alt 27.10.2003, 18:39
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... hast Du eine Ahnung!

Eigentlich bin ich geborener Saarbrücker und in Bayern dürfte ich mir meinen Zuageroasten-Pseudodialekt nur in Einwanderer-Kreisen erlauben....
Aber jodeln kann ich besser als mancher Bayer - nach 2 Jahren Gebirgsjäger...

Es grüßt

Volker
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  #29  
Alt 27.10.2003, 19:23
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Klaus Werner, Du schreibst:
Das ist keine Sonderregelung was da die Kroaten machen. Man (z.B. ein Deutscher) kann so viele ausländische Führerscheine (in Kroatien, in Polen, in Malta, in Wasweissichwo) machen wie er lustig ist. Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat. Auch wenn man im benachbarten Ausland des Ausstellungslandes vielleicht den einen oder anderen Entenpolzisten damit bluffen konnte, so heißt das keinesfalls, daß der Führerschein deshalb in dem anderen Land gültig ist. Ich warne vor dieser Annahme.

Du schreibst aber auch:
Führerscheinrecht (egal ob Straße oder Wasser) ist immer nationales Recht. Es gibt kein europäisches noch internationales Recht im Führerscheinwesen. Es sind nur bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen für die jeweiligen eigenen Staatsbürger möglich. Jeder Staat kann das Führerscheinwesen nur für sein eigenes Land regeln. Es kann und darf kein Land einen Führerschein ausstellen, der für Ausländer in einem Drittland Gültigkeit hat, ausser dieser hat seinen Lebensmittelpunkt ständig im Gastland.

Auch wenn sich das etwas widerspricht; da Du schreibst:
Das mit dem Führerscheinrecht das interessiert mich weniger (Hab ich eh voll drauf).

meine Frage:

Ich wechsele seit etwa 25 Jahren immer wieder das Land, in dem ich meinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt habe, z.Z ist es die Tuerkei (es war bisher kein EU Land dabei). Obwohl ich seit ueber fuenf Jahren hier lebe, wurde mein deutscher Bootsfuehrerschein – es wurde explizid danach gefragt, ich musste ihn auch schon vorlegen - anerkannt. Nach Deinen Aussagen muss ich die tuerkische Lizenz machen, weil ein Tuerke in Deutschland unter solchen Umstaenden eben den deutschen Fuehrerschein braucht? Das wuerde bedeuten, dass in meinem Fall der tuerkische Fuehrerschein auch in Deutschland gilt, und eben in jedem anderen Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen hat?

Die Autofuehrerscheine habe ich immer so bekommen, oder der deutsche Fuehrerschein wurde, wie hier in der Tuerkei (mit Uebersetzung), akzeptiert. Ansonsten hatte ich, mit lokalem Fuehrerschein, immer auch den internationalen Fuehrerschein, auch da kaum ein Polizist in Deutschland bengalisch, singhalesisch oder indonesisch lesen kann. Wie ist das dann mit dem Bootsfuehrerschein? Wer kann solche lokalen Fuehrerscheine als soche erkennen? Einen internationalen Bootsfuehrerschein gibt es ja nicht?

Mit welchen Laendern hat die BRD solche bilateralen Abkommen, mit welchen nicht? Kann in Deutschland, bei jemandem, der seinen Lebensmittelpunkt dort hat, der deutsche Fuehrerschein verlangt werden, ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird?
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  #30  
Alt 27.10.2003, 19:45
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Hallo Sayang,
ich weiß aus meiner Familie, dass mein Schwager für mehrere Jahre (5) in eine leitende Position eines deutschen Chemiekonzerns nach Argentinien versetzt wurde und er mußte nach 1/2 Jahr (als nämlich seine Touristen-Aufenthaltszeit vorbei war) einen argentinischen Führerschein neu machen! Wobei sogar so etwas wie ein Sprachtest dabei war!

Wie schon Klaus-Werner sagte, ist es die Sache des jeweiligen Landes, ob es sagt: "Gut, Dein Führerschein gilt auch bei uns, wenn Du auch hier Deinen Lebensmittelpunkt hast" oder eben " Du wohnst jetzt bei uns, bist vorübergehend einer der unsrigen, demzufolge mußt Du auch unseren Führerschein haben"
Und dann ist es eben noch sache, ob sie Dir Deinen einfach umschreiben, oder ob Du einen komplett neuen bei einer dortigen Fahrschule machen musst (siehe mein Schwager)

Gruß

Volker
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  #31  
Alt 27.10.2003, 20:49
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@Volker
Fuehrerschein oder Bootsfuehrerschein?
Sache des Landes oder bilateral?
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  #32  
Alt 27.10.2003, 20:56
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Ich denke, BEIDES ist Sache des Landes!

Bei meinem Schwager war es zwar der Autoführerschein - aber nach meinem laienhaften Halbwissen ist es eines der Hoheitsrechte jedes Landes, zu entscheiden, mit welchem Papier man in seinem Hoheitsgebiet umanand fahren, resp. skippern darf.

Gruß

Volker
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  #33  
Alt 27.10.2003, 21:05
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Standard Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von Sayang
Klaus Werner, Du schreibst:
Das ist keine Sonderregelung was da die Kroaten machen. Man (z.B. ein Deutscher) kann so viele ausländische Führerscheine (in Kroatien, in Polen, in Malta, in Wasweissichwo) machen wie er lustig ist. Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat. Auch wenn man im benachbarten Ausland des Ausstellungslandes vielleicht den einen oder anderen Entenpolzisten damit bluffen konnte, so heißt das keinesfalls, daß der Führerschein deshalb in dem anderen Land gültig ist. Ich warne vor dieser Annahme.

Du schreibst aber auch:
Führerscheinrecht (egal ob Straße oder Wasser) ist immer nationales Recht. Es gibt kein europäisches noch internationales Recht im Führerscheinwesen. Es sind nur bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen für die jeweiligen eigenen Staatsbürger möglich. Jeder Staat kann das Führerscheinwesen nur für sein eigenes Land regeln. Es kann und darf kein Land einen Führerschein ausstellen, der für Ausländer in einem Drittland Gültigkeit hat, ausser dieser hat seinen Lebensmittelpunkt ständig im Gastland.

Auch wenn sich das etwas widerspricht; ...
Wo ist da ein Widerspruch? Das mußt Du mir erklären.


Zitat:
Zitat von Sayang
meine Frage:
Ich wechsele seit etwa 25 Jahren immer wieder das Land, in dem ich meinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt habe, z.Z ist es die Tuerkei (es war bisher kein EU Land dabei). Obwohl ich seit ueber fuenf Jahren hier lebe, wurde mein deutscher Bootsfuehrerschein – es wurde explizid danach gefragt, ich musste ihn auch schon vorlegen - anerkannt. Nach Deinen Aussagen muss ich die tuerkische Lizenz machen, weil ein Tuerke in Deutschland unter solchen Umstaenden eben den deutschen Fuehrerschein braucht? Das wuerde bedeuten, dass in meinem Fall der tuerkische Fuehrerschein auch in Deutschland gilt, und eben in jedem anderen Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen hat?

Die Autofuehrerscheine habe ich immer so bekommen, oder der deutsche Fuehrerschein wurde, wie hier in der Tuerkei (mit Uebersetzung), akzeptiert. Ansonsten hatte ich, mit lokalem Fuehrerschein, immer auch den internationalen Fuehrerschein, auch da kaum ein Polizist in Deutschland bengalisch, singhalesisch oder indonesisch lesen kann. Wie ist das dann mit dem Bootsfuehrerschein? Wer kann solche lokalen Fuehrerscheine als soche erkennen? Einen internationalen Bootsfuehrerschein gibt es ja nicht?
Ich kann Dir nur sagen wie es in Deutschland gehandhabt wird und wie es im Ausland wohl ähnlich ist. Aber über Einzelheiten im Ausland (Fristen, Vorschriften, Gepflogenheiten usw.) da kann ich Dir nichts zu aussagen. Bei den vielen Staaten dürfte das wohl für den einzelnen zu viel werden.

Was fakt ist, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegst, dann brauchst Du spätestens nach 6 Monaten einen deutschen Autoführerschein und nach spätestens 12 Monaten einen deutschen Bootsführerschein. Basta. Auch wenn noch 100 mal danach gefragt wird, ich kann nichts anderes sagen.

Zitat:
Zitat von Sayang
Mit welchen Laendern hat die BRD solche bilateralen Abkommen, mit welchen nicht?
Ich kann mir da die Antwort einfach machen ohne gleich alle Staaten aufzählen zu müssen. Mir ist kein Land bekannt, welches die deutschen Führerscheine nicht anerkennt.


Zitat:
Zitat von Sayang
Kann in Deutschland, bei jemandem, der seinen Lebensmittelpunkt dort hat, der deutsche Fuehrerschein verlangt werden, ...
Wenn Du mit dort Deutschland meinst, dann wird es sogar verlangt.

Zitat:
Zitat von Sayang
.... ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird?
Ja. Ich kann Dir da aber keine Länder nennen. Bei der ganzen Sache darf man doch aber auch nicht vergessen, daß einige Länder selbst mit ihren eigenen Gesetzen und den internatinalen Gepflogenheiten ganz lasch umgehen. Erzähl Du mal in Südamerika auf dem Amazonas einem Eingeborenen Du hättests eines ostfriesisches Torfbootpatent und frag ihn mal ob Du damit auf dem Amazonas fahren darfs. Ich wüsste nicht weshalb der nein sagen wird. Aber daraus herzuleiten, daß das ostfrisische Torfbootpatent eine internationale Fahrerlaubnis ist.....

Leute, es ist doch so einfach solche Führerscheindiskussionen mit immer wieder neuen an den Haaren herbeigzogenen Fällen am Leben zu erhalten. Die Frage ist nur ob das irgend einem etwas bringt.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #34  
Alt 27.10.2003, 21:49
Sayang Sayang ist gerade online
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@Klaus Werner, den Widerspruch sehe ich in;
… Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat …
… Es sind nur bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen für die jeweiligen eigenen Staatsbürger möglich …
… Es kann und darf kein Land einen Führerschein ausstellen, der für Ausländer in einem Drittland Gültigkeit hat, ausser dieser hat seinen Lebensmittelpunkt ständig im Gastland …



Deine Aussage:
… Ich kann Dir nur sagen wie es in Deutschland gehandhabt wird und wie es im Ausland wohl ähnlich ist. Aber über Einzelheiten im Ausland (Fristen, Vorschriften, Gepflogenheiten usw.) da kann ich Dir nichts zu aussagen. Bei den vielen Staaten dürfte das wohl für den einzelnen zu viel werden …

widerspricht der Aussage: … NUR BILATERALE Vereinbarungen … moeglich …



Also, Deutschland darf den nationalen Fuehrerschein verlangen, .... ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird… Deine Antwort : Ja. Ich kann Dir da aber keine Länder nennen … widerspricht wiederum, dass es sich um bilaterale Abkommen handelt.

Mit den Widerspruechen kann ich leben, keine aussagekraeftige Antwort zu bekommen auch. Aber sag mir doch bitte, womit Du den Satz: … Leute, es ist doch so einfach solche Führerscheindiskussionen mit immer wieder neuen an den Haaren herbeigzogenen Fällen am Leben zu erhalten. Die Frage ist nur ob das irgend einem etwas bringt … begruenden willst? Was ist denn daran an den Haaren herbeigezogen? Willst Du mich der Luege bezichtigen?
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  #35  
Alt 27.10.2003, 23:00
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Standard Führerscheinrecht

Erst einmal, ich weiß nicht was Du immer mit … zum Ausdruck bringen willst?

Zitat:
Zitat von Sayang
@Klaus Werner, den Widerspruch sehe ich in;
… Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat …
Was ist an diese Aussage falsch? Beispiel: Ich (mit Lebensmittelpunkt in Deutschland) mache morgen in Polen einen Sportbootführerschein, dann gilt der für mich auch nur in Polen.


Zitat:
Zitat von Sayang
… Es sind nur bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen für die jeweiligen eigenen Staatsbürger möglich …
Auch richtig! Was meinst du wohl, was würde unser Innenminister dazu sagen wenn z. B. ein kroatischer Regierungssprecher morgen zu ihm sagen würde, wir haben neben unseren Bürgern (wg. dem Lebensmittelpunkt egal welcher Nationalität) noch alle anderen Mittelmeeranrainerstaaten mit unseren Führerscheinen versorgt und Deutschland diese Führerscheine jetzt anerkennen muß. Da würde unser Innenminister den ganz schnell mit der Antwort wegschicken, wenn die was von uns wollen, dann sollen diese bitte selbst zu uns kommen, aber nicht auf diese krumme Tour.

Zitat:
Zitat von Sayang
… Es kann und darf kein Land einen Führerschein ausstellen, der für Ausländer in einem Drittland Gültigkeit hat, ausser dieser hat seinen Lebensmittelpunkt ständig im Gastland …
Was hast Du hieran zu Beanstanden? Mal mit anderen Worten: Wenn ein Pole in Deutschalnd einen deutschen Bootsführerschein macht, dann hat der auch nur in Deutschland Gültigkeit und in keinem anderen Land. Wenn gleicher Pole nun hier in Deutschland (Gastland) seinen Lebensmittelpunkt hat, dann gilt der Führerschein weltweit.


Zitat:
Zitat von Sayang
… Ich kann Dir nur sagen wie es in Deutschland gehandhabt wird und wie es im Ausland wohl ähnlich ist. Aber über Einzelheiten im Ausland (Fristen, Vorschriften, Gepflogenheiten usw.) da kann ich Dir nichts zu aussagen. Bei den vielen Staaten dürfte das wohl für den einzelnen zu viel werden … widerspricht der Aussage: … NUR BILATERALE Vereinbarungen … moeglich …
Ich sehe da keinen Widerspruch. Um ehrlich zu sein verstehe ich vor lauter … auch nicht mehr worum es Dir hier geht.


Zitat:
Zitat von Sayang
Also, Deutschland darf den nationalen Fuehrerschein verlangen, .... ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird… Deine Antwort : Ja. Ich kann Dir da aber keine Länder nennen … widerspricht wiederum, dass es sich um bilaterale Abkommen handelt.
Irgendwie drehst Du hier leicht an meinen Antworten. Wo finde ich meine Aussage "Also, Deutschland darf den nationalen Fuehrerschein verlangen, .... ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird". Irgendwie kann das so nicht von mir sein. Du hast da 2 Aussagen von mir aus dem Zusammenhang gerissen und versuchst mir die jetzt als einen Satz unter zu jubeln.


Zitat:
Zitat von Sayang
Mit den Widerspruechen kann ich leben, keine aussagekraeftige Antwort zu bekommen auch. Aber sag mir doch bitte, womit Du den Satz: … Leute, es ist doch so einfach solche Führerscheindiskussionen mit immer wieder neuen an den Haaren herbeigzogenen Fällen am Leben zu erhalten. Die Frage ist nur ob das irgend einem etwas bringt … begruenden willst?
Weil meine Aussage dazu ebenfalls richtig ist.


Zitat:
Zitat von Sayang
Was ist denn daran an den Haaren herbeigezogen?
Habe ich geschrieben, daß Du Dir da etwas an den Haaren herbei gezogen hast?


Zitat:
Zitat von Sayang
Willst Du mich der Luege bezichtigen?
Wo habe ich das? Komm mir jetzt nicht auf dieser Schiene!

Ich habe echt keine Lust mich in ständigen Wiederholungen und in ellenlangen Texten zu erschöpfen. Klar gestellte Fragen, klar gegebene Antworten. Anders geht das nicht.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #36  
Alt 18.11.2003, 20:46
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Standard umschreibung

Vorgestern hat mir eine regelmäßige Kroatienurlauberin erzählt, daß sie öfter 300 EUR von Bekannten oder Freunden mit nach Kroatien nehmen und der Zahler dafür einen Führerschein (kroatisch) bekommt ohne selbst da gewesen zu sein. Na ja, das kann ich mir ja noch vorstellen, daß man da Scheine kaufen kann.
Nach meinem Einwand, daß man damit hier ja nichts anfangen könne, erzählte sie, daß die Käufer des Scheines diesen in Deutschland in einen EUROPÄISCHEN umschreiben lassen.

Hat davon schonmal jemand etwas von gehört?
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  #37  
Alt 18.11.2003, 21:03
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Standard Re: umschreibung

Zitat:
Zitat von loddar
Vorgestern hat mir eine regelmäßige Kroatienurlauberin erzählt, daß sie öfter 300 EUR von Bekannten oder Freunden mit nach Kroatien nehmen und der Zahler dafür einen Führerschein (kroatisch) bekommt ohne selbst da gewesen zu sein. Na ja, das kann ich mir ja noch vorstellen, daß man da Scheine kaufen kann.
Nach meinem Einwand, daß man damit hier ja nichts anfangen könne, erzählte sie, daß die Käufer des Scheines diesen in Deutschland in einen EUROPÄISCHEN umschreiben lassen.

Hat davon schonmal jemand etwas von gehört?
ja, das ist dann nach Kroatien der nächste Abzocker. Einen (amtlichen) europäischen Führerschein gibt es nicht. Spätestens bei der nächsten Kontrolle kostet er dann noch mal
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  #38  
Alt 18.11.2003, 21:16
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Standard Re: umschreibung

Zitat:
Zitat von loddar
Vorgestern hat mir eine regelmäßige Kroatienurlauberin erzählt, daß sie öfter 300 EUR von Bekannten oder Freunden mit nach Kroatien nehmen und der Zahler dafür einen Führerschein (kroatisch) bekommt ohne selbst da gewesen zu sein. Na ja, das kann ich mir ja noch vorstellen, daß man da Scheine kaufen kann.
Nach meinem Einwand, daß man damit hier ja nichts anfangen könne, erzählte sie, daß die Käufer des Scheines diesen in Deutschland in einen EUROPÄISCHEN umschreiben lassen.
Das ist kein Problem. Wenn Du mir 300 EUR gibst, schreibe ich Dir den auch in einen"europäischen" um. Mußt mir nur sagen welche europäische Sprache Dir da angenehm ist.

Überleg doch mal selbst was Du da schreibst. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß da jemand solche Offerten ernst nimmt. Oder doch?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #39  
Alt 18.11.2003, 21:21
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Standard amtl. Sportbootführerschein

Nachtrag:

In Deutschland einen amtlichen Schein zu machen kostet auch nicht mehr! Weshalb dann erst die 300 EUR nach Kroatien schleppen?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #40  
Alt 18.11.2003, 21:26
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Hi Klaus Werner,

ich nehm 500 Euro fürs umschreiben , mein europäischer ist dann aber wertvoller
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Charly
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  #41  
Alt 18.11.2003, 21:36
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Standard Konkurenzkampf

Zitat:
Zitat von charlyvoss
ich nehm 500 Euro fürs umschreiben , mein europäischer ist dann aber wertvoller
Ich lasse mir doch von Dir nicht das Geschäft kaputt machen! Dann nehme ich eben 600 EUR. So nicht mein Freund!

Mit freundlichem Gruß

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  #42  
Alt 18.11.2003, 21:46
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Standard Re: Konkurenzkampf

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von charlyvoss
ich nehm 500 Euro fürs umschreiben , mein europäischer ist dann aber wertvoller
Ich lasse mir doch von Dir nicht das Geschäft kaputt machen! Dann nehme ich eben 600 EUR. So nicht mein Freund!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
dann mach ich meine mit Goldrand auf Büttenpapier

... oder ich nehm sogar virtuelle
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Charly
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