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  #26  
Alt 14.07.2003, 10:32
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Was der Trailer wiegt, ist egal.

Es dreht sich nur um den Anhänger an sich.

Ein leichter LKW ist vom Fahrverbot ausgeschlossen es sei denn es hängt ein Anhänger hinter. Auch ein Klaufix mit 350Kg gehört dazu.
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  #27  
Alt 14.07.2003, 15:31
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also dieses Thema hatten wir bei www.viermalvier.de seeehhhr ausführlich, weil nunmal massenhaft Geländewagen aufgelastet sind.

Zusammenfassung aus 4x4 und hier
folgende fahrzeuge dürfen NICHT fahren:
alle, die in den Papieren als LKW zugelassen sind (Achtung! ein Bekannten hat einen VW-Combo = Golf. geschlossener kasten mit Eintrag LKW und nicht aufgelastet -> auch der ist gemeint) und mit Anhänger fahren (war letztes Jahr bei einem Umzug mit einem VW T4 und Anhänger ganz schön teuer für meinen Freund.

oder andersrum:
ist das Fahrzeug als WoMo, Kombinationsfahrzeug oder PKW in den Papieren notiert und wg. Finanzamt aufgelastet, darf es auch mit Hänger gefahren werden - ist ja kein LKW...

Deswegen ist mein Geländewagen immer noch ein PKW

Gruss

Pit
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Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #28  
Alt 14.07.2003, 17:21
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Zitat:
Zitat von Smutje
Es gilt für alle Lkw (egal ob aufgelastet) mit einem Gesamtgewicht über 3,5to incl. Trailer (also auch der Bully mit Wohnwagen). Man kann sich jedoch beim zuständigen Amt für Verkehr oder Rathaus etc. eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilen lassen!
...mein Bully ist aber als Sonderfahrzeug Wohnmobil und nicht als LKW aufgelastet... also kein Problem....


...aber ich hörte was neues von den Ösis.... nächstes jahr sollen alles fahrzeuge über 3,5 to (die hatten bisher die führerscheinregelung nicht wie in d) eine andere einstufung beim pickerl bzw. bei den autobahngebühren erfolgen.... man spricht da von lkw -einstufungen.... oh je oh je ... dann wirds für diese teuer....

wer weiss da mehr ??
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #29  
Alt 14.07.2003, 18:04
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Zitat:
Zitat von dieter
Zitat:
Zitat von Smutje
Es gilt für alle Lkw (egal ob aufgelastet) mit einem Gesamtgewicht über 3,5to incl. Trailer (also auch der Bully mit Wohnwagen). Man kann sich jedoch beim zuständigen Amt für Verkehr oder Rathaus etc. eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilen lassen!
...mein Bully ist aber als Sonderfahrzeug Wohnmobil und nicht als LKW aufgelastet... also kein Problem....


...aber ich hörte was neues von den Ösis.... nächstes jahr sollen alles fahrzeuge über 3,5 to (die hatten bisher die führerscheinregelung nicht wie in d) eine andere einstufung beim pickerl bzw. bei den autobahngebühren erfolgen.... man spricht da von lkw -einstufungen.... oh je oh je ... dann wirds für diese teuer....

wer weiss da mehr ??
Jaja, die Ösis - dielassen sich immer neue Dinge einfallen... Ich meide das Land mittlerweile prinzipiell
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Gruß
Hans-Jörg
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  #30  
Alt 14.07.2003, 21:31
Guido-E
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Zitat:
Zitat von Sailor18
Es gibt viele Boote die mit Hänger weniger als 750 Kg wiegen. Außerdem gibt es ja nicht nur die 750 KG regel sondern auch noch das man mit B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges fahren darf-sofern die die zulässige Gesamtmasse des ganzen Zuges nicht mehr als 3500 Kg beträgt
Is egal, ich mach BE, dann kann mir kein "Freund und Helfer" sagen, dass ich den Hänger nicht fahren darf, weil..... mhhh, irgendwas ist...
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  #31  
Alt 15.07.2003, 07:19
VirginWood
Gast
 
Beiträge: n/a
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Nach der Auflastung meines alten Nissan Patrol stand in meinen Papieren : LKW !!! Also Fahrverbot mit Anhänger am Sonntag !
Ein Kollege hat vor einigen Monaten zahlen müssen, weil er mit seinem VW-Bus mit Auflastung und Anhänger auf der A2 am Sonntag unterwegs war.
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  #32  
Alt 15.07.2003, 07:48
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Nach der Auflastung meines alten Nissan Patrol stand in meinen Papieren : LKW !!! Also Fahrverbot mit Anhänger am Sonntag !
Ein Kollege hat vor einigen Monaten zahlen müssen, weil er mit seinem VW-Bus mit Auflastung und Anhänger auf der A2 am Sonntag unterwegs war.
Heute steht nach der Auflastung immer noch PKW im Schein!
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  #33  
Alt 15.07.2003, 07:56
VirginWood
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Die alte Kiste ist mir eh schon wechgerostet
Ist auch schon ein paar Tage her Dumm dabei war nur, das das Finanzamt es damals nicht anerkannt hat
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