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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 27.06.2025, 10:50
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Nein, das mit dem Steuerrad ist eben nicht so wie du geschrieben hast und schon gar nicht europaweit, wie du auch schon öfter behauptet hast. Die einzelnen Ländergesetze können da unterschiedlich sein und aus 7.05 ES TRIN ist nur Abs. 2 für Sportboote interessant. Es sei denn Ländergesetze schreiben was anders vor. In der BinSchStrO steht aber gerade nicht, dass Lichter dem 7.05 vollumfänglich entsprechen müssen, sondern:



Das heißt, die Lampen müssen so leuchten, wie es jene tun, die so ein Wheelmark tragen. Im Prinzip müssen sie so beschaffen sein, dass sie einer entsprechenden Prüfung standhalten würden. Aber mit keiner Silbe lässt sich da reininterpretieren, dass die Lampe auch entsprechend zertifiziert und gekennzeichnet sein muss. Ich gebe zu, für deutsche Verhältnisse fast unglaublich, aber auch hier kann sich bezüglich überbordender Bürokratie mal was zum Guten ändern.

@Fearless
Mit dem Ankerlicht hat er recht, da sind für motorisierte Fahrzeuge die gleichen Anforderungen, in Bezug auf Farbe, Stärke und horizontaler Ausstrahlung wie für alle Lichter zu beachten.
wenn man aus einer Verordnung zitiert dann richtig


Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen
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  #27  
Alt 27.06.2025, 10:55
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
billi, ich versteh nicht warum du dich immer wieder auf diese Diskussion einläßt. Laß doch die unbelehrbaren ihre LED Lampen verbauen. Wenn es Ärger gibt müssen die doch zahlen. Da die alle ihren Bootsschein gemacht haben wurde denen auch erzählt was für Lampen/Leuchtmittel verbaut werden müssen.
Drum hab ich in einem anderen Thread gefragt, ob schon mal jemand wegen fehlendem Wheelmark zahlen musste. Bisher scheinbar nicht.
Dein Spruch mit dem Bootsführerschein ist Blödsinn, im Laufe der Jahre ändern sich Gesetze auch mal.
Ich habe aber Billi´s Rat befolgt und eine Anfrage beim Wasser und Schiffahrtsamt getätigt. So sollten wir dieses leidige Thema dann hoffentlich beenden können.
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  #28  
Alt 27.06.2025, 10:56
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Drum hab ich in einem anderen Thread gefragt, ob schon mal jemand wegen fehlendem Wheelmark zahlen musste. Bisher scheinbar nicht.
Dein Spruch mit dem Bootsführerschein ist Blödsinn, im Laufe der Jahre ändern sich Gesetze auch mal.
Ich habe aber Billi´s Rat befolgt und eine Anfrage beim Wasser und Schiffahrtsamt getätigt. So sollten wir dieses leidige Thema dann hoffentlich beenden können.
Dann veröffentliche dein Schreiben mit frage und Antwort bitte ungekürzt.. (namen geschwärtzt)
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  #29  
Alt 27.06.2025, 11:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann veröffentliche dein Schreiben mit frage und Antwort bitte ungekürzt.. (namen geschwärtzt)
Das mache ich, allerdings mit geschwärztem Namen.

Zitat:
Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen
das kann natürlich beides bedeuten: einmal, dass die Lichter in den genannten technischen Punkten dieser Verordnung entsprechen müssen und darüber hinaus der ES TRIN

oder

das die Lampen bezüglich horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke beiden Verordnungen entsprechen müssen.

Wenn man ein gutes Deutsch voraussetzt, dann zweifellos Letzteres. Unter Beachtung wie solche Gesetze entstehen und immer wieder halbsatzweise geändert werden, kann aber auch Ersteres zutreffen. Dann hättest du in allen Punkten Recht. Warten wir mal die Stellungname des WSA ab.
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  #30  
Alt 27.06.2025, 11:07
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Das mache ich, allerdings mit geschwärztem Namen.



das kann natürlich beides bedeuten: einmal, dass die Lichter in den genannten technischen Punkten dieser Verordnung entsprechen müssen und darüber hinaus der ES TRIN

oder

das die Lampen bezüglich horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke beiden Verordnungen entsprechen müssen.

Wenn man ein gutes Deutsch voraussetzt, dann zweifellos Letzteres. Unter Beachtung wie solche Gesetze entstehen und immer wieder halbsatzweise geändert werden, kann aber auch Ersteres zutreffen. Dann hättest du in allen Punkten Recht. Warten wir mal die Stellungname des WSA ab.
die ESTRIN 7.05 sagt nur aus das dort das Steuerrad drauf sein muss... nicht mehr und nicht weniger..... in der 7.05 geht es nicht um die Lichtstärke
dann sagt diese Verordnung das am Steuerstand eine Überwachung der Lichter sein muss wenn dies nicht direkt vom Stuerstand aus erfolgen kann ... (was bei einem Sportboot kein Problem darstellt)



Artikel 7.05
Signallichter, Licht- und Schallzeichen
1.Signallichter, deren Gehäuse und Zubehör müssen das Zulassungskennzeichen tragen, das
nach der Richtlinie 96/98/EG1 des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung,
geändert, vorgeschrieben ist.

2.Zur Kontrolle der Signallichter müssen Stromanzeigelampen oder gleichwertige Einrichtungen
wie Meldeleuchten im Steuerhaus angebracht sein, sofern diese Kontrolle nicht unmittelbar vom
Steuerhaus aus möglich ist.

es wird nicth auf einen anderen Paragraphen der Verordnung verwiesen... also muss nur nach 1 das Steuerrad drauf sein...
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  #31  
Alt 27.06.2025, 11:23
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In 7.05 ist aber ei. Verweis auf die EU Richtlinie, die die technischen Anforderungen regelt. Möglich, dass du recht hast, da wird das WSA ja was zu schreiben. Aber auch dann wäre die geforderte Rechtsklarheit kaum gegeben. In einem Bußgeldverfahren würde ich mich dann auf Verbotsirrtum berufen und den Satz aus 3.02 entsprechend zitieren.
Weiter würde mich tatsächlich interessieren, ob irgendwer schon mal dafür was zahlen musste. Ich hab diesbezüglich nur eine Kontrolle als Gast auf einem anderen Boot erlebt, da durfte ich dann den Stab der Amilampe mit Wackelkontakt festhalten, damit überhaupt was leuchtet und wir durften weiter fahren
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  #32  
Alt 27.06.2025, 11:26
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
In 7.05 ist aber ei. Verweis auf die EU Richtlinie, die die technischen Anforderungen regelt. Möglich, dass du recht hast, da wird das WSA ja was zu schreiben. Aber auch dann wäre die geforderte Rechtsklarheit kaum gegeben. In einem Bußgeldverfahren würde ich mich dann auf Verbotsirrtum berufen und den Satz aus 3.02 entsprechend zitieren.
Weiter würde mich tatsächlich interessieren, ob irgendwer schon mal dafür was zahlen musste. Ich hab diesbezüglich nur eine Kontrolle als Gast auf einem anderen Boot erlebt, da durfte ich dann den Stab der Amilampe mit Wackelkontakt festhalten, damit überhaupt was leuchtet und wir durften weiter fahren
da wird aber ausdrücklich geschrieben:

müssen das Zulassungskennzeichen tragen,

das das Leuchtmittel dies nur bekommt wenn es den technischen Voraussetzungen entspricht ist ja logisch...

aber das ist nicht das Problem des Eigners oder des Beamten...

Steuerrad drauf alles gut.. Steuerrad nicht drauf ... Problem so einfach kann es auch in Deutschland sein.
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  #33  
Alt 27.06.2025, 11:26
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
… Das heißt, die Lampen müssen so leuchten, wie es jene tun, die so ein Wheelmark tragen. Im Prinzip müssen sie so beschaffen sein, dass sie einer entsprechenden Prüfung standhalten würden. Aber mit keiner Silbe lässt sich da reininterpretieren, dass die Lampe auch entsprechend zertifiziert und gekennzeichnet sein muss. ...
Das ist auch meine Interpretation der Bestimmungen. Das Ankerlicht muss lediglich ein weisses rundum strahlendes Dauerlicht mit 2 sm Sichtbarkeit sein. Damit entsprechen sie KVR und BSchStrO. Ob da eine LED “brennt”, oder eine Gluehlampe oder eine HID, ist ohne Belang.

Das Ankerlicht gehoert zwar zur Lichterfuehrung, ist aber nicht Teil der Navigationslichter. Deshalb werden Ankerlicht und Navigationslichter in den amtlichen Regelwerken auch ausdruecklich getrennt.
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  #34  
Alt 27.06.2025, 11:30
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Ich hab diesbezüglich nur eine Kontrolle als Gast auf einem anderen Boot erlebt, da durfte ich dann den Stab der Amilampe mit Wackelkontakt festhalten, damit überhaupt was leuchtet und wir durften weiter fahren
was die Beamten kontrollieren und beanstanden ist manchmal irwitzig...
ich kenne berichte von Strafen wegen Fehlender Sicherheitsausrüstung...
Ausgesprochen von der WSP.. Strafzettel kam nie.. da es keine Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung gibt...
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  #35  
Alt 27.06.2025, 11:32
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Das ist auch meine Interpretation der Bestimmungen. Das Ankerlicht muss lediglich ein weisses rundum strahlendes Dauerlicht mit 2 sm Sichtbarkeit sein. Damit entsprechen sie KVR und BSchStrO. Ob da eine LED “brennt”, oder eine Gluehlampe oder eine HID, ist ohne Belang.

Das Ankerlicht gehoert zwar zur Lichterfuehrung, ist aber nicht Teil der Navigationslichter. Deshalb werden Ankerlicht und Navigationslichter in den amtlichen Regelwerken auch ausdruecklich getrennt.
Ankerlicht ist Laut Binnenschifffahrtsrassenordnung ein "gewöhnliches Licht" dann in die Begriffsbestimmungen schauen und shcon wird man schlauer... es ist ein Navigations licht wie rot, Grün Bug und Hecklicht...

nochmal langsam für dich... die Navigationslichter an deinem Boot dienen nicht DIR zur Navigation... sondern dem anderen Verkehr und daher ist auch ein Ankerlicht wichtig für den anderen Verkehr um zu erkennen das dort ein Boot ankert...
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  #36  
Alt 27.06.2025, 12:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ankerlicht ist Laut Binnenschifffahrtsrassenordnung ein "gewöhnliches Licht" dann in die Begriffsbestimmungen schauen und shcon wird man schlauer... es ist ein Navigations licht wie rot, Grün Bug und Hecklicht ...
Hie sind wir unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzgeber kennst den Begriff aber gar nicht, deshalb regelt er das wohl auch in unterschiedlichen Paragrapen.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
… nochmal langsam für dich... die Navigationslichter an deinem Boot dienen nicht DIR zur Navigation... sondern dem anderen Verkehr und daher ist auch ein Ankerlicht wichtig für den anderen Verkehr um zu erkennen das dort ein Boot ankert...
Du darfst gerne schnell schreiben.

Den Begriff Navigationslicht gibt es im deutschen Regelwerk gar nicht. (Es gibt auch den Begriff Fahrtlicht nicht) Es gibt aber Fahrzeuge unter Fahrt. Es werden auch die dafuer genutzten und verlangten Lichter genannt. Das Ankerlicht ist nicht dabei.

Deshalb gibt es eine Zulassungspflicht fuer Seitenlichter, nicht aber fuer Ankerlichter (fuer unsere Freizeitboote). Die muessen “lediglich” den technischen Anforderungen entsprechen.
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  #37  
Alt 27.06.2025, 12:37
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Hie sind wir unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzgeber kennst den Begriff aber gar nicht, deshalb regelt er das wohl auch in unterschiedlichen Paragrapen.



Du darfst gerne schnell schreiben.

Den Begriff Navigationslicht gibt es im deutschen Regelwerk gar nicht. (Es gibt auch den Begriff Fahrtlicht nicht) Es gibt aber Fahrzeuge unter Fahrt. Es werden auch die dafuer genutzten und verlangten Lichter genannt. Das Ankerlicht ist nicht dabei.

Deshalb gibt es eine Zulassungspflicht fuer Seitenlichter, nicht aber fuer Ankerlichter (fuer unsere Freizeitboote). Die müssen “lediglich” den technischen Anforderungen entsprechen.
in §3.02 beinhaltet meiner Meinung nach auch das Ankerlicht von Kleinfahrzeugen. ich sehe da nicht das hier nur die Fahrbezeichnung gemeint ist (ansonsten würde es 3 nicht brauchen)

den dort werden alle Signallichter angesprochen.. Ausnahme in 3.. die Nachtbezeichnung eines nicht motorisierten Fahrzeuges.. also das Ankerlicht eines nicht motorisierten Schubleichters z.B.

hier der Parapragph mit kommetar in grün
§ 3.02 Lichter und Signalleuchten
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung (das betrifft fahren und ankern) vorgeschriebenen Lichter von allen Seiten sichtbar sein und ein gleichmäßiges, ununterbrochenes Licht werfen.
2. Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 oder am 31. Dezember 2012 oder am 6. Oktober 2018 geltenden Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
3. Die Nachtbezeichnung eines stillliegenden nicht motorisierten Fahrzeugs braucht nicht den Anforderungen der Nummer 2 zu entsprechen; sie muss jedoch bei klarer Sicht und dunklem Hintergrund eine Tragweite von mindestens 1 000,00 m haben.
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  #38  
Alt 27.06.2025, 13:18
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carandi27 carandi27 ist offline
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"Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen"

Die Interpreatation von Sealord, dass der fett markierte Teil sich auf beide darauffolgende Bestimmungen bezieht, ist etwas gewagt. Die BinSchStrO enthält Bestimmungen zur horizontalen Ausstrahlung, zur Farbe und zur Stärke der Lichter. Die Vorschrift ergäbe also auch ohne den Verweis auf Art. 7.05 ES-TRIN Sinn.

Art 7.05 ES-TRIN definiert wiederum keinerlei Anforderungen zu horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke. Er enthält jedoch die Anforderung, dass die Leuchten ein Zulassungskennzeichen tragen müssen, was wiederum als Ergänzug zu den Bestimmungen der BinSchStro Sinn ergibt.

Gruß
Andreas
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  #39  
Alt 27.06.2025, 13:19
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Das mit dem Ankerlicht ist m.M.n. eindeutig, hier gibt es für Motorboote keinen Unterschied zu einem anderen Rundumlicht, außer, dass es gewöhnlich und nicht hell sein muss. Demzufolge bräuchte man eigentlich 2 Lampen, wenn man die Konfiguration mit Rundumlicht bei Fahrt nutzt. Einmal hell einmal gewöhnlich. Wahrscheinlich steht bei den Dingern deshalb oft genau 2nm Reichweite drauf, dann kann es hell und gewöhnlich sein. Im Übrigen erachte ich das Ankerlicht für wichtiger als die anderen. Wenn das nämlich offensichtlich mangelhaft ist, kann das eine polizeiliche Kontrolle im blödesten Moment verursachen. Wer will schon nachts um 2 mit 1,8 atü von der Mutti geholt werden?

Bezüglich der Kennzeichen werden wir hoffentlich bald Erleuchtung bekommen
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  #40  
Alt 27.06.2025, 13:22
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Die Interpreatation von Sealord, dass der fett markierte Teil sich auf beide darauffolgende Bestimmungen bezieht, ist etwas gewagt. Die BinSchStrO enthält Bestimmungen zur horizontalen Ausstrahlung, zur Farbe und zur Stärke der Lichter. Die Vorschrift ergäbe also auch ohne den Verweis auf Art. 7.05 ES-TRIN Sinn.

Das gebe ich gern zu, allerdings ist meine Interpretation auch nicht unmöglich, insbesondere wenn man in Kontext setzt, wie Gesetze mitunter halbssatzweise geändert werden
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  #41  
Alt 27.06.2025, 13:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
… Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen. …
Danke, damit bestaetigt Du im wesentlichen:

Die BinSchStrO beschreibt nur die Anforderungen an die Art und Sichtbarkeit der Lichter (z. B. weiß, Rundumlicht, Sichtweite). Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung ergibt sich erst aus der ES-TRIN oder der MED-Richtlinie 2014/90/EU. Fuer ein privat genutztes Sportboot unter 20 m Länge ergibt sie sich nicht.
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  #42  
Alt 27.06.2025, 13:50
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  #43  
Alt 27.06.2025, 13:51
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Warten wir mal die Antwort vom WSA ab, letztendlich ist die Rechtsauffassung von Billi auch nicht unmöglich. Fest steht allerdings, dass die Vorschrift nicht die geforderte Rechtsklarheit aufweist.
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  #44  
Alt 27.06.2025, 14:05
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Dein Spruch mit dem Bootsführerschein ist Blödsinn, im Laufe der Jahre ändern sich Gesetze auch mal.
Aha, blödsinn. Meinst du echt das sich die Gesetze in soweit ändern das die Lampen plötzlich keine Zulassungen mehr brauchen? Das ist Blödsinn, träum weiter.
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Gruß Uli07

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  #45  
Alt 27.06.2025, 14:38
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Sunnynmd Sunnynmd ist offline
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also das wichtigste ist das ein Ankerlicht funktioniert und das man gesehen wird oder ein Boot sieht....
habe auch mein Ankerlicht durch eine LED Ersatzbirne ersetzt
es braucht weniger strom für die ganze Nacht und funktioniert.

bei uns in Österreich wird das Boot alle 5Jahre geprüft durch die Landesregierung....da hat noch keiner nachgesehen ob meine Glühbirne eine Zulassung oder nicht hat...

sogar die Prüfer sagen....Funktionieren muß es

was nützt mir jede Prüfnummer wenns nicht leuchtet und ich nicht gesehen werde.

hab auch oft in Kroatien...wenn ich auf einer Boje liege...ein LED Solar-Gartenleuchte auf der Antenne....ich werde gesehen in der Nacht.....

ist nur meine Meinung und meine Praxiserfahrung
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  #46  
Alt 27.06.2025, 14:48
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Aha, blödsinn. Meinst du echt das sich die Gesetze in soweit ändern das die Lampen plötzlich keine Zulassungen mehr brauchen? Das ist Blödsinn, träum weiter.

Warum nicht? Es kann doch auch mal was vorwärts gehen, statt immer nur komplizierter zu werden. EU Harmonisierung kann in beide Richtungen gehen.
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  #47  
Alt 27.06.2025, 14:58
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Zitat:
Zitat von Sunnynmd Beitrag anzeigen
also das wichtigste ist das ein Ankerlicht funktioniert und das man gesehen wird oder ein Boot sieht....
habe auch mein Ankerlicht durch eine LED Ersatzbirne ersetzt
es braucht weniger strom für die ganze Nacht und funktioniert.

bei uns in Österreich wird das Boot alle 5Jahre geprüft durch die Landesregierung....da hat noch keiner nachgesehen ob meine Glühbirne eine Zulassung oder nicht hat...

sogar die Prüfer sagen....Funktionieren muß es

was nützt mir jede Prüfnummer wenns nicht leuchtet und ich nicht gesehen werde.

hab auch oft in Kroatien...wenn ich auf einer Boje liege...ein LED Solar-Gartenleuchte auf der Antenne....ich werde gesehen in der Nacht.....

ist nur meine Meinung und meine Praxiserfahrung
Vollkommen richtig, Allerdings neigt man in Deutschland tatsächlich oft dazu, Dinge unnötig zu verkomplizieren. Es ist ja unstrittig, dass, gerade binnen, die Bedeutung der Lampenqualität. In puncto Sicherheit, eher begrenzt ist. Wenn da was leuchtet, idealerweise auch noch auf der richtigen Seite die richtige Farbe, dann kann da schon kaum noch was schief gehen. Das größte Problem sehe ich noch bei grünen Lampen, die in großer Entfernung eher weiß aussehen. Aber selbst das lässt sich deuten und ist, wegen der großen Entfernung, auch eher ein kosmetische Problem

Auf der anderen Seite muss aber auch feststellen, dass Lampen von z.B. Aquasignal auch wirklich wertige Produkte sind. Wenn man also sowieso Lampen tauschen will, spricht einiges dafür sich eine ordentliche Funzel anzubauen. Mir gefällt mein Ankerlicht, mit abnehmbarem Stock, auch nicht. Aufgrund der begrenzten Anbaumöglichkeiten bietet sich ggf die oben verlinkten Hama Lampe an. Besser wäre noch eine mit Teleskopstab.

Geändert von Sealord37 (27.06.2025 um 15:05 Uhr)
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  #48  
Alt 27.06.2025, 15:13
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Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Warum nicht? Es kann doch auch mal was vorwärts gehen, statt immer nur komplizierter zu werden. EU Harmonisierung kann in beide Richtungen gehen.
Ach so, dann gibt es also nur in Deutschland solche vorgeschriebenen Lampen mit Leuchtmittel? Was ist an der mindestens 50 Jahre bestehenden Vorschrift komplizierter geworden oder überhaupt kompliziert oder regst du dich auch darüber auf das in Fahrzeugen allgemein nur gewisse Lampen eingebaut werden dürfen? Dann sind die Vorschriften genau richtig weil du wahrscheinlich sonst irgendwelche selbstgestrickten Lampen einbauen würdest.
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Gruß Uli07

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  #49  
Alt 27.06.2025, 15:17
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Zitat:
Zitat von Sunnynmd Beitrag anzeigen
also das wichtigste ist das ein Ankerlicht funktioniert und das man gesehen wird oder ein Boot sieht....
habe auch mein Ankerlicht durch eine LED Ersatzbirne ersetzt
es braucht weniger strom für die ganze Nacht und funktioniert.

bei uns in Österreich wird das Boot alle 5Jahre geprüft durch die Landesregierung....da hat noch keiner nachgesehen ob meine Glühbirne eine Zulassung oder nicht hat...

sogar die Prüfer sagen....Funktionieren muß es

was nützt mir jede Prüfnummer wenns nicht leuchtet und ich nicht gesehen werde.

hab auch oft in Kroatien...wenn ich auf einer Boje liege...ein LED Solar-Gartenleuchte auf der Antenne....ich werde gesehen in der Nacht.....

ist nur meine Meinung und meine Praxiserfahrung
Gewagte Theorie.
Ich nehme eher an, dass es dem Prüfer nicht zumutbar ist, deine Lampe zu zerlegen um das Leuchtmittel zu prüfen.
Das wird er nur bei einem Verdacht, bzw. dich dazu auffordern oder es einfach direkt bemängeln und dir auferlegen, das Gegenteil zu beweisen.


Gruß

Totti
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Alt 27.06.2025, 15:19
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ach so, dann gibt es also nur in Deutschland solche vorgeschriebenen Lampen mit Leuchtmittel? Was ist an der mindestens 50 Jahre bestehenden Vorschrift komplizierter geworden oder überhaupt kompliziert oder regst du dich auch darüber auf das in Fahrzeugen allgemein nur gewisse Lampen eingebaut werden dürfen? Dann sind die Vorschriften genau richtig weil du wahrscheinlich sonst irgendwelche selbstgestrickten Lampen einbauen würdest.
Gegen EU-Recht steht sowieso immer nationales Recht.

Gruß

Totti
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