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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Nur wie zuvor geschrieben in 15 a ist die Maas nicht aufgeführt.
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#27
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Hi
Ja da hast Du Recht, die ist da nicht explizit erwähnt. Spannendes Thema: Entweder gibt es noch eine weitere Befahrens-Vorschrift für die Maas, oder es haben sich die BPR Regeln in den Köpfen der Bootsfahrer irgendwann fälschlicherweise gedanklich auf ganz "NL binnen" erweitert ![]() Wie gesagt, mich hat die Wasserschutzpolizei bei Roermond schon mal gebeten rechts zu fahren. Ohne Bußgeld, nur höflich gesagt "Bitte rechts fahren". Mit den deutsch übersetzten Texten von ADAC und Co war in meinem Kopf damit auch "NL binnen -> Rechts fahren" gesetzt...Man lernt nie aus ![]() Viele Grüße, Oliver
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#28
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Der ADAC ist da nicht meine erste Quelle. Schon damals, als mann für seine Urlaubsreise mit PWK oder umgebauten Buss so schöne mit Leuchtfarben-Filzer eingezeichnete Routenvorschläge bekommen hat - fand immer in meinen Augen maßgeschneiderte Wege.
bis denne, Rainer |
#29
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![]() Zitat:
Allerdings passieren die sich dennoch alle an Backbordseite, fahren aber auch wirklich nur noch in der Fahrrinne und es ist zumindest am Niederrhein Platz satt. Auch wenn es mehrere sind, die überholen oder sich entgegen kommen. Ich bleibe dennoch am rechten Rand und behindere die natürlich nicht. Natürlich nicht so weit rechts wie sonst, aber auch nicht in der Fahrrinne. Niedrigster Wert am Samstag unter der Rheinbrücke Emmerich nur 90cm bei 110cm Tiefgang, etwa 20m seitlich der Fahrrinne im Plotter auf Bergfahrt. Zu Tal immer auch rechts, das hält jedoch irgendwelche Sportbootfahrer nicht davon ab, entgegen zu kommen und scheinbar an Steuerbord passieren zu wollen. Denen weiche ich kein Stück von meinem Kurs ab, ich bin immer noch kurshaltepflichtig und die haben gefälligst auch auf der richtigen Seite zu fahren. Das beigefügte Bild hatte ich ja schon mal gepostet. Wenn die Berufler hier die blaue Tafel ausschwenken ist das eigentlich nur dann der Fall, wenn die irgendwohin abbiegen und das machen die frühzeitig. Etwa in einen Hafen, den WDK oder RHK oder wohin auch immer. Grüße Totti
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#30
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Hallo,
also ich habe es auch mal so gelernt, wie Manfred es schon beschrieben hat: „Die Talfahrt hat Vorfahrt - die Bergfahrt lässt der Talfahrt den dafür erforderlichen Raum und gibt den dafür nötigen Kurs vor.“ Das heißt aber eben nicht, dass ich als Bergfahrer, z.B. weil ich im Herzen vielleicht Brite bin, grundsätzlich links fahren darf und immer StB-StB verlangen kann. Vom Grundsatz her und das steht auch in den Schifffahrtspolizeiverordnungen unter den allgemeinen Fahrregeln (i.d.R. Kapitel 6) sollen alle Fahrzeuge das StB‘seitige Ufer anhalten, sich an BB begegnen und ggf. nach StB ausweichen. Abweichend davon, geben die Verordnungen eben in der Schifffahrt die Möglichkeit, anders als im Strassenverkehr, nach Streckenbesonderheiten, besonderen Verkehrssituationen und örtlichen Gegebenheiten vom „Rechtsfahrgebot“ abzuweichen. Dies kommt zwar nicht selten vor, ist aber immer noch eine „Abweichung von der Regel“. Deswegen ist ja auch für die Großschifffahrt die entsprechende Sichtzeichengebung und/oder Funkabsprachen und ggf. Tonsignale vorgesehen. Wenn ich jetzt als bergfahrender SF eines Kleinfahrzeuges mit einem talfahrenden Kleinfahrzeug havariere, weil ich von der Regel abgewichen bin, muss ich mir evtl. zumindest den Vorwurf machen lassen, meine Abweichung von der BB-Begegung nicht zumindest per Tonsignal kundgetan zu haben. Bis dann Dominic
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#31
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Wird hier nicht Begenung BB an BB und das rechte Ufer anhalten vermischt?
Bislang hab ich in der BinSchStrO nichts gefunden in dem auf ein allgemeines Rechtsfahrgebot hingewiesen wird. Sehr wohl ist dem Fahrzeug, dass das rechte Ufer hält Vorrang zu gewähren. Wenn es anders ist, dann belegt das bitte. Bis denne, Rainer |
#32
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Wirklich interessant: welche Faktoren so alle mit reinspielen, wenn es um die richtige Begegnung geht, findet man im Rhein-Radar-Atlas. Da ist bei Problemstellen eine Begründung, wann, warum und wie weit man auf welcher Seite (als Binnenschiff) fährt...
Rhein-Radar Atlas (alt aber interessant) Kann man sich als pdf runterladen, dann versteht man mit dem Sportboot die Berufler besser, einfach mal schmökern, die Karten sind das Interessante. ![]()
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gregor ![]() |
#33
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![]() Zitat:
Zum Thema Ijssel bei Fahrt gegen den Strom die Backbordseite zu nutzen, wurde ich damals hier im Forum belehrt ( u.a. RobNL), dass die Steuerbordseite zu halten sei, obwohl viele genau wie ich die Backbordseite bei Stromaufwärts fahren....was ist denn jetzt richtig? |
#34
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![]() Zitat:
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#35
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![]() Zitat:
Auf der Themse herrscht Rechtsfahrgebot! Gruß Rüdiger |
#36
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Der Bergfahrer kann machen was er will. Wenn der Talfahrer rechts fährt, hat der Bergfahrer auch rechts zu fahren.
Und umgekehrt gilt das genau so. Abweichen nur mit blauer Tafel und wenn die Gegenseite bestätigt. Einen Anspruch gibt es nicht. Gleichwohl weichen Kleinfahrzeuge aus.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#37
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Na ja, Paragraph 6.04 siehe oben im Ausschnitt...
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gregor ![]()
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#38
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Also jetzt für Kleinfahrzeuge (klijne schepen) auf Ijssel und Maas in NL gesprochen: Ich sehe da im BPR und dem Scheepvaartreglement Gemeenschappelijke Maas weder ein generelles Rechtsfahrgebot, noch (beide in Art 6.05) eine Wahlfreiheit/Vorfahrt für Berg- oder Talfahrt - Wohlgemerkt für Kleinfahrzeuge untereinander!
Auf Gegenkurs haben die den groote schepen auszuweichen, bei Talfahrt möglichst unter Beachtung eventueller blauer Tafeln. Soweit -glaube ich- unstrittig. Untereinander gilt lediglich, dass Kleinfahrzeuge die auf Steuerbord ihres Fahrwassers fahren -also von sich aus gesehen rechts- Kurs halten müssen, und Entgegenkommer die also auf der Backbordseite (also links) deren Fahrwassers fahren ausweichpflichtig sind, und zwar immer nach deren Steuerbordseite (Art. 6.03). Daraus lässt sich sicher kein generelles Rechtsfahrgebot ableiten, aber wenn ich links fahre muss ich mich halt von allem freihalten. Auf breiten Strecken funtioniert das auch, aber wenn's enger wird muss man halt nach rechts, bzw. wird u.U. von der Rennleitung freundlich dahin geschickt. Das kann man freie Wahl nennen, gilt dann aber in gleicher Weise für berg- und talfahrende Kleinfahrzeuge. Wenn damit aber eine Art Vorfahrtsregel für bergfahrende Kleinfahrzeuge gemeint war, ich kann die nirgendwo erkennen. Hab ich jetzt hier was verpasst? Gruss, Christian Geändert von chrimu (11.09.2024 um 09:48 Uhr)
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#39
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Es ist wie bei den Radfahrer, Kleinfahrzeuge,
die Fahren auch immer Kreuz und Quer. ![]() |
#40
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Jau, und haben immer Vorfahrt und sind standardmässig im Recht...
Aber im Ernst: Woran sollten wir mit der Wahlfreiheit der Bergfahrer erinnert werden? Über das hinaus, dass man bei genügend Platz ohne ausdrücklichem Rechtsfahrgebot und sich von Allem freihaltend fahren kann wo man will, muss ja eigentlich noch was gewesen sein, das sich mir bis jetzt nicht erschliesst!? |
#41
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An nichts, gilt für uns Spielzeugbesitzer ohnehin nicht. Aber: Immer gut zu wissen...
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gregor ![]() |
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![]() Zitat:
und weiß, was Berg und Talfahrt bedeutet. |
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Ich habe mich immer gefragt, wie es bei bester Sicht und auch sonst günstigsten Verhältnissen zu einer Kollision kommen kann.
Nach dem Lesen aller Beiträge bin ich - zumindest was das angeht - jetzt einen großen Schritt weiter ... Gruß Rolf
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#44
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![]() Zitat:
z.B. Unaufmerksamkeit, Träumen, Fernsehn gucken, die Sonne blendet, Ruder ausfall, körperliche Propleme, Alkohol. ![]() |
#45
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![]() Zitat:
Bin dieses Jahr die Themse hoch und wurde von einem Uber Taxi auf der Themse mit derben Worten daraufhin gewiesen, dass Rechtsfahrgebot besteht. Auch bin ich von einem Boot der PORT OF LONDON aufgefordert worden meine Geschwindigkeit von ca. 8 KN zu reduzieren obwohl die Uber Taxi Boote in Gleitfahrt durch das Wasser pflügen.... ![]() |
#46
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Ja...man beachte hier die vielen Einträge und Interpretationen des BPR....
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#47
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Ich hab das vor ein paar Wochen auch auf der Ijssel erlebt. Ich fuhr zu Berg und es kam mir ein großes Berufsschiff entgegen. Ich fuhr - vorschriftsmäßig - äußerst rechts im Fahrwasser, hatte aber den Eindruck, dass ich zwischen dem Berufsschiff und der Fahrwasserbegrenzung nicht mehr ausreichend Platz hatte. Da ich nicht wirklich sehen konnte, ob er eine blaue Tafel führt, hab ich ihn angefunkt. Seine Antwort: Du bist der Bergfahrer, du kannst das bestimmen. Hab ich dann gemacht und ihm gesagt dass ich steuerbord - steuerbord fahren will.
Alles gut. Fazit: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden - und auf meinen VHF Funk möchte ich nicht mehr verzichten ![]()
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(Wasser)sportliche Grüße, Pete
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#48
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Bevor wir auf schmäleren Fahrwassern die Berufsschiffahrt überholen möchten, funken wir sie grundsätzlich immer auf Kanal 10 an - und bekommen immer eine sehr freundliche Antwort über das wann und wo.
Gruß Rolf
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#49
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![]() Zitat:
Du hast meine Anerkennung und ich laß dich überall vorbei, versprochen. ![]()
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#50
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![]() Zitat:
Du hast ja einen schnellen Gleiter, somit eher selten beim Überholen in einem latent gefährdeten Bereich. Ich werde nächstens deinem Beispiel folgen und an eher unübersichtlichen Stellen den Berufsschiffer anfunken, obwohl auch ich mit meinem Gleiter im notwendigen Fall schnell überholen kann. |
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