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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Bei mir hat einer sein Boot festgemacht, weil er dachte der Platz ist leer
![]() Die 2 Festmacher, die da lagen hat er und seine 3 Kumpel total übersehen oder ignoriert ![]() Ist halt blöd, wenn man in der Dämmerung zurück kommt und dein Liegeplatz ist belegt. Und er hat mit 100% iger Sicherheit einen Liegeplatz zugewiesen bekommen. Hat auch der Hafenmeister bestätigt. Zum Glück war der Liegeplatz direkt vor dem Mobilhome, wir mußten halt warten bis der Besitzer kommt um die Sache zu klären. Allerdings konnten wir nicht wie geplant rausfahren, sondern erst Std. später. Wie nennt man das ![]() Überheblichkeit, Ignoranz oder einfach nur Dummheit ![]() ![]() ![]() ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#27
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Falsch, andersrum ist es.
Einer macht einen Fehler. Der " Geschädigte = Eingeparkte " bestraft ihn dafür mit einer Aktion. Diese Aktion ist - da als Strafaktion beabsichtigt - die Nötigung. |
#28
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![]() Rechtfertigt aber nicht ihn Zuzuparken, geschweige denn an die Kette zu legen. Dies stellt nach derzeitiger Rechtsprechung ganz klar eine Nötigung dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Kosten für Abschleppen etc. und die Übernahme der Zahlung stehen auf einem ganz anderen Blatt.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#29
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![]() Machte mein Boot notdürftig fest und habe den Hafenmeister informiert. Ich denke, dies war der richtige Weg oder ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#30
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Moin Kameraden, jetzt auch meine Story von heute/gestern dazu. Hab ja gestern meinen Törn von meinem Liegeplatz an der Elbe Richtung Havel gestartet. Es war noch ein Festmacher mit Ruckdämpfer und eben das Schild in Rot“Besetzt“ noch dran. Kommt doch tatsächlich gestern jemand, als Dauerlieger und quakt sich, ohne mit dem Hafenmeister vorher abzusprechen, auf meinen Platz! Dann ist er runter gesprintet und fragte, was sie an dem noch liegenden Festmacher und dem Schild nicht verstehen!
Sie hatten schon Fender am Steg dauerhaft angebracht. Unfassbar. Was ist mit Nachdenken, Seemannschaft, Kameradschaft oder einfach mal dat Hirn nicht nur anschalten, sondern auch benutzen. Greifen da irgendwelche Synapsen nicht mehr richtig? Für schwere Kindheit und zu früh abgestillt kann ich nichts. Es scheint nur noch darum zu gehen, sein Problem zu dem Problem des Anderen zu machen. Ich will aber nicht die Probleme anderer aufgehuckt kriegen. Schöne Pfingsten DerMajo
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Grüße DerMajo ![]() Biete https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331309 Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast!
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#31
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![]() Majo, ich bin bei Dir, bei deiner Meinung. ![]()
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Gruß Helmut. ![]()
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#32
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Im alten Hafen von Zadar beispielsweise sind alle Plätze gegen teures Geld an Einheimische vergeben und die werden fuchsteufelswild, wenn sich da mal ein Fremder breit macht - bis hin zum Leine-Abschneiden. Das dürfen die zwar auch nicht, aber das ist denen egal. Ich selbst liege, wenn ich da bin, mit Billigung meines Freundes Egon an seinem grundbuchlich registrierten privaten Steg, aber selbst da haben weder er noch ich einen Rechtsanspruch auf "unseren" Platz, weil da eben keine regulären Liegeplätze ausgewiesen sind. Der Steg ist privat, das Meer rundrum aber nicht. Letztes Jahr lag dort ein paar Tage lang ein Zagrebac mit seinem Rib. Der kannte die Rechtslage und hat mir fröhlich grinsend gesagt, am nächsten Wochenende wäre er wieder weg. Ich musste mir dann einen anderen Platz suchen. Als der Zagrebac am nächsten Tag zum Baden 'raus fuhr, habe ich mein Boot schnell wieder umgelegt, und da musste dann er sich halt einen anderen Platz suchen - im Sporthafen, da, wo es Geld kostet. Und weil ich ja auch gehässig sein kann und Zeit ohne Ende habe, bin ich extra so lange nicht mehr 'raus gefahren, bis das Rib aus dem Hafen verschwunden war. Dazu eine lustige Geschichte, die ich hier schon mal erzählt habe: an "meinem", vom Großvater meines Freundes gebauten und mit einer Badeleiter ausgestatteten Steg machte vor vielen Jahren mal ein Deutscher fest: hinten an Peros im Wasser schwimmenden Boje, vorne mit einer Leine an Peros Badeleiter. Das rief Pero natürlich auf den Plan: "Du nix hier parken, hier privat!" Der Deutsche: "Tito nix privat!" und ging in's Dorf. Und weil Pero genau wusste, dass ihm weder die Polizei noch sonst wer helfen würde, holte er die Eisensäge aus dem Schuppen und sägte die Badeleiter einfach ab. Der Deutsche musste dann zu seinem im Hafen an Peros Boje schwabbernden Boot schwimmen und ward nie wieder gesehen... ![]() Wer's nicht glaubt und meinen Platz kennt: die abgesägten Pfosten der Badeleiter sind ganz hinten links außen heute noch zu sehen.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (05.06.2022 um 13:26 Uhr)
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#33
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Nun, der Geschädigte wäre in diesem Fall ja ich - kann meine Garage wegen des Falschparkers nicht verlassen. Ich mutmaße nun mal, er hat es absichtlich gemacht um mir zu schaden - Nötigung? Wie will er das widerlegen? Indem er sich auf seine Rücksichtslosigkeit beruft oder seine grenzenlose Dummheit?
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Gruß Ewald |
#34
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Nur Teile lesen hilft nicht, will aber niemanden belehren. Im Streitfalle sollte man nur die Richter nicht für allzu dumm halten. Nötigungen sind Selbstjustiz, und solche lehne ich persönlich ab. Schönrederei ist dumm.
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#35
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#36
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Irgendwie meine ich, hier ein gewisses Verständnis für Falschparker heraushören zu können. Natürlich ist Selbstjustiz nicht angebracht, aber man sollte nicht vergessen, wieviel Ärger, Verdruß und Kosten, von nutzlos vertaner Zeit auf der Seite der Zugeparkten mal abgesehen, verursacht werden können. În manch einem Wohngebiet ist es sehr zeitintensiv, einen freien Parkplatz zu finden, wenn der eigene Platz (der möglicherweise teuer bezahlt wurde) zugeparkt ist.
Unterm Strich sollte der Geschädigte nicht schlechter dastehen, wie derjenige, der sich über allgemeingültige Regeln aus purem Eigennutz oder Dummheit hinwegsetzt und damit anderen Menschen nicht gewollten Ärger und Stress verursacht. Hier sollte der Gesetzgeber für einen adäquaten finanziellen Ausgleich sorgen.
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Gruß Ewald
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#37
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Vollkommen richtig Ewald.Hier wird m.M.n. der Geschädigte auch zu sehr in "die Mangel" genommen, aber dennoch kann man nicht sich, auch wenn man einen dicken Hals hat, sich über die Gesetze hinwegsetzen.
Man ist dann nicht besser , als der Verursacher und dies in jeder Beziehung.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#38
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Weil es regnet und ich Langeweile habe (muss ja keiner lesen):
Ein Blick in's Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. Nach § 240 StGB begeht man eine strafbare Nötigung, wenn man einen anderen mit Gewalt oder Androhung eines empfindlichen Übels zu etwas zwingt, was der nicht will - aber auch nur dann, wenn die Gewalt oder Drohung zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (= Mittel/Zweckrelation) Eine fahrlässige Nötigung gibt es nicht. Strafbar nach § 240 StGB macht sich nur, wer vorsätzlich, also bewusst und gewollt handelt, und das muss man dem Falschparker erst mal nachweisen: "Wie, da ist eine Einfahrt? Habe ich gar nicht gesehen!" Dazu gibt es eine eben so umfangreiche wie unterschiedliche Rechtsprechung. Weil wir ja hier nicht in einem juristischen Seminar sind, nenne ich mal ein paar unvollständige Beispiele und verzichte auf die Quellenangaben. Beispiel 1 : Jemand parkt auf der Straße vor meiner Hof- oder Garageneinfahrt. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Die entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie den Falschparker auf seine Kosten abschleppen lässt oder auch nicht. Habe ich dadurch einen nachweisbaren materiellen Schaden, muss bzw. kann ich den privat einklagen. Rufe ich nicht die Polizei, sondern direkt den Abschleppdienst, ist das im Rahmen der erlaubten Selbsthilfe nach § 229 BGB zwar zulässig, ich muss den Abschlepper aber zunächst selbst bezahlen und kann mir die Kosten ebenfalls im Privatklageweg zurück holen. Beispiel 2 : Jemand parkt auf meinem Privatgrundstück. Das ist eine unerlaubte Handlung im Sinne des BGB. Dafür ist die Polizei nicht zuständig, von der bekomme ich ggf. lediglich die Personalien des Falschparkers; den kann ich auf meine Kosten (!) abschleppen lassen und mir das Geld dann auf dem Privatklageweg von ihm zurück holen. Dazu gibt es mittlerweile ein anders lautendes Urteil; da hat jemand bewusst = vorsätzlich auf dem Acker seines Nachbarn geparkt, nur um ihn zu ärgern. Das wurde dann als verwerflich im Sinne von § 240 StGB beurteilt und der Abschlepper im Rahmen der Strafverfolgung von der Polizei bestellt. Beispiel 3: Ich blockiere jemanden, der unberechtigt auf meinem Platz oder vor meiner Einfahrt steht. Das erfüllt den Tatbestand der Nötigung, weil das Blockieren den anderen am Wegfahren hindert, mir selbst aber gar nichts nützt und das Ärgern anderer Leute insoweit als verwerflich im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Das Gleiche gilt erst recht dann, wenn ich (das hat's schon gegeben!) dem anderen die Luft 'raus lasse (oder, um im Bootebereich zu bleiben, sein Boot ankette, denn dann kommt er ja erst recht nicht weg). Beispiel 4 : jemand parkt in meiner Zufahrt, ich habe weit und breit keine Möglichkeit mein Auto woanders zu lassen und blockiere ihn deshalb. Das wäre dann - Rechtsgüterabwägung - nicht verwerflich und insoweit keine Nötigung, weil es dem anderen eher zuzumuten ist, auf mich zu warten statt mir, kilometerweit durch die Gegend zu latschen und mein Auto unbeaufsichtigt zu lassen. Und, um wieder zum Boot zurück zu kommen: wenn jemand auf meinem bezahlten Platz liegt, ich mein Boot nicht woanders festmachen kann und mich deshalb längsseits an ihn dran oder hinter ihn hänge, so dass er nicht weg kann, dann würde ich auch das nicht als Nötigung, sondern als erlaubte Selbsthilfe qualifizieren, weil: was soll ich denn machen, anders geht' ja nicht. Ob ein Gericht das auch so sieht, da habe ich allerdings Zweifel. Soviel für heute, und die Frage: "Darf ich jemanden anhupen, der vor mir bei "Grün" nicht losfährt" kriegen wir dann in der nächsten Stunde. ![]() ![]() ![]()
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#39
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#40
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Beispiel 3 habe ich in # 27 beschrieben
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#41
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Es war vor langer Zeit in einem Hafen am Bodensee, Schweiz. Die Liegeplaetze waren mit dem Bootsnamen gekennzeichnet. Also hat ein Kollege aus Deutschland sein Boot am Platz der Yacht "Vacant" festgemacht.
Das Problem wurde ohne Juristen aus der Welt geschafft, war ja eher lustig. Gruss Norbert
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#42
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Da liegst komplett falsch.
Nur gehör ich wohl nicht zu deiner Gattung, die sowas streng rechtlich ausdiskutiert und von Anderen die eigene Zeit verblödeln lässt. Der Lehrer liegt - wie man liest, eher bei dir und meine Ansicht wird durchaus des öfteren zu Recht geteilt -auch wenn´s schwer fällt. für solche Dinge braucht es keine langen, zähen Rechtsweg -Mancheiner ist anderes erstaunlich schnell lernfähig und durchaus einsichtig. Was beim beschreiten des von dir gewünschten Rechtsweges idR nicht so ist. Wer spricht von Vorsatz? Man darf doch wohl noch blöder parken als der Andere und dann "Uups, tschuldigung, hab ich gar nicht gesehen" sagen. Das schöne hier ist, das der Klagende erst mal beweisen muss, das es Vorsatz war - und nebenbei erklären was er da, wo er gar nicht hingehört hat, denn überhaupt zu suchen hatte. Da wird so viel geredet, aber praktisch nie geklagt. Er könnte gg entsprechende Vorkasse ja auch die Blockade umsetzen lassen. Würde unsere Justiz, bzw Judikative und Haupsächlich Exekutive schnell und unbürokratisch FÜR den Geschädigten arbeiten, wär das alles ja kein Ding, nur solange wir den aktiven Täterschutz haben, ist die Phrase "Freund und Helfer" etwas sehr ausgeleiert.
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Ohne Worte Geändert von Metalfriese (05.06.2022 um 23:22 Uhr) |
#43
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In einem Copy-Shop (der ja davon lebte) hing dann das Plakat (Im Stil der damaligen Aufklärungsplakate[1]): Werden auch Sie Täter, dann brauchen sie nicht länger Opfer sein. [1] Wer erinnert sich noch an "Sind sie sicher vor Gewalt?" ![]()
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#44
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Bin im falschen Thema? "Mittelmeer und seine Reviere" Wo gibt es in HR, I, GR, oder sonst wo eine Box? Und wo gibt es in Mittelmeerraum einen Hafenmeister? Ich kenne dort eigentlich nur den Marinero, Capitano etc. und in einer Marina in HR, IT , etc. kann ich mich nicht einfach auf einen fremden Dauerliegerplatz legen. da kommt schon der Marinero und weißt mir einen anderen Platz zu. Also, um welches Revier geht es denn? und sollte, -wo auch immer- nicht der Hafenmeister, Platzmeister dafür verantwortlich sein, das sich nicht ein fremder auf meinen bezahlten Jahresliegeplatz legt? Außer natürlich da ist nichts bezahlt und ich beanspruche diesen Platz nur auf Grund meiner Wassersuppe . So wie bei Strandliegen oder Poolliegen die mit Handtüchern reserviert wurden. ![]() ![]() ![]() Werden hier im Ernst rechtliche Schritte, über eine Art von " durch ein Handtuch reservierte Liege" diskutiert? Geändert von ICU (08.06.2022 um 07:55 Uhr) |
#45
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![]() Zitat:
![]() Und es werden auch keine Handtücher ausgelegt, sondern mit € bezahlt....
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Ohne Worte
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#46
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Nenn doch mal Ross und Reiter bitte. Würde mich schon interessieren. |
#47
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Ich suche gerade im Internet, wo ich ein großes Badehandtuch bekomme, so ca 10 x 4 m, am liebsten mit Seepferdchenmotiv.
Hat da jemand eine Quelle? ![]() |
#48
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Da gibt es ausser in der Marina Kremik keine Boxen. Ausserdem jagt dich jeder Marinero von einem Platz der einem Dauerlieger gehört. Bis jetzt hat Metalfriese ja noch keine Details genannt, wo und wie das jetzt war. Aber alle wollen hier gleich den Rechtsanwalt bemühen: ![]() |
#49
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Als Alternative zum Auslegen eines Badehandtuchs empfehle ich NATO-Draht zur Sicherung des eigenen Liegeplatzes.. Und wenn man dann noch das passende Schild dazu aufstellt, kann eigentlich nicht mehr viel passieren.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#50
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Wenn man sich so den ersten Beitrag bzw. die Fragestellung durch liest.
Anmerkung jetzt auf durchlesen und Antworten geben. Was kommt dabei heraus. ![]()
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Gruß Helmut. ![]() |
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Online Pranger gegen Falschparker | lucky_fishman | Kein Boot | 63 | 14.12.2014 15:36 |