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  #26  
Alt 09.03.2021, 15:19
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Zitat:
Zitat von Meister Beitrag anzeigen
Wenn ich Teppichboden verlege ist die Arbeitszeit anerkannt, wenn ein Fliesenleger arbeitet wird auch nur die Zeit anerkannt, nicht das Material !!
Das ist soweit klar. Die strittige Frage war eine andere: Wenn Du beim Kunden ein Aufmaß z.B. für Gardinen nimmst, fertigst sie in Deiner Werkstatt an und installierst sie anschließen beim Kunden - ist dann die Arbeitszeit in Deiner Werkstatt auch absetzbar?
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #27  
Alt 09.03.2021, 17:17
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Zitat:
Zitat von Meister Beitrag anzeigen
Das stimmt leider nicht. Die Arbeitsstunden des Handwerkers im Hause des Kunden sowie An- und Abfahrt ist absetzbar. Wenn ich Teppichboden verlege ist die Arbeitszeit anerkannt, wenn ein Fliesenleger arbeitet wird auch nur die Zeit anerkannt, nicht das Material !!
...deswegen schrieb ich auch von Arbeitskosten. Damit ist ganz einfach ausgedrückt der Lohn gemeint.

Ich habe nicht vom Material geschrieben.
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  #28  
Alt 09.03.2021, 17:33
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Das ist soweit klar. Die strittige Frage war eine andere: Wenn Du beim Kunden ein Aufmaß z.B. für Gardinen nimmst, fertigst sie in Deiner Werkstatt an und installierst sie anschließen beim Kunden - ist dann die Arbeitszeit in Deiner Werkstatt auch absetzbar?
Soweit ich den Gesetzestext verstanden habe, sind die 20% Arbeitslohn nur abzugsfähig, wenn die Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung verrichtet werden.

Wenn du also die Gardinen in deiner Werkstatt fertigst, kann der Kunde diese Arbeitszeit nicht absetzen.
Das Anbringen etc. beim Kunden kann dann wieder mit den 20% vom Lohn angesetzt werden.



Ich bin allerdings kein Steuerberater oder so und das sollte auch nicht als Steuerberatung dienen.
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  #29  
Alt 09.03.2021, 17:37
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Der heißt im bescheidenen Pensionärs-Haushalt "Wiso Sparbuch". Deshalb hatte ich hier gefragt, Peter
die armen Pensionäre

aber ich frage gerne nächstes Mal meine Steuerberaterin für Dich, kein Problem ...

können ja mal die Tage kurz dazu telefonieren ... ich sollte es ja eigentlich wissen, aber im Steuerrecht ändert sich andauernd etwas, bin da zu lange raus ...
__________________
Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
der Bayer in Brandenburg / Berlin
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Alt 10.03.2021, 08:01
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
...z.B. für Gardinen nimmst, fertigst sie in Deiner Werkstatt an und installierst sie anschließen beim Kunden...
Es ist nur die Zeit beim Kunden absetzbar. Wenn ich Polster in der Werkstatt beziehe oder Gardinen nähen, zählt das nicht. Ein Glaser der vor Ort eine Scheibe einkittet= Ja , wenn er die Scheibe in der Werkstatt repariert= Nein. Mann kann aber Rechnunen innerhalb eines Jahres sammeln und dann bis zur Höchstgrenze von 1200 EUR geltend machen
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Zitat:
Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
...deswegen schrieb ich auch von Arbeitskosten. Damit ist ganz einfach ausgedrückt der Lohn gemeint.

Ich habe nicht vom Material geschrieben.
Lohn und Fahrtkosten, diese bitte nicht vergessen.
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