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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Das ist soweit klar. Die strittige Frage war eine andere: Wenn Du beim Kunden ein Aufmaß z.B. für Gardinen nimmst, fertigst sie in Deiner Werkstatt an und installierst sie anschließen beim Kunden - ist dann die Arbeitszeit in Deiner Werkstatt auch absetzbar?
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#27
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![]() Zitat:
Ich habe nicht vom Material geschrieben. ![]() |
#28
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![]() Zitat:
Wenn du also die Gardinen in deiner Werkstatt fertigst, kann der Kunde diese Arbeitszeit nicht absetzen. Das Anbringen etc. beim Kunden kann dann wieder mit den 20% vom Lohn angesetzt werden. Ich bin allerdings kein Steuerberater oder so und das sollte auch nicht als Steuerberatung dienen. ![]() |
#29
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![]() Zitat:
![]() aber ich frage gerne nächstes Mal meine Steuerberaterin für Dich, kein Problem ... können ja mal die Tage kurz dazu telefonieren ... ich sollte es ja eigentlich wissen, aber im Steuerrecht ändert sich andauernd etwas, bin da zu lange raus ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin
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#30
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Es ist nur die Zeit beim Kunden absetzbar. Wenn ich Polster in der Werkstatt beziehe oder Gardinen nähen, zählt das nicht. Ein Glaser der vor Ort eine Scheibe einkittet= Ja , wenn er die Scheibe in der Werkstatt repariert= Nein. Mann kann aber Rechnunen innerhalb eines Jahres sammeln und dann bis zur Höchstgrenze von 1200 EUR geltend machen
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#31
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Lohn und Fahrtkosten, diese bitte nicht vergessen.
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