![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]() Also meiner ist nicht grau/rosa , nur grau . Und hinten etwas schwarz , der "" Säuferbalken "" ......... ![]() |
#27
|
||||
|
||||
![]()
Den ollen grauen haste aber nicht mehr lange.
Oh hab mich geirrt, geht noch bis 2033
__________________
Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#28
|
|||
|
|||
![]()
Aber bis 2033 ist noch lange hin, da läuft noch viel Wasser den Rhein runter.
|
#29
|
|||
|
|||
![]()
Mir geht's wie Ring18 - Transport zu aufwändig.
|
#30
|
||||
|
||||
![]()
Dummerweise werden in der Stvo nur Züge benannt. Mein CE gilt ja auch für Sattel und Hänger.
__________________
Gruß Gerald Leistung x Kraftstoff = Spaß ² |
#31
|
![]()
Hallo Andreas,
hast du einen echten Interessenten gefunden?
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#32
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Zitat:
Ist zwar OT: Aber: Was redet ihr? ![]() ![]() ![]() Klasse C1E: Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden nur mit Führerscheinklasse C1 ab 18 Jahre Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen. Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen. Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten. Das hab ich amtlich, bin nämlich Ü50 und musste mich "TÜVen lassen" und fahre mit dem alten 3er das Fahrzeug im Bild, mit ner 7,5 to Zugmasch und nem Sattelauflieger der bis 14 to auf der Tandemachse haben kann, in Summe gelten aber eben die 12 to. Die Zulassungsstelle und der TÜV bestätigen die absolute Richtigkeit dieser Kombi aus mir (mit uraltem 3er) und dem "Gespann". Und ein inzwischen 70 jähriger fährt damit seit 10 Jahren jeden Herbst mit seinem 5 tonnen Sechler nach Spanien und im Frühjahr zurück. Der hat das auch abgeklärt. Geändert von Fraenkie (02.04.2017 um 19:08 Uhr) |
#33
|
|||
|
|||
![]()
Und die Regel, dass ne Tandemachse nur als eine Achse zählt wenn der Abstand unter ein Meter liegt ist glaube ich auch Geschichte (Gibt ja mittlerweile sogar 3-achsige Bootstrailer
http://www.trailerspointpfeiffer.de/...ser::1677.html Langer Rede, kurzer Sinn: Der Trailer wird irgendeinem gute Dienste Leisten. Nicht verschrotten ![]() ![]() ![]() ![]() |
#34
|
|||
|
|||
![]() Da hast Du mich falsch verstanden, Transport ist für mich kein Problem, das benutzen später schon ![]() |
#35
|
|||
|
|||
![]()
Hartwig,
ich habe zwei feste Zusagen. Damit steht der Verschrottung dann doch genügend Bootsinteresse im Weg. Und das ist wirklich gut so! ![]() Andreas |
#36
|
||||
|
||||
![]()
Holger alias piranha miura hat sofort zugeschlagen und holt den Trailer in Heilbronn in den nächsten Tagen ab.
Ich freu mich wie Bolle, wie gut - trotz aller Durchhänger - dieses Forum dann doch funktioniert. Andreas
|
#37
|
||||
|
||||
![]()
Ein Bildchen noch von heute: Abtransport von der Schreinerei zum paar hundert m entfernten Kran.
Ich wünsch Holger genauso viel Nutzen an dem Auflieger wie ich hatte. Andreas
|
#38
|
|||
|
|||
![]()
Nur mit dem grauen führerschein,nicht jedoch dem rosafarbenen da erster EU Führerschein, ist das Fahren im europäischen Ausland heikel. Holland oder Österreich neigen dazu diese Führerscheine nicht mehr anzuerkennen. Dies kann ein Bußgeld nach sich ziehen und kostet nerven. (Telefonieren mit deutschen Behörden aus dem Ausland)
__________________
Liebe Grüße Moritz ![]() |
#39
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]() Was hast du denn amtlich? Eine schriftliche Bestätigung (die eine Versicherung/Polizei bei Unfall auch anerkennt) ...??? Das eher doch nicht, ...oder? oder nur eine mündliche Aussage einer Tippse einer "Zulassungsstelle/TÜV" die dafür gar nicht zuständig ist? ![]() Fahr du nur weiter dein Gespann wie auf dem Foto. Bei einem Unfall (was Gott verhüten möge) wünsche ich Dir vieel Geld in deiner Privatschatulle um die Schäden zu bezahlen ... denn deine Vers. wird sich rauswinden mit dem Argument "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Durch die Umstellung und Neufassungen der Fahrerlaubnisse wurden viele KFZ-Lenker verunsichert und so richtig (wie man ja hier auch lesen kann) weiß keiner mehr wirklich Bescheid. Viele fahren mit alten Lappen Gespanne für die ihre Fahrerlaubnis längst erloschen ist.... aus Unkenntnis. Aber jeder ist ja seines Glückes Schmied und jeder könnte sich ja auf seiner zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, was Sache ist. Könnte ... er tuts aber nicht, weil er sich nicht verunsichern lassen will. Was er dann noch braucht, ist im Schadenfall seehr viel Geld ... und vorbestraft ist er dann auch noch ... Aber jeder wie er meint und will .... ![]() |
#40
|
||||
|
||||
![]()
Du wandelst auf dem Holzweg, dabei viel Glück....
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
|
#41
|
|||
|
|||
![]()
Meine Güte, die Diskussion über die theoretische Möglichkeit ist nicht zielführend.
Mein Gespann mit diesem Auflieger mag zwar irgendwie mit alter FS 3 möglich sein, aber fahren will das ernsthaft kein unerfahrener Normalo PKW Nutzer. Die Massen sind beindruckend, die Reifen leiden extrem unter dem Gewicht, bei Panne ist der sauteure LKW Service gebucht, weil man die sackschweren Reifen geschweige denn die mit höchstem Drehmoment angezogenen Radmuttern mit Bordmitteln gar nicht lösen kann. Und auf der Autobahn auch noch wirklich lebensgefährlich. Sowas ist nichts für Hobbyisten, sondern eher was für Berufskraftfahrer. Andreas Insofern entschuldige ich mich für meine Threaderöffnung mit Hinweis auf die Führerscheinklasse 3 |
#42
|
|||
|
|||
![]()
Wir reden vom alten 3er, du vom C1E. Das sind unterschiedliche Scheine. Wenn du den C1E hast, hast du auf Karte umschreiben lassen, dann hast du den alten 3er nicht mehr bzw. nur noch ungültig als Erinnerungsstück. Mangelnde Genauigkeit, wie so oft ...
|
#43
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() hast du eine extra schriftliche bestätigung das du mit deinem autoführerschein ein auto fahren darfst? oder mit deinem sbf ein boot? nee, sicher nicht... ![]() ![]() kann man nachlesen oder sich eben beim tüv, straßenverkehrsamt oder auch adac erkundigen. was ich auch vor der umschreibung meines alten dreiers auf den neuen gemacht habe. ![]() nachzulesen auch hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php grund ist aber nicht die ce79 sondern die vollumfängliche erteilung der c1e bei umschreibung - und nichts anderes hat fraenkie beschrieben. und was soll bitte aus einer alten fahrerlaubnis "erlöschen"? das geht nicht mal bei einer umschreibung und nennt sich auch "besitzstandswahrung". man man man...
|
#44
|
![]()
Dieses CE79 gabs bei meiner Umschreibung seinerzeit nur auf Antrag, die Dame beim Straßenverkehrsamt hatte nicht darauf hingewiesen, wenn ich es nicht gewußt hätte, dann dürfte ich nur noch 3,5t fahren .... mit Anhängern die viel zu klein wären als das was der Bus ziehen darf.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#45
|
|||
|
|||
![]()
@jaka-bubi:
nein, du hättest ohne ce79 "nur" bis züge bis 12t fahren dürfen, c1 und c1e wurden immer mit erteilt - auch ohne antrag. ![]() gruß danny |
#46
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#47
|
|||
|
|||
![]()
nein, er stellt das so da als könne man das mit dem umgeschriebenen dreier, was er er ja auch dazuschreibt.
![]() und in der antwort von peppone ging es nicht um die frage "alter dreier oder neuer schein" sondern ob frankie mit seinem umgeschriebenen schein den sattel mit 12t überhaupt fahren darf. ![]() man man man ![]() |
#48
|
|||
|
|||
![]()
Richtig lesen. Er zitiert mich mit einer Bemerkung ausdrücklich zum und nur gültig für den alten 3er. Dass das nach der Umschreibung anders aussieht, war längst abgehandelt.
|
#49
|
||
![]() Zitat:
Aber manchmal will man auch nur einmal im Jahr vom Winterlager drei Kilometer ins Nachbardorf zum Kran und zurück. Und dafür wäre schon interessant, ob man es als PKW-Fahrer dürfte oder nicht. Zitat:
Verstehe ich richtig? - mit Klasse 3 fährt man diese Trailer hinter einer 7,49to-Zugmaschine nicht, weil in der alten Klasse 2 explizit zwischen Zügen (max. 3 Achsen, Zugmaschine <7,5to) und Aufliegerkombinationen (Kombination <7,5to) unterschieden und wird und Klasse 3 nur das umfasst, was nicht eine andere Klasse erfordert; wäre es kein Auflieger, sondern ein Anhänger, würde es hingegen gehen (sofern Sportgeräteanhänger) - mit Klasse C1E fährt man diesen Trailer hinter einer 7,49to-Zugmaschine, sofern man unter 12to bleibt, weil C1E Züge und Aufliegerkombinationen gleichsetzt; Klasse 3 wird normalerweise automatisch in C1E umgeschrieben CE79 hilft hier nicht, weil es nur C1E für dreiachsige Züge auf 18,75to erweitert und dieser Trailer nicht einachsig ist. Alles nur theoretisch - dass das für Amateure ggfs. keine gute Idee ist, da sind wir uns vermutlich einig.
__________________
Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#50
|
||||
|
||||
![]()
Worum geht's nochmal in diesem Thread?
__________________
Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Hilfe-Suche Bootstrailer 2 tonnen zu mieten- PLZ 45966 | viper64 | Allgemeines zum Boot | 1 | 11.08.2016 16:59 |
Verschrottung | Marilena | Allgemeines zum Boot | 9 | 03.07.2011 10:06 |
Boot vor Verschrottung gerettet | unterbeh | Restaurationen | 42 | 25.08.2009 20:32 |
Ein Trick,der Leben retten kann | DeBehr | Kein Boot | 4 | 23.12.2002 19:47 |