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  #26  
Alt 21.07.2006, 11:10
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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das Thema erinnert mich immer an die Diskussion ob ein Deutscher mit ausländischem EU Führerschein in D ein Kfz führen darf oder nicht, wenn er eigentlich zur MPU müsste. Auch da gibt es sehr verschiedene Rechtsauffassungen der Interessenvertreter und sogar die Richter fällen ständig Urteile mit gegensätzlichen Aussagen.
__________________
Gruß Olli
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  #27  
Alt 27.10.2006, 21:53
gandhi gandhi ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Inverkehrbringen

Zitat:
Zitat von Segelmatt
Zitat:
Zitat von Cyrus
Matthias heißt das, das nur Händler Waren in den Verkehr bringen können?
Moin Cyrus,

"Inverkehrbringen" beschreibt in der Tat den gewerbsmäßigen Verkauf von Waren an den Endverbraucher. Wenn ich mir etwas bei Dir kaufe, hast Du es in Verkehr gebracht. Wenn ich mir etwas von Aldi kaufe, hat Aldi es in den Verkehr gebracht. Wenn ein Hersteller oder Händler, also meinetwegen Du, etwas an Aldi verkauft, hat es bis dahin noch niemand in Verkehr gebracht.
Und wenn ich von einem Privatmann was auch immer kaufe, ist das kein "Inverkehrbringen".
Die Sportbootrichtlinie der EU bezieht sich ausschließlich auf in Verkehr gebrachte Boote. Die Richtlinie des BVWS bezieht sich in der wohl befürchteten Stelle auf §4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung, dort heißt es, daß alle Boote, die der Sportbootrichtlinie unterliegen, nur dan am Verkehr teilnehmen dürfen, wenn sie ein CE-Kennzeichen haben. Aber, und das scheint schwierig zu verstehen zu sein, von privat erworbene Boote unterliegen eben nicht der EU-Sportbootrichtlinie, da sie eben nicht in Verkehr gebracht werden.

Also, wie gesagt, nicht bangemachen lassen.

Grüße

Matthias.
Hallo Matthias,
Ausgangspunkt dieser Diskussion war, ein Boot aus Florida zu importieren. Wenn ich aus Florida ein Boot importiere, bringe ich es in der EU in den Verkehr und unterliege somit der Richtlinie 94/25/EG und 2003/44/EG (Das ist das 10.GPSGV - Inverkehrbringen von Sportbooten).
Es ist lt. dieser Richtlinie vollkommen egal, ob ich Händler oder Privatperson bin. Schwerpunkte dieser Verordnung sind die Sicherheit der Boote und der Umweltschutz (mit Lärm und Abgas). Wenn ich also ein Boot importiere, benötige ich laut dieser Vorschrift ein deutsches Eignerhandbuch mit Konformitätserklärung, technische Unterlagen, eine CE Kennzeichnung. Dies gilt nur für Boote, die nicht bereits vor dem xx.xx.1998 in der EU erstmalig betrieben wurden. (Kaufvertrag).
Aber es gibt kostengünstige Möglichkeiten, eine CE Prüfplakette zu erhalten. Verantwortlich hierfür ist eine "benannte Stelle". Wenn man die geforderten Unterlagen gemäß der o.a. Richtlinie schon mitbringt und nicht durch die "benannten Stellen" erstellen läßt, kann man einiges sparen. Hier sollte man Angebote einholen, denn es schwankt zwischen 800,- bis 3000,- Euro. Aber letztlich ist der CE Kram kein Zauberwerk.
Schöne Grüsse von Gandhi
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  #28  
Alt 29.10.2006, 18:30
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Standard Re: Inverkehrbringen

Zitat:
Zitat von gandhi
Wenn ich aus Florida ein Boot importiere, bringe ich es in der EU in den Verkehr und unterliege somit der Richtlinie 94/25/EG und 2003/44/EG (Das ist das 10.GPSGV - Inverkehrbringen von Sportbooten).
Nein.
Zitat:
Zitat von gandhi
Es ist lt. dieser Richtlinie vollkommen egal, ob ich Händler oder Privatperson bin.
Ebenfalls nein.
Inverkehrbringen ist ein fester Begriff, rechtlich duraus geklärt. Ich weiß nicht, woher Du Deine Informationen hast, die sind ja auch fast vollständig richtig.
Aber eben nur fast, bis auf die Sache mit dem Inverkehrbringen. Importieren ist nicht gleich Inverkehrbringen, das ist nun mal so.

Grüße

Matthias.
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  #29  
Alt 29.10.2006, 18:40
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Nur mal so folgende idee

Boot Baujahr 94

hole ich jetzt rüber, verkaufe es morgen mit Kaufvertrag an einen Kumpel und verbrenne die Amipapiere

wenn meine Kumpel jemand fragt hat er es von mir gekauft

wenn mich dann jemand fragt habe ich es 95 eingeführt und keine Papiere mehr (nach verkauf entsorgt, da 10 Jahre um), ich hatte es auf einem Trailer stehen und bin nur auf Seegewässern gefahren, also ohne Anmeldung und nur mit Name und Heimathafen/Wohnort des Eigentümers. Eine Versicherung habe ich auch nicht für nötig gehalten
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #30  
Alt 29.10.2006, 18:44
Fomi Fomi ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion
Nur mal so folgende idee

Boot Baujahr 94

hole ich jetzt rüber, verkaufe es morgen mit Kaufvertrag an einen Kumpel und verbrenne die Amipapiere

wenn meine Kumpel jemand fragt hat er es von mir gekauft

wenn mich dann jemand fragt habe ich es 95 eingeführt und keine Papiere mehr (nach verkauf entsorgt, da 10 Jahre um), ich hatte es auf einem Trailer stehen und bin nur auf Seegewässern gefahren, also ohne Anmeldung und nur mit Name und Heimathafen/Wohnort des Eigentümers. Eine Versicherung habe ich auch nicht für nötig gehalten

Ja Ja, die alte CE Diskussion

Mich hat auch noch keiner nach gefragt, und es wird wohl auch nie passieren...

Gruß Thomas
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  #31  
Alt 29.10.2006, 18:56
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion
(...)hole ich jetzt rüber, verkaufe es morgen mit Kaufvertrag an einen Kumpel(...)
kannste machen, aber Du bringst es damit nicht in Verkehr. Egal wie alt das gute Stück ist.
Es sei denn, Du wärest Händler...
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