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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 19.10.2016, 21:17
privatpilot privatpilot ist offline
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Du hast richtig gehandelt!
Wenn es zu einem Rechtstreit gekommen wäre, hättest du viel Zeit, Ärger und wenn nicht versichert, auch Geld investiert.

Vielleicht gibt es ja eine höhere Gerechtigkeit und der Kahn säuft ab.
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  #27  
Alt 20.10.2016, 17:47
Shetland640 Shetland640 ist offline
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Hallo Janus,
ich bin kein Anwalt, aber diesen Satz würde ich nochmal überprüfen:

Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Damit könen wieder Ansprüche geltend gemacht werden, die eigentlich von vielen ausgeschlossen werden sollen.

Gruß Bernd
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  #28  
Alt 20.10.2016, 19:50
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von Shetland640 Beitrag anzeigen
Hallo Janus,
ich bin kein Anwalt, aber diesen Satz würde ich nochmal überprüfen:

Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

Damit könen wieder Ansprüche geltend gemacht werden, die eigentlich von vielen ausgeschlossen werden sollen.

Gruß Bernd
Der Satz ist schon richtig formuliert, denn niemand darf einen Freibrief für die vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen bekommen. Darunter fällt z.B. Verschweigen von Mängeln etc.

Geändert von Andrei (20.10.2016 um 21:34 Uhr)
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  #29  
Alt 20.10.2016, 20:28
Grobi-413 Grobi-413 ist offline
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Da ich damit bereits vor Gericht war: Gekauft wie ... und Ausschluss von Gewährleistung, beides hat keinen Einfluss auf nachträglich festgestellte Sachmängel. Der Verkäufer kann sich bei verschwiegenen Mängel nicht herauswinden.

In deinem Fall wäre der defekte Trimmgeber nur durch einen Sachverständigen auf den Zeitpunkt des Defektes prüfbar gewesen, im Falle dass du dies verschwiegen hättest, wären die Kosten der Herstellung auf dein Konto gegangen. Mit Angebot einer Ausgleichzahlung hast du dies leider bestätigt, der Käufer könnte jetzt sogar fordern dass du dies in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen musst.

Also alles was nicht geht schriftlich festhalten, oder du verkauftst ein Bastlerboot mit Mängeln. Im Nachgang nie etwas schriftlich oder per Abschlag zugestehen. Zum Punkt des Abwartens, dies kannst du so lange tun bis dich die Gegenseite in Verzug (bei der Instandsetzung) setzt, da kommt Post vom Anwalt.

Also abhaken und mehr Glück beim nächsten Mal.

Sonnige Grüße vom Rhein
Norbert
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  #30  
Alt 20.10.2016, 20:28
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olli81 olli81 ist offline
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Der Satz ist Quatsch, da ein rechtswirksamer Ausschluss von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichten des Verkäufers sowieso niemals vereinbart werden kann. Insofern reicht ein Ausschluss der gesetztlichen Gewährleistung im rein privaten Rechtsgeschäft (Verkauf von privat an privat) völlig aus.


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Grüße Olli81


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  #31  
Alt 21.10.2016, 10:14
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Schuppenhauser Schuppenhauser ist offline
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Standard Gut gemacht

Hallo zusammen,

ich hätte die 300.- auch bezahlt. Die bringen dich hoffentlich nicht um und du hast jetzt Ruhe.
Spar dir die Nerven und den Ärger.
Und vielleicht hatte er es ja im Gespräch überhört.
Falls er zum Anwalt gerannt wäre, hättest du in jedem Fall Rennerei gehabt. Das sollte dir die 3 Hunderter wert sein.

Peace
Dirk
__________________
Vielen Dank und viele Grüße
Der Dirk



Jeder darf seine Meinung behalten, solange er mir das Gleiche zugesteht
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  #32  
Alt 21.10.2016, 11:00
beratungs-shop beratungs-shop ist offline
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Zitat:
Zitat von Schuppenhauser Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich hätte die 300.- auch bezahlt. Die bringen dich hoffentlich nicht um und du hast jetzt Ruhe.
Spar dir die Nerven und den Ärger.
Und vielleicht hatte er es ja im Gespräch überhört.
Falls er zum Anwalt gerannt wäre, hättest du in jedem Fall Rennerei gehabt. Das sollte dir die 3 Hunderter wert sein.

Peace
Dirk
das habe ich mir auch gedacht
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Gruss Peter
__________________________________________________ ____
Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!!
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  #33  
Alt 21.10.2016, 12:20
Tommy G Tommy G ist offline
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Sofern ein rechtsgültiger Ausschluss der Sachmängelhaftung stattgefunden hat, sehe ich die Sache etwas entspannter.
Woran lag es das die Anzeige nicht mehr ging, defekter Sender? Was kostet daran denn 300€?
Du bist dir aber unsicher es angegeben zu haben?
Hätte dem Käufer angeboten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das bei deiner Werkstatt prüfen zu lassen. Wenn der Käufer dafür keine zb. 600km fahren will, dann ist es sein Problem.
So Handhabe ich es immer bei verkauften Gegenständen an denen der Käufer im nachgang was auszusetzen hat. selbst wenn etwas arglistig oder aus Dummheit vergessen wurde anzugeben, kann der Käufer nicht mal eben auf ein paar Hundert bestehen. Lass ihn kommen und ihr schaut auch das benannte Problem gemeinsam an.
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  #34  
Alt 21.10.2016, 14:38
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
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Ich hätte mich auch so wie du verhalten-aber auch genauso wie du geärgert
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #35  
Alt 21.10.2016, 20:13
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
IDer Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
die Formulierung ist mir suspect. Damit würde sich ja ein Verkäufer selbst zur Haftung verpflichten, wenn sich der Käufer warum auch immer an/mit/bei Benutzung der Ware verletzt.

Vorsätzliche Täuschung oder arglistiges Verschweigen von Mängeln kann mit allen Folgen nicht mit dem Gewährleistungsausschluß verdeckt werden. Immer aber muss dem VErkäufer ein Verschulden nachweisbar sein. Das braucht man nicht zu erwähnen.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #36  
Alt 23.10.2016, 05:53
rsman1 rsman1 ist offline
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Ort: Hessen
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Boot: Kajütboot und Fiberline G16
495 Danke in 274 Beiträgen
Standard Nichts hätte Ich dem gegeben...

und zwar gar nichts.

Sauerei nach drei Wochen Boot zurückgeben wollen wo sind wir denn.
Gebraucht kaufen und dann rum meckern.

Armselig finde ich solche Leute.

Das Geschäft war abgeschlossen, und so hätte ich es gelassen.

So fahre gleich zum Boote Pfister.

Boot anschauen und Probefahren.

Schönen Sonntag an alle.

Viele grüße Roland
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