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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Du hast richtig gehandelt!
Wenn es zu einem Rechtstreit gekommen wäre, hättest du viel Zeit, Ärger und wenn nicht versichert, auch Geld investiert. Vielleicht gibt es ja eine höhere Gerechtigkeit und der Kahn säuft ab. |
#27
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Hallo Janus,
ich bin kein Anwalt, aber diesen Satz würde ich nochmal überprüfen: Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Damit könen wieder Ansprüche geltend gemacht werden, die eigentlich von vielen ausgeschlossen werden sollen. Gruß Bernd
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#28
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Geändert von Andrei (20.10.2016 um 21:34 Uhr) |
#29
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Da ich damit bereits vor Gericht war: Gekauft wie ... und Ausschluss von Gewährleistung, beides hat keinen Einfluss auf nachträglich festgestellte Sachmängel. Der Verkäufer kann sich bei verschwiegenen Mängel nicht herauswinden.
In deinem Fall wäre der defekte Trimmgeber nur durch einen Sachverständigen auf den Zeitpunkt des Defektes prüfbar gewesen, im Falle dass du dies verschwiegen hättest, wären die Kosten der Herstellung auf dein Konto gegangen. Mit Angebot einer Ausgleichzahlung hast du dies leider bestätigt, der Käufer könnte jetzt sogar fordern dass du dies in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen musst. Also alles was nicht geht schriftlich festhalten, oder du verkauftst ein Bastlerboot mit Mängeln. Im Nachgang nie etwas schriftlich oder per Abschlag zugestehen. Zum Punkt des Abwartens, dies kannst du so lange tun bis dich die Gegenseite in Verzug (bei der Instandsetzung) setzt, da kommt Post vom Anwalt. Also abhaken und mehr Glück beim nächsten Mal. ![]() Sonnige Grüße vom Rhein Norbert |
#30
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Der Satz ist Quatsch, da ein rechtswirksamer Ausschluss von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichten des Verkäufers sowieso niemals vereinbart werden kann. Insofern reicht ein Ausschluss der gesetztlichen Gewährleistung im rein privaten Rechtsgeschäft (Verkauf von privat an privat) völlig aus.
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Grüße Olli81 ![]() ![]() www.media-concepts.de IT-Systemhaus, PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, easee-Wallboxen, WAYDOO eFoils
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#31
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Hallo zusammen,
ich hätte die 300.- auch bezahlt. Die bringen dich hoffentlich nicht um und du hast jetzt Ruhe. Spar dir die Nerven und den Ärger. Und vielleicht hatte er es ja im Gespräch überhört. Falls er zum Anwalt gerannt wäre, hättest du in jedem Fall Rennerei gehabt. Das sollte dir die 3 Hunderter wert sein. Peace Dirk
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Vielen Dank und viele Grüße Der Dirk Jeder darf seine Meinung behalten, solange er mir das Gleiche zugesteht ![]()
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#32
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#33
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Sofern ein rechtsgültiger Ausschluss der Sachmängelhaftung stattgefunden hat, sehe ich die Sache etwas entspannter.
Woran lag es das die Anzeige nicht mehr ging, defekter Sender? Was kostet daran denn 300€? Du bist dir aber unsicher es angegeben zu haben? Hätte dem Käufer angeboten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das bei deiner Werkstatt prüfen zu lassen. Wenn der Käufer dafür keine zb. 600km fahren will, dann ist es sein Problem. So Handhabe ich es immer bei verkauften Gegenständen an denen der Käufer im nachgang was auszusetzen hat. selbst wenn etwas arglistig oder aus Dummheit vergessen wurde anzugeben, kann der Käufer nicht mal eben auf ein paar Hundert bestehen. Lass ihn kommen und ihr schaut auch das benannte Problem gemeinsam an. |
#34
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Ich hätte mich auch so wie du verhalten-aber auch genauso wie du geärgert
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#35
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Vorsätzliche Täuschung oder arglistiges Verschweigen von Mängeln kann mit allen Folgen nicht mit dem Gewährleistungsausschluß verdeckt werden. Immer aber muss dem VErkäufer ein Verschulden nachweisbar sein. Das braucht man nicht zu erwähnen.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#36
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und zwar gar nichts.
Sauerei nach drei Wochen Boot zurückgeben wollen wo sind wir denn. Gebraucht kaufen und dann rum meckern. Armselig finde ich solche Leute. Das Geschäft war abgeschlossen, und so hätte ich es gelassen. So fahre gleich zum Boote Pfister. Boot anschauen und Probefahren. Schönen Sonntag an alle. Viele grüße Roland ![]()
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