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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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...stell doch mal ein Foto ein Es gibt auch noch einen Thread für die Gespanne, finde ich ganz nett.
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Gruß Thomas |
#27
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#28
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Wir haben uns einen Trailer von Ratzeburger Trailer nach Maß bauen lassen.
Hatten erst überlegt ob wir selber bauen, aber allein den Anteil an zu kaufenden Teilen( Achsen, Zugeinrichtung , Rollen usw) hätten wir nicht einen Euro gespart. Nach anfänglichen Schwierigkeiten beim Slippen, wurden die Rollen noch einmal geändert und seitdem läuft es perfekt. Slippen ohne Trailer versenken ohne Probleme möglich was aufgrund der von uns benutzten Sliprampen nicht immer möglich ist. Aber was solls, wenn er das nicht abkann, hätte er kein Trailer werden dürfen. Problematisch is eben das der Trailer nach dem Slippen nicht gefahren wird( Boot steht auf dem Campingplatz und wird zum Fahren eben jedesmal geslippt). Hatte mir mal diese komischen geschraubten Trailer angeguckt ( ich glaub es waren Brenderup) und kann denen nix abgewinnen. MfG Nico PS: Glückwunsch zum neuen Trailer
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9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen "du bist verrückt". Die 10. Stimme summt die Melody von Tetris |
#29
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...hier mein neuer Trailer, gerade fertig geworden.
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Gruß Thomas
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#30
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Hallo zusammen,
ich hab jetzt mehrfach gelesen, dass der Trailer über die Kfz-Haftpflicht mitversichert ist, sofern er mit dem Kfz verbunden ist. Eine Anfrage bei meiner Haftpflichtversicherung hat aber angeblich ergeben, dass der Trailer nicht versichert ist. Ist das korrekt oder einfach dahergesagt? Muss ich eine spezielle Versicherung abschließen? Ich werde den Trailer nur am Auto haben ODER in meiner Garage (wo ich ihn nicht versichern muss). |
#31
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Zitat:
Im Forum gibt es einige mit bösen Erfahrungen mit "Markentrailern".
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#32
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Da würde ich ganz schnell meinen Versicherer wechseln.
Sportgeräteträger sind über die KFZ Haftpflicht mitversichert. So lange sie am KFZ sind. Danach sind sie über die ggf. abzuschließende Privathaftpflicht versichert. Aber wer ist schon nicht Privathaftpflicht versichert.
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#33
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Ihr redet aneinander vorbei.
Voraussetzung dafür dass der Trailer über das Zugfahrzeug mitversichert ist ist ein grünes Nummernschild und die Eintragung als "SDAH für Sportgeräte". Dann und nur dann fällt die eigene VS dafür weg und die KfZ-Steuer dafür.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#34
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Und für was steht dieses SDAH?
Bei mir steht das leider nicht im Schein Dafür aber Anhänger für Sportgeräte. |
#35
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Ein Trailer ist ein Sportgerätetrager und hat in der Regel nur eine Betriebserlaubnis , man kann ihn steuerfrei anmelden, dann ist er über das Zugfahrzeug versichert, aber nur wenn er dran häng, so wie Michel es schon gesagt hat.
Sollte der Trailer irgendwo abgestellt werden und er rollt zB in ein anderes Fahrzeug, zahlt die Versicherung nicht und die Privathaftpflicht, glaube ich auch nicht. Deswegen ist es ratsam den Trailer ganz normal mit schwarzen Kennzeichen zu zulassen, denn dann wäre sowas mit versichert und es kostet nicht die Welt
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Gruß Wolf Warum googeln ,mein Weib weiß e alles besser |
#36
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Gruß Wolf Warum googeln ,mein Weib weiß e alles besser |
#37
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Sonderanhänger. Stand bei mir noch nie anders drin, wird wohl ein Dekra-Special sein wenn Du es nicht kennst.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#38
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Und SDAH steht auch nicht für "Sonderanhänger" SDAH = StarrDeichselAnHänger (im Gegensatz zu einem sog. Zentralachsanhänger) Aktuell sollte mindestens "SDAH für Sportgeräte" drinnen stehen und idealer Weise in der nächsten Zeile "Bootsanhänger" oder "Bootstransporter".
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Viele Grüße Thomas |
#39
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Wobei man generell alle Schrauben (z. B. Kotflügel, Radmuttern, etc.) nach den ersten 100, 500 und 1.000 km kontrollieren sollte. Die rappeln sich ggf. mal los. Passiert aber auch bei anderen Herstellern Und wenn man beim Auto neue Reifen aufgezogen bekommt, soll man dies ja auch tun Steht sogar auf der Rechnung, damit die Werkstatt aus dem Schneider ist. Warum also nicht bei einem neuen Trailer auch Und viele Billigheimer sind sehr gut für das Preis-/Leistungsverhältnis. Wenn man es besser haben möchte, z. B. kleinere Spezifikationen selbst durchführen und bei der Bestellung weg lassen (z. B. Winde und Kielrollen). Und selbst montieren
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Viele Grüße Thomas |
#40
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Bei mir steht der Zusatz "Bootstrailer" (nicht Fahrradtransporter), erwähnte ich schon. Aber so neu würde ich keinen meiner SDAH bezeichnen. Vermutlich ist der Zeitpunkt der Eintrag dafür maßgeblich. Wobei ich den Motorradhänger so um '99 rum umtypen ließ, den 89er Bootstrailer 2015.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#41
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§22 StVO (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen. Was bedeutet hier "wenn nötig"? Ich würde mir ja einen Trailer bauen lassen, der ein paar cm breiter ist, aber dann zahle ich gleich mal einen Tausender mehr - das muss doch irgendwie vermeidbar sein |
#42
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Ich kenne es auch so, dass man die Umrissleuchten am Kotflügel mittels einer kleinen Stange vorübergehend nach aussen verlegen kann, wenn man mit Boot geladen fährt.
Beim Leutenträger hinten würde ich eh mit Gummiohren die Begrenzungsleuchten realisieren, damit wenn man wo hängen bleibt, man nur an den Gummileuchten hängen bleibt. Eigentlich kleines Problem. |
#43
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Hatte mir auch sowas überlegt, aber ist es nicht z.B. so, dass man den Trailer nicht anbohren darf? :/
Sonst würde ich wirklich einfach zwei solche Leuchten links und rechts dranklatschen, dann hab ich 2m Breite http://www.ebay.de/itm/LED-Umrissleu...wAAOxyuR5TYXVq (PaidLink) |
#44
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Keine Ahnung, wo es an deinem Hänger verboten ist anzubohren. Wir haben ihn ja wohl nicht vor Augen.
Aber du wirst garantiert eine Möglichkeit finden, deine Begrenzungsleuchten zu befestigen. !!!! |
#45
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Gut, bei der Lichtleiste bin ich mir tatsächlich nicht sicher. Meine aber, mal gehört zu haben, dass es verboten sei, am Schweißrahmen eines jeden Anhängers zu bohren (befestigen mit Klemmen ist erlaubt).
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#46
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noch weiss ich ja nicht, WO du deine Gummileuchten befestigen willst.
Im Bereich des Kotflügels? Da wirst du bestimmt was finden! An der Lichtleiste? Ebenfalls!!! |
#47
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Das Ding hat ja sogar Begrenzungsleuchten. Vielleicht kann man sie mit nem Winkel einfach ein paar cm weiter außen befestigen. Aber wenn das problemlos (in Bezug auf Versicherung und Zulassung) möglich ist, dann werde ich den Hänger wohl bestellen
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#48
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Kann ich auch nur empfehlen, denn die bauen gute Trailer mit Markenachsen, LED-Beleuchtung, blaue Rollen, etc. Und der Sander Lagerweij passt Dir auch selbst was an oder kann Sonderwünsche im Werk erledigen lassen:
www.salaho.nl Er hat mir für den Trailer Langauflagen gebaut und Änderungen vorgenommen sowie mit BoeschNL deshalb telefoniert. Besser geht nicht!
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Beste Grüße Andreas Wer etwas erreichen will sucht Wege, wer etwas verhindern will sucht Gründe. |
#49
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#50
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Schon die Reifen irritierten mich, als ich letztes Jahr was suchte und die Bilder sah. Aber Lehwald gibt (wie immer) keinen Hersteller an und überklebt deren Aufkleber. Wieso eigentlich? Preisvergleich verhindern?
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Beste Grüße Andreas Wer etwas erreichen will sucht Wege, wer etwas verhindern will sucht Gründe. |
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