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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 16.11.2015, 15:49
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Ruhiiiig bleiben. Irgendwo haben alle irgendwo Recht - und doch wieder keiner.

Hier geht's um die Herausgabe der Akten nach extern.

In Deutschland ist das so:
Der Geschädigte hat selbstverständlich das Recht, die Akte einzusehen.
Je nachdem, ob die Akte bei Gericht, der Staatsanwaltschaft oder sonstwo liegt, entscheidet die entsprechende Behörde, ob Recht zur Akteneinsicht besteht. Aber für die Entscheidung ist es eigentlich unerheblich, welche Behörde gerade zuständig ist.
In solch einem Fall wird die Antwort beim Geschädigten immer "Ja" lauten.
Aber könnt ja Kreti und Pleti kommen - deshalb wird das geprüft.

Prinzipiell werden Akten aus Sicherheitsgründen (Es ist schließlich die Originalakte) nur vor Ort und persönlich ausgehändigt. Darf "Unter Aufsicht" eingesehen werden. zB. auf der Geschäftsstelle des Gerichts.

Ausnahme:
Eine andere Behörde oder ein beauftragter Rechtsanwalt fordert die Akte an.
Dann und nur dann wird die Akte außer Haus gegeben.

Deshalb ist es immer besser einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man nicht persönlich vor Ort ist. Der kann die Akte in seiner Kanzlei einsehen.

Zugegeben: Die Kroaten nehmen es hier besonders genau. Eine Faxkopie ist schließlich nicht das Original. Aber gut - legt man zugrunde, dass sie jetzt in der EU sind und die gleichen Rechtsgrundsätze gelten können sie das so machen...

Schöne Grüße,
Jan
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  #27  
Alt 16.11.2015, 16:34
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
... legt man zugrunde, dass sie jetzt in der EU sind und die gleichen Rechtsgrundsätze gelten ...
Hinsichtlich der hier erörterten Frage ist das eine Utopie.
Akteneinsicht oder Herausgabe in Verkehrsangelegenheiten ist nicht mal ansatzweise Gegenstand von EU-Regelungen.

Wir wissen ja noch nicht mal welche Art von Dokument eingesehen oder weitergegeben werde soll. Ein Bericht ist kein Protokoll ist kein Journaleintrag ist keine Anzeigebestätigung usw.
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Gruss Andreas

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  #28  
Alt 16.11.2015, 17:01
Kami Kami ist offline
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Abend..
scheint als hätte ich hier eine kleine Welle angestoßen - so war dies mit Sicherheit nicht geplant.

Woher ich weiß das ich die Unterlagen abholen kann? Ich habe heute mit dem Polizeibeamten telefoniert. Er meinte, ich kann die Unterlagen abholen, alles ist fertig. Meine Antwort war leicht - sorry, ich komme keine 3000KM gefahren.
"Kein Problem" - ich kann auch jemanden schicken, egal wen, der soll einfach sagen das er die Unterlagen für XXXMEIN NAMEXXX abholen will, dann bekommt er die.
Eine Kopie der Unterlagen soll wohl ins Gericht geschickt werden, das diene dem Nachweis das auch derjenige der den Schaden verursacht hat, schuld ist.

Mittlerweile haben wir unsere Rechtschutzversicherung bemüht. Die schickt einen Anwalt aus der Umgebung, wohl Zadar, dort hin der die Papiere abholt. Anschließend geht das ganze an Inter-Europe. Die regeln den Rest - sprich die Abwicklung der Zahlung zur Instandsetzung.

Wenn also alles so klappt wie mir heute telefonisch beschrieben wurde, wäre das schon toll. Andernfalls Plan B....
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  #29  
Alt 16.11.2015, 17:11
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen
Abend..
scheint als hätte ich hier eine kleine Welle angestoßen - so war dies mit Sicherheit nicht geplant.

Woher ich weiß das ich die Unterlagen abholen kann? Ich habe heute mit dem Polizeibeamten telefoniert. Er meinte, ich kann die Unterlagen abholen, alles ist fertig. Meine Antwort war leicht - sorry, ich komme keine 3000KM gefahren.
"Kein Problem" - ich kann auch jemanden schicken, egal wen, der soll einfach sagen das er die Unterlagen für XXXMEIN NAMEXXX abholen will, dann bekommt er die.
Eine Kopie der Unterlagen soll wohl ins Gericht geschickt werden, das diene dem Nachweis das auch derjenige der den Schaden verursacht hat, schuld ist.

Mittlerweile haben wir unsere Rechtschutzversicherung bemüht. Die schickt einen Anwalt aus der Umgebung, wohl Zadar, dort hin der die Papiere abholt. Anschließend geht das ganze an Inter-Europe. Die regeln den Rest - sprich die Abwicklung der Zahlung zur Instandsetzung.

Wenn also alles so klappt wie mir heute telefonisch beschrieben wurde, wäre das schon toll. Andernfalls Plan B....
Komisches Procedre mit den Unterlagen.... ob das auch so geklappt hätte, bleibt dahin gestellt.

Gut, dass Du RS-versichert bist; da wird ein Korrespondenzanwalt bemüht und sollte dann i.d.R. kein Problem sein, an die Unterlagen zu kommen.

Hoffe, dass die Schadensabwicklung dann auch reibungslos für Dich verläuft. Viel Glück
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  #30  
Alt 17.11.2015, 06:36
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joschka joschka ist offline
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Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen
Abend..
scheint als hätte ich hier eine kleine Welle angestoßen - so war dies mit Sicherheit nicht geplant.

Woher ich weiß das ich die Unterlagen abholen kann? Ich habe heute mit dem Polizeibeamten telefoniert. Er meinte, ich kann die Unterlagen abholen, alles ist fertig. Meine Antwort war leicht - sorry, ich komme keine 3000KM gefahren.
"Kein Problem" - ich kann auch jemanden schicken, egal wen, der soll einfach sagen das er die Unterlagen für XXXMEIN NAMEXXX abholen will, dann bekommt er die.
Eine Kopie der Unterlagen soll wohl ins Gericht geschickt werden, das diene dem Nachweis das auch derjenige der den Schaden verursacht hat, schuld ist.

Mittlerweile haben wir unsere Rechtschutzversicherung bemüht. Die schickt einen Anwalt aus der Umgebung, wohl Zadar, dort hin der die Papiere abholt. Anschließend geht das ganze an Inter-Europe. Die regeln den Rest - sprich die Abwicklung der Zahlung zur Instandsetzung.

Wenn also alles so klappt wie mir heute telefonisch beschrieben wurde, wäre das schon toll. Andernfalls Plan B....
Richtiges Vorgehen .... wie ich oben schon schrieb ... lass dich vom Rest hier nich kirre machen .... hier wird (leider! bei solchen Themen) unglaublich viel Halbwissen geschrieben. Um das sauber zu beantworten muss man erstmal die relevanten Datails kennen ...und den Fall hier derart auszuloten fuehrt sicherlich zu weit.

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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #31  
Alt 17.11.2015, 06:53
etspace etspace ist offline
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Es ist doch auch vemessen, in einem Forum juristischen Rat anzufragen und auf fachlich wertige Antworten zu hoffen
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  #32  
Alt 17.11.2015, 10:22
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Es ist doch auch vemessen, in einem Forum juristischen Rat anzufragen und auf fachlich wertige Antworten zu hoffen

passt hier zwar GAR NICHT rein,

aber KLASSE SIGNATUR
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2. Liga, Hamburg ist dabei

Gruß

Marijan
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  #33  
Alt 17.11.2015, 11:19
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Servus!

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hinsichtlich der hier erörterten Frage ist das eine Utopie.
Akteneinsicht oder Herausgabe in Verkehrsangelegenheiten ist nicht mal ansatzweise Gegenstand von EU-Regelungen.

Wir wissen ja noch nicht mal welche Art von Dokument eingesehen oder weitergegeben werde soll. Ein Bericht ist kein Protokoll ist kein Journaleintrag ist keine Anzeigebestätigung usw.
Da hast du natürlich Recht, das hab ich aber nicht gemeint.
Ich spielte eher auf die Bemühungen der kroatischen Behörden in den letzten Jahren an zu beweisen, dass Sie ein korrekter "EU-Staat" und keine "Bananenrepublik" sind. Deshalb versuchen Sie, teilweise wirklich "über korrekt" zu handeln. So zumindest meine persönliche Erfahrung.


Das diese Vorgehensweise teils groteske Züge trägt steht freilich auf einem anderen Blatt Papier...

Schöne Grüße,
Jan
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  #34  
Alt 17.11.2015, 12:44
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Kuseng Kuseng ist offline
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Eigentlich kann es bei dem o.g.. Sachverhalt doch nur den Rat geben. Rechtsanwalt einschalten und den machen lassen.

Wenn keine Rechtschutz Vers. vorhanden und der Schaden gering ist. Vergiss es.

Wenn Du jetzt schon Schwieriegkeiten hast den Unfallbericht zu bekommen, was willst Du denn tun wenn der Gegener z.B. abstreitet den Schaden verursacht zu haben etc. ?

Wenn über die VK Vers. abgerechnet werden soll muss die SB bedacht werden und evtl. der steigende Beitrag. Dein Versicherer kann Dir ausrechnen ob sich das dann noch rentiert.
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  #35  
Alt 18.11.2015, 16:45
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
In Deutschland ist das so:
Der Geschädigte hat selbstverständlich das Recht, die Akte einzusehen.
Je nachdem, ob die Akte bei Gericht, der Staatsanwaltschaft oder sonstwo liegt, entscheidet die entsprechende Behörde, ob Recht zur Akteneinsicht besteht. ....
Prinzipiell werden Akten aus Sicherheitsgründen (Es ist schließlich die Originalakte) nur vor Ort und persönlich ausgehändigt. Ausnahme:
Eine andere Behörde oder ein beauftragter Rechtsanwalt fordert die Akte an.
Dann und nur dann wird die Akte außer Haus gegeben....

Die Kroaten nehmen es hier besonders genau. ... legt man zugrunde, dass sie jetzt in der EU sind und die gleichen Rechtsgrundsätze gelten
Lieber Jan, das ist leider alles nicht richtig. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagen die Juristen
  • Akteneinsicht steht nur dem Verteidiger zu (§147 Abs.1 StPO).
  • Über die Akteneinsicht entscheidet nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht (§147 Abs.5 StPO), bei Ordnungswidrigkeiten die Bußgeldstelle (§46 Abs.1 und 2 OWiG i.Vm. §147 Abs.5 StPO)
  • Die Originalakte geht ganz sicher nicht außer Haus. Der Verteidiger bekommt gegen Zahlung einer Gebühr eine Kopie
Das Strafprozessrecht ist auch kein EU-Recht und in weiten Teilen in jedem Land vollkommen unterschiedlich. Man denke nur daran, welche Schwierigkeiten deswegen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in den Mitgliedsländern bestehen und welcher Minimalkonsens in Zusatzabkommen mit welchen Mühen vereinbart wurde. In HR kann und ist es - wie Kami inzwischen berichtet hat - ganz anders.

Fazit: In D bekommt von der Polizei niemand Akteneinsicht in HR dagegen sogar der Geschädigte gegen Unterschrift auch eines Bevollmächtigten vor Ort sogar Kopien davon.

Geändert von Mercurius (18.11.2015 um 17:00 Uhr)
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  #36  
Alt 18.11.2015, 17:01
freerider13 freerider13 ist offline
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Wir sprechen hier aber nicht übers Strafprozessrecht.
Auch, wenn deine Ausführungen dazu durchaus korrekt sein mögen...
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  #37  
Alt 18.11.2015, 17:04
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
  • Die Originalakte geht ganz sicher nicht außer Haus. Der Verteidiger bekommt gegen Zahlung einer Gebühr eine Kopie
...

Fazit: In D bekommst Du von der Polizei nie die Akte zur Einsicht gegen Unterschrift auch eines Bevollmächtigten vor Ort sehr wohl
Sorry, ich wollte ich hier eigentlich nichts mehr schreiben, da die Frage für den TE beantwortet ist und der Rest nur besserwisserisches Hickhack...

Aber natürlich bekommt man - z.b. als gesetzlicher Vertreter - von der Polizei lfd. Ermittlungsakten / Tagebücher zur Einsicht. Ebenso von der Staatsanwaltschaft, sofern es bereits dahin abgegeben wurde.

Wie es außerlandes funktioniert, ist mir nicht bekannt, in D ist das absolut üblich und vorschriftsmäßig.

Und IMMER im Original, das ist mein täglich Brot seit über 25 Jahren, auch wenn dieser rechtliche Bereich nicht grad meinen persönlichen Favoriten darstellt.

Kopien davon hab ich noch nie gesehen, es sei denn, wir haben sie selbst gefertigt.

Da man die jeweilige Akte nur zur "Einsichtnahme" erhält, sind naturgemäß "Dokumentationskopien" für die Anwaltsakte gestattet, der Rest (Mandant) nicht. Huppala....

P.S. Auch in Strafsachen ist es üblich und gestattet, Akteneinsicht zunehmen. Und auch hier werden die Originale übersandt bzw. auf der Geschäftsstelle abgeholt. Natürlich nur für einen gesetzlichen Vertreter, aber durchaus nicht "bereinigt" und in Kopie, sondern mit allen Ermittlungshinweisen, Kommentaren, Verfügungen, Beweisen etc.
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  #38  
Alt 18.11.2015, 17:10
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ghaffy ghaffy ist offline
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Ich möchte ja die Rechtskundigen nicht unnötig irritieren, und vielleicht hab ich was überlesen. Aber in welcher Posting-Nummer wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, damit die StPO in Anwendung geht?

Ich bin noch bei "zwei Unfallgegner, wovon einer eine Kopie der Niederschrift seiner Angaben bei der Polizei für Versicherungszwecke haben möchte."
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Gruss Andreas

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  #39  
Alt 18.11.2015, 17:30
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich möchte ja die Rechtskundigen nicht unnötig irritieren, und vielleicht hab ich was überlesen. Aber in welcher Posting-Nummer wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, damit die StPO in Anwendung geht?
Zitat:
Aber in welcher Posting-Nummer wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, damit die StPO in Anwendung geht?
Richtig!
Nebenbei...ich bin gar nicht irritiert.

Das war eher nur "vorsorglich", um dieses Thema gar nicht weiter aufkeimen zu lassen.

Zitat:
Aber in welcher Posting-Nummer wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, damit die StPO in Anwendung geht?
Zitat:
Das Strafprozessrecht ist auch kein EU-Recht und in weiten Teilen in jedem Land vollkommen unterschiedlich. Man denke nur daran, welche Schwierigkeiten deswegen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in den Mitgliedsländern bestehen und welcher Minimalkonsens in Zusatzabkommen mit welchen Mühen vereinbart wurde. In HR kann und ist es - wie Kami inzwischen berichtet hat - ganz anders.
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  #40  
Alt 18.11.2015, 17:45
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von HänschenHamburg Beitrag anzeigen
...ich bin gar nicht irritiert.

...
Sorry, Hänschen, war auch gar nicht auf dich bezogen. Du hast bloß früher abgedrückt, während ich noch meine Orthografie bereinigt habe ...
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Gruss Andreas

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  #41  
Alt 18.11.2015, 19:34
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Mercurius Mercurius ist offline
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Nun dann möchte auch zu dieser Frage über die Irritationen hinweghelfen.

Die Unfallaufnahme der Polizei dient in erster Linie und vor allem den gesetzlichen Zwängen, die sich aus dem Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Teile des sogenannten öffentlichen Rechts - ergeben (z.B. Strafverfolgungszwang §163 StPO). Privatrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz) ergeben sich aus dem bürgerlichen Recht (BGB). Die Polizei ist jedoch originär nur für das öffentliche Recht zuständig. Lediglich in Ausnahmefällen weist das länderspezifische Polizeirecht der Polizei auch die Aufgabe der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche zu. Das ist der Grund, warum in einigen Bundesländern, so z.B. in Hessen, die Polizei keine Bagatellunfälle aufnimmt.

Fazit: Nimmt also die Polizei Unfälle auf, geht es immer um die Verfolgung von Verkehrsverstößen und es greifen als prozessrechtliche Instrumente nur StPO und OWiG

PS: Im Ausgangssachverhalt ging es übrigens auch um Verkehrsunfallflucht, in D strafbar gem. § 142 StGB

Geändert von Mercurius (18.11.2015 um 19:41 Uhr)
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  #42  
Alt 18.11.2015, 20:33
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Nun dann möchte auch zu dieser Frage über die Irritationen hinweghelfen.

Die Unfallaufnahme der Polizei dient in erster Linie und vor allem den gesetzlichen Zwängen, die sich aus dem Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Teile des sogenannten öffentlichen Rechts - ergeben (z.B. Strafverfolgungszwang §163 StPO). Privatrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz) ergeben sich aus dem bürgerlichen Recht (BGB). Die Polizei ist jedoch originär nur für das öffentliche Recht zuständig. Lediglich in Ausnahmefällen weist das länderspezifische Polizeirecht der Polizei auch die Aufgabe der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche zu. Das ist der Grund, warum in einigen Bundesländern, so z.B. in Hessen, die Polizei keine Bagatellunfälle aufnimmt.

Fazit: Nimmt also die Polizei Unfälle auf, geht es immer um die Verfolgung von Verkehrsverstößen und es greifen als prozessrechtliche Instrumente nur StPO und OWiG

PS: Im Ausgangssachverhalt ging es übrigens auch um Verkehrsunfallflucht, in D strafbar gem. § 142 StGB
Deswegen bin ich so stolz auf dieses Forum.

Hab ich also wieder was gelernt, zB
  • dass sämtliche Erlasse der Innenminister der Länder über die Aufgaben der Polizei bei der Verkehrsunfallaufnahme samt der darin eingeräumten Rechte der Beteiligten, deren Vertreter und Versicherungen auf Informationsweitergabe abseits der Bestimmungen der StPO und mitgeltender Vorschriften samt und sonders aufgehoben wurden,
  • dass das StGB in Kroatien anwendbar geworden ist,
  • dass der Unfallgegner sich im Sinne der zit. Bestimmung unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, ...
Ich hab nur gelesen, dass er mutmaßlich keine Meldung an seine Versicherung gemacht hat, und dass es um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, nämlich Schadenersatz, geht.

Aber bekanntermaßen wird ja jeder, der erkältet im Wartezimmer seines Arztes sitzt durch Zeitablauf zum Facharzt für innere Medizin. Warum sollte daher nicht auch jeder, der zum zufälligen Zuhörer / Leser eines von Kamis Fall wird, nicht auch automatisch zum Verkehrsjuristen avancieren.

Aber ich will nicht ausschließen, dass ich die Schilderung des Unfallhergangs und was danach geschah bis zur Einladung der kroatischen Dienststelle, die Unterlagen doch selbst zu beheben, überlesen habe.

Aber immerhin schnell gegoogelt.
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Gruss Andreas

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  #43  
Alt 19.11.2015, 05:41
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Wir sprechen hier aber nicht übers Strafprozessrecht.
autsch .....
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Joschka
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  #44  
Alt 19.11.2015, 06:24
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Deswegen bin ich so stolz auf dieses Forum. Hab ich also wieder was gelernt, zB

dass sämtliche Erlasse der Innenminister der Länder über die Aufgaben der Polizei bei der Verkehrsunfallaufnahme samt der darin eingeräumten Rechte der Beteiligten, deren Vertreter und Versicherungen auf Informationsweitergabe abseits der Bestimmungen der StPO und mitgeltender Vorschriften samt und sonders aufgehoben wurden,
Stell doch mal bitte die Quellen für Deine Behauptungen ins Netz, damit sie jeder nachlesen kann. Damit wäre allen gedient. Auch wenn es Off-Topic ist, aber mit einem Verkehrsunfall kann ja jeder zu jeder Zeit konfrontiert werden.

PS: gib Dir keine Mühe bei Tante Google, Du wirst nichts finden. Ich kann Dir aber die betreffenden Textstellen der Rili für RP als Scan schicken, wenn Du magst. Bin nämlich ein Freund und Helfer
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  #45  
Alt 19.11.2015, 10:24
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Stell doch mal bitte die Quellen für Deine Behauptungen ins Netz, damit sie jeder nachlesen kann. ...
Ich habe nichts behauptet, da sind mir andere zuvorgekommen. Und ich muss nichts ins Netz stellen, ist schon alles da. Die Frage ist, wonach gesucht wird.

Es ist nun mal so, dass wir aufgrund der von Kami gelieferten Faktenlage weder Fahrerflucht noch eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit diagnostizieren können. Und das, was Kami will und angeboten bekommen hat von der Polizei (!) nicht "Akteneinsicht" sein muss, ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Sinne des Gesetzes keine ist.

Stattdessen hab ich Dir eine PN geschickt.
Bleiben wir friedlich. Ist doch nur ein Gedankensport
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  #46  
Alt 19.11.2015, 10:24
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Meine Güte.
Ok. Für alle, die mit dem Begriff "Ironie" nichts anfangen können (die ghaffy hier eigentlich mehr als deutlich durchblicken hat lassen):
1. nirgends stand etwas von Fahrerflucht! Es geht um einen ganz normalen, ordentlich aufgenommenen Blechschaden und die Regulierung durch Versicherungen.
Meines Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft damit auch in Deutschland nix zu schaffen.
2. wir sprechen über einen Fall in Kroatien. Damit findet - egal welches- deutsches Recht keine Anwendung.

Das einzige was hier helfen könnte wäre, die Grundzüge der akteneinsicht in Deutschland zu beschreiben, damit vielleicht Verständnis entsteht, wie Behörden allgemein mit so etwas umgehen...
Aber auch das ist inzwischen obsolet, der te hat ja schon einen Anwalt konsultiert.

Schöne Grüße,
Jan
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