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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Servus!
Ruhiiiig bleiben. Irgendwo haben alle irgendwo Recht - und doch wieder keiner. ![]() Hier geht's um die Herausgabe der Akten nach extern. In Deutschland ist das so: Der Geschädigte hat selbstverständlich das Recht, die Akte einzusehen. Je nachdem, ob die Akte bei Gericht, der Staatsanwaltschaft oder sonstwo liegt, entscheidet die entsprechende Behörde, ob Recht zur Akteneinsicht besteht. Aber für die Entscheidung ist es eigentlich unerheblich, welche Behörde gerade zuständig ist. In solch einem Fall wird die Antwort beim Geschädigten immer "Ja" lauten. Aber könnt ja Kreti und Pleti kommen - deshalb wird das geprüft. Prinzipiell werden Akten aus Sicherheitsgründen (Es ist schließlich die Originalakte) nur vor Ort und persönlich ausgehändigt. Darf "Unter Aufsicht" eingesehen werden. zB. auf der Geschäftsstelle des Gerichts. Ausnahme: Eine andere Behörde oder ein beauftragter Rechtsanwalt fordert die Akte an. Dann und nur dann wird die Akte außer Haus gegeben. Deshalb ist es immer besser einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn man nicht persönlich vor Ort ist. Der kann die Akte in seiner Kanzlei einsehen. Zugegeben: Die Kroaten nehmen es hier besonders genau. Eine Faxkopie ist schließlich nicht das Original. Aber gut - legt man zugrunde, dass sie jetzt in der EU sind und die gleichen Rechtsgrundsätze gelten können sie das so machen... Schöne Grüße, Jan
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#27
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Akteneinsicht oder Herausgabe in Verkehrsangelegenheiten ist nicht mal ansatzweise Gegenstand von EU-Regelungen. ![]() Wir wissen ja noch nicht mal welche Art von Dokument eingesehen oder weitergegeben werde soll. Ein Bericht ist kein Protokoll ist kein Journaleintrag ist keine Anzeigebestätigung usw.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#28
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Abend..
scheint als hätte ich hier eine kleine Welle angestoßen - so war dies mit Sicherheit nicht geplant. Woher ich weiß das ich die Unterlagen abholen kann? Ich habe heute mit dem Polizeibeamten telefoniert. Er meinte, ich kann die Unterlagen abholen, alles ist fertig. Meine Antwort war leicht - sorry, ich komme keine 3000KM gefahren. "Kein Problem" - ich kann auch jemanden schicken, egal wen, der soll einfach sagen das er die Unterlagen für XXXMEIN NAMEXXX abholen will, dann bekommt er die. Eine Kopie der Unterlagen soll wohl ins Gericht geschickt werden, das diene dem Nachweis das auch derjenige der den Schaden verursacht hat, schuld ist. Mittlerweile haben wir unsere Rechtschutzversicherung bemüht. Die schickt einen Anwalt aus der Umgebung, wohl Zadar, dort hin der die Papiere abholt. Anschließend geht das ganze an Inter-Europe. Die regeln den Rest - sprich die Abwicklung der Zahlung zur Instandsetzung. Wenn also alles so klappt wie mir heute telefonisch beschrieben wurde, wäre das schon toll. Andernfalls Plan B....
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS
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#29
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![]() Gut, dass Du RS-versichert bist; da wird ein Korrespondenzanwalt bemüht und sollte dann i.d.R. kein Problem sein, an die Unterlagen zu kommen. Hoffe, dass die Schadensabwicklung dann auch reibungslos für Dich verläuft. Viel Glück
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#30
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#31
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Es ist doch auch vemessen, in einem Forum juristischen Rat anzufragen und auf fachlich wertige Antworten zu hoffen
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#32
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passt hier zwar GAR NICHT rein, aber KLASSE SIGNATUR ![]()
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2. Liga, Hamburg ist dabei ![]() ![]() Gruß Marijan |
#33
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Servus!
Zitat:
Ich spielte eher auf die Bemühungen der kroatischen Behörden in den letzten Jahren an zu beweisen, dass Sie ein korrekter "EU-Staat" und keine "Bananenrepublik" sind. Deshalb versuchen Sie, teilweise wirklich "über korrekt" zu handeln. So zumindest meine persönliche Erfahrung. Das diese Vorgehensweise teils groteske Züge trägt steht freilich auf einem anderen Blatt Papier... ![]() Schöne Grüße, Jan
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#34
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Eigentlich kann es bei dem o.g.. Sachverhalt doch nur den Rat geben. Rechtsanwalt einschalten und den machen lassen.
Wenn keine Rechtschutz Vers. vorhanden und der Schaden gering ist. Vergiss es. Wenn Du jetzt schon Schwieriegkeiten hast den Unfallbericht zu bekommen, was willst Du denn tun wenn der Gegener z.B. abstreitet den Schaden verursacht zu haben etc. ? Wenn über die VK Vers. abgerechnet werden soll muss die SB bedacht werden und evtl. der steigende Beitrag. Dein Versicherer kann Dir ausrechnen ob sich das dann noch rentiert. |
#35
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Fazit: In D bekommt von der Polizei niemand Akteneinsicht in HR dagegen sogar der Geschädigte gegen Unterschrift auch eines Bevollmächtigten vor Ort sogar Kopien davon. Geändert von Mercurius (18.11.2015 um 17:00 Uhr)
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#36
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Wir sprechen hier aber nicht übers Strafprozessrecht.
Auch, wenn deine Ausführungen dazu durchaus korrekt sein mögen...
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#37
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Aber natürlich bekommt man - z.b. als gesetzlicher Vertreter - von der Polizei lfd. Ermittlungsakten / Tagebücher zur Einsicht. Ebenso von der Staatsanwaltschaft, sofern es bereits dahin abgegeben wurde. Wie es außerlandes funktioniert, ist mir nicht bekannt, in D ist das absolut üblich und vorschriftsmäßig. Und IMMER im Original, das ist mein täglich Brot seit über 25 Jahren, auch wenn dieser rechtliche Bereich nicht grad meinen persönlichen Favoriten darstellt. Kopien davon hab ich noch nie gesehen, es sei denn, wir haben sie selbst gefertigt. Da man die jeweilige Akte nur zur "Einsichtnahme" erhält, sind naturgemäß "Dokumentationskopien" für die Anwaltsakte gestattet, der Rest (Mandant) nicht. Huppala.... ![]() P.S. Auch in Strafsachen ist es üblich und gestattet, Akteneinsicht zunehmen. Und auch hier werden die Originale übersandt bzw. auf der Geschäftsstelle abgeholt. Natürlich nur für einen gesetzlichen Vertreter, aber durchaus nicht "bereinigt" und in Kopie, sondern mit allen Ermittlungshinweisen, Kommentaren, Verfügungen, Beweisen etc. |
#38
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Ich möchte ja die Rechtskundigen nicht unnötig irritieren, und vielleicht hab ich was überlesen. Aber in welcher Posting-Nummer wurde nun ein Strafverfahren eingeleitet, damit die StPO in Anwendung geht?
Ich bin noch bei "zwei Unfallgegner, wovon einer eine Kopie der Niederschrift seiner Angaben bei der Polizei für Versicherungszwecke haben möchte." ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#39
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Nebenbei...ich bin gar nicht irritiert. ![]() Das war eher nur "vorsorglich", um dieses Thema gar nicht weiter aufkeimen zu lassen. Zitat:
Zitat:
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#40
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Sorry, Hänschen, war auch gar nicht auf dich bezogen. Du hast bloß früher abgedrückt, während ich noch meine Orthografie bereinigt habe ...
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#41
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Nun dann möchte auch zu dieser Frage über die Irritationen hinweghelfen.
Die Unfallaufnahme der Polizei dient in erster Linie und vor allem den gesetzlichen Zwängen, die sich aus dem Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Teile des sogenannten öffentlichen Rechts - ergeben (z.B. Strafverfolgungszwang §163 StPO). Privatrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz) ergeben sich aus dem bürgerlichen Recht (BGB). Die Polizei ist jedoch originär nur für das öffentliche Recht zuständig. Lediglich in Ausnahmefällen weist das länderspezifische Polizeirecht der Polizei auch die Aufgabe der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche zu. Das ist der Grund, warum in einigen Bundesländern, so z.B. in Hessen, die Polizei keine Bagatellunfälle aufnimmt. Fazit: Nimmt also die Polizei Unfälle auf, geht es immer um die Verfolgung von Verkehrsverstößen und es greifen als prozessrechtliche Instrumente nur StPO und OWiG PS: Im Ausgangssachverhalt ging es übrigens auch um Verkehrsunfallflucht, in D strafbar gem. § 142 StGB Geändert von Mercurius (18.11.2015 um 19:41 Uhr) |
#42
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Hab ich also wieder was gelernt, zB
![]() Aber bekanntermaßen wird ja jeder, der erkältet im Wartezimmer seines Arztes sitzt durch Zeitablauf zum Facharzt für innere Medizin. Warum sollte daher nicht auch jeder, der zum zufälligen Zuhörer / Leser eines von Kamis Fall wird, nicht auch automatisch zum Verkehrsjuristen avancieren. ![]() ![]() Aber ich will nicht ausschließen, dass ich die Schilderung des Unfallhergangs und was danach geschah bis zur Einladung der kroatischen Dienststelle, die Unterlagen doch selbst zu beheben, überlesen habe. ![]() Aber immerhin schnell gegoogelt. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#44
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![]() Zitat:
PS: gib Dir keine Mühe bei Tante Google, Du wirst nichts finden. Ich kann Dir aber die betreffenden Textstellen der Rili für RP als Scan schicken, wenn Du magst. Bin nämlich ein Freund und Helfer ![]() |
#45
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![]() Zitat:
Es ist nun mal so, dass wir aufgrund der von Kami gelieferten Faktenlage weder Fahrerflucht noch eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit diagnostizieren können. Und das, was Kami will und angeboten bekommen hat von der Polizei (!) nicht "Akteneinsicht" sein muss, ja mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Sinne des Gesetzes keine ist. ![]() Stattdessen hab ich Dir eine PN geschickt. ![]() ![]() ![]() Bleiben wir friedlich. Ist doch nur ein Gedankensport ![]()
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#46
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Meine Güte.
Ok. Für alle, die mit dem Begriff "Ironie" nichts anfangen können (die ghaffy hier eigentlich mehr als deutlich durchblicken hat lassen): 1. nirgends stand etwas von Fahrerflucht! Es geht um einen ganz normalen, ordentlich aufgenommenen Blechschaden und die Regulierung durch Versicherungen. Meines Wissens nach hat die Staatsanwaltschaft damit auch in Deutschland nix zu schaffen. 2. wir sprechen über einen Fall in Kroatien. Damit findet - egal welches- deutsches Recht keine Anwendung. Das einzige was hier helfen könnte wäre, die Grundzüge der akteneinsicht in Deutschland zu beschreiben, damit vielleicht Verständnis entsteht, wie Behörden allgemein mit so etwas umgehen... Aber auch das ist inzwischen obsolet, der te hat ja schon einen Anwalt konsultiert. Schöne Grüße, Jan
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