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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 03.08.2015, 15:24
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blondini blondini ist offline
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Boot: Bolger Micro und andere
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Ist für das Führen eines Wassersport-Fahrzeugs eine
behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versiche-
rer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungs-
falles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis
besitzt.


Nach dieser Klausel müßt ihr suchen und dann seht ihr, dass nur eine behördlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis da sein muss. Aber hier gibt es ja wieder das überlegene Sonderwissen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #27  
Alt 03.08.2015, 15:51
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wolf b. wolf b. ist offline
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Eine Haftpflicht ist zwar keine Pflicht, aber durchaus sinnvoll.
Kostet ein paar Euros im Jahr und mache Häfen lassen einen ohne Haftpflicht z.B. gar nicht rein. Bin mir aber nicht sicher ob die das auch so handhaben wenn du nur dort slippen willst.
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  #28  
Alt 03.08.2015, 17:07
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
15 PS im motorisierten Wassersport sind in DEUTSCHLAND generell Führerscheinfrei mit AUSNAHME DES RHEINS.
Meine Fresse was ein Kleingeistiger Haufen hier. Wer sich mit nem Boot auf Wasser begibt sollte sich über dieses Gewässer kundig machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und mit Ausnahme einiger Landeswasserstraßen - auf der Ruhr gilt bspw. die Ruhrschifffahrtsverordnung, die weiterhin ab 5 PS einen Führerschein voraussetzt.

Die Haftpflicht für unseren ersten kleinen Gleiter lag bei ca. 35 EUR (40 PS), das sollte angesichts der sonstigen Kosten und des drohenden Risikos (geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, aber gewaltige Auswirkungen, wenn doch) ein No-Brainer sein.

Unsere Marina lässt sich bei Dauerliegern bspw. beim Einchecken den Versicherungsnachweis vorlegen - es gibt also durchaus auch praktische Gründe dafür.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #29  
Alt 03.08.2015, 17:52
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Bei aller Empfehlung zur Bootshaftpflichtversicherung sei angemerkt, dass man im Schadenfalle nicht streiten sollte sondern zu seinen Fehlern stehen muss, sonst geht der Geschädigte leer aus!
"Ich habe extra vor Fahrtbeginn mein Ruder kontrolliert - warum der Splint plötzlich weg ist, ist mir unerklärlich!" - da geht der Geschädigte wegen der fehlenden Gefährdungshaftung leer aus. Dem Fahrer ist kein Fehlverhalten nachzuweisen, ergo keine Haftung, ergo keiner muss zahlen!
Bitte beachten!
Gruß
Michael
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  #30  
Alt 03.08.2015, 18:55
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen

15 PS im motorisierten Wassersport sind in DEUTSCHLAND generell Führerscheinfrei mit AUSNAHME DES RHEINS.
auf Rhein, Bodensee und Landesgewässern ist über 5 PS ein Führerschein erforderlich.
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  #31  
Alt 03.08.2015, 19:07
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Bei aller Empfehlung zur Bootshaftpflichtversicherung sei angemerkt, dass man im Schadenfalle nicht streiten sollte sondern zu seinen Fehlern stehen muss, sonst geht der Geschädigte leer aus!
Ein guter Hinweis, der leider häufig ungehört bleiben wird.

Leider ist es so das im Normalfall eine gerichtsfeste Beweisführung notwendig ist.
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  #32  
Alt 03.08.2015, 19:33
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
auf ... Landesgewässern ist über 5 PS ein Führerschein erforderlich.
Bitte nicht unnötig verwirren!
Es gibt etliche Threads dazu, die Führerscheinpflicht ab 5 PS betrifft nur einige wenige Landesgewässer.
Daneben zusätzlich zu den bereits genannten Bundeswasserstraßen besteht auch in Berlin auf der Innenstadtspree neben der temporären tagsüber gültigen Funkpflicht ab 5 PS Führerscheinpflicht.
Gruß
Michael
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  #33  
Alt 03.08.2015, 21:57
aherr80 aherr80 ist offline
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Wenn du mir an mein Boot fährst und keine Versicherung hast, dann hast du Ärger!

Ne Haftpflicht für so ne Pommesschale kostet im Jahr weniger als eine Tankfüllung...

Gesendet von meinem GT-P5110 mit Tapatalk
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  #34  
Alt 03.08.2015, 23:40
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Bitte nicht unnötig verwirren!
Es gibt etliche Threads dazu, die Führerscheinpflicht ab 5 PS betrifft nur einige wenige Landesgewässer.
Daneben zusätzlich zu den bereits genannten Bundeswasserstraßen besteht auch in Berlin auf der Innenstadtspree neben der temporären tagsüber gültigen Funkpflicht ab 5 PS Führerscheinpflicht.
Gruß
Michael
Von Haspel kommen oft falsche Aussagen. Ueberfordere ihn nicht, er versteht vieles nicht.

Geändert von Sayang (03.08.2015 um 23:41 Uhr) Grund: Typo
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  #35  
Alt 04.08.2015, 05:13
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Ich weiß ja auch nicht was die Führerscheindiskussion soll. Die Frage bezog sich darauf ob man mit 15 PS eine Bootshaftpflicht haben MUSS oder nicht. Und da ist ganz eindeutig zu sagen das es in Deutschland für Sportboote keine Versicherungspflicht gibt obwohl es durchaus aus genannten Gründen Sinn macht eine abzuschließen. Mit meinem 40 PS Becher zahle ich im Jahr ca. 100 € Haftpflicht. Zudem hab ich selbst noch ne Vollksako-Versicherung von ca. 120 € Jährlich.
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Gruß Sascha
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  #36  
Alt 04.08.2015, 06:32
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blondini blondini ist offline
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Es ging darum, dass irgendein Spezialist meinte, wenn man keinen Führerschein hätte, könnte man sich auch die Haftpflicht sparen. Da habe ich geschrieben, dass das nicht stimmen dürfte. Dann schrieb wieder ein Spezialist, dass er das nicht glaubt und ich habe mich auf die Suche gemacht, wie es in den Wassersportbedingungen formuliert ist. So kam das leidige Führerscheinthema rein.

Zum anderen: Man muss halt das Risiko abschätzen. Im Wassersport geht es im wesentlichen um Kollisionen. Anders als im Straßenverkehr können kleine Sportboote da nicht so große Schäden anrichten.

Nehmt mal zum Vergleich in den Blick, wenn ihr im Winter eurer Schneeräumpflicht nicht nachkommt und irgendjemand im Krankenhaus landet. Der Regreß der Krankenkasse kann ganz schön teuer werden.

So einen Kratzer im Boot kann man irgendwie auspolieren oder sonst was.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #37  
Alt 04.08.2015, 06:36
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Stell dir vor du fährst mit deinem Auto ohne Führerschein und baust einen Unfall. Deine Versicherung wird den Schaden am Gegner bezahlen. Anschließend wir sie dich in Regress nehmen. So ist das auch beim Boot.
Ach ja und eine Anzeige und Strafe wegen Fahrens ohne Führerschein kommt noch drauf.
Auch das stimmt nicht. Beim Auto zahlt die Versicherung zunächst, weil es eine Pflichtversicherung ist im Rahmen der Pflichtversicherungssummen.

Beim Boot ist es keine Pflichtversicherung und der andere kriegt nichts.
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #38  
Alt 04.08.2015, 06:48
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Bei aller Empfehlung zur Bootshaftpflichtversicherung sei angemerkt, dass man im Schadenfalle nicht streiten sollte sondern zu seinen Fehlern stehen muss, sonst geht der Geschädigte leer aus!
"Ich habe extra vor Fahrtbeginn mein Ruder kontrolliert - warum der Splint plötzlich weg ist, ist mir unerklärlich!" - da geht der Geschädigte wegen der fehlenden Gefährdungshaftung leer aus. Dem Fahrer ist kein Fehlverhalten nachzuweisen, ergo keine Haftung, ergo keiner muss zahlen!
Bitte beachten!
Gruß
Michael
Der Hinweis ist gut. Versicherungen wollen es mundgerecht haben und diskutieren leider oft an unnötigen Stellen.



Beispiel: Als meine Tochter 3 Jahre alt war (schon etwas her), da hat sie eine Porzellanpuppe während eines Besuches zerstört. Ich forderte eine Schadensanzeige an. Die halbgebildete Versicherungstante wollte diskutieren; ich sagte: schicken sie mir einfach die Schadensanzeige.


Geschrieben habe ich völlig wahrheitsgemäß: "Meine Tochter ging in das Nachbarzimmer. Ich unterließ es, sie sofort zu begleiten, was ich besser getan hätte.

Sie hatte im kindlichen Eifer eine Porzellanpuppe aus dem Regal genommen und dabei fallengelassen."

Gerade bei Deliktsunfähigen gibt es eine Aufsichtspflicht und die Versicherung war überzeugt.

Genauso ist es mit den Kollisionen. Wenn man mal jemand anders rammt und wirklich nichts dafür kann, dann ist man bestimmt nicht schnell genug an den Anker gekommen, die Fender rausgetan, der Motor schon öfter Zicken gezeigt usw.

Es geht nicht darum, das Verschulden wegzudiskutieren, sondern darum - nicht vorsätzlich (kein Versicherungsschutz), sondern fahrlässig (möglicherweise auch grob fahrlässig) den Versicherungsfall verursacht zu haben.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #39  
Alt 04.08.2015, 07:06
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen

Von Haspel ........ er versteht vieles nicht.
wohl wahr, er versteht manche nicht; ist aber völlig irrelevant.
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  #40  
Alt 04.08.2015, 09:04
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Beim Boot ist es keine Pflichtversicherung und der andere kriegt nichts.
Weiss nicht wie es in D ist, aber in NL ist dass unsinn.

Wenn Sie mit ihren Schiff Schaden machen an meinen Schiff, wird den Schaden betrag von den Experten meiner versicherung fest gestellt.
Und dann fordere ich/meine Versicherung ein Schadenersatz bei Sei; egal ob Sie eine Haftversicherung haben oder nicht.
Wenn Sie keine haben sollen sie einfach selbst bezahlen, im Notfall mit Beschlagnahme (teil) ihres monatliches Einkommen. Und wenn es zu Personliches Schaden leitet, zb Behinderungen bei junge menschen, kann das zu Betrage richtung Milionen leiten.

Zusammengefasst:
Wenn Sie Schaden machen und keine Haftpflichtversicherung haben, haben Sie etwas anderes: Ein grosses problem.
Und hoffe Sie konnen eine gute Anwalt finden und Zahlen .......
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #41  
Alt 04.08.2015, 09:30
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen

Zum anderen: Man muss halt das Risiko abschätzen. Im Wassersport geht es im wesentlichen um Kollisionen. Anders als im Straßenverkehr können kleine Sportboote da nicht so große Schäden anrichten.


So einen Kratzer im Boot kann man irgendwie auspolieren oder sonst was.
Ich würde das mal nicht so einfach sehen. Es passiert zwar recht wenig, aber komm mal mit einem 15 PS -Außenborder einem Schwimmer zu nahe. Das kann recht teuer werden. Mit auspolieren ist da nichts.

Oder der gute Mann, dessen Motor in der Strömung ausfiel und dadurchin unserer Anlage ein festgemachtes Boot rammte - der Sachverständige kam locker auf über 5000 €. Das zahlt auch nicht jeder so nebenher aus der Portokasse.

Und wer sich die Haftpflicht für ein kleines Sportboot nicht leisen kann - kann der nachher überhaupt den Schaden wiedergutmachen?
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Gruß
Ewald
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  #42  
Alt 04.08.2015, 10:09
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Weiss nicht wie es in D ist, aber in NL ist dass unsinn.

Wenn Sie mit ihren Schiff Schaden machen an meinen Schiff, wird den Schaden betrag von den Experten meiner versicherung fest gestellt.
Und dann fordere ich/meine Versicherung ein Schadenersatz bei Sei; egal ob Sie eine Haftversicherung haben oder nicht.
Wenn Sie keine haben sollen sie einfach selbst bezahlen, im Notfall mit Beschlagnahme (teil) ihres monatliches Einkommen. Und wenn es zu Personliches Schaden leitet, zb Behinderungen bei junge menschen, kann das zu Betrage richtung Milionen leiten.

Zusammengefasst:
Wenn Sie Schaden machen und keine Haftpflichtversicherung haben, haben Sie etwas anderes: Ein grosses problem.
Und hoffe Sie konnen eine gute Anwalt finden und Zahlen .......
Gemeint war, dass der andere nichts von meiner Versicherung bekommt, wenn sie leistungsfrei ist. Die persönliche Verpflichtung bleibt unberührt.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #43  
Alt 04.08.2015, 11:48
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Superpapa Superpapa ist offline
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Die Haftpflichtversicherung hat neben der Haftpflichtleistung natürlich die Aufgabe Haftungen abzuwehren.

Wenn keine Haftung vorliegt, weil z.B. der Skipper nichts falsch gemacht hat, muss weder der Skipper noch seine Versicherung leisten und der Geschädigte bekommt nix. Ansonsten kann unter bestimmten Bedingungen (Vorsatz, Allolol etc.) die Versicherung sich an den Versicherungsnehmer, jedoch nicht an den Geschädigten halten.

Wenn beim Versicherungsnehmer nix zu holen ist, bzw. der unversicherte Skipper ne arme Sau ist, bekommt keiner was. Aber einen schönen Titel kann man sich an die Wand hängen....

Arme Egoisten brauchen keine Versicherung, deshalb ist beim üppigen Hartz4-Regelsatz weder Brennol, noch Tabak, noch freiwillige Versicherung drinne - das haben wir so gewählt.

Gruß
Michael
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  #44  
Alt 04.08.2015, 12:11
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Auch wenn die Versicherung keine Pflicht ist, so sollte man dennoch eine abschließen.
Einerseits übernimmt sie die Entschädigungsleistung und andererseits wehrt sie - wie Michael es soch schön beschrieb - unberechtigte Ansprüche ab.

Der letzte Punkt wird bei den Überlegungen leider oft vernachlässigt. Nun gerate mal an ´nen "netten Kollegen", der dich unter Zuhilfename von Prozesskostenhilfe unberechtig auf Schadenersatz verklagt. Allein die Kosten für deinen Anwalt und Gutachter kann dich arm machen. Da Du auch im Falle eines sicheren Sieges mit Verlusten aus der Sache raus kommst, besteht durchaus die Möglichkeit, dass Du dich aus ökonomischen Gründen auf einen Vergleich einlässt.
So ähnlich ist es mir bei meinem Mietnomaden ergangen.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."

Geändert von clevertherm (04.08.2015 um 12:55 Uhr)
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  #45  
Alt 04.08.2015, 12:53
carsten72 carsten72 ist offline
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Habe eine Versicherung abgeschlossen. 10 Millionen Deckung. Für 5,20€ im Monat. Das ist wirklich nicht viel. Und man hat gleich ein besseres Gefühl.
LG Carsten
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  #46  
Alt 04.08.2015, 13:09
Benutzerbild von *TC*
*TC* *TC* ist offline
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Und wo hast du sie abgeschlossen wenn ich fragen darf?


Gruß,
Thorsten
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Mit Mut zu warten, ist die Kunst Fehler zu vermeiden.
Liebe Grüße, Thorsten
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  #47  
Alt 04.08.2015, 13:43
carsten72 carsten72 ist offline
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Klar. Ich habe alle Versicherungen Bei der DEVK. Ich hab aus Faulheit nicht verglichen. Und gleich meinen Makler angesprochen. Ich weiß jedenfalls, dass die DEVK nicht lang rumzappelt....beim Hagelschaden und Blitzeinschlag letztes Jahr hat sie sofort gezahlt.
LG Carsten
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  #48  
Alt 04.08.2015, 15:17
Benutzerbild von Winterfalke
Winterfalke Winterfalke ist offline
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Zitat:
Zitat von carsten72 Beitrag anzeigen
Klar. Ich habe alle Versicherungen Bei der D**K.
SCHLEICHWERBUNG!!!
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Ahoi, Mario Falko.

Für Hektik hab ich keine Zeit.
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  #49  
Alt 04.08.2015, 15:26
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Winterfalke Beitrag anzeigen
SCHLEICHWERBUNG!!!
Ach was, er wurde doch gefragt.

Ich hatte zuerst auch bei meiner normalen abgeschlossen, bekam aber dann bei einer spezialisierten Versicherung deutlich mehr Leistungen fuer den halben Preis.

Geändert von wolf b. (04.08.2015 um 15:43 Uhr)
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  #50  
Alt 04.08.2015, 15:43
carsten72 carsten72 ist offline
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Ok. Wo denn? Vorsicht wegen Schleichwerbung
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