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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 09.07.2015, 22:13
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Schnaik Schnaik ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Aber mit Deinem scheinbar ausreichendem Verstand ist es Dir wohl auch klar, dass ein zugelassener Trailer dann auch alle zwei Jahre zum Tüv muss...auch wenn das Ding einfach nur auf einem Privatgelände steht und nicht bewegt wird.
In der Tat wird die OWI auch in diesem Fall verwirklicht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Anzeigenerstatter oder eben Mitarbeiter der Behörde Kenntnis vom abgelaufenen TÜV hat/bekommt. In einer Garage oder Halle ist das eher unwahrscheinlich. Und auf privatem und von außen einsehbarem Stellplatz macht man eben das Kennzeichen ab. Sollte man irgendwann mal wieder damit fahren wollen, sollte man sich vor Fahrtantritt einen Termin beim TÜVi holen und dann auf direktem Weg hinfahren. Sollte man dann auf den 3 km mit Tüv von 2008 angehalten werden, kann man den Termin vorweisen und es ist ok. Allerdings muss das Fahrzeug dann bereits verkehrssicher sein.
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  #27  
Alt 10.07.2015, 07:29
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Zitat:
Zitat von Schnaik Beitrag anzeigen
Die Fahrt zur nächsten Werkstatt/TÜV-Stelle sowie zur Zulassungsstelle sind ohne Amtliche Kennzeichen möglich!
Guckst Du hier oder hier. Da gibts auch die genauen Gründe für die Gesetzesänderung zum 01.04.15.
tja, das funktioniert in Berlin leider nur bedingt.
Wer keine Möglichkeit hat, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums abzustellen, wird wohl bis zum Zulassungstermin zig mal abgeschleppt werden.
In der Berliner KFZ-Zulassung ist komplett Land-unter. Ohne Termin geht nix, und Termin gibts frühestens in 4 Wochen, aber nur wenn man sich frühmorgens anmeldet, sonst garnicht!
Das Zulassungsprocedere ist zwar mächtig bürokratisch, hier nen Plakettchen, dort nen Plakettchen und so weiter, aber gewiss keine Raketenwissenschaft. Das kann jeder dressierte Affe nach kurzem Anlernen. Trotzdem schaffen es die Idioten (ich meine die der dortigen Plüsch-Etage) nicht, Ihre Aufgaben wahrzunehmen und verlangen von ihren Auftraggebern(dem Steuerzahler) das Führen von Kennzeichen ohne diese halbwegs zeitnah ausgeben zu können.
Ich hätte kein schlechtes Gewissen ohne oder mit falschen Kennzeichen rumzufahren.
Gruß
Michael
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  #28  
Alt 10.07.2015, 07:37
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Ich hätte kein schlechtes Gewissen ohne oder mit falschen Kennzeichen rumzufahren.
Gruß
Michael
Lieber ohne Kennzeichen, ein falsches Nummernschild ist Urkundenfälschung und wird als Straftat verfolgt.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #29  
Alt 10.07.2015, 07:50
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Will mir ein Boot (Schlauchi) samt Trailer in Essen kaufen.
Der Trailer hat keinen Tüv mehr und ist nicht angemeldet.
Ich bekomme hier kein KZK da der Trailer in Essen auf dem direkten weg zum Tüv muss und in Essen bekomme ich kein KZK da ich nicht in Essen gemeldet bin!
Dh ich muss nach Essen mit einem Trailer um einen Trailer zu kaufen.
Und was genau hindert Dich daran, mit dem (abgemeldeten) Trailer samt altem, entstempelten Kennzeichen von Essen nach Hause zu fahren (wobei Du bei "amtlichen Nachfragen" unterwegs selbstverständlich gerade auf dem Weg zur HU bzw. im Anschluß zur Zulassung bist)? Vorausgesetzt, er ist ist technisch tatsächlich soweit ok, daß das glaubhaft erscheint..

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
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  #30  
Alt 10.07.2015, 07:53
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Der Frosch Der Frosch ist offline
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Zitat:
Zitat von Kpt. Blaubär Beitrag anzeigen
Genau diese Info habe ich auch bekommen. Ohne TÜV geht nichts mehr.
DAS STIMMT NICHT !!!!
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Dateityp: pdf kurzzeitkennzeichen__antrag_0415__0315(1).pdf (101,2 KB, 117x aufgerufen)
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  #31  
Alt 10.07.2015, 08:09
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Ich hätt drauf geschissen, Kennzeichen dran und ab nach Haus, da dann zur HU oder unterwegs im Zulassungsbezirk eine Prüfstelle gesucht und kurz vorgeführt das Ding, dann nach Haus.

Letzte "Allgemeine Verkehrskontrolle" hatte ich vor über 30 Jahren. Die haben doch gar kein Personal mehr dafür, entweder Kohle machen mit Tempomessung oder sie bewachen Fußballfans.

Willy
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  #32  
Alt 10.07.2015, 08:19
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Und was genau hindert Dich daran, mit dem (abgemeldeten) Trailer samt altem, entstempelten Kennzeichen von Essen nach Hause zu fahren (wobei Du bei "amtlichen Nachfragen" unterwegs selbstverständlich gerade auf dem Weg zur HU bzw. im Anschluß zur Zulassung bist)? Vorausgesetzt, er ist ist technisch tatsächlich soweit ok, daß das glaubhaft erscheint..

mfg
Martin
Da das KFZ/ Trailer zum ersten Tüv der dir über´n Weg läuft muss!

@ Der Frosch,
da macht der Rhein-Sieg Kreis sein eigenes Süppchen.
Hier LK MR-BID geht es nicht und in Essen, mit denen habe ich Telefoniert, auch nicht.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #33  
Alt 10.07.2015, 09:35
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
tja, das funktioniert in Berlin leider nur bedingt.
Das kann jeder dressierte Affe nach kurzem Anlernen. Trotzdem schaffen es die Idioten (ich meine die der dortigen Plüsch-Etage) nicht, Ihre Aufgaben wahrzunehmen und verlangen von ihren Auftraggebern(dem Steuerzahler) das Führen von Kennzeichen ohne diese halbwegs zeitnah ausgeben zu können.
Dann macht den Plüsch-Tigern mal etwas Dampf unterm Allerwertesten - scheint in eurer Gegend ja auch in anderen Dingen dringend nötig zu sein
Zulassung bei uns: Ohne Anmeldung innerhalb der Öffnungszeit hin, Nummer ziehen und warten....
Inclusive neue Schilder machen lassen habe ich nie länger als eine Stunde gebraucht
__________________
Gruß
Ewald
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  #34  
Alt 10.07.2015, 09:43
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Dann macht den Plüsch-Tigern mal etwas Dampf unterm Allerwertesten - scheint in eurer Gegend ja auch in anderen Dingen dringend nötig zu sein
Zulassung bei uns: Ohne Anmeldung innerhalb der Öffnungszeit hin, Nummer ziehen und warten....
Inclusive neue Schilder machen lassen habe ich nie länger als eine Stunde gebraucht
so lange steht man bei der Stadt München fast schon an der Schlage des Nummernautomaten an.
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Beste Grüße

John
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  #35  
Alt 10.07.2015, 11:39
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ja der Verkäufer ...... ein Dr. von und zu ..... ist nicht in der Lage das zu machen
Aber der Preis ist heiß ;)
kannst du es denn nicht in seinem Namen in seiner Stadt machen. Oder muss man bei euch zum TüV persönlich vorbei gehen ?
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #36  
Alt 10.07.2015, 12:11
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnaik Beitrag anzeigen
Die Fahrt zur nächsten Werkstatt/TÜV-Stelle sowie zur Zulassungsstelle sind ohne Amtliche Kennzeichen möglich!
Guckst Du hier oder hier. Da gibts auch die genauen Gründe für die Gesetzesänderung zum 01.04.15.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ohne Kennzeichen ist natürlich nicht erlaubt, jedoch mit entstempelten Kennzeichen. Das ist ein großer Unterschied!

Die Regelung verwende ich, wenn ich außerhalb des Saison-Kennzeichen in die Werkstatt fahre. Deswegen hatte ich mich da sehr genau informiert. Aber nur der direkte Weg zum TÜV oder Zulassungsstelle.
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Euer boote-forum.de Admin
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  #37  
Alt 10.07.2015, 12:19
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
DAS STIMMT NICHT !!!!
Stimmt halb. Ohne TÜV bekommst du kein KZK für eine Überführung, sondern nur ein KZK zur Fahrt innerhalb des gleichen Zulassungsgebietes. Bringt einen nicht wirklich weiter....
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #38  
Alt 10.07.2015, 13:02
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Es gibt auch reisende Prüfer, die von Werkstatt zu Werkstatt fahren und dort Fahrzeuge untersuchen. Mein Stamm-GTÜ hat auch so einen Außendienstler in der Belegschaft. So einen könnte man versuchen zu überreden, die HU am Standort des Fahrzeugs zu machen. Anfahrtskosten wird man dann wohl übernehmen müssen, aber bevor man sich sonst in noch größere Probleme stürzt, ist das vielleicht der bessere Weg. Jedenfalls für einen Anhänger, wo man zur Prüfung keinerlei Spezialwerkzeug braucht.
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  #39  
Alt 10.07.2015, 14:00
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Schnaik Schnaik ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Stimmt halb. Ohne TÜV bekommst du kein KZK für eine Überführung, sondern nur ein KZK zur Fahrt innerhalb des gleichen Zulassungsgebietes. Bringt einen nicht wirklich weiter....
Das ist insoweit richtig. Was jetzt in der Tat nicht mehr geht, ist sich am Wochenende ein Fahrzeug ohne TÜV anzuschauen und gleich (außerhalb dessen Zulassungsbezirk) nach Hause zu überführen. Da man für das KZK zum Zwecke der Überführung eine gültige HU nachweisen muss. Wenn man die hat, genügt auf der Zulassungsstelle auch die Kopie aller Unterlagen (die man vom Verkäufer ja dann per E-Mail bekommen kann). Mit dem KZK könnte man dann in den fremden Zulassungsbezirk fahren und das Fahrzeug in den eigenen Überführen.

Zusammenfassen kann gesagt werden: Fahrzeuge ohne gültige Zulassung und ohne vorliegende Hauptuntersuchung kaufen und überführen zu wollen ist nunmehr Mist.

Aber wenn jemand nicht völligen Schrott verkauft, kann derjenige ja vorm Verkauf die HU machen lassen. Sollte das (technisch) nicht möglich sein, also die Karre keinen TÜV bekommen, ist eine Überführung auf eigener Achse sowieso nicht angebracht!!!
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  #40  
Alt 10.07.2015, 14:19
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
DAS STIMMT NICHT !!!!
Leider stimmt deine Meinung seit 1.4. 15 auch nicht mehr.
Wenn du ein KZK vom Amt benötigt braucht das abzuholende FZG Tüv und das Amt benötigt eine Kopie vom FZG Schein. Ihr glaubt es nicht aber es ist tatsächlich so. Meine Frage beim Amt dann könnte ich das FZG ja gleich anmelden wurde für mich leider unzureichend beantwortet.
Ich wollte ein KZK um einen neuen Trailer abzuholen, da der Schein seit mitlerweile 3 Wochen unterwegs war (Einschreiben, ich war nicht da, einschreiben zurück) und bisher beim Erbauer des Trailers noch nicht eingetroffen ist, habe ich keinerlei Chance den Trailer zu erhalten, bzw. ofiziell auf deutschen Straße zu fahren. Es ist zum Kotzen mit dem Staat. :w all:
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  #41  
Alt 10.07.2015, 14:47
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Schnaik Schnaik ist offline
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Das man nunmehr ein konkretes Fahrzeug benenne und die Papiere in Kopie vorlegen muss, wurde doch gar nicht in Frage gestellt.
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  #42  
Alt 10.07.2015, 15:05
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Für was benötigt man denn dann ein KZK wenn ich vorher schon alles haben muss? egal ob Tüv Brief oder sonst etwas. Die deutsche Bürokratie ist echt schlimm.
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  #43  
Alt 10.07.2015, 15:26
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Zitat:
Zitat von Matzeapp Beitrag anzeigen

Es ist zum Kotzen mit dem Staat. :w all:
ja, ganz schlimm; und uns allen geht es dabei fürchterlich schlecht.

andere Traumländer, wie z.B. Afghanistan, machen uns vor, wie es auch viel einfacher gehen könnte:
da brauchtst du nichts; keinen TÜV, keine Versicherung, nicht mal Kennzeichen (eine Kalaschi sollte man schon haben).

ok, dafür gibt es ein paar andere Problemchen ....................
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  #44  
Alt 10.07.2015, 15:27
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Da das KFZ/ Trailer zum ersten Tüv der dir über´n Weg läuft muss!
Das ist schlichtweg Humbug! Das ist so, wenn man aus Kroatien oder sonstwo herkommt, wo der Trailer Jahrelang angemeldet mit abgelaufenem Tüv rumstand; innerhalb Deutschlands ist es immer noch legal, ein nicht zugelassenes Fahrzeug/Anhänger mit den entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle bzw. zum TÜV zu fahren. (Das ist natürlich wenig glaubhaft, wenn Du dann Freitag Nachts auf der Autobahn erwischt wirst, sollte also schon während handelsüblicher Behördendienstzeiten stattfinden.)

Also mach einen Termin bei Deiner Werkstatt/Tüv-Station, häng das Ding an und bring es nach Hause.

mfg
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  #45  
Alt 10.07.2015, 19:50
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
NEIN so geht es nicht!
Lies meine Eingangspost.
Sonst hätte ich ja kein Problem, kannst dich aber gerne bei den Straßenverkehrsbehörden erkundigen ;)
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Wird mit 6 Punkten (alte Reglung) und 500 Euro bestraft.
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  #46  
Alt 11.07.2015, 15:35
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Zitat von boetli Beitrag anzeigen
kannst du es denn nicht in seinem Namen in seiner Stadt machen. Oder muss man bei euch zum TüV persönlich vorbei gehen ?
Er will/kann nicht. Ich vermute will nicht.
Ist ein Herr Dr. der lässt so was vermutlich machen.
Werde die Woche noch mal bisschen rumtelefonieren.
Habe noch ein Onkel in Essen vielleicht kann mir der Rentner weiterhelfen.
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  #47  
Alt 11.07.2015, 15:38
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Das ist schlichtweg Humbug! Das ist so, wenn man aus Kroatien oder sonstwo herkommt, wo der Trailer Jahrelang angemeldet mit abgelaufenem Tüv rumstand; innerhalb Deutschlands ist es immer noch legal, ein nicht zugelassenes Fahrzeug/Anhänger mit den entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle bzw. zum TÜV zu fahren. (Das ist natürlich wenig glaubhaft, wenn Du dann Freitag Nachts auf der Autobahn erwischt wirst, sollte also schon während handelsüblicher Behördendienstzeiten stattfinden.)

Also mach einen Termin bei Deiner Werkstatt/Tüv-Station, häng das Ding an und bring es nach Hause.

mfg
Martin
Das ist die Auskunft die ich von der Zulassiúngstelle bei mir und von Essen erhalten habe.

BTW der Trailer hat auch kein Kennzeichen mehr.
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  #48  
Alt 11.07.2015, 15:38
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Beim versicherungsfreien Bootstrailer / Sportgeräteanhänger
Ja auch so die Auskunft der Behörden.
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  #49  
Alt 11.07.2015, 18:50
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Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Beim versicherungsfreien Bootstrailer / Sportgeräteanhänger
Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ja auch so die Auskunft der Behörden.
Anhänger ohne Zulassung = kein Versicherungsschutz über das Zugfahrzeug;

eigentlich logisch.
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Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Anhänger ohne Zulassung = kein Versicherungsschutz über das Zugfahrzeug;

eigentlich logisch.
Wieso? Jeder Bootsanhänger ist von der Zulassungspflicht befreit. Gerades deshalb ist er ja steuer- und versicherungspflichtfrei.
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Beste Grüße

John
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