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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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In der Tat wird die OWI auch in diesem Fall verwirklicht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Anzeigenerstatter oder eben Mitarbeiter der Behörde Kenntnis vom abgelaufenen TÜV hat/bekommt. In einer Garage oder Halle ist das eher unwahrscheinlich. Und auf privatem und von außen einsehbarem Stellplatz macht man eben das Kennzeichen ab. Sollte man irgendwann mal wieder damit fahren wollen, sollte man sich vor Fahrtantritt einen Termin beim TÜVi holen und dann auf direktem Weg hinfahren. Sollte man dann auf den 3 km mit Tüv von 2008 angehalten werden, kann man den Termin vorweisen und es ist ok. Allerdings muss das Fahrzeug dann bereits verkehrssicher sein.
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#27
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Wer keine Möglichkeit hat, kennzeichenpflichtige Fahrzeuge außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums abzustellen, wird wohl bis zum Zulassungstermin zig mal abgeschleppt werden. In der Berliner KFZ-Zulassung ist komplett Land-unter. Ohne Termin geht nix, und Termin gibts frühestens in 4 Wochen, aber nur wenn man sich frühmorgens anmeldet, sonst garnicht! Das Zulassungsprocedere ist zwar mächtig bürokratisch, hier nen Plakettchen, dort nen Plakettchen und so weiter, aber gewiss keine Raketenwissenschaft. Das kann jeder dressierte Affe nach kurzem Anlernen. Trotzdem schaffen es die Idioten (ich meine die der dortigen Plüsch-Etage) nicht, Ihre Aufgaben wahrzunehmen und verlangen von ihren Auftraggebern(dem Steuerzahler) das Führen von Kennzeichen ohne diese halbwegs zeitnah ausgeben zu können. Ich hätte kein schlechtes Gewissen ohne oder mit falschen Kennzeichen rumzufahren. Gruß Michael |
#28
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Lieber ohne Kennzeichen, ein falsches Nummernschild ist Urkundenfälschung und wird als Straftat verfolgt.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#29
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mfg Martin |
#30
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DAS STIMMT NICHT !!!!
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#31
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Ich hätt drauf geschissen, Kennzeichen dran und ab nach Haus, da dann zur HU oder unterwegs im Zulassungsbezirk eine Prüfstelle gesucht und kurz vorgeführt das Ding, dann nach Haus.
Letzte "Allgemeine Verkehrskontrolle" hatte ich vor über 30 Jahren. Die haben doch gar kein Personal mehr dafür, entweder Kohle machen mit Tempomessung oder sie bewachen Fußballfans. Willy |
#32
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@ Der Frosch, da macht der Rhein-Sieg Kreis sein eigenes Süppchen. Hier LK MR-BID geht es nicht und in Essen, mit denen habe ich Telefoniert, auch nicht.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#33
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![]() Zulassung bei uns: Ohne Anmeldung innerhalb der Öffnungszeit hin, Nummer ziehen und warten.... Inclusive neue Schilder machen lassen habe ich nie länger als eine Stunde gebraucht ![]()
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Gruß Ewald |
#34
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Beste Grüße John
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#35
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kannst du es denn nicht in seinem Namen in seiner Stadt machen. Oder muss man bei euch zum TüV persönlich vorbei gehen ?
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#36
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Ohne Kennzeichen ist natürlich nicht erlaubt, jedoch mit entstempelten Kennzeichen. Das ist ein großer Unterschied! Die Regelung verwende ich, wenn ich außerhalb des Saison-Kennzeichen in die Werkstatt fahre. Deswegen hatte ich mich da sehr genau informiert. Aber nur der direkte Weg zum TÜV oder Zulassungsstelle.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#37
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Stimmt halb. Ohne TÜV bekommst du kein KZK für eine Überführung, sondern nur ein KZK zur Fahrt innerhalb des gleichen Zulassungsgebietes. Bringt einen nicht wirklich weiter....
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#38
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Es gibt auch reisende Prüfer, die von Werkstatt zu Werkstatt fahren und dort Fahrzeuge untersuchen. Mein Stamm-GTÜ hat auch so einen Außendienstler in der Belegschaft. So einen könnte man versuchen zu überreden, die HU am Standort des Fahrzeugs zu machen. Anfahrtskosten wird man dann wohl übernehmen müssen, aber bevor man sich sonst in noch größere Probleme stürzt, ist das vielleicht der bessere Weg. Jedenfalls für einen Anhänger, wo man zur Prüfung keinerlei Spezialwerkzeug braucht.
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#39
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Zusammenfassen kann gesagt werden: Fahrzeuge ohne gültige Zulassung und ohne vorliegende Hauptuntersuchung kaufen und überführen zu wollen ist nunmehr Mist. Aber wenn jemand nicht völligen Schrott verkauft, kann derjenige ja vorm Verkauf die HU machen lassen. Sollte das (technisch) nicht möglich sein, also die Karre keinen TÜV bekommen, ist eine Überführung auf eigener Achse sowieso nicht angebracht!!!
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#40
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Leider stimmt deine Meinung seit 1.4. 15 auch nicht mehr.
Wenn du ein KZK vom Amt benötigt braucht das abzuholende FZG Tüv und das Amt benötigt eine Kopie vom FZG Schein. Ihr glaubt es nicht aber es ist tatsächlich so. Meine Frage beim Amt dann könnte ich das FZG ja gleich anmelden wurde für mich leider unzureichend beantwortet. Ich wollte ein KZK um einen neuen Trailer abzuholen, da der Schein seit mitlerweile 3 Wochen unterwegs war (Einschreiben, ich war nicht da, einschreiben zurück) und bisher beim Erbauer des Trailers noch nicht eingetroffen ist, habe ich keinerlei Chance den Trailer zu erhalten, bzw. ofiziell auf deutschen Straße zu fahren. Es ist zum Kotzen mit dem Staat. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#41
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Das man nunmehr ein konkretes Fahrzeug benenne und die Papiere in Kopie vorlegen muss, wurde doch gar nicht in Frage gestellt.
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#42
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Für was benötigt man denn dann ein KZK wenn ich vorher schon alles haben muss? egal ob Tüv Brief oder sonst etwas. Die deutsche Bürokratie ist echt schlimm.
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#43
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ja, ganz schlimm; und uns allen geht es dabei fürchterlich schlecht.
andere Traumländer, wie z.B. Afghanistan, machen uns vor, wie es auch viel einfacher gehen könnte: da brauchtst du nichts; keinen TÜV, keine Versicherung, nicht mal Kennzeichen (eine Kalaschi sollte man schon haben). ok, dafür gibt es ein paar andere Problemchen .................... |
#44
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Das ist schlichtweg Humbug! Das ist so, wenn man aus Kroatien oder sonstwo herkommt, wo der Trailer Jahrelang angemeldet mit abgelaufenem Tüv rumstand; innerhalb Deutschlands ist es immer noch legal, ein nicht zugelassenes Fahrzeug/Anhänger mit den entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle bzw. zum TÜV zu fahren. (Das ist natürlich wenig glaubhaft, wenn Du dann Freitag Nachts auf der Autobahn erwischt wirst, sollte also schon während handelsüblicher Behördendienstzeiten stattfinden.)
Also mach einen Termin bei Deiner Werkstatt/Tüv-Station, häng das Ding an und bring es nach Hause. mfg Martin |
#45
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#46
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Ist ein Herr Dr. der lässt so was vermutlich machen. Werde die Woche noch mal bisschen rumtelefonieren. Habe noch ein Onkel in Essen vielleicht kann mir der Rentner weiterhelfen.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#47
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BTW der Trailer hat auch kein Kennzeichen mehr.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#48
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Ja auch so die Auskunft der Behörden.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#49
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Anhänger ohne Zulassung = kein Versicherungsschutz über das Zugfahrzeug;
eigentlich logisch.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#50
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Wieso? Jeder Bootsanhänger ist von der Zulassungspflicht befreit. Gerades deshalb ist er ja steuer- und versicherungspflichtfrei.
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Beste Grüße John |
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