boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 111Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 111
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 18.12.2014, 11:07
Gunpowder Gunpowder ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.12.2014
Ort: Essen
Beiträge: 13
Boot: Cortina 480 Pilothouse
3 Danke in 1 Beitrag
Standard

Ok. Ich denke die Sache ist geklärt. Habe mit meinem Anwalt gesprochen.
Hier das wesentliche.

1. Der Verkäufer ist verpflichtet mir die Kaufsumme zurück zu erstatten
2. Der Käufer, also ich, haben kein Anspruch auf die Kaskoversicherung des Verkäufers. Das heißt er bekommt von seiner Versicherung das Boot ersetzt, (ein vielfaches der Kaufsumme wie vereinbart).
Hätter der Verkäufer das das Feuer gelegt, hätte er mir ein Ersatz beschaffen müssen.

Daher ist der Verkäufer sehr nett wenn er anstandslos das Geld zurück überweist.
Nach 2 Jahren Suche, wieder alles von vorne. Abgesehen das ich diesen Preis nie wieder erzielen werde.
Am Ende habe ich mein Geld wieder, der Verkäufer unverhofft das dreifache der Kaufsumme und alle sind froh.
Vielen Dank für die vielen Beiträge.
Mast und Schootbruch
Gunpowder
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 18.12.2014, 11:13
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gunpowder Beitrag anzeigen
Ok. Ich denke die Sache ist geklärt. Habe mit meinem Anwalt gesprochen.
Hier das wesentliche.

1. Der Verkäufer ist verpflichtet mir die Kaufsumme zurück zu erstatten
2. Der Käufer, also ich, haben kein Anspruch auf die Kaskoversicherung des Verkäufers. Das heißt er bekommt von seiner Versicherung das Boot ersetzt, (ein vielfaches der Kaufsumme wie vereinbart).
Hätter der Verkäufer das das Feuer gelegt, hätte er mir ein Ersatz beschaffen müssen.

Daher ist der Verkäufer sehr nett wenn er anstandslos das Geld zurück überweist.
Nach 2 Jahren Suche, wieder alles von vorne. Abgesehen das ich diesen Preis nie wieder erzielen werde.
Am Ende habe ich mein Geld wieder, der Verkäufer unverhofft das dreifache der Kaufsumme und alle sind froh.
Vielen Dank für die vielen Beiträge.
Mast und Schootbruch
Gunpowder
ob der Verkäufer das dreifache der Verkaufssume bekommt kannst du gar nicht wissen, oder kennst du die Versicherungsbedingungen des Verkäufers?
Wie hoch er das boot Versichert hat und was er davon bekommt sind immer zwie paar Stiefel

Ich könnte mein Boot auch zum dreifachen Wert versichern die Versicherung würde im Schadensfall aber immer nur den Marktwert zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns auszahlen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 18.12.2014, 11:20
Benutzerbild von Mar-Thar
Mar-Thar Mar-Thar ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Durban (Südafrika)
Beiträge: 3.454
Boot: Dean 365 Katamaran
Rufzeichen oder MMSI: Huhu!
5.105 Danke in 2.176 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich könnte mein Boot auch zum dreifachen Wert versichern die Versicherung würde im Schadensfall aber immer nur den Marktwert zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns auszahlen.
Du solltest womöglich mal einen Blick in Deine Versicherungsbedingungen werfen oder Dich nach einer vernünftigen Versicherung ("Feste Taxe") umsehen, sollte das dort tatsächlich so geregelt sein.

mfg
Martin (dessen Boot auch immer noch in Höhe des damaligen Kaufpreises kaskoversichert ist)
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
Mit Zitat antworten top
Folgende 8 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 18.12.2014, 11:22
zpx719 zpx719 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 28.06.2010
Ort: Bodensee
Beiträge: 359
Boot: DORAL 250SE
231 Danke in 129 Beiträgen
Standard

Die Frage ist ob der Verkäufer überhaupt gegen Brand versichert ist...
__________________
Der Tom

TROUBLE TEAM
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 18.12.2014, 11:34
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.645
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.205 Danke in 1.508 Beiträgen
Standard

95% wären in der Situation froh, überhaupt zeitnah den vollen Kaufpreis zu sehen. Nicht wenige Händler gehen dann in die Insolvenz, da unterversichert, Prämien nicht bezahlt, zu spät gezahlt, gar nicht versichert, Brandschutzauflagen nicht erfüllt, ...

Zeitnah den vollen Kaufpreis zurückzubekommen ist imho schon ein Glücksfall.
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
Folgende 8 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 18.12.2014, 11:50
G Leiter G Leiter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.10.2013
Ort: Am Rhein
Beiträge: 407
Boot: Motorboot
567 Danke in 288 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
95% wären in der Situation froh, überhaupt zeitnah den vollen Kaufpreis zu sehen. Nicht wenige Händler gehen dann in die Insolvenz, da unterversichert, Prämien nicht bezahlt, zu spät gezahlt, gar nicht versichert, Brandschutzauflagen nicht erfüllt, ...

Zeitnah den vollen Kaufpreis zurückzubekommen ist imho schon ein Glücksfall.
Es scheint sich eher um einen privaten Verkäufer zu handeln.
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 18.12.2014, 12:06
dirtyharry dirtyharry ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.09.2014
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 722
Boot: Gatz Cherokee 500, Charterkunde
840 Danke in 442 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gunpowder Beitrag anzeigen
Verkäufers..........das heißt er bekommt von seiner Versicherung das Boot ersetzt, (ein vielfaches der Kaufsumme wie vereinbart).
Wieso von seiner eigenen Versicherung?

Tritt in dem Fall nicht die Versicherung des Hallenbetreibers, bei dem das Feuer entstanden ist, in Kraft?
__________________
Gruß Rolf


Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 18.12.2014, 12:07
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.093
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.501 Danke in 11.463 Beiträgen
Standard

Nein!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 18.12.2014, 12:08
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.093
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.501 Danke in 11.463 Beiträgen
Standard

Auch nicht die von dem ersten Boot was (warum auch immer gebrannt hat)

Ist nicht wie bei Autos
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 18.12.2014, 12:26
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
Wieso von seiner eigenen Versicherung?

Tritt in dem Fall nicht die Versicherung des Hallenbetreibers, bei dem das Feuer entstanden ist, in Kraft?
Warum sollte sie ? Was kann der Hallenbetrieber für den Brand ?
Dafür ist die Kasko da, damit man im unverschuldeten Schadensfall diesen ersetzt bekommt.
wenn es ein Technischer defekt auf einem anderen Boot war, dann ist dies auch kein Haftpflichtfall.
nur wenn ein schuldhaftes Verursachen festgestellt wird ist der Verursacher haftbar.
wenn es hier Brandstiftung war dann muss man sich an den Brandstifter wenden um das geld zu holen. bzw. Die Kasko wendet sich dann an diesen.
Wenn man keine Kasko hat bleibt man auf seinem Schaden sitzen und muss eventuell noch die anteiligen Entsorgungskosten tragen die ja auch von der Kaso übernommen werden.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 18.12.2014, 12:27
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Auch nicht die von dem ersten Boot was (warum auch immer gebrannt hat)

Ist nicht wie bei Autos
ist bei Autos auch nicht anders.
wenn das auto anfängt zu brennen und ein anderes Auto nimmt Schaden ist dies auch kein Haftpflichtfall sondern wird von der Kasko des Geschädigten übernommen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 18.12.2014, 13:14
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.608
23.426 Danke in 9.135 Beiträgen
Standard

Hi,

wenn mit jemand meinen Kombi zusammengeschoben oder abgefackelt hätte, wäre auch ein ansehnlicherer Betrag dabei heraus gekommen als durch den Verkauf.

Nehmen wir an, ich verkaufe ein Auto mit Defekt, was weiß ich welcher, Steuergeräte kaputt, Fehler muss erst gesucht werden, kost natürlich eine Mörderkohle, der Wagen geht also billig durch die Tür. Nun brennt die Schüssel ab, ehe der Käufer sie holt....dann sag ich der Versicherung, "die Gurke war kaputt und sie müssen die möglichen Werkstattkosten von der Auszahlung abziehen?" Nö, da geb ich ihm seine Kohle wieder und warte auf das, was mir die Versicherung zahlt.

Klar, hier macht das keiner, alle sind ehrlich wie Mutter Theresa.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 18.12.2014, 13:54
Benutzerbild von monster_energy
monster_energy monster_energy ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 10.06.2013
Ort: Berlin / Schwerin
Beiträge: 1.383
Boot: Kleiner Condor mit großem Motor
Rufzeichen oder MMSI: T-SIGN
2.607 Danke in 894 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi,

Klar, hier macht das keiner, alle sind ehrlich wie Mutter Theresa.

Willy
Und du bist der Böse hier

Die Sache ist ja jetzt geklärt und wir können Gunpowder viel Glück bei der weiteren Suche wünschen

man man man, der Winter fängt gerade erst an
__________________
Gruß, Tjerk

Mein Projekt...
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 18.12.2014, 15:16
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 24.07.2007
Ort: Dortmund
Beiträge: 894
Boot: 30ft Segler Verl
1.217 Danke in 625 Beiträgen
Standard

Nur, jetzt werden Boote kurzfristig teurer. Angebot und Nachfrage
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 18.12.2014, 15:23
mitch. mitch. ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.11.2012
Ort: Illingen
Beiträge: 745
Boot: Shetland 536 Family Four
290 Danke in 177 Beiträgen
Standard

Ich verstehe den Ärger, vielmehr sollte man sagen die Enttäuschung des Käufers nach 2 Jahren Suche!
Aber der Verkäufer kann nichts dafür, zahlt den Betrag zurück ohne rumzumachen, bliebe ihm warscheinlich sowieso nichts anderes übrig.

Auf die Idee zu kommen, da man scheinbar nen wirklich sauguten Preis ausgehandelt hat, noch viel mehr zurück zu verlangen als man bezahlt hat, auch noch zum Anwalt rennt, nur um ein vergleichbares Boot zu kriegen das "normalerweise" weit über diesem Preis verkauft wird, finde ich unterste Schublade!

Würde ich verstehn wenn der Verkäufer selbst abfackelt, weil er doch nimmer zufrieden ist mit den Peanuts.. aber doch nicht wenn da n Unfall war und mehrere Boote abbrennen, ihn sozusagen noch prellen wollen weil er ja mehr kassiert, und das gefälligst abgeben soll damit ich mir ein gleichwertiges Boot leisten kann.??.
Sry!
__________________
Gruß an alle,
Mitch
Mit Zitat antworten top
Folgende 12 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 18.12.2014, 15:47
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.154
6.581 Danke in 4.127 Beiträgen
Standard

Vielleicht reicht es ja schon wenn der TE mal auf den Arm darf um gestreichelt zu weden.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 18.12.2014, 15:58
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.742
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.560 Danke in 8.131 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn es ein Technischer defekt auf einem anderen Boot war, dann ist dies auch kein Haftpflichtfall.
nur wenn ein schuldhaftes Verursachen festgestellt wird ist der Verursacher haftbar. .
nicht für den Hallenbetreiber aber für den Besitzer des Bootes....

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ist bei Autos auch nicht anders.
wenn das auto anfängt zu brennen und ein anderes Auto nimmt Schaden ist dies auch kein Haftpflichtfall sondern wird von der Kasko des Geschädigten übernommen.
..da bist du dir sicher ? Dann muss dies in A anders als in D gehandhabt werden.
dazu Frage ich mich doch, für was habe ich dann eine Haftpflicht?

Zumindest weiss ich, dass bei einem Boot, das durch einen -von einem
Gutachter festgestellten - techn. Defekt einen Brand auslöst und dabei
andere schädigt- dessen Haftpflicht für den Schaden eintreten muss,
sowohl für die Boote, für die Stege und auch geschädigten Gebäude.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....

Geändert von dieter (18.12.2014 um 16:05 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 18.12.2014, 16:05
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
da bist du dir sicher ? ....da Frage ich mich doch, für was habe ich dann eine Haftpflicht !!!
WEnn du den SChaden am anderen Fahrzeug verursachst dann zahlt deine Haftpflicht.
Bleiben wir bei einem Feuer.

Wenn sich dein Fahrzeug z.B. in der Tiefgarage entzündet (teschnischer defekt), dann hast du ja keinen Einfluss auf die Ursache und bist auch nicht haftbar.
Haftpflicht springt bei den anderen Betroffenen nicht ein.

Wenn dein Fahrzeug losrollt weil du die Handbremse nicht angezogen hast, dann bist du Haftbar.
Wenn du dein Fahrzeug auf einem trockenen Acker mit heißem Kat abstellst und es einen Brand gibt der andere Fahrzeuge beschädigt, dann bist du haftbar.
Haftpflicht springt ein

Ist im Prinzip wie beim Boot oder Haus.

wenn mein Boot am Steg in Brand gerät und mein Nachbar hat einen Schaden, Tritt meine Haftpflicht erst ein wenn nachzuweisen ist, dass ich für das Feuer verantwortlich bin.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 18.12.2014, 16:06
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.742
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.560 Danke in 8.131 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
i
wenn mein Boot am Steg in Brand gerät und mein Nachbar hat einen Schaden, Tritt meine Haftpflicht erst ein wenn nachzuweisen ist, dass ich für das Feuer verantwortlich bin.
habe ich andere Infos, das Boot gehört dir, dein Boot hat den Schaden verursacht, deine Haftpflicht muss den Schaden regeln

wie beim Haus und anderen Sachen, die Dir gehören...
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 18.12.2014, 16:08
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen

Zumindest weiss ich, dass bei einem Boot, das durch einen -von einem
Gutachter festgestellten - techn. Defekt einen Brand auslöst und dabei
andere schädigt- dessen Haftpflicht für den Schaden eintreten muss,
sowohl für die Boote, für die Stege und auch geschädigten Gebäude.
Den Fall hatten wir bei uns an einem Boot vom Nachbarhafen

Boote lagen Nebeneinander im Hafen
Durch technischen Defekt entzündet sich Boot 1
Boot 2 erleidet Totalschaden (inkl. Todesfall einer 14 jährigen)
Boot 2 bekommt kein Geld vom Halter boot 1
Kasko Boot 2 übernimmt en Sachschaden
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 18.12.2014, 16:09
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
habe ich andere Infos, das Boot gehört dir, dein Boot hat den Schaden verursacht, deine Haftpflicht muss den Schaden regeln

wie beim Haus und anderen Sachen, die Dir gehören...
WEnn mein Haus brennt und beim Nachbar gibt es schäden muss erdies seiner Gebäudeversicherung melden.
Er bekommt von meiner Nichts.

Wurde hier schon oft diskutiert.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 18.12.2014, 16:17
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.742
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.560 Danke in 8.131 Beiträgen
Standard

...hier steht z.B. das Gegenteil :


http://www.deutsche-anwaltshotline.d...am-nachbarhaus

http://www.focus.de/immobilien/miete...d_1016350.html
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 18.12.2014, 16:19
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.091
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.907 Danke in 20.053 Beiträgen
Standard


Wenn du richtig liest sind hier beide Hauseigentümer ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Somit Haftbar.
Ist ganz difisiel.

Zitat: da seine Nachlässigkeit die Ursache für den Schaden der Nachbarn geschaffen hatte. Es sei seine Pflicht gewesen, das Brandrisiko in seinem Haus zu minimieren. „Am Brand der Nachbarhäuser hat der Eigentümer zwar nicht selbst Schuld, kann aber als sogenannter 'Störer' dafür verantwortlich gemacht werden, da er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist“, erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Surhoff.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 18.12.2014, 16:23
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.742
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.560 Danke in 8.131 Beiträgen
Standard

also wenn das richtig ist , dann kann ich meine Haftpflicht-Versicherungen alle kündigen, die brauche ich nicht mehr, denn ich muss ja nirgends haften.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du richtig liest sind hier beide Hauseigentümer ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Somit Haftbar.
wieder mal ein Kaugummi-Dehn-Begriff... und kann doch voll auf ein Boot umgelegt werden...

und was ist bei einem Boot oder bei einem Haus die Sicherungspflicht.... mal abgesehen von Brandstiftung, zündet man je seine Hütte/Boot nicht absichtlich an....
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 18.12.2014, 16:25
G Leiter G Leiter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.10.2013
Ort: Am Rhein
Beiträge: 407
Boot: Motorboot
567 Danke in 288 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WEnn du den SChaden am anderen Fahrzeug verursachst dann zahlt deine Haftpflicht.
Bleiben wir bei einem Feuer.

Wenn sich dein Fahrzeug z.B. in der Tiefgarage entzündet (teschnischer defekt), dann hast du ja keinen Einfluss auf die Ursache und bist auch nicht haftbar.
Haftpflicht springt bei den anderen Betroffenen nicht ein.

Wenn dein Fahrzeug losrollt weil du die Handbremse nicht angezogen hast, dann bist du Haftbar.
Wenn du dein Fahrzeug auf einem trockenen Acker mit heißem Kat abstellst und es einen Brand gibt der andere Fahrzeuge beschädigt, dann bist du haftbar.
Haftpflicht springt ein

Ist im Prinzip wie beim Boot oder Haus.

wenn mein Boot am Steg in Brand gerät und mein Nachbar hat einen Schaden, Tritt meine Haftpflicht erst ein wenn nachzuweisen ist, dass ich für das Feuer verantwortlich bin.
Ist so nicht richtig, es gibt da einen gravierenden Unterschied.

Grundsätzlich ist richtig, keine Haftpflicht ohne Verschulden.
Ausnahmen ergeben sich z.B. aus dem Betrieb eines KFZ. Hier greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Eine Haftung ohne Verschulden ist möglich. Gerade das Beispiel übergreifendes Feuer könnte eine Schadenersatzpflicht bei KFZ ohne Verschulden begründen.

Bei Sportbooten gibt es keine Gefährdungshaftung, also Haftung nur nach schuldhaftem Handeln.
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 111Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 111



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 01:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.