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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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hat der Verkäufer Zeit... ? ist der Schiffstyp gängig und gefragt...? ist für die Preislage eine große Käuferschicht vorhanden....? Allein hierdurch kann das schon deutlich unterschiedlich sein, ob überhaupt Spielräume vorhanden sind. Unser Schiff hatte einen ausgewiesenen Preis und ich war bereit, es mit für diesen Preis anzuschauen. Im Höchstfall hätte ich den auch komplett gezahlt, wenn alles andere passt am Schiff. Ich wollte schließlich ein Schiff kaufen und keinen Preis..... Etwas gehandelt wurde dann schon noch, aber es waren keine 10 %, die hier immer gerne angeführt werden.
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Gruß - Georg |
#27
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Natürlich ist es davon abhängig in welchem Zustand das Boot ist und ob der Verkäufer das (schnell) Geld braucht. Aber in Holland ist es durchaus üblich, einfach ein Gebot abzugeben. Der Makler wird dann aktiv und wird versuchen den Verkäufer und den Käufer preislich zusammenzubringen.
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#28
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Wenn ein Käufer Zeit hat und nicht unbedingt DAS angeschaute Schiff kaufen will, geht da wesentlich mehr als 10%. Das können auch 20% & 30% werden. Man muss halt ein wenig flexibel sein und auch ein wenig handeln können. Mal ein Tip. Besonders preiswert, kauft man Schiffe die optische Mängel haben. Aber wo ist jetzt das Problem? Wenn ich weiß was eine komplette Lackierung kostet, kann ich das doch vor meinem geistigen Auge aus den Schiffspreis aufschlagen. |
#29
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Entscheidend ist meist wer das Geschäft mehr will, der Käufer, weil er genau dieses Boot haben will (ganz schlecht für den Käufer), oder der Verkäufer, weil er das Geld braucht (je dringender desto schlechter). |
#30
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denn mal herzlichen Glückwunsch. Ist es der angedachte Dampfer geworden? In jedem Fall wünsche ich die bekannte Handbreit Rum in der Buddel und etwas mehr Waser unter dem Kiel. Grüße Hanse
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#31
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![]() ![]() aber zur vollen Zufriedenheit.... Ein wenig Einschränkungen gibts´bei Gebrauchtbooten immer - ist halt keine neues Schiff mit 100 % Wunschausstattung....
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Gruß - Georg
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#32
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Ich will Euch noch das Ende vom Lied vorsingen:
Wir haben einen Vorvertrag gemacht und darin einen Preis veranschlagt. Ich habe eine Anzahlung geleistet und einen Termin mit meinem Gutachter gemacht. Und....da ging es los... Ger Gutachter hat tolle Arbeit geleistet. Er hat vor Fahrtantritt die Maschinen gecheckt, auf der Fahrt zur Werft die Maschinen und elektronische Einrichtungen gecheckt, die Bodenbretter raus und drunter geschaut, Fotos gemacht, seine Liste Stück für Stück abgearbeitet. Dabei hat er ein paar Kleinigkeiten bemängelt (u.a. die elastische Kupplung der Sb-Maschine) aber nichts gravierendes. Das Boot kam aus dem Wasser, der Rumpf wurde gereinigt und er hat mit Hammer und Ultraschall den Rumpf untersucht. Leider fand er großflächige Rostschäden im Bereich der Wassertanks (also von innen nach aussen). Zu deutsch er hat mehrere Löcher in den Rumpf geschlagen ![]() Ich habe mit dem Eigner die Reparatur besprochen. Ich wollte keinesfalls eine Aufdoppelung. In dem Fall wollte ich vom Kauf zurücktreten. Der Eigner sagte, dass er erst sehen muss, wo und wie er reparieren lässt. Wir bleiben in Kontakt...Inzwischen ist es repariert...AUFGEDOPPELT ![]() Schade, ich habe zwar wieder Lehrgeld bezahlt aber auch einiges gelernt. Grüße, Frank, der noch immer auf der Suche ist.
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#33
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Sieh es anders. Mit einer kleinen Investition hast du dir ein (teures?) Problem vom Hals geschaffen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#34
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Servus,
was bedeutet Aufdoppeln? Eine zweite Wand reinziehen? Gruß Ralf |
#35
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Einen Flicken aus Stahlblech drüber schweissen.
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#36
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Hallo liebes Boote-Forum,
ich kann von der Vorgehensweise Vertrag, Anzahlung und dann erst Probefahrt nur abraten. So haben wir es beim Kauf vor 2 Jahren auch gehalten. Nach Erhalt der Anzahlung ging der Makler in Isolvenz. Das Ganze ist jetzt noch ein schwebendes Verfahren, daher werde ich micht nicht weiter hier öffentlich dazu äussern. Der Vorbesitzer hat die Anzahlung nicht erhalten, wir das Boot nicht. Das Boot steht jetzt seit 2 Jahren ungeschützt auf dem Gelände. Lt. einer Richterin am Landgericht Groningen ist mit der Unterschrift unter dem Vertrag der Vertrag gültig und zu erfüllen. Egal welche Mängel dann bei der Probefahrt auftreten. Es gab bei uns noch keine Entscheidung. Liebe Grüße Gaby |
#37
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Ich habe nur einen Vorvertrag gemacht, der dem Verkäufer und mir die Möglichkeit gab nach bestimmten Voraussetzungen zurückzutreten.
Die Anzahlung war mehr eine Sicherheit für den Makler, falls ich die Werft und den Gutachter nicht bezahlen würde. Meine Anzahlung kam problemlos zurück. |
#38
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Viele Boote können im Winter einfach nicht Probe gefahren werden... |
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