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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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@Fred und apiroma,
ok - Kreuzzug war wahrscheinlich etwas übertrieben. Auf der anderen Seite: wenn man sich den Aufwand für Erwerb, Transport und Lagerung der SigPi ansieht, kann man objektiv betrachtet nur noch von der SigPi abraten. Mein Hauptargument ist, daß wenn die Pistole über Bord geht, man mit einem Haufen nutzloser Rohre dasteht. In der Leistungsfähigkeit gibt es keinen Unterschied zwischen Fallschirmsignalraketen und den Raketenpatronen. (Achtung: Comet verkauft auch Nicht-SOLAS Fallschirmsignalraketen - die sind schwächer). Ein Leinenwurfgerät gibt es von Comet und PyroPol als Einzelgerät. Außerdem: ich persönlich kann die SigPi weder einhändig spannen, noch einhändig abdrücken - meine Hände sind einfach zu klein. Mit meiner Pistole im Kaliber 9mm Para ist das kein Problem.... D.h. man muß sich sowohl bei der SigPi, als auch bei den Raketen ein Plätzchen suchen, wo man beide Hände frei hat. Z.b. im Niedergang einkeilen oder die Wanten umarmen. gruß, Claus p.s. als Sportschütze und Wiederlader gehöre ich eher nich zu den "Gutmenschen"
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Wenn es nicht geht wie es muß, dann muß es wie es geht |
#27
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Zitat:
pistole geladen? Einhändig wird daraus doch auch ein Akrobatenakt. Beim Schreiben dieser Zeilen fällt mir auf: So unmöglich kann es doch wohl nicht sein, Signalraketen zu entwickeln, die mit nur einer Hand entsichert und abgeschossen werden können. Die Großschifffahrt hat daran vermutlich nur ein geringes Interesse, deren Abschussrampen schwanken vergleichsweise wenig, aber für die Sportbootschifffahrt wäre das ein deutlicher Sicherheitsgewinn. Liest hier jemand von Comet oder Nico mit? Belem |
#28
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Zitat:
Sieht man die wirklich, wenn man z.B. weiß schießt? Belem |
#29
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Zitat:
Meine Munition ist jetzt erst 1 Jahr alt - ich kann sie günstig in Ö kaufen, sodaß die Beschaffung sicher billiger ist als Signalraketen. Die Ablaufdauer kann man glatt vergessen, meine Muni war Ende Dez. 2004 bereits 3 Jahre abgelaufen und ich dachte, daß es Zeit wäre, sie (vorschriftsmäßig ) zu entsorgen. Pustekuchen, die Dinger haben alle noch super funktioniert, da vorher vacuum eingeschweißt. War `ne teuere Entsorgung .... Das Ablaufdatum werde ich in Zukunft "mißachten" ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#30
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Hi
Zitat:
Diese Aufschraubbecher für Schreckschusswaffen sind eher was fürs Silvesterfeuerwerk. Da ist ein "Nicosignal" Gerät eher sinnvoll. |
#31
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@Belem,
mit Pistole Kaliber 9mm Para ist eine richtige Schußwaffe gemeint - so was wie die Bundeswehr oder Polizei führt. Die Schreckschußwaffen im Kaliber 9mmPAK oder ähnlich taugen bestenfalls für Sylvester. Für Seenotfälle sind sie nicht geeignet, weil nicht hell genug, nicht hoch genug und nicht lang genug. Außerdem sind die Schreckschußwaffen nicht wirklich korrosionsbeständig. Wenn man über ein persönliches Notsignalgerät nachdenkt, dann Nico-Signal oder Comet-Signalstift. Für Nico spricht, daß man 6 Schuß "am Mann/an der Frau" hat. Allerdings habe ich bei praktischen Übungen immer mal wieder Versager auch mit sehr frischer Ware gehabt. Bei Comet hatte ich noch nie einen Versager, aber das Gerät muß man Schuß für Schuß zusammenbauen. Abschließend: mir geht es nicht um ein "entweder Nico oder Fallschirmsignalrakete/SigPi" sondern um ein "sowohl als auch". Ein persönliches Notsignalgerät gehört nach meiner Meinung in die Tasche jeder Person an Bord. Die anderen Seenotsignalmittel (Rauchtopf, Fackel, Fallschirmsignalrakete) gehören ebenfalls in ausreichender Anzahl auf das Schiff. Gruß, Claus
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#32
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Re: Pyroschein & Sachkundenachweis für Seenotsignalmitte
Zitat:
Pyrokurse geben. Zitat:
nach einem anderen Institut umsehen, wobei richtig ist, dass Inmarsat-E zum 31.12.2006 (leider) eingestellt wird. Seenotsignalraketen können keinesfalls durch UKW-Funkgeräte mit DSC (das ist vermutlich mit GMDSS gemeint) ersetzt werden. Raketen funktio- nieren auch dann noch, wenn Deine Funke mangels Stromversorgung längst ihren Dienst eingestellt hat. Beide Systeme und auch die EPIRBs sind notwendig, ergänzen einander, aber ersetzen sich nicht. Belem |
#33
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Zitat:
lich über die "9mm" gestolpert. Zitat:
Belem |
#34
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[quote="F. Rink
Hoffentlich forderst Du mich jetzt nicht auf, meine SigPi zu verschrotten .... [/quote] @ Fred, ich kann gönnen! Wer eine SigPi sein eigen eigen nennt macht ja nichts falsch....er tut sich im Gegensatz zu Fallschirmsignalraketen nur einen ganz gewaltigen Behördenstreß an. Richtig lustig wird das dann im Ausland. Ich war im September bei einer Regatta im Ijsselmeer. Abends kam die Polizei an Bord des Startschiffes und beglückwünschte den Regattaleiter zu seinen deutlichen Startsignalen - das sei doch bestimmt eine SigPi cal. 4. Der Regattaleiter bestätigte, und darauf wollten die freundlichen Herren den Europäischen Feuerwaffenpaß sehen. Da er keinen hatte, hat er jetzt auch keine SigPi mehr und mächtig Ärger mit der niederländischen Staatsanwaltschaft. Aber wie gesagt: jeder möge nach seiner Facon glücklich werden... Gruß, Claus
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#35
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Zitat:
Viele Grüße, Oliver (Mit WBK, Jagdschein und euro. FW-Pass...Aber ohne Pyroschein, weil keine Lehrgänge stattfinden ) |
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[quote="Oliver74"]
Zitat:
jawohl...und unser Mitleid hat seeeeehr in Grenzen gehalten. Claus
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#37
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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Zitat:
Gesetzeslage das erlaubt. In Polen z.B. soll der europäische Feuerwaffen- pass nicht anerkannt sein, wenn ich dem zuständigen DSV-Experten glau- ben darf. Belem |
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Hallo Belem
Zitat:
Für Jagdwaffen sieht es momentan so aus: http://redaktion.dlv.de/redaktion/gr...ffe_Europa.pdf http://daume-jagdreisen.de/Reisehinw...ehinweise.html Wenn Polen den Pass bei Jagdwaffen anerkennt, sollte das für Bootseiger doch auch bei der SigPi möglich sein. Sicherheitshalber aber evtl. doch vor der (Durch-)Reise bei der Bootschaft oder dem auswärtigen Amt schlau machen... Viele Grüße, Oliver |
#40
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Sehe ich auch so, es wird ja betont "sich über das Fahrtgebiet zu informieren". Dazu gehört, daß man sich mindestens einmal über die spezifischen Vorschriften informiert (spätestens bei der Einreise mal beim Zoll nachfragen). Gerade die Zollbehörden in Häfen haben oft einen kurzen Dienstweg (wenn z.B. ausländische Seeleute von Bord gehen, weil Verträge abgelaufen oder zwecks Rückflug in Heimatland wg. Urlaub, brauchen einige Leute dann schnell mal ein Visum). Da sollte eine entsprechende temporäre Erlaubnis bzw. Bescheinigung möglich sein (Fax??).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#41
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Ich hab mal, weil das Verfallsdatum immer näher gerückt ist, ein Nicomagazin zu Sylvester leer geballert. Die Dinger erreichen kaum die Höhe eines dreistöckigen Hauses, die Brenndauer reicht gerade über den Scheitelpunkt - also ca. 1 bis 2 Sekunden, und das akustische Aufmerksammachen dürfte übers Vorschiff nicht hinausgehen. Jeder Sylvesterkracher macht optisch und/oder akustisch mehr her. Da ich meinen Liegeplatz in Neustadt habe, wo die Marine Kurse in Seenotausbildung macht, weiß ich, welche Signalwirkung so ein Ding mit Fallschirm aus der Pistole macht. Seitdem habe ich eine.
Im übrigen halte ich die Diskussion Pistole oder Raketen und ähnliche für theoretisch. Solange es sich nicht um Spielzeug - wie das von Nico - handelt, fallen die Signalmittel unters Waffen- oder unters Sprengstoffrecht, und für beides ist die Sachkundeprüfung notwendig. |
#42
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Zitat:
dern die Alternative sind die großen (Fallschirm-)Signalraketen, wie sie in der SOLAS-Schifffahrt Verwendung finden. Dort gibt es keine Signalpistolen mehr. Die Steighöhe und Falldauer solcher Raketen unterscheidet sich von Kaliber-4-Munition nicht, und sie sind nur geringfügig teurer. Das Nicosignal hat seine Berechtigung als persönlicher Aufmerksamkeits- erreger und sollte am Mann oder an der Frau getragen werden. Zitat:
Waffenrecht. Es ist allein die Signalpistole, die vom Gesetzgeber als Hand- feuerwaffe eingestuft und mit entsprechend hohen Auflagen (ein Waffen- schrank, ein separater Munitionsschrank, die Waffenbesitzkarte, eine auf- wändige Prüfung über Waffenrecht etc.) versehen ist. Für T2-Signalrake- ten genügt hingegen rechtlich eine Unterweisung in den Umgang, um sie erwerben und auf dem Boot oder im Winterlager besitzen zu können. Für eine Übersicht über die verschiedenen Seenotsignalmittel siehe z.B. Esys, wenn das denn gerade mal wieder funktioniert. Belem |
#43
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Spielzeuge wie Nico haben auch ihre Berechtigung. Wenn die Wolken tief hängen, ballert man mit dem brauchbaren Zeug nur in diese und sieht nichts mehr vom Stern. Dann muß aber beim Nico die Reichweite genau beachtet werden.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#44
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Zitat:
Eine Pistole oder ein Revolver fallen dagegen unter die Kategorie B. Die komplette Einteilung ist nach europäischem Standard so: Kategorie A: Verbotene Waffen (z. B. Vollautomaten) Kategorie B: Genehmigungspflichtige Waffen (z. B. Pistolen, Revolver und Selbstladegewehre) Kategorie C: Meldepflichtige Waffen (z. B. Repetiergewehre) Kategorie D: Freie Waffen (z. B. Einzelladegewehre und Perkussionswaffen) Die einzelnen Länder weichen von diesem System allerdings deutlich ab. In Deutschland sind die Kategorien B bis D komplett genehmigungspflichtig. Im Europäischen Feuerwaffenpaß wird aber immer entsprechend dieser Kategorisierung eingetragen. Mir ist die Signalpistole einfach sympatischer als diese Handraketen, man kann aber sicher auch ohne überleben. Allerdings ist mir völlig schleierhaft, warum man so heftig dagegen argumentieren muß. Soll doch jeder nehmen, was er mag. Ich persönlich finde es immer noch deutlich einfacher mit der Signalpistole senkrecht nach oben zu schießen als mit einer Handrakete. Wenn man mit der nicht höllisch aufpaßt, dann fliegt sie nicht 300 Meter hoch, sondern 300 Meter weit. Auf einem schwankenden Boot das Teil senkrecht zu halten und beim Betätigen des Reisszünders nicht wegzukippen ist eine gewisse Herausforderung. Abfeuern aus einer Hand ist übrigens bei meiner H&K kein Problem, das Spannen ist allerdings grenzwertig. Eine Frau kriegt das mit Sicherheit nicht hin, die braucht zum Spannen beide Hände. Einen Waffentresor brauche ich ohnehin, da kommt es auf ein Teil mehr drin auch nicht mehr an. Streß hat das Mädel vom Amt ebenfalls keinen gemacht. Warum auch? |
#45
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Zitat:
Wir haben es ja genau gezeigt bekommen, trotzdem war der Rückschlag ganz schön heftig in den Ellenbogen. Seitdem hab ich aber auch keine mehr abgefeuert und eine eigene habe ich ja sowieso nicht mehr. Anneke |
#46
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Zitat:
sondern um die komplizierte neue Pyroprüfung. Der geplante Fragenkatalog, der nach Vorliegen aller Stellungnahmen der Bundesländer noch modifiziert wird, was ihn vermutlich nicht einfacher macht, kann hier als PDF-Dokument geladen werden. Diese Komplexität beruht allein auf der Signalpistole und der Verschärfung des Waffenrechts nach Erfurt. Die Verschärfung mag sinnvoll sein oder nicht, aber ich sehe nicht ein, warum der (nach meiner Schätzung) Großteil der Segler, der lediglich am Erwerb von Signalraketen und Handfackeln in- teressiert ist, also an pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Klasse T2, derart komplizierten, damit kostenintensiven Prüfungen machen müssen. T2-Signalmittel fallen unter das Sprengstoffrecht und nicht unter das jetzt verschärfte Waffenrecht. Und ich fühle mich in dieser Beziehung vom DSV miserabel vertreten. Ich wiederhole meinen Vorschlag: In den Sportbootführerschein See wer- den einige Fragen über Seenotsignalmittel nach Sprengstoffrecht integriert und die Segelschulen zeigen im Rahmen ihrer Ausbildung die Handhabung von Raketen und Handfackeln. Mehr als eine solche Unterweisung ist nach der Ersten Sprengstoffverordnung nicht erforderlich. Das hätte auch den vorteilhaften Nebeneffekt, dass jeder Charterskipper (mit neuem SBF See) mal in die Handhabung der Signalmittel eingewiesen wurde, die bei den meisten Charteryachten gut verpackt an Bord liegen. Nur wer eine Signalpistole will, muss dann die vergleichsweise aufwändige Prüfung über das Waffenrecht machen. Diese müsste nicht unbedingt der DSV anbieten, sondern das könnte bei den Jägern angesiedelt werden. Zitat:
Belem |
#47
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Zitat:
Zum Thema Reißzünder: es gibt z.B. von Pyropol ( www.pyropol.de ) oder Hanson (erhältlich in Skandinavien) Fallschirmsignalraketen mit einem Klappzünder. Bei den Übungen, die ich regelmäßig veranstalte, fällt es den Leuten damit viel leichter, senkrecht hoch zu schießen. Mit dem Reißzünder wird im wahrsten Sinne des Wortes "verrissen". Und nochmal: ich habe nichts gegen die die SigPi aus Gründen der Wirksamkeit. Ich stelle nur fest, daß man die gleiche Wirkung mit viiiiiiiel weniger Behördenkram erzielen kann. Und leider führt der Weg zu T2-Signalen über den gleichen Fach- und Sachkundeweg, den man auch für die SigPi beschreiten muß. Insofern stimme ich Belem zu: eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für einen der See-Führerscheine, idealerweise schon SBF, würde die Sache seeeehr vereinfachen. Nebenbei täte man auch etwas für die Sicherheit auf dem Wasser. Viele Grüße, Claus der immer noch hofft, das Zeugs nie mehr benutzen zu müssen
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Wenn es nicht geht wie es muß, dann muß es wie es geht |
#48
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Die Integration der Fachkunde für T2-Notsignale in den SBF See wäre sicher der beste Weg. Die derzeitige Pyroprüfung könnte man dann als Sachkundeprüfung nach dem Waffengesetz weiterführen.
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#49
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#50
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Wo das Problem liegt ist mir jetzt unklar.
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