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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 02.03.2014, 13:30
Benutzerbild von burmi
burmi burmi ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Wenn nein zu 1a): wann war er zuletzt zugelassen bzw. der letzte TÜV (ist er länger als 7 Jahre stillgelegt oder war er vor mehr als 7 Jahren das letzte Mal beim TÜV, dann benötigst du eine Vollabnahme nach § 21).

Wenn es kürzer als 7 Jahre her ist oder der TÜV abgelaufen ist, dann musst du nur neuen TÜV machen lassen.

Wenn nein zu 1): brauchst du auf jeden Fall eine Vollabnahme nach § 21 zur Erteilung einer Einzelgenehmigung.

Hm, ich habe letztes Jahr einen seit 1997 abgemeldeten Anhänger mit einer normalen HU wieder in Betrieb genommen.

Bei meinem Schlepper war der TÜV 12 Jahre abgelaufen, auch nur neue HU, Fahrzeug war angemeldet.

Seit nicht mehr zurückgeklebt wird, renn ich da sowieso nicht mehr so exakt hinterher....

Gruß
Martin
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  #27  
Alt 02.03.2014, 13:35
Benutzerbild von Kpt. Blaubär
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Sei froh !
Das Eine sind die Vorschriften, das Andere ist die praktische Ausführung.
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Grüße Jens

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  #28  
Alt 02.03.2014, 13:39
Benutzerbild von burmi
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Zitat:
Zitat von Kpt. Blaubär Beitrag anzeigen
Sei froh !
Das Eine sind die Vorschriften, das Andere ist die praktische Ausführung.
Ich beklag mich ja gar nicht......, iss ja alles schick jetzt..
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  #29  
Alt 02.03.2014, 14:14
Benutzerbild von Käpt`n 58
Käpt`n 58 Käpt`n 58 ist offline
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Standard Trailerkennzeichen /-haftpflicht

Auch ich fahre einen steuerfreien Trailer mit grünem Kennzeichen.
Die Haftpflichtversicherung des KFZ beginnt erst dann zu greifen, wenn der Trailer mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Im abgehängten Zustand ist mein Trailer über meine Sportbootversicherung
abgesichert.
Dort steht (Zitat):
"Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz, Halten und Gebrauch des im Antrag aufgeführten, nach STVZO zugelassenen Bootsanhängers (Trailers) soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht."
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